Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9070 Widersprechende BALENCIAGA, 15, rue Cassette, F-75006 Paris, IR-Marke Nr.

805 662 «BB (fig.)» gegen Widerspruchsgegnerin Roland-Schuhe GmbH & Co.

Handels KG, Boehnertweg 9, D-45359 Essen, IR-Marke Nr. 914 056 «BB (fig.)» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. August 2008 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 9070 wird gutgeheissen.

2.

Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 914 056 «BB» (fig.)

wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 2800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

27. August 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-2168

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