zu 08.412, 08.413, 08.414, 08.415 Parlamentarische Initiativen Extranet. Zugang für Fraktionssekretariate zu Unterlagen kommissionseigener Geschäfte Bericht vom 18. September 2008 des Büros des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 26. September 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 18. September 2008 des Büros des Nationalrates betreffend «Extranet; Zugang für Fraktionssekretariate zu Unterlagen kommissionseigner Geschäfte» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. September 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2008-2384

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Mehrere Fraktionen (freisinnig-demokratische, sozialdemokratische, Grüne und Schweizerische Volkspartei) reichten in der Frühjahrssession 2008 gleichlautende parlamentarische Initiativen ein, mit denen sie verlangten, dass die Fraktionssekretariate die Protokolle und Unterlagen zu kommissionseigenen Geschäften der Legislativkommissionen erhalten. Die Büros der beiden Räte stimmten im August 2008 diesem Anliegen zu und gaben den parlamentarischen Initiativen Folge. Die vorgesehene Revision der Parlamentsverwaltungsverordnung schafft hierfür den erforderlichen rechtlichen Rahmen.

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Stellungnahme des Bundesrates

Aus Sicht des Bundesrates ist es in erster Linie Sache des Parlaments, wie es die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben organisiert. Er auferlegt sich daher in solchen Fragen Zurückhaltung in seiner Stellungnahme. Da im vorliegenden Fall die Änderungen der Parlamentsverwaltungsverordnung rein parlamentsinterne Regelungen ohne Auswirkungen auf Bundesrat und Bundesverwaltung enthalten, verzichtet der Bundesrat auf eine Stellungnahme. Er möchte aber gleichwohl signalisieren, dass er die Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich begrüsst, nicht zuletzt deshalb, weil sie der Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs dient.

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