Bundesbeschluss III über die Rechnung 2007 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 28. Mai 2008
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. April 20082, beschliesst: Art. 1 Die Rechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2007 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: a.
Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem Gesamtertrag von 2 501 647 064 Franken und einem Gesamtaufwand von 2 465 215 646 Franken mit einem Gesamtergebnis von 36 431 418 Franken;
b.
Die Investitionsrechnung mit Bruttoinvestitionen in Mobilien (inklusive Betriebseinrichtungen) und Informatik von 170 478 993 Franken;
c.
Die Mittelflussrechnung mit der Veränderung des Fonds Flüssige Mittel von 755 796 912 Franken als Zunahme;
d.
Die Bilanz per 31. Dezember 2007 mit einer konsolidierten Bilanzsumme von 1 541 572 137 Franken.
Art. 2 In Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung des ETH-Rates über das Rechnungswesen des ETH-Bereichs vom 5. Februar 2004 wird die bilanzielle Reserve aus dem Finanzierungsbeitrag des Bundes im Umfang von 4 160 221 Franken erhöht.
1 2
SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.
2008-1621
5797
Rechnung 2007 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen. BB III
Art. 3 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 26. Mai 2008
Ständerat, 28. Mai 2008
Der Präsident: André Bugnon Der Protokollführer: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Christoffel Brändli Der Sekretär: Philippe Schwab
5798