Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9490 Widersprechende Sun Microsystems, Inc., 4150 Network Circle, US-Santa Clara (CA 95054), CH-Marke Nr. 522 171 «SUN» gegen Widerspruchsgegnerin Smart Packaging Solutions (SPS), Avenue Olivier Perroy ­ ZI de Rousset, FR-13106 Rousset, IR-Marke Nr. 937 103 «SUN-COMBI».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. November 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9490 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 937 103 «SUN-COMBI» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Dienstleistungen der Klasse 42 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

12. November 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-2853

8907