1262 (Vom 20. Dezember 1948) Beim eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum, werden als Adj unkte II. Klasse gewählt": die Herren Alired Hitz, dipi. Ingenieur, von Zürich; Dr. Paul König, dipi. Ingenieur, von Bern : Henri Schmid, dipi. Ingenieur, von Bassersdorf, und Dr. Walter Stamm, von Thayngen, alle bisher wissenschaftliche Experten I. Klasse.

Dem wegen Erreichung der Altersgrenze eingereichten Bücktrittsgesuch von Herrn Vermessungsdirektor Dr. h. c. J. Baltensperger wird auf den 31. Dezember 1948 entsprochen.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz Monat

Januar bis Ende Oktober November

. . . .

Januar bis Ende November . . . .

1948

1947

3039 274

2139 246

Zu-oder Abnahme

+ 900 + 2 8

3313

2385

+ 928

B e r n , den 17. Dezember 1948.

83

26

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 7. bis 13. Dezember 1948 Chile: Fräulein Lucia Mesa Barros, Dritter Sekretär, wurde der Gesandtschaft zugeteilt und hat ihren Posten angetreten.

Italien: Herr Antonio Morozzo della Rocca, Zweiter Sekretär, dessen bevorstehender Amtsantritt bei dieser Mission gemeldet worden war, ist in Bern eingetroffen und hat seine Tätigkeit aufgenommen.

1263 Herr Augusto Ceppellini, «Conseiller pour l'émigration», hat nunmehr die Schweiz verlassen und ist durch Herrn Antonio D a zzi, der den gleichen Titel besitzt, ersetzt worden.

Tschechoslowakei: Herr Erik J.Klima, Presseattache, ist zum Ersten Gesandtschaftssekretär befördert worden.

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'

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Nachgenannten Personen sind auf Grund der abgelegten höheren Fachprüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Artikel 42--49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden : A. Diplomierter Elektro-Installateur 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

von Allmen Karl, in Wengen Dietiker Paul, in Rothrist Engeler Ernst, in Bischofszell Engler Thomas, in Rorschacherberg Etter Fritz, in Möriken-Wildegg Faoro Carlo, in Thun ' Frey Friedrich, in Zürich Frick Hans, in Zürich Gerber Walter, in Winterthur Grunder Fritz, in Rüti Gürber Otto, in Luzern ' Jaggi Fritz, in Liestal Kolb Erwin, in Oberriet

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

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25.

26.

Krauer Willy, in Ebnat-Kappel Küster Albert, in Berg Langthim Hugo, in Schaffhausen Matter Ernst, in Tramelan-Dessous Merz Heinrich, in Basel Nyfeler Willy, in Basel Oeder August, in Rafz Rankwiler Albert, in Zürich Schadegg Hugo, in Sulgen Schlegel Christian, in Sevelen Stäuble Ernst, in Zürich Venhoda Werner, in Frick Weber Walter, iNiederuzwilil

B. Diplomierter Installateur im Gas- und Wasserfach 1.

2.

3.

4.

5.

Bopp Hermann, in Basel Elaasser Friedrich, in Menziken Gmünder Otto, in St. Gallen Guyer Friedrich, in Zürich Keller Gottfried, in Winterthur

6.

7.

8.

9.

10.

Leins Hans, in Zürich Müller Walter, in Zürich Peterhans Fridolin, in Sins Schenkel Walter, in Bern Züger Albert, in Zürich

Bern, den 23. Dezember 1948.

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Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Notifikation 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 16. April 1948.

Urteil: Fr. 20.-- Busse, Fr. 25.10 Kosten. Verpflichtung zur Bezahlung des unrechtmässigen Vermögensvorteils von Fr. 499.-- an den Staat unter Solidarhaft eines Mitbeschuldigten.

1264 Akteneinsicht: Obergerichtskanzlei Bern. Schanzenstrasse 17, Telephon (031) 2 76 81.

Das vorstehende Urteil erwächst in Rechtskraft, sofern nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Eichter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Bern, den 6. Dezember 1948.

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: 0. Peter

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Urteil Das 1. kriegswirtschaftliche Strafgericht hat in seiner Sitzung vom 19. Nounbekannten Aufenthaltes im Ausland, erkannt und verurteilt: 1. zu einer Busse von Fr. 1500; 2. zu den Verfahrenskosten, bestimmt auf Fr. 800 Urteilsgebühr, Fr. 34 bisherige Kosten und Fr. 2 Kanzleiauslagen.

Das Urteil erwächst in Kechtskraft, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation angefochten wird.

Zürich, den 19. November 1948.

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1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Vorsitzende: 0. Peter

Urteü Das nachstehende Urteil wird dem Beschuldigten, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet:

bekannten Aufenthaltes.

1265 Bussenumwandlung : Die mit Urteil vom 11. Januar und 15. Februar 1946 auferlegten Bussen yon Fr. 80 bzw. Fr, 100 werden umgewandelt in zusammen 18 Tage Haft. Kosten werden keine gesprochen.

Das vorstehende Urteil erwächst in Eechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appeliationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiertund unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes.

Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Basel, den 14. Dezember 1948.

8. kriegswirtschaftliches Strafgericht: Dr. Walter Meyer

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Urteil Die vom Einzelrichter des 8. kriegst irtschaftlichen Strafgerichts durch Urteil vom 12. April 1946 ausgesprochene Busse von Fr. 200 wird für den nicht bezahlten Teil von Fr. 180 in 18 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine erhoben.

Das Urteil erwächst in Bechtskraft. wenn es nicht binnen 20 Tagen durch.

Appellation angefochten wird.

Luzern den 26. Oktober 1948.

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8. kriegswirtschaftliches Strafgericht.

Der Einzelrichter : H. Körner

Bussenumwandlungsan träge enthaltes.

Bussenumwandlungsantrag : Die dem Beschuldigten durch Strafmandat Nr. 13 575 vom 1. September 1948 auferlegte Busse von Fr. 30 sei in drei Tage Haft umzuwandeln.

Bussenumwandlungsantrag: Die dem Beschuldigten durch Strafmandat Nr. 11 814 vom 4. März 1946 auferlegte Busse von Fr. 40 sei in vier Tage Haft umzuwandeln.

1266 Den Beschuldigten wird eine Frist von 10 Tagen seit Veröffentlichung der Anträge gesetzt, innerhalb der sie zu dem Antrage des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirfschaftsdepartemeiites schriftlich Stellung nehmen können. Werden die Bussen innert genannter Frist bezahlt und die bezüglichen Quittungen als Beleg eingesandt, so ist die Angelegenheit erledigt. Wenn nicht, wird der Unterzeichnete über den Umwandlungsantrag zu urteilen haben.

Bern, den 14. Dezember 1948.

1. kriegsiuirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident als Einzelrichter :

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0. Peter Öffentliche Vorladung einer nicht bezahlten kriegswirtschaftlichen Busse in Haft. Die Verhandlung vor dem Einzelrichter des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes findet am 8. Januar 1949, 9.00 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Aarau, Obere Vorstadt 37, statt. Akteneinsicht Obergerichtskanzlei Aarau, Zimmer Nr. 11, Telephon (064) 2 32 68. Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten geurteilt.

A a r a u , den 15. Dezember 1948.

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter-.

Dr. Lindegger

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Wettbewerb- und Stellenanssehreibungen, sowie Anzeigen Neue Ausgabe der Bundesverfassung

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundeswicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1.--, zuzüglich 10 Rappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1.25.

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1948

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3

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51

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.12.1948

Date Data Seite

1262-1266

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