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Bundesblatt 100. Jahrgang.

Bern, den 8. Juli 1948.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis SS Franken im Jahr, 15 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inaerate franko an \ Stämpfli * de. in Bern,

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Abänderung des Beschlusses der Bundesversammlung betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) (Vom 2. Juli 1948)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf zu einem Beschlüsse der Bundesversammlung betreffend die Abänderung des Beschlusses der Bundesversammlung vom 17. Juni 1947 betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) zu unterbreiten. Die beantragten Abänderungen der Truppenordnung betreffen die Reorganisation der leichten Truppen einerseits und die Umbewaffnung und Motorisierung der Feldartillerie andrerseits. Dementsprechend gliedern wir die Begründung in zwei Hauptkapitel.

A. Reorganisation der leichten Truppen Als Ihnen am 30. September 1946 eine Botschaft des Bundesrates mit entsprechendem Beschlussentwurf über die Neufassung des Beschlusses der Bundesversammlung vom 7. Oktober 1936 betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) vorgelegt wurde, waren die Studien über die Neuorganisation der leichten Truppen in den Einzelheiten noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat hat deshalb vom Vollzug der Truppenordnung 1947 hinsichtlich dieser Truppengattung abgesehen, mit Ausnahme der Bestimmungen betreffend die Territorial-Dragoner-Schwadronen, die Territorial-Radfahrer- und die Territorial-Mitrailleur-Kompagnien. Vorerst sollte der Abschluss der weitergeführten Studien abgewartet werden, deren Ergebnisse nun vorliegen.

Bundesblatt. 100. Jahrg. Bd. II.

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I. Die Aufgaben der leichten Trappen In modernen ausländischen Armeen werden den leichten Truppen, d. h.

denjenigen Verbänden, die nach schweizerischer Auffassung als leichte Truppen zu bezeichnen sind, folgende Aufgaben gestellt: --- Aufklärung, vor allem gewaltsame Aufklärung zugunsten der Armee oder von Heereseinheiten; -- Offensivaktionon mit dem Ziel, die gegnerische Front zu durchbrechen; -- Überwachungsaktionen vor der eigenen Front; ·-- Verzögerungskampf und Deckung von Absatzbewegungen.

Unser Gelände'sowie die verfügbaren Mittel zwingen uns dazu, die Aufgaben unserer leichten Truppen zu beschränken. Die Aufklärung im grossen und Offensivaktionen kommen, wie die Kriegserfahrungen zeigen, für uns nicht in Beträcht. Es fehlen uns dazu sowohl die erforderlichen Mittel als auch die unumgänglich notwendige Flugwaffe. Die leichten Truppen stellen in unserer Armee dank ihrer Beweglichkeit in erster Linie eine schnelle Eingreifreserve der höheren Führung dar. Im Bahmen dieser allgemeinen Zweckbestimmung fallen ihnen insbesondere folgende Aufgaben zu: -- Einsatz gegen einen Gegner, der unsere Front durchbrochen hat, sei es im Sinne eines überraschenden Gegenstosses, sei es zur Abriegelung weiteren feindlichen Vorgehens; -- Einsatz gegen Luftlandetruppen und Fallschirmjäger; -- Inbesitznahme eines wichtigen Punktes oder Baumes vor dem Gegner oder Einsatz gegen noch nicht organisierten Feind.

Dazu können je nach der Lage noch folgende Aulgaben kommen: --- Sicherungs- oder Deckungsaufgaben, sei es zur Deckung eines Aufmarsches oder eines Bückzuges; · -- Verzögerungskampf in geeigneten Abschnitten ; -- Überfallaktionen kleineren oder grösseren Umfanges (Jagdkrieg).

Diese Aktionen verlangen Truppen, die sich auf Strassen und Wegen rasch verschieben lassen und die in der Lage sind, kraftvoll zu handeln.

Für den Jagdkrieg und für Handstreiche im besonderen werden Truppen benötigt, die sich auf kurze Entfernungen auch abseits von Strassen und Wegen bewegen können. Ihre Bewaffnung hat vor allem aus Maschinenpistolen, Handgranaten, Panzerbekämpfungsgranate», Minen und Sprengstoff zu bestehen.

II. Die gegenwärtigen Formationen der leichten Truppen Ein Überblick über die heute vorhandenen Mittel unserer leichten Truppen zeigt, dass bei weitem nicht mehr alle Formationen den ihnen zu stellenden Aufgaben
zu genügen vermögen.

1. Die Befürworter der berittenen Dragoner fuhren als Argumente vor allem die Tradition der Kavallerie, deren Korpsgeist und Pflichttreue, sowie die

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Zweckmässigkeit, der Landwirtschaft gute Pferde zur Verfügung zu stellen, ins Feld. Allein die Notwendigkeit des Weiterbestehens der Kavallerie ist grundsätzlich nach militärischen Gesichtspunkten zu beurteilen. Es sind dabei folgende Fragen zu entscheiden: Hat die Kavallerie für einen Einsatz im Kriege, wie er jetzt oder in absehbarer Zukunft in der Schweiz geführt werden kann, ihre Existenzberechtigung oder nicht? Rechtfertigen sich die aus der Beibehaltung unserer Kavallerie erwachsenden Kosten im Vergleich zu ihrem militärischen Nutzen?

Heute verfügen wir noch über kein Transportmittel, das so geländegängig und lautlos ist wie das Pferd und das zu jeder Jahreszeit in schwierigem Gelände eingesetzt werden kann. Auch bleibt das Pferd geraume Zeit, unabhängig vom Nachschub, verwendungsfähig. Selbstverständlich haben grössere Reiterverbände in Zukunft keinen Platz mehr auf einem schweizerischen Kampffeld.

Dagegen haben einige gut ausgerüstete, gut ausgebildete und mit dem Einsatz entsprechenden Pferden versehene Dragoner-Schwadronen auch in der nächsten Zukunft ihre Daseinsberechtigung. Man muss nur unserer Kavallerie diejenigen Aufgaben zuweisen, die sie wirklich noch erfüllen kann. Wir denken da vor allem an den Jagdkrieg, an die Durchführung von Handstreichen im geeigneten Gelände in Verbindung mit der Infanterie sowie an Nahaufklärung zugunsten der Infanterie.

2, Die Aufgaben der Leichten Brigaden verlangen neben dem Einsatz von Eadfahrern vor allem die Verwendung von motorisierten Formationen. Im Bahnien der gegenwärtigen Bestände ist die Bildung von Eegimentern und Bataillonen motorisierter Dragoner möglich. Die notwendigste Bewaffnung ist vorhanden. Auch die noch bestehenden Schwierigkeiten in der Beschaffung der erforderlichen geländegängigen Motorfahrzeuge können überwunden werden.

Verhandlungen zwecks Beschaffung geeigneter Fahrzeuge zu annehmbaren Preisen sind gegenwärtig im Gange.

Die heutigen Motor-Dragoner-Abteilungen sollen aufgelöst und ihre Bestände für die Bildung der motorisierten Aufklärungs-Schwadronen der Divisionen und Gebirgsbrigaden verwendet werden.

Wir sind der Überzeugung, dass unsere R a d f a h r e r immer noch ein kriegstüchtiges Kampfmittel darstellen. Sie entsprechen den besonderen schweizerischen Verhältnissen und sind eine schlagkräftige, lautlose Truppe,
die einen verhältnismässig geringen Kostenaufwand bedingt. Sie vermögen rasch und mit ansehnlicher Feuerkraft an ihren Einsatzort zu gelangen.

Die hinsichtlich der Motorradfahrer-Kompagnien bisweilen erhobene Kritik, sie verursachten zu viel Lärm, die Motorradfahrer könnten deshalb nicht genügend hören, ferner die Aussetzung, die Geschwindigkeit verunmögliche ein hinlängliches Sehen, sind nur zum Teil berechtigt. Diese Nachteile des Motorrades werden weitgehend aufgewogen durch dessen grosse Geschwindigkeit und Beweglichkeit. Auf schmalen Strassen und Wegen, vor allem im Walde, sind Motorräder weitaus beweglicher als andere Motorfahrzeuge. Gerade das

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ist in unseren Verhältnissen ein gewaltiger Vorteil, sozusagen die wesentlichste Bedingung, die an dieses Transportmittel gestellt werden muss. Auch im Auslande gelangen Motorräder neuerdings wieder in vermehrtem Umfange für Kampf- und nicht nur für Verbindungsaufgaben zur Verwendung. Unsere Motorradfahrer-Kompagnien werden in immer steigendem Ausmasse mit den auch im Auslande anerkannten Armeeruodellen A 1000 (Seitenwagen) und A 680 (Solo) ausgerüstet; sie können sich damit in beinahe jedem Gelände bewegen. Die neuen Modelle, ebenfalls schweizerischer Fabrikation, werden noch leichter und beweglicher sein und sich schon demnächst in den Dienst nehmen lassen. Die Motorradfahrer-Kompagnien werden somit stets ein wichtiges Kampfinstrument unserer leichten Truppen bilden.

Die Motor-Mitrailleur-Kompagnien entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das Maschinengewehr ist für rasche Aktionen mit beschränktem Ziel und verhältnismässig kurzen Einsatzentfernungen zu schwerfällig. Diese Einheiten sind daher aufzulösen. Die freiwerdenden Kader und Mannschaften werden für andere, leistungsfähigere Formationen benötigt. Sie sollen zur Hauptsache in die neuen Motor-Dragoner-Bataillone eingeteilt werden.

Die Waffen der Motor-Infanteriekanonen-Kompagnien haben nur genügende Wirkung gegen leichte und mittlere Panzerwagen. Mangels einer besonderen Waffe, jedenfalls bis zur Einführung rückstossfreier Geschütze, muse aber je eine dieser Einheiten für die Gebirgsbrigaden und die Divisionen beibehalten werden.

.

Unsere Panzerwagen, Modell 1989, sind veraltet und abgenützt. Aus finanziellen Gründen wird es uns nicht möglich sein, eine grosse Anzahl Panzerwagen zu halten oder gar eine besondere, allen Anforderungen entsprechende Panzertruppe aufzustellen. Um so dringender erscheint deshalb für uns das Problem der Panzerabwehr. Die in der Organisation unserer Panzerabwehr bestehende Lücke konnte vor kurzem einigermassen geschlossen werden, indem es'möglich war, zu günstigen Bedingungen eine grössere Anzahl Panzerjäger zu beschaffen. Es handelt sich dabei um gepanzerte, geländegängige Selbstfahrgeschütze. Die Versuche haben gezeigt, dass sich dieses Geschütz für unsere Verhältnisse sehr gut eignet und dass es technisch unseren Mögüchkeiten bezüglich Ausbildung und Unterhalt entspricht.

Notwendig ist die
Zuteilung von Fliegerabwehr sowie von Formationen der Dienste hinter der Front (Sanität, Verpflegung und allgemeine TransportFormationen) an die Leichten Brigaden.

lu. Grundzüge dei neuen Gliederung der leichten Truppen Die neue Organisation soll die verfügbaren und noch tauglichen Mittel so gruppieren; dass dio leichten Truppen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben besser ert'üllen zu können. Einerseits sollen Brigaden gebildet werden, welche die Mehrheit der Formationen umfassen, anderseits ist den Divisionen

845 und Gebirgsbrigaden ein Minimum an leichten Einheiten zu belassen. Dagegen wird es wegen der Notwendigkeit der Verstärkung der Leichten Brigaden nicht mehr möglich sein, den Grenztruppen leichte Truppen fest zuzuteilen. Die Aufgaben der Grenzbrigaden erfordern den Einsatz leichter Truppen auch nicht in allen Fällen. Zudem haben die Armeekorps die Möglichkeit, die Grenztruppen nötigenfalls mit motorisierten Verbänden zu unterstützen.

Demgemäss sollen aufgestellt werden: a. Direkt dem Armeekommando unterstellt: l M o t o r - D r a g o n e r - B a t a i l l o n (bisheriges Motor-Grenadier-Bataillon) zu: l Stab, l Stabsschwadron 3 Motor-Dragoner-Schwadronen, l Motor-Schwere Waffen-Schwadron.

b. Den Armeekorps unterstellt: -- 3 Leichte Brigaden zu je l Stab, l Stabskompagnie l Motor-Dragoner-Regiment zu l Stab, 1 Stabsschwadron, 2 Motor-Dragoner-Bataillonen zu je l Stab, .

l Stabsschwadron, 3 Motor-Dragoner-Schwadronen, l Motor-Schwere Waffen-Schwadron, l Badfahrer-Eegiment zu l Stab, 1 Stabskompagnie, 3 Radfahrer-Bataillonen zu je l Stab, l Stabskompagnie, 3 Radfahrer-Kompagnien, l Motor-Schwere Waffen-Kompagnie, l Motorradfahrer-Bataillon zu l Stab, l Stabskompagnie, 3 Motorradfahrer-Kompagnien, l Motor-Schwer e Waffen-Kompagnie, l Panzerjäger-Kompagnie, l Kanonen-Abteilung,

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l Leichte Fliegerabwehr-Abteilung, l Leichte Motor- Sappeur-Kompagnie, l Motor-Funker-Kompagnie, l Leichte motorisierte Sanitäts-Kompagnie, l motorisiertes Verpflegungs-Detachement, l Motor-Transport-Kolonne, l Motorfahrzeug-Reparatur-Kompagnie, l Feldpost; -- 8 P a n z e r j ä g e r - A b t e i l u n g e n zu je l Stab, 3 Panzerjäger-Kompagnien, l Panzerjäger-Reparatur-Kompagnie.

c. Den Divisionen unterstellt: 8 D r a g o n e r - A b t e i l u n g e n zu je l Stab, 8 Dragoner-Schwadronen, 9 Panzerabwehrkanonen-Kompagnien.

d. Den Divisionen und Gebirgsbrigaden unterstellt: 12 M o t o r - A u f k l ä r u n g s - S c h w a d r o n e n .

,

IV. Die neuen Formationen 1. Truppenlförper a. R a d f a h r e r - , M o t o r r a d f a h r e r - und M o t o r - D r a g o n e r - B a t a i l l o n e Diese Bataillone sollen hauptsächlich zu Offensivaktionen insbesondere gegen Fallschirmjäger und Luftlandetruppen eingesetzt werden. Sie müssen daher nicht nur sehr beweglich sein, sondern auch über-eine entsprechende Bewaffnung verfügen. Die erforderlichen Motorfahrzeuge besitzen sie zum Teil bereits. Die noch fehlenden Fahrzeuge werden sich in nächster Zeit beschaffen lassen. Dabei ist der Forderung Rechnung zu tragen, dass nicht innerhalb des gleichen Truppenkörpers Transportmittel mit verschiedenen Marschgeschwindigkeiten verwendet werden. Wenn diese Bedingung sich bei den motorisierten leichten Truppen verhältnismässig leicht erfüllen lässt, so ergeben sich aber etwelche Schwierigkeiten bei den Radfahrer-Bataillonen. Der Radfahrer kann höchstens noch ein leichtes Maschinengewehr mit sich tragen; die schweien Mittel dagegen müssen motortransportiert werden. Die schweren Waffen, mit welchen der Bataillons-Kommandant in der Lage ist, Schwergewichte zu bilden, sind bei sämtlichen Bataillonen in der schweren Waffen-Einheit vereinigt. Es handelt sich im einzelnen, um je 2 Züge Minenwerfer zu 4 Geschützen und je 2 Züge Panzerabwehr-Kanonen zu 8 Geschützen.

Notwendig sind aussordem Leute, welche die Handhabung von Sprengstoff und Flammenwerfern beherrschen. Wir sehen für die Stabskompagnie je 2 Züge solcher Spezialisten vor.

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Die heutigen Bestände erlauben die Bildung von 7 Motor-Dragoner-Bataillonen. Nach Möglichkeit sollten jedoch -- je nach Verfügbarkeit der erforderlichen Kader und Mannschaften -- mit der Zeit insgesamt 10 Bataillone aufgestellt werden können, damit innerhalb der Motor-Dragoner-Eegimenter gleich wie beim Badfahrer-Regiment, die Dreigliederung vorhanden wäre.

b. Dragoner-Abteilungen Im Gegensatz zum Motor-Dragonor-Bataillon verfügt die DragonerAbteilung über keine schweren Waffen, deren Transport nur durch Motorfahrzeuge möglich wäre. Einzig für die Verbindungen und den Nachschub sind der Dragoner-Abteilung einige Motorfahrzeuge zugeteilt.

Grundsätzlich sind die Dragoner-Schwadronen gleich organisiert wie die Motor-Dragoner-Schwadronen. Mit Bücksicht darauf, dass eine gewisse Anzahl Leute als Pferdehalter ausgeschieden wird, d. h. während des Kampfes bei den Pferdekolonnen bleiben muss, ist der Sollbestand etwas höher als bei den Motor-Dragoner-Schwadronen.

2. Einheiten a. Stabseinheiten Die Erfahrungen des Aktivdienstes haben gezeigt, dass auch bei den leichten Truppen die Bildung von Stabskompagnien notwendig ist. Mit Ausnahme der Dragoner-Abteilung und der Panzerjäger-Abteilung sollen daher bei allen Truppenkörpern Stabskompagnien aufgestellt werden.

Die Stabseinheiten der Badfahrer- und Motor-Dragoner-Eegimenter einerseits, diejenigen der Eadfahrer-, Motorradfahrer- und Motor-Dragoner-Bataillone anderseits sind gleich zusammengesetzt. Sie sind motorisiert.

Die Stabskompagnien der leichten Brigaden umfassen u. a. je zwei Züge Motorradfahrer zur Sicherung der Verbindungen und zum Einsatz als Strassenverkehrsorgane.

b. E a d f a h r e r - und motorisierte Einheiten Alle diese Einheiten setzen .sich aus je 4 Gefechtszügen zu 3 Gruppen zusammen. Jede Gruppe zählt l Gruppenführer und 8 Mann. Die Bewaffnung besteht aus Karabinern, Maschinenpistolen, leichten Maschinengewehren, Handgranaten und Panzerbekämpfungsgranaten. Jede Gruppe Motor-Dragoner wird auf einem Motorfahrzeug transportiert. Das gleiche gilt für die Gruppen, welche die Bedienungsmannschaften der Geschütze bilden.

c. M o t o r - A u f k l ä r u n g s - S c h w a d r o u e n Diese Einheiten bestehen aus je 3 Gefechtszügen zu 8 Gruppen. Sämtliche Mannschaften werden auf geländegängigen Personenwagen transportiert. Ausserdem sind jeder Schwadron noch einige Motorräder zugeteilt.

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Die Motor-Aufklärungs- Schwadronen bilden für die Kommandanten der Divisionen und Gebirgsbrigaden eine Reserve an Aufklärurigsorganen. Sie lassen sich ,,aber auch als geschlossene Einheit in den Kampf einsetzen.

d. P a n z e r a b w e h r k a n o n e n - K o m p a g n i e n Bei diesen Formationen treten keine wesentlichen Änderungen gegenüber der heutigen Organisation ein.

3. Formationen anderer Truppengattungen a. Kanonen- A b t eilung en, L eicht e Motor-Sappe ur-Kompagnien und Motor-Funker-Kompagnien der Leichten Brigaden Diese Truppenkörper und Einheiten behalten ihre jetzige Organisation bei. Einzig die Motor-Funker-Kompagnie erhält einen Telegraphen-Bauzug zugeteilt zwecks Sicherstellung der Verbindungen von der Leichten Brigade zum vorgesetzten Kommando und zu den Nachbartruppen.

6. Fliegerabwehr Truppenkörper von der Grosse der Leichten Brigaden müssen über eigene Fliegerabwehrmittel verfügen. Pro Leichte Brigade ist l Leichte FliegerabwehrAbteilung zu 2 Batterien vorgesehen. Es soll jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, je nach Verfügbarkeit der erforderlichen Kader und Mannschaften sowie des Materials, diese Abteilungen mit der Zeit zu 3 Batterien zu organisieren. Des weiteren soll dem zum Schutze des Armeekommandos vorgesehenen Motor-Dragoner-Bataillon eine Leichte Fliegerabwehr-Batterie zugeteilt werden können, sofern die personellen und materiellen Bestände es zulassen. Aus diesem Grunde erhöht die beiliegende Tabelle A die Zahl der leichten Fliegerabwehr-Batterien um 6--10, ferner diejenige der Leichten Fliegerabwehr-Abteilungen um 8.

c. Dienste hinter der Front Nicht nur mit Rücksicht auf die Höhe der Bestände, sondern auch um eine gewisse Bewegungsfreiheit zu gewährleisten, müssen den Leichten Brigaden eigene Formationen der Dienste hinter der Front zugeteilt sein. Wir sehen daher pro leichte Brigade vor: für den Sanitätsdienst : l Leichte motorisierte Sanitäts-Kompagnie mit einem Bestand von rund 120 .Mann, für den Verpflegungsdienst: l motorisiertes Verpflegungs-Detachement bestehend aus 65 Mann, für den Nach- und Rückschub : l Motor-Transport-Kolonne mit einem Transportvermögen von 60 Tonnen, für den Reparaturdienst : l Motorfahrzeug-Reparatür-Kompagnie gemäss Organisation der bisherigen Einheiten dieser ' Art, ·· " .

für den Postdienst: l Feldpost üblicher Organisation.

849 4. Gegenüberstellung der Formationen der leichten Truppen nach gegenwärtiger Organisation

80 15 8 9 38 l 21 3 3

25 l 6 5 l

6

6 8 17 24 17

vorgesehenem Stand geinäse TO 1947

neuer Organisation

24 Drag. Schw.

30-24 Drag. Schw.

Drag. Schw.

12 Mot. Aufkl. Schw.

9-12 Mot. Drag. Schw.

Mot. Drag. Schw.

21-30 Mot. Drag. Schw.

8 Mot. Gren. Kp.

Mot. Gren. Kp.

9 Motrdf. Kp.

9 Motrdf. Kp.

Motrdf. Kp.

27 Rdf. Kp.

Edf. Kp.

33 Edf. Kp.

Mot. Sch.Waf. Kp.

l Sch. Mot. Gren. Kp. 19-22 Mot. Sch. Waf.

Schw. oder -Kp.

21-25 Mot. Mitr. Kp.

Mot. Mitr. Kp.

3 Mot. Mitr. Schw.

Mot. Mitr. Schw.

12 Pzj. Kp.

Pzw.Kp.

3 Pzw. Kp.

3 Pzj. Eep. Kp.

9-13 Pak. Kp.

Mot. It. Kp.

25 Mot. Pak. Kp.

19-22 Bat. Stabsschw.

l Bat. Stabskp.

Bat. Stabskp.

oder -Kp.

A. Abt.

8 Drag. Abt.

6 A. Abt.

3-10 Mot. A. Abt.

Mot. Drag. Abt.

3 Mot. Drag. Abt.

7-10 Mot, Drag. Bat.

l Mot. Gren. Bat.

Mot. Gren. Bât.

8 Motrdf. Bat.

9 Rdf. Bat.

Edf. Bat.

6 Rdf. Bat.

3 Pzj. Abt.

6 Rgt. Stabsschw.

oder -Kp.

3 Mot. Drag. Egt.

S Edf. Egt.

L. Egt.

6 L. Egt.

3 Stabskp. L. Er.

L. Er.

3 L. Er.

3 L. Br.

Ter. Drag. Schw.

17-20 Ter. Drag. Schw.

17-20 Ter. Drag. Schw.

Ter. Rdf. Kp.

24 Ter. Edf. Kp.

24 Ter. Edf. Kp.

Ter. Mitr. Kp.

17-18 Ter. Mitr. Kp.

17-18 Ter. Mitr. Kp.

V. Territorial-Formationen Gemäss Artikel 7, Absatz 2, des Beschlusses der Bundesversammlung vom 17. Juni 1947 betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) setzen sich die Formationen der leichten Truppen einerseits aus Auszug und Landwehr ersten Aufgebots zusammen, während anderseits aus den Angehörigen der Landwehr zweiten Aufgebots und des Landsturms Territorialformationen zu bilden sind. Beim Übertritt in die Landwehr zweiten Aufgebots werden

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Kader und Mannschaften versetzt zu den nach Tabelle A der Truppenordnung 1947 aufgestellten Territorial-Dragoner- Schwadronen, Territorial-BadfahrerKompagnien und Territorial-Mitrailleur-Kompagnien. Die Zahl der in die Landwehr II übertretenden Offiziere und Mannschaften wird aber grösser sein als der Bedarf zur Aufrechterhaltung der Bestände der bisher aufgestellten 17 Territorial-Dragoner-Schwadronen, 24 Territorial-Badfahrer-Kompagnien und 17 Territorial-Mitrailleirr-Koinpagnien. Eine Anzahl soll zu Territorial-BatailIonen der Infanterie versetzt werden; diese weisen zum Teil erhebliche Unterbestände auf. Wir beantragen Ihnen daher, es sei dem Bundesrate zu überlassen, unter Vorbehalt der Aufrechterhaltung der bestehenden Territorialformationen der leichten Truppen, bei dieser Truppengattung die Übertritte in die Landwehr zweiten Aufgebots zu regeln.

VI. Sculuasfolgenmgen Die Ihnen dargelegte neue Organisation der Leichten Truppen wird einen wesentlichen Portschritt bringen. Nicht nur die 1., 2. und 4.-7. Division werden künftig l Dragoner-Abteilung erhalten, sondern auch die 8. und 8. Division, die bis anhin über keine Kavallerieformationen verfügten. Ausserdem wird allen Heereseinheiten je l Motor-Auf klarungs-Schwadron unterstellt. Ferner verfügen alle Divisionen über je l Panzerabwehrkanonen-Kompagnie wie bisher.

Damit besitzen die Divisionen Mittel der leichten Truppen, die ihnen bessere Dienste leisten werden als die bisher zugeteilten Formationen. In Anbetracht ihres voraussichtlichen Einsatzes im Gebirge können sich die Gebirgsbrigaden mit der Zuweisung je einer Motor-Auf klarungs-Schwadron als dem einzigen leichten Verbände begnügen.

Das Gros der leichten Truppen wird in den 8 leichten Brigaden zusammengefasst. Diese Lösung hat namentlich folgende Vorteile: -- Es werden 2 starke Begimenter geschaffen, in denen weitestgehend nur eine Art von Transportmitteln zur Verwendung gelängen wird. Die bisherigen leichten Begimenter mit ihrer Mischung von Pferd, Fahrrad und Motor werden verschwinden.

-- In der Hand des Brigadekommandanten verbleibt eine bewegliche Feuerreserve in Form der Brigade-Artillerie und der PanzerJäger-Kompagnie.

In den 3 neuen Panzerjäger-Abteilungen erhalten die Armeekorps ein rasch bewegliches und geländegängiges Panzerabwehrmittel, das sie je nach Notwendigkeit
zugunsten der unterstellten Heereseinheiten oder Leichten Brigaden einsetzen können.

Gleichzeitig schafft der Entwurf sowohl für die Leichten Brigaden als auch für die leichten Truppen überhaupt eine Organisation, die geeignet sein wird, sich mannigfachen Neuerungen und Verbesserungen, wie sie sich im Verlaufe der Entwicklung vielleicht als nötig erweisen werden, anzupassen.

Über die finanziellen Auswirkungen stehen uns keinerlei Erfahrungszahlea zur Verfügung, weshalb wir weitgehend auf Schätzungen angewiesen sind.

851 Es darf jedoch damit gerechnet werden, dass die geplante Neuordnung keine wesentlichen Mehrkosten verursachen wird, da die Bestände der reorganisierten leichten Truppen den heutigen ungefähr gleich bleiben und deshalb keine erhöhten Ausgaben entstehen werden. Die Kosten sowohl für die Mannschaft als auch für den Ankauf und die Haltung der Motorfahrzeuge sind nicht zusätzlich, sondern sie verlagern sich bloss von einem Truppenteil zum andern.

Wie bisher werden die Ausgaben für Schulen und Kurse, Korpsmaterial, Munition und Bewaffnung in den Voranschlag einzustellen soin.

Das Eeorganisationsprojekt, das wir Ihnen vorlegen, bietet hinsichtlich Bestände, Bewaffnung und Transportmittel keine erheblichen Schwierigkeiten. Es versucht, durch eine bessere Zusammensetzung der Truppenkörper und durch eine möglichste Zusammenfassung der Kräfte mit einem Mindestmass von Kosten aus den Mitteln, über die wir verfügen, ein Maximum herauszuholen. Es soll unsere leichten Truppen in den Stand setzen, die Aufträge, die ihnen gestellt werden, mit Aussicht auf Erfolg auszuführen.

VII. SoUbestandestabellen Wir beantragen Ihnen, die Sollbestandestabellen im Anhang C, soweit die leichten Truppen betreffend, aufzuheben und die Regelung der Organisation und Unterstellung der Truppenkörper und Einheiten der leichten Truppen dem Bundesrate zu übertragen. In den Sollbestandestabellen wird die Organisation der Truppenverbände bis in die kleinste Einzelheit festgelegt. Sie haben den Charakter von Ausführungsbestimmungen, wie sie normalerweise in einer Vollzugs Verordnung des Bundesrates geordnet werden. Sie gehen weit über das Grundsätzliche hinaus, so dass man sich wirklich fragen muss, ob es zweckmässig ist, dass sich die Bundesversammlung damit zu befassen hat. An sich ist es, um nur ein Beispiel zu nennen, doch bestimmt nicht Sache der Bundesversammlung, zu sagen, wie viele 'Kochgehilfen in einer Einheit eingeteilt werden sollen und ob das Soldaten oder Hilfsdienstpflichtige sein müssen. Dazu kommt noch, dass die leichten Truppen nach neuer Organisation über Truppenkörper und Einheiten verfügen worden, deren Zusammensetzung nur den Dienststellen bekannt zu sein.braucht. Vor allem im Hinblick auf die gebotene Geheimhaltung wird schon nach Art, 5 der Truppenordnung 1947 die Organisation bestimmter Verbände bundesrätlicher Verordnung vorbehalten. Mit der von uns vorgeschlagenen Regelung soll schliesslich vermieden werden, dass in jedem Falle der Neuaufstellung von Verbänden oder von wesentlicher Änderung in der Zusammensetzung bereits bestohender Truppenkörper und Einheiten ein Beschluss der Bundesversammlung notwendig wird.

B. Umbewaffhirng der Feldartillerie-Abteilungen l. Gegenwärtiger Stand der Bewaffnung und Traktionsmittel der Feld-Artillerie Die Truppenordnung 1947 hat in der Tabelle A, II. Truppengattungen, 8, Artillerie, die Anzahl der Formationen der Feld-Artillerie wie folgt festgelegt:

852 48-24 Feld-Batterien, 24--48 Haubitz-Batterien, 16- 8 Feld-Artillerie-Abteilungen, 8-16 Haubitz-Abteilungen.

Die Feld-Artillerie-Abteilung ist mit der alten 7,5 cm Feld-Kanone ausgerüstet und pferdebespannt, die Haubitz-Abteilung dagegen verfügt über die moderne 10,5 cm Haubitze und ist motorisiert.

Per Bundesrat hat mit Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Organisation des Heeres die durch diesen Spielraum mögliche Umwandlung von 8 Feld-Artillerie-Abteilungen in Haubitz-Abteilungen angeordnet. Die Umschulung der betreffenden Kader und Mannschaften findet in den diesjährigen Wiederholungskursen statt. Bis Anfang 1949 werden diese 8 Feld-ArtillerieAbteilungen in Haubitz-Abteilungen umgewandelt sein. Innerhalb der gleichen Zeitspanne werden die 8 Feld.-Artillerie-Parkkompagnien aufgelöst und durch 8 Munitions-Lastwagen-Kolonnen ersetzt.

2. Organisation des Feld-Artillerie-Regiments Dementsprechend wird ab Anfang 1949 das Feld-Artillerie-Begiment aus zwei motorisierten 10,5 cm Haubitz-Abteilungen, einer pferdebespannten 7,5 cm Feld-Artillerie-Abteilung und einer Munitions-Lastwagen-Kolonne bestehen.

Diese nach Geschützarten und Traktionsmitteln grundverschiedene Zusammensetzung ist für die Führung und den Einsatz der ArtiUerie-Begimenterder Divisionen sehr nachteilig. Besonders der Unterschied zwischen den Tragweiten der modernen Haubitzen und der alten Feldkanonen sowie die verschiedenen Marschgeschwindigkeiten der Abteilungen erschweren die Verwendung der Regimenter in hohem Masse, Desgleichen sind Verbrauch und Nachschub von Munition für zwei Kahberarten im gleichen Verbände mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.

Ganz allgemein sei auch erwähnt, dass die zu langsame Verschiebbarkeit infolge des Pferdezuges der heutigen Kampfführung überhaupt nicht mehr entspricht.

Aus diesen Gründen drängt sich der letzte Schritt zur vollständigen Motorisierung unserer Artillerie auf, d. h. die noch verbleibenden 8 pferdebespannten Feld-Artillerie-Abteilungen sollen in motorisierte Haubitz-Abteilungen umgewandelt werden, 3. Bestände Der Sollbestand der Haubitz-Abteilung beträgt 500 Mann, derjenige der Feld-Artillerie-Abteilung 746 Mann. .Diese Zahlen zeigen deutlich, dass der Aufwand an Mannschaft bei der motorisierten Haubitz-Abteilung trotz Erhöhung des Kalibers und des Geschossgewichtes bedeutend kleiner ist als bei der pferdebespannten Feld-Artillerie-Abteilung.

853 Die Umwandlung der letzten 8 Feld-Artillerie-Abteilungen in HaubitzAbteilungen gestattet somit eine Personaleinsparung von rund 2000 Mann, und diese wird den übrigen Truppengattungen, besonders der Infanterie, zugute kommen.

4. Bewaffnung Über die Art und Eignung der Geschütze bestehen in Fachkreisen keine Zweifel. Die 10,5 cm Haubitze hat sich mit den in den letzten Jahren noch angebrachten Verbesserungen sehr gut bewährt. Sie ist das zweckmässige Geschütz für unsere Feld-Artillerie-Begimenter.

Die jetzt laufende Fabrikation der 10,5 cm Haubitzen für die bis Anfang 1949 umzuwandelnden Abteilungen wird sich ohne Schwierigkeiten für die Geschütze der letzten 8 Abteilungen fortsetzen lassen. Wenn die Fabrikation unterbrochen werden müsste, wäre eine erhebliche Vermehrung der Kosten unvermeidlich ; ein Unterbruch würde ungefähr Fr. 8 200 000 Mehrkosten verursachen.

Sofern die Beschaffung der Haubitzen ohne Unterbruch erfolgen kann, wird die Lieferung aller Geschütze für die letzten 8 Abteilungen bis im Herbst 1950 abgeschlossen sein.

Die Herstellung der Munition wird stufenweise im Bahmen der jetzigen Fabrikation fortgesetzt.

5. Motorisierung Die Beschaffung der notwendigen Zugmaschinen kann durch Ankäufe zu vorteilhaften Bedingungen aus den amerikanischen Armee-Liquidationsbeständen als gesichert gelten.

Die über diese Zugmaschinen hinaus noch erforderlichen EequisitionsMotorfahrzeuge werden innerhalb nützlicher Frist im Lande vorhanden sein.

6. Korpsmaterial Das allgemeine Korpsmaterial der Feld-Artillerie-Abteilungen kann zum grössten Teil auch für die neuen Haubitz-Abteilungen Verwendung finden.

Infolge der Motorisierung müssen allerdings gewisse Gegenstände, wie Telephonmaterial, optische Instrumente, Küchenausrüstung und Fahrdienstmäterial ergänzt oder neu beschafft werden.

7. Ausbildung Die Umschulung der Kader und Mannschaften der 8 letzten Feld-ArtillerieAbteilungen kann ohne Verlängerung der Dienstleistungen in den Wiederholungskursen der Jahre 1950 oder 1951 geschehen, je nach Ablieferung der Geschütze, Da diese Umschulungskurse als Wiederholungskurse durchgeführt werden, entstehen hiefür keine besonderen Kosten.

854 8. Kosten Die Gesamtkosten für die Umbewaffnung und Motorisierung der letzten Feld-Artillerie-Abteilungen beziffern- sich nach den heutigen Unterlagen wie folgt: Beschaffung der Geschütze.

12,3 Millionen Franken Herstellung der Munition 58,2 Millionen Franken Beschaffung der Zugmaschinen 1,0 Million Franken Übriges Korpsmaterial 4,0 Millionen Franken Total 75,5 Millionen Franken Die entsprechenden Beträge sollen je nach Massgabe der Beschaffung zu gegebener Zeit in den Militärvoranschlag eingestellt werden, wie dies bereits für die Kosten der Umwandlung der ersten und zweiten Abteilungen der FeldArtillerie-Regimenter geschehen ist.

Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den beiliegenden Entwurf zu einem Beschluss der Bundesversammlung über die Abänderung der Truppenordnung zur Annahme zu empfehlen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 2, Juli 1948.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Celio

Der Bundeskanzler: Leimgruber

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(Entwurf)

Beschluss der Bundesversammlung über

die Abänderung des Beschlusses der Bundesversammlung betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 2. Juli 1948, besehliesst:

Art. l Die Tabelle A im Anhang des Beschlusses der Bundesversammlung vom 17. Juni 1947 betreffend die Organisation des Heeres {Truppenordnung) *) wird im Abschnitt II, Truppengattungen, abgeändert wie folgt: 1. Ziff. 2. Leichte Truppen, wird aufgehoben und durch folgende Fassung ersetzt: 2. Leichte Truppen: 24 Dragoner-Schwadronen, 12 Motor-Aufklärungs-Schwadronen, 21-30 Motor-Dragoner- Schwadronen, 9 Motorradfahrer-Kompagnien, 27 Radfahrer-Kompagnien, 19-22 Motor-Schwere Waffen-Schwadronen oder -Kompagnien, 12 Panzerjäger-Kompagnien, 8 Panzerjäger-Reparatur-Kompagnien, 9-18 Panzerabwehrkanonen-Kompagnien, 19-22 Bataillons-Stabsschwadrone oder -Kompagnien, 8 Dragoner-Abteilungen, 7-10 Motor-Dragoner-Bataillone, 8 Motorradfahrer-Bataillone, 9 Badfahrer-Bataillone, 8 Panzerjäger-Abteilungen, 6 Regiments-Stabsschwadron oder -Kompagnien, 8 Motor-Dragoner-Regimenter, *) A. S. 63 513.

856

3 8 8 17-20 24 17-18

Radfahrer-Regimenter, Stabskompagnien der Leichten Brigaden, Leichte Brigaden, Territorial-Dragoner-Schwadronen, Territorial-Radfahrer-Kompagnien, Territorial-Mitrailleur-Kompagnien.

2. In Ziff. 3. Artillerie, werden die 1., 2., 16. und 17. Zeile aufgehoben und durch folgende Fassung ersetzt: , 1. Zeile: 48- 0 Feld-Batterien1), 2. Zeile: 24-72 Haubitz-Batterien1), 16. Zeile: 16- 0 Feld-Artillerie-Abteilungen 1), 17. Zeile: 8-24 Haubitz-Abteilungen1), 3. In Ziff. 5. Fliegerabwehrtruppe, werden die 3. und 9. Zeile aufgehoben und durch folgende Fassung ersetzt: 3. Zeile: 73-85 Leichte Fliegerabwehr-Batterien, 9. Zeile: 25-28 Leichte Fliegerabwehr-Abteilungen, 4. In Ziff. 7. Sanitätstruppe, wird die erste Zeile, aufgehoben und durch folgende Fassung ersetzt: 41 Sanitäts-Kompagnien, 5. In Ziff. 9. Verpflegungstruppe, wird als neue erste Zeile eingeschoben: 3 motorisierte Verpflegungs-Detachemente, 6. In Ziff. 10. Motortransporttruppe, wird die 4. Zeile aufgehoben und durch folgende Fassung ersetzt: 11 Motor-Transport-Kolonnen,

Art. 2 Die Tabelle B im Anhang des erwähnten Beschlusses der Bundesversamm-lung wird wie folgt abgeändert: 1. Die Kolonne «Drag. Schw.» wird aufgehoben und durch folgende Fassung ersetzt: Drag. Sc Die Kantone haben zu stellen: hw.

Zürich .

l Bern 4 Luzern .1 Uri -- Schwyz -- Obwalden -- Nidwaiden -- Übertrag 6

857

Übertrag

6

Glarus Zug .

Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh.

St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau

-- l -- -- -- -- -- -- l --2 2

Tessin

--

Waadt Wallis Neuenburg Genf

2 -- -- -- 14

2. Ziff. 2, lit.f, wird aufgehoben und durch folgende Fassung ersetzt: f. Dragoner-Schwadronen: l aus Waadt und Genf, l aus Waadt und Wallis, 1 aus Bern und Neuenburg, l aus Bern und Freiburg, l aus Bern und Solothurn, , l aus Bern, Solothurn, Baselstadt und Baselland, l aus Zürich, Schwyz und Zug, l aus Schaffhausen und Thurgau, l aus Glarus, Appenzell A.-Eh. und I.-Rh., St. Gallen und Graubünden, l aus Luzern, Ob- und Nidwaiden.

10 eidgenössische Dragoner-Schwadronen.

Art. 8 Die Tabellen C 24 bis und mit C 49 im Anhang des erwähnten Beschlusses der Bundesversammlung werden aufgehoben.

Art. 4 Der Anhang des erwähnten Beschlusses der Bundesversammlung wird durch folgende neuen Tabellen C 127 a und C 187 a ergänzt: Bundesblatt. 100. Jahrg. Bd. II,

58

858

1. Tabelle C127 a: Leichte motorisierte Sanität s-Kompagnie.

Tabelle C127a.

Gliederung: Kommandogruppe, 4 Sanitätszüge.

01.

Kommandant (Hptm.)

Zugführer (Az, oder Zaz., Sub. Of.)

Apotheker (Sub. Of.)

· ' . . . .

Zugeteilte Ärzte (Sub. Of., Hptm. oder HD).

Quartiermeister (Sub. Of.)

Motorfahreroffizier (Sub. Of.)

Feldweibel Fourier Wachtmeister Korporale · · Motorfahrerunteroffiziere (Kpl. oder Wm.) .

Küchenchef (Kpl. oder Wm.)

Sanitätssoldaten Motorfahrer Motormechaniker Kochgehilfe (Sdt. oder HD)

l 4 l 4 l l

Uof.

Sdt

l l 5 8 4 l

50 37 2 l 12

20

90

122 Motia.

Transportmittel: Personenwagen für sitzende Verwundete Sanitätswagen für liegende Verwundete.

Klein-Lastwagen . . . .

. . . . . .

11 8 8 10 37

Sollbestand der L. mot. San. Kp. : 122 Mann, 19 Pw., 8 Sanw., 10 Lastw.

859 2. Tabelle C137 a:

Tabelle C "7".

Motorisiertes Verptlegungs-Detachement.

Of.

Kommandant (Oblt.) .

Subaltemoffiziere Fourier Magazinfouriere, -Wachtmeister und -korporale, Metzgerunteroffiziere (Kpl, oder Wm.) . . . .

Motorfahrerunteroffizier (Kpl. oder Wm.) . . , Küchenchef (Kpl. oder Wm,) Magazinsoldaten Metzgersoldaten Sanitätssoldat Motorfahrer Motormechaniker Kochgehilfe (Sdt. oder HD) . . . . ...

Uof

Sdt.

Frd.

1

2

2

1 5 2 1 1

l 2

25 14 l 10 l

l

3

10

65

52

5 Motfz.

Transportmittel: Leichte Lastwagen , Schwere Lastwagen .

l 3 6 10

Sollbestand des mot. Vpf. Det.: 65 Mann, 8 Mp., 6 Frd., l Pw., 9 Lastw.

860

Art. 5 Der Bundesrat regelt die Organisation der Truppenkörper und Einheiten der leichten Truppen.

Der Bundesrat regelt die Einteilung derjenigen Wehrmänner der leichten Truppen, die das 86. Altersjahr zurückgelegt haben.

Art. 6 Dieser Beschluss tritt am in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

; soso :

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Abänderung des Beschlusses der Bundesversammlung betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) (Vom 2. Juli 1948)

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1948

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Volume Volume Heft

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.07.1948

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841-860

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