Richtplan des Kantons Obwalden Genehmigung der Gesamtüberarbeitung des Richtplans Der Bundesrat hat am 20. Februar 2008 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 21. Januar 2008 wird die Gesamtüberarbeitung des Richtplans des Kantons Obwalden unter Vorbehalt von Ziffer 2 und 3 genehmigt.

2.

Der zweite Satz von Richtplanbeschluss RPT. 30 wird wie folgt geändert: «Bei mangelndem öffentlichem Interesse und wenn eine Einzonung nicht in Frage kommt, setzt er sich für den umweltgerechten Rückbau durch den Bund ein.»

3.

Der Richtplanbeschluss RPT. 32 mit zugehörigem Projektblatt wird nicht genehmigt.

4.

Der Kanton Obwalden sorgt dafür, dass allfällige Bauzonenerweiterungen mit Massnahmen zur Stabilisierung des bestehenden Umfangs der Bauzonen verknüpft werden. Er informiert das ARE bis Ende 2009 über den Stand der Massnahmen und die weiteren Schritte.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Wald und Raumentwicklung des Kantons Obwalden, Abteilung Raumentwicklung und Verkehr, Flüelistrasse 3, 6061 Sarnen, Tel. 041 666 64 55

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

22. Februar 2008

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Bundesamt für Raumentwicklung

2008-0594