715

# S T #

5478

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Umschulung von Mot. Infanteriekanonen-Kompagnien in Panzerjäger-Kompagnien (Vom 22. Juni 1948)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen mit folgender Botschaft den Entwurf zu einem Beschluss der Bundesversammlung für die Umschulung von Mot. Infanteriekanonen-Kompagnien in Panzerjäger-Kompagnien zu unterbreiten.

Auf Grund der Erfahrungen dee vergangenen Krieges und der sich abzeichnenden Kampfweise ist damit zu rechnen, dass auch in Zukunft Kampffahrzeuge aller Art und zu verschiedenen taktischen Zwecken auf dem Gefechtsfeld auftreten werden.

Schon während des zweiten Weltkrieges hat die Stärke der Panzerung derart zugenommen, dass unsere, ursprünglich für die Bekämpfung auf grössere Entfernungen eingeführte Infanterie-Kanone (Ik), Panzerabwehr-Kanone (Pak) und die schwere Tankbüchse (Tb) nur noch als Nahabwehr-Waffen in Frage kommen. Gegen schwere Panzerfahrzeuge genügt die Leistung dieser Waffen kaum mehr und gegen mittlere und leichte Panzer nur auf kürzere Entfernung.

Wenn im Fern-Abwehrkampf die 7,5 cm Fliegerabwehr-Kanone 88 und die 10,5 om Kanone 35 sich für die Abwehr von Panzerwagen, Sturmgeschützen und Begleitartillerie auf Selbstfahrlafetten bis auf mittlere Entfernungen auch eignen, so ist doch zu bedenken, dass beide Geschütze normalerweise andern Zwecken dienen. Zudem handelt es sich um motorgezogene .Waffen, die demzufolge im Gefecht nicht beweglich genug sind, um rasch gegen fahrende Panzerfahrzeuge eingesetzt zu werden.

Es bedarf keiner besondern Begründung dafür, dass unsere Armee den ständigen Wettlauf zwischen Panzer und Panzerabwehr nur in sehr beschränktem Umfange mitmachen konnte.

716 Im Jahre 1946 bot sich nun durch ein günstiges Angebot der Skoda-Werke in Pilsen Gelegenheit, eine bisher in unserer Panzerabwehr klaffende Lücke durch die Beschaffung einer Anzahl Panzerabwehrgeschütze (G 18) einigermassen zu überbrücken.

Die bisherigen umfassenden Versuche in unsern Rekrutenschulen und durch die Kriegstechnische Abteilung haben gezeigt, dass sich der PanzerJäger Gr 18 für unsere Verhältnisse entsprechend den gestellten Erwartungen äusserst gut eignet. Die gute Panzerleistung der eingebauten 7,5 cm PanzerabwehrKanone auf Entfernungen bis zu 1000 m bedeutet eine sehr wertvolle Ergänzung unserer Panzerabwehr. Die eigene Panzerung bietet weitgehend Schutz gegen Beschuss. Weil selbstfahrend, ist der Panzerjäger verhältnismässig leicht beweglich und rascher .abwehrbereit als ein gezogenes Geschütz. Wenn gegen.

Ende des Krieges auch noch leistungsfähigere Schwerwaffen entwickelt worden sind, so haben wir doch verschiedentlich die Bestätigung, dass gerade der Panzerjäger G 13 bis heute sehr gefürchtet bleibt.

Wir sehen die Bildung von 12 Panzerjäger-Kompagnien vor, von denen je drei zusammen mit einer Reparatur-Kompagnie in eine Panzerjäger-Abteilung zusammengefasst werden. Diese sind unter einem kleinen Ausbildungsstab administrativ den Leichten Brigaden unterstellt. Der taktische Einsatz erfolgt im B ahmen des Armeekorps nach Bedarf. Weitere drei selbständige Panzerjäger-Kompagnien ersetzen die jetzigen Panzerwagen-Kompagnien der Leichten Brigaden. Über die Aufstellung der Panzerjäger-Einheiten und -Abteilungen orientiert die Botschaft des Bundesrates zum Bundesbeschluss über die Neuorganisation der Leichten Truppen.

Da unsere Rekrutenkontingente es zum vorneherein ausschliessen, neue Einheiten aufzustellen, ganz abgesehen davon, dass es zu lange dauern würde, bis sie aus E ekrut enJahrgängen gebildet werden können, bleibt einzig der Weg der Umschulung und Umorganisation der heutigen drei Panzerwagen-Kompagnien der Leichten Brigaden, deren Panzerwagen 39 nicht mehr kriegstüchtig sind, und von 9 Mot. Infanteriekanonen-Kompagnien, um möglichst rasch diese neue Waffe einsatzbereit zu halten.

Wir erachten es daher als dringend geboten, die Umschulung und Aufstellung der 12 Panzerjäger-Kompagnien so bald als möglich vorzunehmen.

Auf Grund unserer bisherigen und vom Ausland
bestätigten Erfahrungen reichen drei Wochen knapp aus, um die Angehörigen der heutigen PanzerwagenKompagnien umzuschulen. Diese drei Einheiten bestehen ihren diesjährigen Wiederholungskurs zur Umschulung.

Andererseits- sind die verantwortlichen Stellen überzeugt, dass für die Umschulung der Angehörigen von bisherigen Mot. Infanteriekanonen-Kompagnien drei Wochen nicht genügen. Sechs Wochen stellen ein Minimum dar, um auszuwählende Leute solcher Einheiten als Panzerjäger-Kanoniere und Panzerjäger-Funker umzuschulen. Von den bisherigen Mot. Infanteriekanonen-Kompagnien sollen deshalb die jüngeren wiederholungskurspflichtigen Kader und

717 Mannschaften des Auszuges, die als künftige Panzerjäger-Kanoniere und -Funker in Aussicht- genommen sind, einen sechs Wochen dauernden Umschulungskurs bestehen, von dem ordentlicherweise drei Wochen als Wiederholungskurs gelten. Die nicht mehr wiederholungskurspflichtigen Jahrgänge dieser Einheiten bestehen dagegen nur einen Umschulungskurs von drei Wochen, da dies für das Hilfspersonal in diesen Panzerjäger-Einheiten genügt. Als Panzerjäger-Fahrer kommen hingegen nur Mannschaften in Frage, die in ihrer Rekrutenschule als Panzerjäger ausgebildet worden sind. Diese Panzerjäger-Fahrer wurden, weil noch keine Panzerjäger-Kompagnien bestehen, bisher in die Panzerwagen-Kompagnien eingeteilt, während der Zuwachs aus den Rekrutenschulen 1948 als Kern der spätem Panzerjäger-Kompagnien vorläufig Mot.

Infanteriekanonen-Kompagnien zugewiesen wird.

. Eigentlich wäre es wünschbar gewesen, die Umschulung von 9 Mot. Infanteriekanonen-Kompagnien und deren Umbildung in Panzerjäger-Kompagnien schon 1948 vorzunehmen. Wenn dies nicht geschah, so waren dafür verschiedene Gründe massgebend: Die Ablieferung der Panzerjäger G 13 ist. noch nicht abgeschlossen. Ihre Ausrüstung mit. dem für den Einsatz unumgänglichen Funkgerät und Bordtelephon -- Erzeugnisse unserer Industrie -- wird frühestens auf Ende 1948 erfolgt sein. Zudem sind Ersatzteile für die Panzerjäger G 13 und für Unterhalt und Reparaturen unentbehrliches Material erst in Beschaffung.

Umschulungskurse können nur durchgeführt werden, wenn das erforderliche Instruktionspersonal zur Verfügung steht. Die Zahl der mit diesem Ausbildungszweig vertrauten Instruktions-Offiziere und -Unteroffiziere ist heute begreiflicherweise noch klein. Zudem sind sie bis Mitte November 1948 noch in den Schulen im Einsatz mit einem Unterbrach zwischen beiden Rekrutenschulen, der für die Umschulung der drei bisherigen Panzerwagen-Kompagnien vorgesehen ist. Big Ende des Jahres lässt sich der Ausbildungsstab noch erweitern.

Die Kosten für die vorgesehene Umschulung werden wie folgt berechnet: 1152 Mann x 20 Tage = 23040 Soldtage zu Fr. 15.25 = Fr. 351 360.

Die Kosten für die drei Wochen Dienst, die die Mot. InfanteriekanonenKompagnien als Wiederholungskurs leisten, werden im normalen Kredit findie Wiederholungskurse eingestellt.

Die Einberufung der Kader und Mannschaften der
aufzulösenden 9 Mot.

Infanteriekanonen-Kompagnien in einen Umschulungskurs von drei Wochen bedarf eines Beschlusses der Bundesversammlung. Gemäss Artikel 123 des Bundesgesetzes vom 12. April 1907 über die Militärorganisation der schweizerischen Eidgenossenschaft ist die Bundesversammlung berechtigt, bei einer Neuorganisation der Verbände, einer Neubewaffnung und dergleichen, besondere Kurse anzuordnen und deren Dauer zu bestimmen.

718

Gestützt hierauf ersuchen wir Sie, unserem Antrage, 9 Mot. Infanteriekanonen-Kompagnien im Jahre 1949 zu einem Sonderkurs einzuberufen, zuzustimmen. Dabei ist davon auszugehen, dass die wiederholungskurspflichtigen Kader und Mannschaften diesen Umschulungskurs im Anschluss an den Wiederholungskurs 1949 zu leisten haben und derart auf eine Dienstleistung von sechs Wochen kommen, während die nicht mehr wiederholungskurspflichtigen Kader und Mannschaften nur den Umschulungskurs von drei Wochen zu bestehen haben.

In diesem Sinne bitten wir Sie, dein nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Genehmigung zu orteilen.

Wir benützen den Anlass, um Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 22. Juni 1948.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Celio Der Bundeskanzler: Leimgruber

719

(Entwurf)

Beschluss der Bundesversammlung über

«He Umschulung von Mot. Infanteriekanonen-Kompagnien in Panzerjäger-Kompagnien

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , gestützt auf Artikel 128 der Militärorganisation vom 12. April 1907, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 22. Juni 1948, beschliesst :

Art. l Im Jahre 1949 haben die Angehörigen von 9 Mot. Infanteriekanonen.Kompagnien einen Umschulungskurs in der Dauer von drei Wochen zu bestehen.

Dieser Umschulungskurs findet im Anschluss an den ordentlichen Wiederholungskurs des Jahres 1949 statt.

Art. 2 Das eidgenössische Militärdepartement wird ermächtigt, die Kosten der Umsohulungskurse im Betrage von mutmasslich Fr. 351 360 im Voranschlag 1949 einzustellen.

Art. 3 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1949 in Kraft.

. Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Umschulung von Mot. Infanteriekanonen-Kompagnien in Panzerjäger-Kompagnien (Vom 22. Juni 1948)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1948

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

5478

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.06.1948

Date Data Seite

715-719

Page Pagina Ref. No

10 036 281

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.