Qualifikationsentscheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügte am 4. Juni 2008: 1.

Gestützt auf die Artikel 3 SBG und 60 VSBG werden die gemäss Punkt B beantragten Pokerturnierformate als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert.

2.

Die Durchführung der Pokerturnierformate gemäss Punkt B ist unter Vorbehalt anderer rechtlicher, insbesondere kantonalrechtlicher, Bestimmungen und unter Vorbehalt anderer Auflagen zulässig.

3.

Die Verfahrenskosten von 700 Franken werden der Daniel Lüdi und Nicole Wolfensberger (Art. 112 ff. VSBG). Der nach Abzug des Vorschusses von 300 Franken verbleibende Betrag von 400 Franken ist innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung zu bezahlen. Eine entsprechende Rechnung wird zugestellt.

5.

Zustellung an: ­ Michel Klein, Daniel Lüdi und Nicole Wolfensberger p. Adr. Michel Klein, Weierhöhe 1a, 8405 Winterthur

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde geführt werden.

24. Juni 2008

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Direktor: Jean-Marie Jordan

Siehe auch: www.esbk.admin.ch

2008-1562

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