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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Aufbaues auf dem Nebengebäude der Hauptpostliegenschaft in Genf Mont-Blanc (Vom 13. Dezember 1948)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

In den Botschaften vom 6. Dezember 1946 und 31. März 1948 betreffend die Erstellung von Telephongebäuden in Genf Eaux-Vives und Grand-Pré wurde bereits festgestellt, dass der Telephonverkehr in Genf seit 1940 ausserordentlich stark zugenommen hat. Die Inbetriebnahme der genannten neuen Quartierzentralen wird für den dortigen örtlichen Telephonbetrieb endlich die gewünschte Entlastung bringen und auf Jahre hinaus gestatten, allen Begehren für neue Telephonanschlüsse zu entsprechen.

Damit ist vorläufig wohl in genügender Weise für den Telephon-Ortsverkehr gesorgt. Es muss nun aber ebenso dringend das Nötige unternommen werden, damit auch der ein- und ausgehende Fernverkehr sich störungsfrei und ohne Stauungen abwickeln kann. Eine prompte und reibungslose Vermittlung der Fernverbindungen ist für Genf ausserordeiitlich -wichtig, da diese Stadt wiederum ihre grosse Bedeutung als Sitz internationaler Institutionen und als gesuchter Tagungsort für Kongresse und andere Veranstaltungen : erlangt hat.

Zur Illustration der starken Entwicklung des Telephonverkehrs in Genf sei angeführt, dass die Zahl der in dieser Stadt jährlich ein- und ausgehenden Ferngespräche von rund 5,71 Millionen im Jahre 1940 auf über 12,4 Millionen im Jahre 1947 gestiegen ist.

Die Voraussetzungen für eine rasche und störungsfreie Abwicklung des Telephonfernverkehrs werden gegenwärtig durch den Ausbau des schweizerischen Fernkabelnetzes geschaffen. Damit die in diesem Ausbauprogramm vorgesehenen, zusätzlichen Verbindungsleitungen mit den verschiedenen Fernknotenämtern der Schweiz an dasiTelephonnetz von Genf angeschlossen werden · können, bedarf es einer erheblichen Erweiterung der dortigen Fernbetriebsanlagen. Leider fehlt im Hauptpostgebäude, wo diese Anlagen sich gegenwärtig

1180 befinden, der nötige Platz für die Erweiterung, d. h. für die geplante Verdoppelung der Ausrüstungen. Der nutzbare Baum in diesem, im Stil seiner Entstehungszeit sehr repräsentativ gehaltenen, aber sehr unzweckmässig eingerichteten Gebäude ist derart beschränkt, dass heute der Post- wie auch der Telephonbetrieb unter empfindlichem Platzmangel zu leiden haben.

Unter diesen Umständen prüften die Organe der PT T-Verwaltung die .Frage, ob vielleicht die gesamten Fernbetriebsanlagen in einen besondern Zweckbau verlegt werden könnten, der etwas abseits vom Stadtzentrum zu erstellen wäre. Eine solche Verlegung würde bedingen, dass auch die gegenwärtig im Hauptpostgebäude befindlichen Fernbetriebsanlagen in dem neuen Zweckbau untergebracht werden müssten, da es aus technischen und betrieblichen Gründen notwendig ist, die gesamten Fernverkehrsausrüstungen einer Stadt an ein und demselben Standort unterzubringen. Die angestellten Studien ergaben, dass eine Verlegung der bestehenden Anlagen und damit auch der Fernkabel und der Anschlüsse an die verschiedenen Ortszentralen ausserordentlich kostspielig und mit grossen technischen Schwierigkeiten verbunden wäre und dass es zudem bei den heutigen langen Lieferfristen für Zentralenausrüstungen sehr schwer halten würde, die nötigen technischen Einrichtungen für eine vollständige Neuanlage mit Verstärkeramt, automatischem und manuellem Fernamt innert nützlicher Frist bereitzustellen.

Aus den erwähnten Gründen bleibt nichts anderes übrig, als die Erweiterung der Fernbetriebsanlagen in unmittelbarer Nähe des Hauptpostgebäudes vorzusehen. Glücklicherweise ist dies möglich, ohne, wie in andern Städten, Nachbarliegenschaften beanspruchen und Gebäude abbrechen zu müssen. Es lässt sich nämlich auf dem einstöckigen Nebengebäude hinter dem Hauptpostgebäude ohne besondere Schwierigkeiten und ohne wesentliche Störungen des Postbetriebes ein dreistöckiger Aufbau errichten. Dieser Aufbau kann durch zwei Seitenflügel ergänzt und in architektonisch einwandfreier Weise mit dem Hauptgebäude verbunden werden.

Im 2. und 8. Geschoss dieser Aufstockung lassen sich die neuen automatischen Fernbetriebsausrüstungen sowie der Fernverteiler und das neue Verstärker- und Trägeramt sehr zweckmässig unterbringen; die Seitenflügel der beiden Geschosse eignen sich vorzüglich zur Einrichtung
der verschiedenen Nebenlokale wie Werkstätten, Instruktionszimmer, Bureaux, Magazine und Garderoben.

Das 1. Stockwerk ist als Eeserveraum für eine spätere, weitere Ausdehnung der Fernbetriebsanlagen vorgesehen. Vorerst, und zwar voraussichtlich für eine längere Zeitspanne, werden diese Eäumlichkeiten dem Postbetrieb zur Verfügung stehen, der im Postgebäude stark eingeengt ist.

Die Erdgeschosslokale des Nebengebäudes bleiben unverändert und werden wie bis anhin für die Paketausgabe der Post verwendet.

Das Flachdach des projektierten Aufbaues wird ebenfalls telephontech nischen Zwecken dienstbar gemacht, indem in einem kleinen besondern Dach

1181 auf bau die Ausrüstungen für den jüngsten Zweig der Nachrichtenübermittlung untergebracht werden sollen. Es sind dies die Apparate für die 'Kichtstrahlübertragung auf ultrakurzen Wellen, die die. Mehrkanaltelephonie-Verbindung zwischen Genf und Zürich via Höhenstation Chasserai benötigt. Ausserdem dürften hier später auch noch die Anlagen für Fernsehübertragungen aufgestellt werden.

Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten im Benehmen mit den bau- und betriebstechnischen Organen der PTT -Verwaltung ausgearbeitete Projekt sieht, wie bereits erwähnt, einen dreigeschossigen Aufbau vor, dessen Ausgestaltung und innere Einteilung aus den Projektplänen näher ersichtlich sind.

: Die Erstellungskosten sind auf Grund des Preisstandes I.August 1948 auf Fr. l 625 000 veranschlagt. : Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit für die Erstellung eines Aufbaues auf dem Nebengebäude der Hauptpostliegenschaft in Genf Mont-Blanc zu bewilligen und den nachstehenden Entwurf zu einem entsprechenden Beschluss gutheissen zu wollen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer -vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 13. Dezember 1948.

,

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Celio Der Bundeskanzler: Leimgruiber

1182 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines Aufbaues auf dem Nebengebäude der Hauptpostliegenschaft in Genf Mont-Blanc

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 1948, beschliesst:

Art. l Für die Erstellung eines Aufbaues auf dem Nebengebäude der Hauptpostliegenschaft in Genf Mont-Blanc wird ein Kredit von Fr. l 625 000 bewilligt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, am vorgelegten Projekt im Eahmen des bewilligten Kredites die Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.

Art. 2 Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Jahr

1948

Année Anno Band

3

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50

Cahier Numero Geschäftsnummer

5557

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.12.1948

Date Data Seite

1179-1182

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