Qualifikationsentscheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügte am 22. Januar 2008: 1.
Gestützt auf Artikel 3 SBG und 60 VSBG werden die von Dominic Beyeler gemäss den Gesuchsunterlagen beantragten Pokerturnierformate als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert.
2.
Die Durchführung der Pokerturnierformate gemäss Punkt B und C sind unter Vorbehalt anderer rechtlicher, insbesondere kantonalrechtlicher, Bestimmungen und unter Vorbehalt anderer Auflagen zulässig.
3.
Die Verfahrenskosten von 300 Franken werden Dominic Beyeler auferlegt (Art. 112 ff. VSBG). Diese sind nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung zu bezahlen. Eine entsprechende Rechnung wird zugestellt.
4.
Dieser Entscheid wird den Kantonen mitgeteilt und im Bundesblatt publiziert.
5.
Zustellung an: Dominic Beyeler, Thunstrasse 90, 3006 Bern
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde geführt werden.
12. Februar 2008
Eidgenössische Spielbankenkommission Der Präsident: Benno Schneider
Siehe auch: www.esbk.admin.ch
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2008-0313