Ausschreibung eidgenössische Berufsmaturitätsprüfungen Sommer 2009 Im Sommer 2009 wird die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission die nächsten eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen durchführen. Kandidatinnen und Kandidaten sowie die vorbereitenden Schulen nehmen bitte von den nachstehenden Informationen Kenntnis: 1. Zulassungsvoraussetzungen Dem Zulassungsgesuch sind beizulegen: a.

eine Personalbestätigung (gemäss besonderem Formular);

b.

ein Frageblatt zum Lebenslauf (gemäss besonderem Formular);

c.

das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis oder ein gleichwertiger Ausweis.

2. Prüfungsdaten und Prüfungsorte Schriftliche Prüfungen: Schriftliche Prüfungen Mündliche Prüfungen: Mündliche Prüfungen:

14.­16. Juli 2009 (Bern) 26. Juni 2009 (Canobbio) sowie 14.­16. Juli (Manno) 24.­26. August 2009 (Bern) 22. und 29. August 2009 (Bellinzona)

3. Prüfungsfächer und Teilprüfung Wichtige Vorbemerkung Seit dem 01. Januar 2008 gelten für die eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen neue Stoffpläne. Die Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen haben nun eine interdisziplinäre Projektarbeit zu erarbeiten und zu präsentieren.

Die Stoffpläne aus dem Jahr 2005 haben nur noch für Kandidatinnen und Kandidaten Gültigkeit, welche bereits vor der Prüfungssession 2008 eidgenössische Berufsmaturitätsprüfungen abgelegt haben.

3.1 Prüfungsfächer (Stoffpläne aus dem Jahr 2005 und 2008) Die Prüfungsfächer umfassen den nachstehenden Fächerkatalog und werden wie folgt geprüft: a.

2008-3016

für alle Richtungen der Berufsmaturität (technische, kaufmännische und gesundheitliche und soziale Richtung): ­ erste Landessprache (schriftlich und mündlich) ­ zweite Landessprache (schriftlich und mündlich) ­ dritte Sprache (Landes- oder Nichtlandessprache) (schriftlich und mündlich)

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b.

für die Berufsmaturität technischer Richtung ­ Mathematik ­ Physik ­ Chemie ­ Geschichte und Staatslehre ­ Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht ­ Ergänzungsfach

(schriftlich und mündlich) (schriftlich) (schriftlich) (mündlich) (mündlich) (mündlich)

Es werden folgende Ergänzungsfächer angeboten und mündlich geprüft: ­

Finanz- und Rechnungswesen

­

Gestaltung, Kultur, Kunst

­

Biologie

­

Ökologie

­

Sozialwissenschaften

Hinweis: Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten geben bei der Anmeldung an, in welchem der oben aufgeführten Ergänzungsfächer sie geprüft werden wollen.

c.

für die Berufsmaturität kaufmännischer Richtung ­ Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Recht ­ Finanz- und Rechnungswesen ­ Mathematik ­ Geschichte und Staatslehre ­ Ergänzungsfach 1 ­ Ergänzungsfach 2

(schriftlich, mündlich) (schriftlich) (schriftlich) (mündlich) (mündlich) (mündlich)

Es werden folgende Ergänzungsfächer angeboten und mündlich geprüft: ­

Gestaltung, Kultur, Kunst

­

Biologie

­

Chemie

­

Physik

­

Ökologie

­

Sozialwissenschaften

Hinweis: Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten geben bei der Anmeldung an, in welchen zwei der oben aufgeführten Ergänzungsfächern sie geprüft werden wollen.

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d.

für die Berufsmaturität gesundheitlicher und sozialer Richtung ­ Sozialwissenschaften (schriftlich, mündlich) ­ Mathematik (schriftlich) ­ Naturwissenschaften (schriftlich) ­ Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Recht (mündlich) ­ Geschichte und Staatslehre (mündlich) ­ Ergänzungsfach (mündlich)

Es werden folgende Ergänzungsfächer angeboten und mündlich geprüft: ­

Finanz- und Rechnungswesen

­

Gestaltung, Kultur, Kunst

­

Ökologie

­

Chemie

­

Physik

Hinweis: Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten geben bei der Anmeldung an, in welchem der oben aufgeführten Ergänzungsfächer sie geprüft werden wollen.

3.2 Zusätzliches Prüfungsfach «Interdisziplinäre Projektarbeit» für die Stoffpläne gültig ab dem 1. Januar 2008 Die Kandidatinnen und Kandidaten, welche im Jahr 2008 oder später erstmals eidgenössische Berufsmaturitätsprüfungen abgelegt haben reps. ablegen werden, haben eine interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) zu erstellen. Das Fach IDPA wird schriftlich (anhand der Arbeit) und mündlich geprüft.

3.3 Teilprüfung Die Berufsmaturitätsprüfung kann in zwei Teilprüfungen abgelegt werden (Art. 15 des Prüfungsreglementes). Die erste Teilprüfung umfasst die Fächer, die entweder nur schriftlich oder nur mündlich geprüft werden, die zweite Teilprüfung diejenigen Fächer, die sowohl mündlich als auch schriftlich geprüft werden. Die IDPA kann anlässlich der ersten oder zweiten Teilprüfung absolviert werden.

4. Anmeldeunterlagen, Anmeldefrist und weitere Informationen Das Prüfungssekretariat kann Sie mit den Anmeldeunterlagen bedienen.

Die Anmeldefrist für die eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen im Sommer 2009 läuft am 26. Februar 2009 (Datum des Poststempels) ab.

Es werden weder Anmelde- noch Prüfungsgebühren verlangt.

Weitere Informationen zu den Prüfungen wie beispielsweise das Thema der IDPA für die Prüfungssession 2009 erhalten Sie beim Sekretariat der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen (EBMP).

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Die Adresse des Prüfungssekretariates der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen lautet wie folgt: Sekretariat eidgenössische Berufmaturitätsprüfungen (EBMP) Hotelgasse 1 Postfach 316 3000 Bern 7, Telefon 031 328 40 44 Fax 031 328 40 55 E-Mail ebmp-efmp@bluewin.ch

9. Dezember 2008

Eidgenössische Berufsmaturitätskommission Der Präsident: Alain Garnier

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