Bundesbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung eines neuen Verwaltungsgebäudes für den Sitz der Internationalen Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume (UICN) in Gland (Waadt) vom 27. Mai 2008

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 20 Buchstabe b des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072 (GStG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 7. Dezember 20073, beschliesst: Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken bewilligt für ein zinsloses, innert 50 Jahren rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI). Das Darlehen dient der Finanzierung der Bauarbeiten für ein neues Verwaltungsgebäude der UICN in Gland/VD.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 4. März 2008

Ständerat, 27. Mai 2008

Der Präsident: André Bugnon Der Protokollführer: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Christoffel Brändli Der Sekretär: Philippe Schwab

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SR 101 SR 192.12 BBl 2008 225

2006-0516

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Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung eines neuen Verwaltungsgebäudes für den Sitz der Internationalen Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume (UICN) in Gland (Waadt). BB

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