zu 06.468 Parlamentarische Initiative Versicherungsdeckung. Lücke beim Tod des Eigentümers Bericht vom 23. Juni 2008 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 3. September 2008

Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 23. Juni 2008 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates betreffend Versicherungsdeckung, Lücke beim Tod des Eigentümers nehmen wir nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

3. September 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2008-2042

7703

Stellungnahme 1

Ausgangslage

Nationalrat Hegetschweiler hat aufgrund der seit der am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) aufgetretenen Deckungslücke in Artikel 54 VVG am 6. Oktober 2006 eine parlamentarische Initiative (06.468 Versicherungsdeckung. Lücke beim Tod des Eigentümers) eingereicht.

Die beiden Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben haben dieser Initiative Folge gegeben.

Die gegenwärtige Regelung führt zu Lücken im Versicherungsschutz, wenn die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer nicht rechtzeitig eine Versicherung für den erworbenen Gegenstand abschliesst. Die Deckungslücken können gravierende finanzielle Folgen haben, wenn beispielsweise die Erben einer Liegenschaft es unterlassen, die notwendigen Versicherungsverträge sofort neu abzuschliessen.

Da die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) davon ausgeht, das in der Initiative aufgeworfene Problem verlange nach einer raschen Lösung, hat sie sich dagegen entschieden, die Vorlage des Bundesrates zur Totalrevision des VVG abzuwarten. Sie hat sich jedoch in Anlehnung an den Vorschlag der Expertenkommission VVG für einen Übergang des Versicherungsvertrages ausgesprochen.

Die mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragte WAK-N hat einstimmig einen Gesetzesentwurf verabschiedet, welcher vorsieht, dass der heute geltende Artikel 54 VVG durch die ursprüngliche Regelung der Handänderung ersetzt wird, wonach der Vertrag bei Eigentümerwechsel auf den neuen Eigentümer übergeht.

An der Sitzung vom 23. Juni 2008 nahm die Kommission den vorliegenden Gesetzesentwurf einstimmig an. Sie unterbreitete anschliessend ihrem Rat die beiliegende Vorlage. Mit Schreiben vom 11. Juli 2008 übermittelte die Kommissionpräsidentin dem Bundesrat ihren Bericht. Damit die Kommission gemäss Artikel 112 Absatz 4 Parlamentsgesetz zu allfälligen Änderungsanträgen des Bundesrates Stellung nehmen kann, muss die Stellungnahme des Bundesrates spätestens zu Beginn der Herbstsession vorliegen. Die Behandlung im Nationalrat ist für die Herbstsession 2008 vorgesehen.

2

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat dankt der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates für ihren Bericht und begrüsst das Schliessen einer Deckungslücke mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf.

Der Bundesrat begrüsst zudem die Anlehnung des Gesetzesentwurfes an den Vorentwurf der Expertenkommission VVG.

In diesem Sinne teilt der Bundesrat die Auffassung der Kommission und wünscht keine Änderungsanträge anzubringen.

7704