Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9500 Widersprechende Dr. Werner Freyberg, Chemische Fabrik Delitia Nachf. Verwaltungsgesellschaft mbH, Dr.-Werner-Freyberg-Strasse 11, D-69514 Laudenbach, IR-Marke Nr. 310 851 «Detia» gegen Widerspruchsgegnerin ECZACIBASI HOLDING ANONIM SIRKETI, Kanyon Ofis Büyükdere Cad. No: 185, TR-34394 Levent/Istanbul, IR-Marke Nr. 938 841 «detan» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 1. Oktober 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9500 wird gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 938 841 «detan» (fig.) wird die Schutzausdehnung in der Schweiz definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

1. Oktober 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-2481

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