Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG) An Richner Walter, Hauptstrasse 4, 5507 Melligen Es wird Richner Walter, Hauptstrasse 4, 5507 Melligen, mitgeteilt, dass das Bundesgericht am 27. Februar 2008 auf seine Beschwerde vom 25. Januar 2008 (Poststempel) gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Zivilgericht, 4. Kammer, folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Das Gesuch um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes für das bundesgerichtliche Verfahren wird abgewiesen.

2.

Auf die Anzeige gegen die Gemeinde Othmarsingen wird nicht eingetreten.

3.

Auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird nicht eingetreten.

4.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben und es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, 1000 Lausanne 14, zur Verfügung.

18. März 2008

Im Auftrag des Präsidiums I. zivilrechtliche Abteilung Die Bundesgerichtskanzlei

2008-0729

1955