Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9411 Widersprechende Rieker Holding AG, Friedmattstrasse 5, CH-6260 Reiden, CH-Marke Nr. 378 131 «rieker» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin KARL RIEKER GmbH & Co. KG, Lindenstrasse 56, DE-72411 Bodelshausen, IR-Marke Nr.

934 564 «rieker» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. November 2008 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als eledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

24. November 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-2965

9011