Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9341 Widersprechende Bentour Türkei-Reisen AG, Badenerstrasse 47, 8004 Zürich, CH-Marke Nr. 554 818 «BENTOUR TÜRKEI REISEN AG» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin BENTOUR INTERNATIONAL REISEN GMBH, Palais Esterhazy, Wallnerstrasse 4, Top WA 21, AT-1010 Wien, internationale Registrierung Nr.

932 520 «BENTOUR INTERNATIONAL AUSTRIA».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. April 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9341 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 932 520 «BENTOUR INTERNATIONAL AUSTRIA» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

30. April 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-1229

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