Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial
Entwurf
(Rüstungsprogramm 2008) vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 60 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Februar 20082, beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach der Botschaft vom 20. Februar 2008 (Rüstungsprogramm 2008) wird zugestimmt.
1
Es wird ein Verpflichtungskredit von 917 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
2
Art. 2 1
Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.
Die Beschaffung des Rüstungsmaterials geht zulasten des Voranschlagskredits, Finanzposition 1045/A2150.0100 «Rüstungsmaterial» (Verteidigung).
2
Art. 3 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Beschaffung.
Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2008 1819
2007-2931
1859
Rüstungsprogramm 2008. BB
Anhang
Verzeichnis der Verpflichtungskredite Vorhaben
Verpflichtungskredit Fr.
Schutz und Tarnung
513 000 000
Waffenwirkung
404 000 000
Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2008
917 000 000
1860