08.008 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2007 und Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen sowie Bericht über zolltarifarische Massnahmen 2007 vom 16. Januar 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201; «Gesetz») beehren wir uns, Ihnen Bericht zu erstatten. Wir beantragen Ihnen, von diesem Bericht samt seinen Beilagen (Ziff. 11.1.1 und 11.1.2) Kenntnis zu nehmen (Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes).

Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 bzw. Absatz 3 des Gesetzes drei Botschaften über internationale Wirtschaftsvereinbarungen. Wir beantragen Ihnen, den Entwurf zum Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Ägypten sowie über das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Ägypten (Ziff. 11.2.1 samt Anhängen), den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Investitionsschutzabkommen mit Kenia und mit Syrien (Ziff. 11.2.2) sowie den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Änderung der Anhänge 1 und 2 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrarabkommen, Ziff. 11.2.3 samt Anhängen) zu genehmigen.

In Anwendung von Artikel 10 Absatz 4 des Gesetzes sowie gestützt auf Artikel 13 Absätze 1 und 2 des Zolltarifgesetzes (SR 632.10) und Artikel 4 Absatz 2 des Zollpräferenzengesetzes (SR 632.91) unterbreiten wir Ihnen sodann den Bericht und den Entwurf zum Bundesbeschluss über zolltarifarische Massnahmen (Ziff. 11.3).

Wir beantragen Ihnen, den Entwurf zum Bundesbeschluss zu genehmigen.

Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen gestützt auf Artikel 13 Absätze 1 und 2 des Zolltarifgesetzes den Entwurf zum Bundesbeschluss zu Änderungen der schweizerischen WTO-Verpflichtungsliste LIX-Schweiz-Liechtenstein im Bereich pharmazeutischer Stoffe (Ziff. 11.4). Wir beantragen Ihnen, den Entwurf zum Bundesbeschluss zu genehmigen.

2007-1752

839

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

16. Januar 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

840

Gesamtübersicht Zielsetzung des Bundesrates Der Bundesrat hatte auch für das Berichtsjahr 2007 seine aussenwirtschaftspolitischen Ziele auf die weitere Umsetzung der tragenden Elemente der im Aussenwirtschaftsbericht 2004 dargelegten Strategie ausgerichtet. Vorrang erhielten die DohaRunde der WTO, der weitere Ausbau des Netzes von Freihandelsabkommen, die Stärkung und Vertiefung der Zusammenarbeit mit der EU, die Konkretisierung des schweizerischen Beitrags zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU und die Weiterführung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit. Von Relevanz für die Aussenwirtschaftspolitik war unter den weiteren Zielen des Bundesrates auch ein Element der laufenden Wachstumspolitik, nämlich die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG).

Der Aussenwirtschaftsbericht bietet Gelegenheit, eine vorläufige Bilanz zu ziehen.

Einen Schwerpunkt der Aktivitäten im Berichtsjahr bildete der weitere Ausbau des Netzes von Freihandelsabkommen. Er wurde ergänzt durch die Implementierung der im Aussenwirtschaftsbericht 2006 beschriebenen Strategien für die BRIC-Staaten. In der Doha-Runde der WTO konnte zwar kein Durchbruch erzielt werden, aber diese Organisation und das in früheren Verhandlungsrunden aufgebaute Regelwerk bleiben bestimmend für die Beziehungen der Schweiz mit einer Vielzahl von Staaten.

Die Beziehungen zur EU standen im Zeichen der Konsolidierung. Gleichzeitig wurden neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen diskutiert. Die Umsetzung des Beitrags an die neuen EU-Mitgliedstaaten schreitet planmässig voran. Rahmenkredite für den Beitrag sowie für die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas ausserhalb der EU und der GUS wurden vom Parlament genehmigt. Schliesslich führte der Bundesrat seine Bemühungen um die autonomen Verbesserungen der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz weiter. Von besonderer Bedeutung waren dabei die verwaltungsinternen Arbeiten zur Revision des THG. Auch bezüglich der Exportförderung und der Standortpromotion wurden wichtige Entscheide gefällt.

Der Aussenwirtschaftsbericht 2007 Das Einleitungskapitel (vgl. Ziff. 1) ist dem Thema «Wettbewerbsfähigkeit und internationale Öffnung» gewidmet. Es setzt sich zum Ziel, den Begriff der Wettbewerbsfähigkeit zu klären, die diesbezügliche Position der Schweiz im internationalen Vergleich zu eruieren und Folgerungen für die Schweizer Aussenwirtschaftspolitik zu ziehen. Bezüglich des letzten Punktes kommt der Bericht zum Schluss, dass die Schweiz die internationale Öffnung ihrer Wirtschaftsbranchen vorantreiben sollte, um dank den Vorteilen des internationalen Handels die Produktivität ihrer Volkswirtschaft und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zum Wohl ihrer Bevölkerung und ihrer Unternehmen zu verbessern. Wenn die dafür notwendigen Reformen realisiert

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werden, wird die Schweiz auch weiterhin zu den wettbewerbsfähigsten Nationen gehören.

Die multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit (vgl. Ziff. 2) Die Bemühungen, die Verhandlungen der Doha-Runde der WTO voranzubringen, konzentrierten sich in der ersten Jahreshälfte auf die politische Ebene und auf Versuche der «G-4» (USA, EU, Brasilien, Indien), eine gemeinsame Position in den Agrar- und Industriegüterverhandlungen zu definieren. Danach verlagerten sich die Diskussionen und Verhandlungen in den multilateralen Rahmen nach Genf. Auch wenn ein politischer Durchbruch in der laufenden Runde im Berichtsjahr nicht erreicht werden konnte, bleibt die WTO für die schweizerischen Exporte und unsere Aussenwirtschaftspolitik aufgrund der bereits erzielten Handelsliberalisierung und des bestehenden Regelwerks von hoher Bedeutung. Auch die Regeln der Freihandelsabkommen bauen zu einem grossen Teil auf WTO-Vorgaben auf, und es wird in diesen Abkommen häufig auf WTO-Bestimmungen verwiesen. Konsequenterweise legt die Schweiz neben der Doha-Runde auch grosses Gewicht auf die Umsetzung der bestehenden WTO-Abkommen.

Unter den weiteren multilateralen Wirtschaftsorganisationen ist die OECD als Zusammenarbeitsgremium für höher entwickelte Volkswirtschaften und «Think tank» für die Schweiz von grosser Bedeutung. Wichtige Ereignisse im Berichtsjahr waren die jährliche Ministertagung, der Besuch des neuen Generalsekretärs in Bern sowie der Bericht über die Wirtschaftslage der Schweiz. In der UNCTAD ­ dem Forum für die Zusammenarbeit zwischen OECD- und Entwicklungs- sowie Transitionsländern ­ wurden die Programme zur Handels- und Investitionsförderung fortgesetzt. Ausserdem wurden die Vorbereitungsarbeiten für die XII. Ministerkonferenz, die im April 2008 in Ghana stattfinden wird, an die Hand genommen.

Europäische Wirtschaftsintegration (vgl. Ziff. 3) Die Wirtschaftsbeziehungen mit der EU und den EFTA-Mitgliedstaaten sind für die Schweiz von überragender Bedeutung. Die rechtliche Basis bilden das Freihandelsabkommen von 1972 und die insgesamt 16 bilateralen Abkommen mit der EU sowie die 2001 revidierte EFTA-Konvention.

Die Leitsätze des 2006 präsentierten Europaberichts des Bundesrates bestimmten im Berichtsjahr die Beziehungen zur EU. Im Vordergrund standen die Umsetzung der bilateralen Abkommen und deren Ausweitung auf
die beiden neuen Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien. Weiter wurden die Vorbereitungen zur Umsetzung des Beitrages der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU erfolgreich abgeschlossen, sodass nunmehr erste Projektvorschläge aus den zehn Partnerländern, die 2004 der EU beigetreten sind, entgegengenommen werden können. Mit der EU-Kommission wurden weitere mögliche Zusammenarbeitsfelder exploriert, namentlich öffentliche Gesundheit sowie Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich. Über den Elektrizitätsmarkt und die Zollformalitäten («24-Stunden-Regel») fanden erste Verhandlungen statt.

Die Divergenzen bezüglich kantonaler Steuerbestimmungen wurden in einem ersten Dialog besprochen, bei dem der Bundesrat den Vorwurf einer Verletzung des Frei-

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handelsabkommens erneut zurückgewiesen hat. Der Dialog wird im kommenden Jahr weitergeführt werden.

Freihandelsabkommen mit Partnern ausserhalb der EU und der EFTA (vgl. Ziff. 4) Der Trend zu bilateralen und plurilateralen Freihandelsabkommen ist weltweit ungebrochen. Auch asiatische und lateinamerikanische Länder beteiligen sich zunehmend an dieser Entwicklung, und zwar vermehrt auch mit Partnerländern aus anderen Regionen der Welt. Nach vorübergehender Zurückhaltung hat die EU ebenfalls wieder Verhandlungen aufgenommen.

Auch die Schweiz kann und will sich dieser Entwicklung nicht verschliessen. Die Entwicklung im Berichtsjahr spiegelt die weitere Zunahme des Interesses an Freihandelsverhandlungen wider, und auch im kommenden Jahr wird sich dieser Trend nicht ändern. Hauptziel bleibt die Vermeidung von Diskriminierungen auf wichtigen Auslandmärkten. Darüber hinaus tragen Freihandelsabkommen wesentlich zur Intensivierung der Handelsbeziehungen mit wichtigen Partnern bei oder fliessen in die entsprechenden Strategien ein (z.B. gegenüber den BRICs). Besonders erfreulich ist, dass im Berichtsjahr das Abkommen mit Ägypten in Kraft getreten ist und die lange blockierten Verhandlungen mit Kanada abgeschlossen werden konnten. Das letztgenannte Abkommen soll Anfang 2008 unterzeichnet werden. Während die Schweiz derartige Verhandlungen in der Regel zusammen mit den EFTA-Staaten führt, schliesst sie ein bilaterales Vorgehen nicht aus. So hat sie mit Japan ­ unserem drittwichtigsten Handelspartner ­ Verhandlungen aufgenommen, und es haben im Berichtsjahr mehrere Verhandlungsrunden stattgefunden.

Horizontale Politiken (vgl. Ziff. 5) Die Definition einer konsolidierten Haltung zu Themen, welche Gegenstand von verschiedenen internationalen Verhandlungen und Diskussionen in internationalen Organisationen bilden, und deren kohärente Vertretung sind die Voraussetzung für eine Aussenwirtschaftspolitik, die sowohl von der Wirtschaft wie von internationalen Partnern als transparent und glaubwürdig wahrgenommen wird. Die Schweiz gestaltet deshalb ihre Beziehungen zu ihren internationalen Partnern und zu internationalen Organisationen auf der Basis von abgestimmten horizontalen Politiken.

Horizontale Politiken sind u.a. in den Bereichen Dienstleistungen, Investitionen, technische Handelshemmnisse, internationale
Wettbewerbspolitik, öffentliches Beschaffungswesen und handelsrelevante Aspekte des geistigen Eigentums bedeutsam. Die Aushandlung von Abkommen ­ im Berichtsjahr vor allem von Freihandelsabkommen ­ bildete einen substanziellen Teil der Tätigkeit in diesen Bereichen.

Weitere wichtige fachpolitische Aktivitäten waren die Vernehmlassung zur Revision des THG sowie eine umfassende Überprüfung der schweizerischen Produktevorschriften auf Abweichungen von dem in der EU geltenden Recht, die Genehmigung von fünf Investitionsschutzabkommen durch das Parlament sowie die Bekämpfung von Fälschung und Piraterie und der Abschluss von bilateralen Vereinbarungen mit China und Indien zur Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums.

843

Internationales Finanzsystem (vgl. Ziff. 6) Ein stabiles internationales Finanzsystem ist ein wichtiger Bestandteil des Rahmens für den grenzüberschreitenden Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital.

Für die Gewährleistung der Stabilität dieses Systems spielen der Internationale Währungsfonds (IWF) und das Financial Stability Forum (FSF) eine Schlüsselrolle.

Es ist somit als Erfolg zu werten, dass die Schweiz im Berichtsjahr als Mitglied in das FSF aufgenommen wurde. Bezüglich der Aktivitäten im Rahmen des IWF ist das Länderexamen der Schweiz hervorzuheben. Der IWF führte die Reform der Stimmenverhältnisse und Quoten der Mitgliedstaaten weiter. Einen weiteren wichtigen Themenkreis bilden die internationalen Zusammenarbeitsgremien der Aufsichtsbehörden (Banken, Effektenhandel, Versicherungen, Geldwäscherei), in denen diese Erfahrungen und Informationen austauschen und regulatorische Standardregeln erarbeiten. Schliesslich fällt auch die Behandlung von internationalen Steuerfragen in diesen Bereich.

Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit (vgl. Ziff. 7) Die Massnahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit sind ein wichtiger Teil der schweizerischen Entwicklungspolitik. Ziel ist die Unterstützung eines nachhaltigen Einbezugs von Entwicklungsländern, Transitionsländern und neuen EU-Staaten in die Weltwirtschaft und die Förderung ihres Wirtschaftswachstums, damit die Armut vermindert werden kann.

Im Berichtsjahr standen die Folgearbeiten zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas im Vordergrund. Die beiden Rahmenkredite über den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen Ungleichheiten in der erweiterten EU (vgl. auch Ziff. 3) und die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS wurden durch das Parlament genehmigt.

Anfang März sind das neue Zollpräferenzengesetz und die Zollpräferenzenverordnung für Einfuhren aus den am wenigsten fortgeschrittenen Entwicklungsländern in Kraft getreten. Ferner hat der Bundesrat die Leistungsvereinbarung zur Förderung von Importen aus ausgewählten Entwicklungs- und Transitionsländern (Swiss Import Promotion Programme ­ SIPPO) um vier Jahre verlängert. Diese wird zusammen mit einem reduzierten Investitionsförderungsprogramm für den südlich der Sahara gelegenen Teil Afrikas in
das Osec Business Network Switzerland eingegliedert. Schliesslich wurde ein Vorschlag für eine strategische Neuausrichtung der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit ausgearbeitet. Dieser wird in der Botschaft zum neuen Rahmenkredit für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit konkretisiert werden, die im kommenden Jahr dem Parlament vorgelegt wird.

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen (vgl. Ziff. 8) Eine aktive und kohärente Gestaltung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen, welche die Bestrebungen auf multi- und plurilateraler Ebene ergänzt und verstärkt, ist auch im Zeitalter der Globalisierung für die Schweiz von grosser Wichtigkeit. Im bilateralen Rahmen können Themen, die in internationalen Abkommen nicht behandelt werden, eingebracht, schweizerische Interessen und Anliegen gezielt vertreten

844

und das Terrain für direkte Beziehungen schweizerischer Unternehmen mit den betreffenden Ländern geebnet werden.

Im Berichtsjahr lag das Augenmerk auf der Umsetzung der im Aussenwirtschaftsbericht 2006 zusammenfassend dargelegten Strategien für die BRIC-Länder. Strategien konnten auch für weitere wichtige Handelspartner der Schweiz erarbeitet werden (Länder des Golfkooperationsrates [GCC], Mexiko und Südafrika). Die Arbeiten im Rahmen von mehreren bilateralen Wirtschaftsvereinbarungen (z.B.

Kooperationsforum USA) wurden fortgesetzt, und neue Vereinbarungen (z.B. mit China) konnten abgeschlossen werden.

Exportkontroll- und Embargomassnahmen (vgl. Ziff. 9) Die schweizerischen Exportkontroll- und Embargomassnahmen waren im Berichtsjahr stark von den internationalen Bestrebungen beeinflusst, eine Antwort auf die iranische Nuklearpolitik zu definieren. Da die schweizerische Politik in dieser Frage seit jeher von Zurückhaltung geprägt ist, waren diesbezüglich keine grossen Anpassungen notwendig. Die weiteren Arbeiten in diesem Bereich waren auf die Umsetzung der relevanten gesetzlichen Vorgaben ausgerichtet (Güterkontrollverordnung, Chemikalienkontrollverordnung, Verordnungen über Massnahmen gegen einzelne Personen und Länder usw.).

Exportförderung, Standortpromotion und Tourismus (vgl. Ziff. 10) Unter Exportförderung fällt einerseits die Förderung der Exporttätigkeit von Unternehmen ­ vor allem KMU ­, die im Auftrag des Bundes von der Osec wahrgenommen wird. Herausragendes Ereignis im Berichtsjahr war der Beschluss des Parlaments, für die Fortführung der Aktivitäten in den Jahren 2008­2011 einen Zahlungsrahmen von insgesamt 68 Millionen Franken bereitzustellen. Zur Exportförderung zählt andererseits auch die Exportrisikoversicherung, bei der im Berichtsjahr mit der Aufnahme der Aktivitäten der neuen Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) ein neues Kapitel aufgeschlagen wurde. Zu diesem Thema gehören schliesslich die Umschuldungen im sogenannten Pariser Klub, wo es während des Berichtsjahres gelang, Entschuldungs- oder Teilentschuldungsabkommen mit mehreren Schuldnerländern abzuschliessen.

Bezüglich der Standortpromotion des Bundes stehen die Aktivitäten des Programms LOCATION Switzerland im Mittelpunkt, in dessen Rahmen wiederum in mehreren Ländern Aktivitäten zur Information über den
Investitionsstandort Schweiz durchgeführt wurden. Weiter wurde das Bundesgesetz zur Förderung der Informationen über den Unternehmensstandort Schweiz revidiert. Eine der Konsequenzen der Revision ist die Übertragung des LOCATION-Switzerland- Programms an die Osec ab 2008. Im Rahmen der Standortförderung verabschiedete das Parlament auch ein Tourismus-Programm, das dem Bundesrat ermöglicht, die Werbeanstrengungen zur Promotion des Tourismus in der Schweiz in den kommenden Jahren weiterhin finanziell zu unterstützen.

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Ausblick Die Ziele des Bundesrates im Bereich der Aussenwirtschaftspolitik umfassen auch im kommenden Jahr als Kernsubstanz die Verhandlungen im Rahmen der DohaRunde der WTO, die Zusammenarbeit mit der EU und den weiteren Ausbau des Netzes von Freihandelsabkommen mit Partnern ausserhalb der EU und der EFTA.

Die Bemühungen bezüglich der Doha-Runde werden weiterhin auf einen Durchbruch durch Fortschritte in allen Dossiers gerichtet sein. Freihandelsverhandlungen mit mehreren Ländern sind so weit fortgeschritten, dass ein Abschluss im kommenden Jahr realistisch erscheint (insbesondere GCC, Japan, Kolumbien und Peru), während mit anderen Ländern je nach Situation Verhandlungen aufgenommen werden können (Indien, Indonesien, Länder Südosteuropas). Für weitere Staaten (vor allem China, Russland, verschiedene ASEAN-Staaten) stehen Machbarkeitsstudien bzw. exploratorische Kontakte im Vordergrund. Weitere Themen, die der Bundesrat im kommenden Jahr prioritär behandeln wird, sind die geplanten Botschaften zur Teilrevision des THG und zur Weiterführung der Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Der Bundesrat wird auch über das weitere Vorgehen zur Koordination von Aussenwirtschaftspolitik und Entwicklungszusammenarbeit entscheiden.

Gegenüber der EU werden die Botschaft betreffend die Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens sowie die Ausdehnung dieses Abkommens auf Bulgarien und Rumänien im Mittelpunkt stehen. Die Verhandlungen im Bereich Elektrizität und Erleichterung der Zollkontrollen («24-Stunden-Regel») werden weitergeführt und sollen wenn möglich abgeschlossen werden.

846

Inhaltsverzeichnis Gesamtübersicht

841

Abkürzungsverzeichnis

852

1 Wettbewerbsfähigkeit und internationale Öffnung 1.1 Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit 1.2 Begriff der Wettbewerbsfähigkeit 1.3 Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im internationalen Vergleich 1.3.1 Die Messung von Wettbewerbsfähigkeit 1.3.2 Der Global Competitiveness Index des World Economic Forum 1.3.3 Das World Competitiveness Scoreboard des IMD 1.3.4 Analyse der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz durch die KOF 1.3.5 Lebensqualität und Umwelt als Faktoren zur Bewahrung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit 1.3.6 Gesamtbewertung und Schlussfolgerungen 1.4 Die Wettbewerbsfähigkeit und internationale Verflechtung der Schweizer Wirtschaftsbranchen 1.5 Wirtschaftspolitische Folgerungen

857 857 858 862 862 863 864 866

2 WTO und weitere multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit 2.1 Welthandelsorganisation (WTO) 2.1.1 Doha-Runde 2.1.2 Umsetzung der WTO-Abkommen ausserhalb der Doha-Runde 2.2 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 2.3 Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) 2.4 Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO)

879 879 879 881

3 Europäische Wirtschaftsintegration EU/EFTA 3.1 Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU 3.1.1 Umsetzung und Anpassung der bestehenden bilateralen Abkommen 3.1.2 Neue Themen im bilateralen Verhältnis 3.1.3 Beitrag an die erweiterte EU 3.2 Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) 3.3 Übersicht über die wichtigsten Ereignisse betreffend einzelne Abkommen 4 Freihandelsabkommen mit Drittstaaten ausserhalb der EU und EFTA 4.1 Freihandelsbeziehungen der EFTA-Staaten zu Partnern im Raum Europa-Mittelmeer 4.2 Freihandelsbeziehungen der EFTA-Staaten zu Partnern ausserhalb des Raumes Europa-Mittelmeer 4.3 Bilaterale Freihandelsbeziehungen der Schweiz mit Partnern ausserhalb der EU und der EFTA

868 868 869 876

882 884 885 886 886 887 887 889 889 890 891 893 894 895 847

5 Horizontale Politiken 5.1 Dienstleistungen 5.2 Investitionen 5.3 Technische Handelshemmnisse 5.4 Wettbewerbsrecht 5.5 Öffentliches Beschaffungswesen 5.6 Schutz des geistigen Eigentums 5.6.1 WTO ­ Doha-Runde 5.6.2 Weltgesundheitsorganisation (WHO) 5.6.3 Schutz des geistigen Eigentums in Freihandelsabkommen 5.6.4 Vorgespräche über ein plurilaterales Abkommen zur Bekämpfung der Fälschung und Piraterie (ACTA) 5.6.5 Arbeitsgruppen zum geistigen Eigentum mit China und Indien

896 896 897 899 900 902 902 903 903 904

6 Internationales Finanzsystem 6.1 Internationaler Währungsfonds 6.1.1 Entwicklung der internationalen Finanzmärkte 6.1.2 IWF-Länderexamen mit der Schweiz 6.1.3 Wichtigste IWF-Dossiers 6.1.4 Finanzielle Verpflichtungen der Schweiz gegenüber dem IWF 6.2 Financial Stability Forum (FSF) 6.3 Zehnergruppe (G10) 6.4 Internationale Aufsichtsgremien 6.4.1 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht 6.4.2 Internationale Organisation der Effektenhandelsaufseher (IOSCO) 6.4.3 Joint Forum 6.4.4 Internationaler Verband der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) 6.4.5 Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GAFI) 6.5 Internationale Steuerfragen 6.5.1 OECD 6.5.2 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

906 906 906 906 907 909 909 910 910 910 911 911

7 Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit 7.1 Bilaterale Unterstützungsmassnahmen 7.1.1 Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Entwicklungsländern 7.1.1.1 Makroökonomische Unterstützung 7.1.1.2 Handelsrelevante Entwicklungszusammenarbeit 7.1.1.3 Investitionsförderung 7.1.1.4 Infrastrukturfinanzierung 7.1.2 Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Ländern Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) 7.1.2.1 Infrastrukturfinanzierung 7.1.2.2 Makroökonomische Unterstützung 7.1.2.3 Investitionsförderung und handelsrelevante Zusammenarbeit 7.1.3 Erweiterungsbeitrag 848

904 905

912 912 914 914 914 914 915 915 915 917 919 919 920 920 921 921 922

7.2 Multilaterale Finanzierungsinstitutionen 7.2.1 Weltbankgruppe 7.2.1.1 Langfristige strategische Ausrichtung 7.2.1.2 Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel 7.2.1.3 Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsagentur (IDA-15) 7.2.2 Regionale Entwicklungsbanken 7.2.2.1 Afrikanische Entwicklungsbank 7.2.2.2 Asiatische Entwicklungsbank 7.2.2.3 Interamerikanische Entwicklungsbank 7.2.3 Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

922 922 923 923 924 924 924 925 925 926

8 Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen 8.1 Westeuropa und Südosteuropa 8.2 Osteuropa und Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) 8.3 USA und Kanada 8.4 Lateinamerika 8.5 Asien/Ozeanien 8.6 Mittlerer Osten und Afrika

926 927 928 928 930 930 931

9 Exportkontroll- und Embargomassnahmen 9.1 Massnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen sowie von konventionellen Waffen 9.1.1 Kontrolle von bewilligungspflichtigen Gütern 9.1.2 Kontrolle von meldepflichtigen Gütern 9.1.3 Eckdaten zu Ausfuhren im Rahmen des Güterkontrollgesetzes 9.2 Embargomassnahmen 9.2.1 Embargomassnahmen der UNO 9.2.2 Embargomassnahmen der EU 9.2.3 Massnahmen gegen Konfliktdiamanten

933

10 Exportförderung, Standortpromotion und Tourismus 10.1 Exportförderung 10.1.1 Osec Business Network Switzerland (Osec) 10.1.2 Exportrisikoversicherung (ERG/SERV) 10.1.3 Exportfinanzierung (OECD) 10.1.4 Umschuldung (Pariser Klub) 10.2 Standortpromotion 10.3 Tourismus

939 939 940 940 941 942 942 943

11 Beilagen 11.1 Beilagen 11.1.1­11.1.2 11.1.1 Finanzielles Engagement der Schweiz 2007 gegenüber den multilateralen Entwicklungsbanken 11.1.2 Bewilligungen für Versandkontrollen im Auftrag ausländischer Staaten 11.2 Beilagen 11.2.1­11.2.3

945 945

934 934 934 935 936 936 938 939

946 948 950 849

11.2.1

11.2.2

11.2.3

850

Botschaft über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Arabischen Republik Ägypten sowie Vereinbarung über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweizund Ägypten 951 Bundesbeschluss zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Arabischen Republik Ägypten sowie zum Landwirtschaftabkommen der Schweiz und Ägypten (Entwurf) 963 Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Arabischen Republik Ägypten 965 Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Ägypten 985 Botschaft betreffend die Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen mit Kenia und Syrien 1013 Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kenia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (Entwurf) 1021 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kenia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen 1023 Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Syrischen Arabischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (Entwurf) 1031 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Syrischen Arabischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen 1033 Botschaft zur Änderung der Anhänge 1 und 2 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrarabkommen) 1041 Bundesbeschluss zu den Änderungen der Anhänge 1 und 2 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Entwurf) 1049 Decision of the Joint Committee on Agriculture set up by the agreement between the European Community and the Swiss Confederation on trade in agricultural products concerning the adaptation of Annexes 1 and 2 1051

11.3

11.4

Beilage 11.3 Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2007 Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen (Entwurf) Beilage 11.4 Botschaft zu Änderungen der Schweizer WTOVerpflichtungsliste LIX im Bereich pharmazeutischer Stoffe Bundesbeschluss zur Genehmigung der Änderungen der Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein im Bereich pharmazeutischer Stoffe (Entwurf)

1065 1067 1083 1085 1087 1093

851

Abkürzungsverzeichnis AfDB

African Development Bank Afrikanische Entwicklungsbank

AsDB

Asian Development Bank Asiatische Entwicklungsbank

AFTA

Asian Free Trade Association Freihandelszone des Verbandes südostasiatischer Nationen

Andengemeinschaft

Mitglieder: Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru. Chile ist assoziiertes Mitglied

APEC

Asia Pacific Economic Cooperation Anrainerstaaten des pazifischen Beckens

APS

Allgemeines Präferenzsystem zu Gunsten der Entwicklungsländer (Zollpräferenzenbeschluss, SR 632.91)

ASEAN

Association of Southeast Asian Nations

BFI

Bildung, Forschung und Innovation

BIP

Bruttoinlandsprodukt

BRICs

Brasilien, Russland, Indien, China

Cleaner Production Centers

Umwelttechnologiezentren

Corporate Governance

Gute Unternehmensführung und -kontrolle

CWÜ

Chemiewaffenübereinkommen (180 Mitglieder)

EBRD

European Bank for Reconstruction and Development Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

ECOSOC

United Nations Economic and Social Council Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen

EFTA

European Free Trade Association Europäische Freihandelsassoziation

EG

Europäische Gemeinschaft

EPI

Environmental Performance Index

ERG

Exportrisikogarantie

ESAF

Enhanced Structural Adjustment Facility Erweiterte Strukturanpassungsfazilität

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EU

Europäische Union (erster Pfeiler: EG, EGKS, Euratom; zweiter Pfeiler: Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik; dritter Pfeiler: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres)

852

FATF

Financial Action Task Force on Money Laundering Internationale Task Force zur Bekämpfung der Geldwäscherei (mit Sekretariat bei der OECD)

FHA

Freihandelsabkommen

FSF

Financial Stability Forum

G8

Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Japan, Kanada, Russland, USA

G10

Group of Ten Zehnergruppe (Vereinigung der mittlerweile 11 wichtigsten Geberländer des IWF)

GAFI

Groupe d'action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux Internationale Task Force zur Bekämpfung der Geldwäscherei

GATS

General Agreement on Trade in Services Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

GATT

General Agreement on Tariffs and Trade Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

GCC

Gulf Cooperation Council Golfkooperationsrat (Mitglieder: Bahrein, Oman, Kuwait, Katar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate)

GUS

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

HDI

Human Development Index

HIPC

Heavily Indebted Poor Countries Initiative des IWF und der Weltbank zur Entschuldung hochverschuldeter armer Länder Highly Leveraged Institutions

HLI IAEA/IAEO

International Atomic Energy Agency Internationale Atomenergie-Organisation

IAIS

International Association of Insurance Supervisors Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher

IBRD

International Bank for Reconstruction and Development Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

IDA

International Development Association Internationale Entwicklungsorganisation

IDB

Inter-American Development Bank Interamerikanische Entwicklungsbank

IEA

International Energy Agency Internationale Energie-Agentur

IFC

International Finance Corporation Internationale Finanzgesellschaft

IIC

Interamerican Investment Corporation Interamerikanische Investitionsgesellschaft 853

IIF

Institut of International Finance

ILO/IAO

International Labour Organization Internationale Arbeitsorganisation

IMFC

International Monetary and Financial Committee Internationaler Währungs- und Finanzausschuss des IWF

IOSCO

International Organisation of Securities Commissions Internationale Organisation der Effektenhandelsaufseher

IRG

Investitionsrisikogarantie

ITTO

International Tropical Timber Organization Internationale Tropenholzorganisation

IWF

Internationaler Währungsfonds

Joint Implementation

Die gemeinsame Umsetzung von Massnahmen von Entwicklungsländern und Industrieländern zum Klimaschutz

KimberleyProzess

Konsultationsgremium (benannt nach der südafrikanischen Minenstadt Kimberley) zur Verhinderung des Handels mit «Konfliktdiamanten»

KOF

Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

LOCATION Switzerland

Standortpromotion des Bundes

Mercosur

Mercado Común del Sur Gemeinsamer Markt Lateinamerikas (Mitglieder: Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, Venezuela)

MIGA

Multilateral Investment Guarantee Agency Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur Raketentechnologie-Kontrollregime

MRA

Mutual Recognition Agreement

NAFTA

North American Free Trade Agreement Nordamerikanisches Freihandelsabkommen zwischen den USA­Kanada­Mexiko Non agricultural market access

NAMA NGO

Non-Governmental Organization Nichtregierungsorganisation

NSG

Nuclear Suppliers Group Gruppe der Nuklearlieferländer

OECD

Organisation for Economic Cooperation and Development Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OPCW

Organization for the Prohibition of Chemical Weapons Organisation für das Verbot chemischer Waffen

854

Osec

Osec Business Network Switzerland [«Haus der Aussenwirtschaft (-sförderung)»]

Pariser Klub

Vereinigung der weltweit führenden Gläubigerstaaten

Peer Review

Prüfung eines Mitgliedstaates durch andere Mitgliedstaaten in Bezug auf seine Leistungen im betreffenden Bereich mit dem Ziel, ihm Unterstützung zu bieten zur Verbesserung seiner Politiken und Praktiken sowie zur Einhaltung der vereinbarten Regeln.

SACU

South African Customs Union Südafrikanische Zollunion (Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia und Swaziland)

SDFC

Swiss Development Finance Corporation Schweizerische Gesellschaft für Entwicklungsfinanzierung

SERV

Schweizerische Exportrisikoversicherung

Sifem AG

Swiss Investment Fund for Emerging Markets Schweizerische Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft

SIPPO

Swiss Import Promotion Programme Schweizer Programm zur Förderung der Importe aus Entwicklungs- und Transitionsländern

SOFI

Swiss Organisation for Facilitating Investments Schweizerische Organisation zur Förderung von Investitionen in Entwicklungs- und Transitionsländern

SST

Swiss Solvency Test

SZR

Sondererziehungsrechte

TRIPS

Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights WTO-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum

UNCTAD

United Nations Conference on Trade and Development Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung

UNDP

United Nations Development Program Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen

UNIDO

United Nations Industrial Development Organization Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung

UNO

United Nations Organization Organisation der Vereinten Nationen

UNWTO

United Nations World Tourism Organization Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen

WEF

World Economic Forum

WHO

World Health Organization Weltgesundheitsorganisation

855

WIPO

World Intellectual Property Organization Weltorganisation für geistiges Eigentum

WTO

World Trade Organization Welthandelsorganisation

856

Bericht 1

Wettbewerbsfähigkeit und internationale Öffnung Internationale Wettbewerbsfähigkeit steht für die Fähigkeit einer Volkswirtschaft, auch in einer sich immer enger verflechtenden Welt dauerhaft den Erfolg ihrer Unternehmen sichern und den Wohlstand ihrer Bevölkerung steigern zu können. Das vorliegende Einleitungskapitel klärt den oft ­ aber selten einheitlich ­ verwendeten Begriff der Wettbewerbsfähigkeit, eruiert die Position der Schweiz im internationalen Vergleich und zieht daraus Folgerungen für die Aussenwirtschaftspolitik unseres Landes.

Die Wettbewerbsfähigkeit lebt von der Dynamik der Marktteilnehmer. Massgebende Rahmenbedingungen zur Erreichung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit werden jedoch durch die Politik und namentlich durch die Aussenwirtschaftspolitik gestaltet. Auch in Zukunft soll die internationale Verflechtung der Schweiz als Chance wahrgenommen und genutzt werden. Teil dieses Berichts ist deshalb auch eine Analyse des heutigen Standes der internationalen Öffnung der schweizerischen Wirtschaftsbranchen.

1.1

Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit

In einer kleinen und hoch entwickelten Volkswirtschaft wie der Schweiz ist die internationale Öffnung eine Vorbedingung für die Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.

Die wirtschaftliche Dynamik der einzelnen Staaten spiegelt sich in den bekannten Ranglisten zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Ländern. Diese Ranglisten sind zwar aufgrund methodischer Probleme nicht eins zu eins zu übernehmen, geben aber doch Hinweise über die wirtschaftspolitischen Stärken und Schwächen. So ist Irland im Ranking des Lausanner IMD-Instituts von Rang 24 im Jahr 1992 auf Rang 5 im Jahr 2000 aufgestiegen, liegt mittlerweile jedoch wieder auf Rang 14.

Anders die Schweiz: In der Rangliste des World Economic Forum (WEF) stand sie in den achtziger Jahren stets auf Platz 2 oder 3, fiel dann jedoch im Jahr 2001/2002 zurück auf Platz 15. Im Index 2007/2008 findet man sie wieder auf Platz 21.

Die ökonomische Realität hinter diesen Rangverschiebungen sieht wie folgt aus: Das Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Kopf der Bevölkerung ­ ein Indikator für den individuellen Wohlstand ­ ist im Fall Irlands von 1992­2002 um 6,75 % pro Jahr gewachsen. Umgekehrt kannte die Schweiz in der gleichen Zeitspanne eine weit gehende wirtschaftliche Stagnation mit einem Zuwachs des BIP pro Kopf von nur 0,75 % pro Jahr. Beim Pro-Kopf-Einkommen hat Irland deshalb zur Schweiz aufge1

Die Verbesserung ist auch auf Änderungen in der Methodologie zurückzuführen. Die Rangfolgen sind zwischen den einzelnen Jahren nämlich nicht immer miteinander vergleichbar, da sich sowohl Zusammenstellung und Gewichtung der verwendeten Indizes als auch die Anzahl der bewerteten Staaten änderten.

857

schlossen. Eine Ausweitung der Betrachtung auf die Jahre 1990­2006, d.h. mit den zwei konjunkturstarken Jahren 2005 und 2006, ändert das Bild nicht (vgl. Abb. 1.1).

Abbildung 1.1 Jährliches Wachstum des realen BIP pro Kopf, 1990­2006 6% 5% 4% 3% 2%

IRL

ESP

AUS

GBR

FIN

NLD

DNK

SWE

USA

AUT

BEL

DEU

FRA

JPN

ITA

0%

CHE

1%

Quelle: OECD

Auffallend ist, dass sich die Länder, die besonders viele Ränge gutmachten, in dieser Zeit auch besonders stark in die Weltwirtschaft integrierten. Die Aussenhandelsverflechtung2 ist beispielsweise im Fall Irlands zwischen 1992 und 2002 von 57 % auf 86 % angestiegen. Im Fall der Schweiz blieb es im gleichen Zeitraum bei einem vergleichsweise bescheidenen Anstieg von 33 % auf 40 %3. Für eine kleine und hoch entwickelte Volkswirtschaft wie die Schweiz braucht es jedoch die internationale Öffnung, um das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Nur so kann sie von den Vorteilen der internationalen Arbeitsteilung profitieren. Der wirtschaftliche Erfolg erhöht wiederum die Bereitschaft zur weiteren Öffnung.

1.2

Begriff der Wettbewerbsfähigkeit

Der Begriff der Wettbewerbsfähigkeit steht für die Fähigkeit einer Volkswirtschaft, im internationalen Wettbewerb dauerhaft den Erfolg ihrer Unternehmen sichern und den Wohlstand ihrer Bevölkerung steigern zu können.

Der Begriff der Wettbewerbsfähigkeit war und ist Inhalt lebhafter Debatten in Ökonomie und Politik. Nach der hier favorisierten Definition hat er eine eminent dynamische Komponente: Wettbewerbsfähigkeit ist gewährleistet, wenn in den Firmen, den Wirtschaftszweigen und bei den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen 2 3

858

Gemessen am Verhältnis des Durchschnitts von Exporten und Importen zum BIP Berechnungen SECO auf Basis von OECD- und WTO-Daten

laufend genügend Anpassungen erfolgen. Dies, damit ein reiches Land trotz neuer Wettbewerber auf den Weltmärkten auch in Zukunft eine hohe Produktivität und folglich hohe Löhne und Kapitaleinkommen erzielen kann, respektive ein ärmeres Land sukzessive zur Spitzengruppe aufzuschliessen vermag.

Die OECD definiert Wettbewerbsfähigkeit entsprechend als «... the ability of companies, industries, regions, nations or supranational regions to generate, while being exposed to international competition, relatively high factor income and factor employment levels.»4 Eine Volkswirtschaft, die ihre Produktivität steigert, wird preislich wettbewerbsfähiger.

Denkt man an Unternehmenserfolg und Weltmarktanteile, wird oft der Begriff der preislichen Wettbewerbsfähigkeit in den Vordergrund gerückt. Preisliche Wettbewerbsfähigkeit wird bevorzugt mittels der Lohnstückkosten gemessen. Lohnstückkosten werden anhand der Kosten einer Arbeitsstunde errechnet, dividiert durch den Wert der Leistung, die mit dieser Stunde Arbeit erzielt wird. Als Standort wird ein Wirtschaftsraum dann attraktiv, wenn er im Vergleich zu anderen Standorten tiefe Lohnstückkosten bietet. Im internationalen Kontext sind die Lohnstückkosten abhängig von Arbeitskosten, Arbeitsproduktivität und der Wechselkursentwicklung.

Führen zu hohe Arbeitskosten und zu tiefe Arbeitsproduktivität zu sinkender preislicher Wettbewerbsfähigkeit, wird diese unter dem Druck der Marktkräfte durch Abwertung der Währung über kurz oder lang wieder hergestellt. Eine Abwertung führt allerdings zu negativen Begleiterscheinungen wie importierter Inflation und sinkenden Reallöhnen, weshalb sie kein nachhaltiges Mittel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ist. Der Schlüssel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bleibt die Steigerung der Arbeitsproduktivität.

Wenn die Arbeitsproduktivität entsprechend steigt, sind Reallohnerhöhungen ohne Einbussen an Wettbewerbsfähigkeit möglich.

Die Verbesserung der Arbeitsproduktivität ist mehr als ein Mittel zur Wahrung der Absatzchancen im Ausland. Sie ist der Weg zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in einem weiteren Sinn, in dem es nicht um Weltmarktanteile, sondern um den erreichten individuellen Wohlstand geht. Hohe Löhne, wie wir sie in der Schweiz kennen, gefährden die Wettbewerbsfähigkeit eines Standorts in dieser
Sicht nicht, sofern sie durch eine hohe Produktivität gerechtfertigt werden. Oder in anderen Worten: Reallohnerhöhungen sind dann nicht der Wettbewerbsfähigkeit abträglich, wenn gleichzeitig die Produktivität im nötigen Mass gesteigert wird.

Der amerikanische Ökonom Paul Krugman trieb diesen Zusammenhang auf die Spitze, indem er sich dahingehend äusserte, dass mit dem Begriff «Wettbewerbsfähigkeit» wohl die Produktivität selbst gemeint sei.5 Dass die Produktivität ­ hier und im Folgenden immer als Arbeitsproduktivität verstanden ­ der Schweiz im internationalen Quervergleich nicht mehr herausragend ist, ist in Abbildung 1.2 ersichtlich.

4 5

OECD (1995): Competitiveness: an overview of reports issued in member countries.

Paris: OECD «... for an economy with very little international trade, would turn out to be a funny way of saying », Krugman Paul (1994): «Competitiveness: A Dangerous Obsession» in: Foreign Affairs March/April 1994, S. 32

859

Abbildung 1.2 Arbeitsproduktivität pro Stunde, indexiert, kaufkraftbereinigt, 2005, USA=100 120 100 80 60 40 20

PRT NZL GRC JPN ESP ITA CDN CHE FIN AUS AUT GBR SWE DNK GER USA FRA IRL NLD BEL

0

Quelle: OECD

Die Gleichsetzung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit hat allerdings einen Nachteil: Hohe Produktivität besagt noch nicht, dass die Unternehmen und ihre Beschäftigten auch genügend in ihren zukünftigen Erfolg investieren. Wettbewerbsfähigkeit hebt sich von Produktivität dadurch ab, dass sie die weiteren Entwicklungsperspektiven in den Begriff einschliesst.

Die Arbeitsproduktivität in der Schweiz ist im internationalen Vergleich nurmehr mittelmässig. Wachstumspolitische Massnahmen, die Produktivitätssteigerungen zum Ziel haben, dienen immer auch der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

Abbildung 1.2 zeigt, dass die Schweiz bezüglich Arbeitsproduktivität mittlerweile unter den Industriestaaten nur noch im Mittelfeld liegt. Die Schweiz kann die mittelmässige Stundenproduktivität mit einer hohen Erwerbsbeteiligung und langen Arbeitszeiten kompensieren und erzielt deshalb trotzdem ein hohes Pro-KopfEinkommen. Gegenbeispiel ist Belgien, das gemessen am kaufkraftbereinigten BIP pro Kopf nur leicht hinter der Schweiz zurückliegt. Der hohen Produktivität pro Arbeitsstunde stehen in Belgien relativ kurze Arbeitszeiten und eine vergleichsweise tiefe Erwerbsbeteiligung gegenüber.

Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeiten werden sich in der Schweiz kaum wesentlich steigern lassen. Deshalb liegt der Schlüssel zu wirtschaftlichem Wachstum und zu gesteigerter Wettbewerbsfähigkeit für die Schweiz in weiteren Produktivitätsverbesserungen. Auf die Arbeitsstunde gerechnet, bildet Produktivitätswachstum die einzige Basis für eine nachhaltige Erhöhung der Einkommen. Wachstumspolitische Massnahmen, die Produktivitätssteigerungen zum Ziel haben, dienen immer auch der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

860

Leben in der Schweiz ist teuer: In internationalen Vergleichen verschlechtert sich die Position der Schweiz, wenn Produktivität und Einkommen kaufkraftbereinigt verglichen werden.

In der Wachstumspolitik der Schweiz wurde die Reform der binnenorientierten Wirtschaftszweige in den Vordergrund gerückt ­ aus gutem Grunde, wie internationale Quervergleiche der Wettbewerbsfähigkeit deutlich machen. Beim BIP pro Kopf spielt es namentlich im Fall der Schweiz eine enorme Rolle, ob man den Vergleich zu laufenden Wechselkursen oder auf kaufkraftbereinigter Basis macht (vgl.

Abb. 1.3). Auf kaufkraftbereinigter Basis liegt das BIP pro Kopf in der Schweiz 25 % tiefer als zu laufenden Wechselkursen6. Gerade in den Bereichen, in denen die internationale Handelbarkeit nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist ­ etwa bei den Wohnungsmieten, im staatlichen oder parastaatlichen Bereich (z.B. Gesundheitswesen) ­ ist die Überhöhung des schweizerischen Preisniveaus gegenüber dem umliegenden Ausland besonders ausgeprägt.

Abbildung 1.3 BIP pro Kopf zu laufenden Wechselkursen und kaufkraftbereinigt im Vergleich, 2006 60'000

BIP/Kopf, i n USD, kaufkraftbereinigt

50'000

BIP/Kopf, i n USD, zu laufenden W echselkursen

40'000 30'000 20'000 10'000

USA

IRL

CHE

NLD

AUT

DNK

AUS

BEL

GBR

SWE

FIN

DEU

JPN

ITA

FRA

ESP

0

Quelle: OECD

Zeugt das nicht kaufkraftbereinigte hohe BIP pro Kopf von der hohen Wettbewerbsfähigkeit der im internationalen Wettbewerb stehenden Wirtschaftszweige in der Schweiz, belegt die Korrektur wegen Kaufkraftunterschieden den Reformbedarf in der Binnenwirtschaft.

Die Schweiz profitiert massgeblich von Wachstum und Öffnung von Drittstaaten.

Nachstehend wird ausgeführt, dass es irreführend ist, von der Vorstellung auszugehen, dass Staaten untereinander in einer Konkurrenz um die knappen Ressourcen «Aufträge» oder «Beschäftigungsmöglichkeiten» stehen. Wettbewerb zwischen 6

Die Umrechnung mittels Kaufkraftparitäten ist allerdings umstritten. Wir unterstellen hier, dass die Basisdaten von Eurostat, die von der OECD noch ergänzt werden, den Qualitätsunterschieden korrekt Rechnung tragen.

861

Staaten ist kein Nullsummenspiel. Wettbewerb zwischen Staaten funktioniert nicht gleich wie Wettbewerb zwischen Unternehmen: ­

Wird ein Unternehmen produktiver, so gewinnt es tendenziell Marktanteile zu Lasten von Konkurrenten. Ziehen die Konkurrenten nicht nach, so sind sie langfristig vom Konkurs bedroht. Von den Mehrausgaben der reicher werdenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der erfolgreichen Konkurrenz profitieren kriselnde Unternehmen praktisch gar nicht.

­

Wird dagegen eine Volkswirtschaft produktiver, so geschieht dies i.d.R.

nicht zu Lasten, sondern sogar zum Vorteil anderer Volkswirtschaften.

Wenn Deutschland und China produktiver werden und wirtschaftlich wachsen, so wird dies der Schweiz nützen, denn die steigenden Einkommen in wachsenden Staaten werden es der Schweiz erlauben, ihre Exporte zu steigern.

Die Exportsteigerung geschieht allerdings nicht unbedingt in den genau gleichen Branchen, in denen auch die Arbeitsplatzverlagerungen stattfinden. Die zunehmende Verflechtung mit anderen Wirtschaftsräumen trägt vielmehr zur besseren Nutzung der eigenen Stärken, zum Ausschöpfen von Grössenvorteilen in der Produktion und zu einer grösseren Vielfalt der verfügbaren Güter bei. Damit verbunden ist auch ein Strukturwandel, der kurzfristig zwar Kosten verursachen kann, jedoch langfristig für eine positive wirtschaftliche Entwicklung notwendig ist.

Wissenschaftlich ist die These denn auch weitgehend unangefochten, dass sich internationaler Handel zum Vorteil beider beteiligter Staaten auswirkt ­ jedoch nicht zum Vorteil jedes einzelnen Akteurs in den beiden Staaten. Relativierungen der Vorteile des internationalen Handels für ganze Volkswirtschaften haben im Fall der Schweiz als weit entwickelter, breit diversifizierter Volkswirtschaft kaum Relevanz.

1.3

Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im internationalen Vergleich

1.3.1

Die Messung von Wettbewerbsfähigkeit

Wettbewerbsfähigkeit als Konzept lässt sich kaum zuverlässig in einer einzelnen Kennzahl ausdrücken. Die Ranglisten der bekanntesten internationalen Vergleiche sind denn auch nicht einheitlich.

Wettbewerbsfähig sein bedeutet, die Produktivität zu steigern und den Wohlstand auf einem im internationalen Quervergleich hohen Niveau sichern zu können. Diese Fähigkeit eines Wirtschaftsraums lässt sich allerdings nicht mit einer einzelnen Kennzahl messen. Ein Land, das sich relativ verbessert, wird ebenso als wettbewerbsfähig eingestuft wie ein Land, das einen Spitzenrang beim Einkommen nur hält. Und in der Tat: Wenn Chinas BIP pro Kopf um 10 % wächst und das Schweizer BIP pro Kopf um 2 %, so hat aufgrund des viel höheren Wohlstandsniveaus in der Schweiz eine Schweizerin etwa gleich viel Kaufkraft hinzugewonnen wie ein Chinese.

Statt den Erfolg am Ergebnis, dem Produktivitätsniveau und seiner Veränderung, zu messen, kann man alternativ mit der Messung auf der Ebene der Bestimmungsfaktoren der Wettbewerbsfähigkeit ansetzen. Mehrere namhafte Institutionen verdichten die Vielzahl der für Marktanteile und Wohlstandsentwicklung massgebenden quanti862

tativen und qualitativen Faktoren zu international vergleichbaren Kenngrössen der Wettbewerbsfähigkeit. Sie stehen indes vor dem schwer zu lösenden Problem, wie stark sie die einzelnen Determinanten der Wettbewerbsfähigkeit in einem die Teilergebnisse zusammenfassenden Gesamtindikator gewichten sollen. Die Tatsache, dass die Ranglisten der Institute nicht einheitlich sind, sind Ausdruck der unterschiedlichen Meinungen über die relative Bedeutung der die Wettbewerbsfähigkeit bestimmenden Faktoren.

Im Folgenden werden die meistbeachteten internationalen Vergleiche zusammengefasst.

1.3.2

Der Global Competitiveness Index des World Economic Forum

Im Ranking des WEF steht die Schweiz aufgrund ihrer Ausgeglichenheit auf Rang 2. Einige Schwächen müssen aussenwirtschaftspolitisch angegangen werden.

Zur Messung der Wettbewerbsfähigkeit verwendet das World Economic Forum (WEF) den Global Competitiveness Index7. Dieser baut auf mehr als hundert qualitativen und quantitativen, theoretisch begründeten Faktoren auf, die nach dem profilierten Wachstumsforscher Xavier Sala-i-Martin Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit günstig beeinflussen. Die Faktoren, deren Quelldaten aus frei zugänglichen Statistiken und aus einer Befragung von Managern stammen, werden in einem ersten Schritt zu zwölf so genannten Pfeilern der Wettbewerbsfähigkeit verdichtet (vgl.

Tabelle 1.1), bevor dann in einem zweiten Schritt eine Länderrangliste erstellt wird.

Die Pfeiler sind gemäss WEF voneinander abhängig. Eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ist dann am wahrscheinlichsten, wenn eine Politik verfolgt wird, die alle Pfeiler berücksichtigt. Als Beispiel wird aufgeführt, eine hervorragende Grundschulausbildung lasse sich ohne funktionierende (Arbeits-)Märkte nicht in höhere Produktivität umsetzen.

In der Einschätzung des WEF schneidet die Schweiz hervorragend ab und kommt in der neuesten Rangliste nach den USA und vor den skandinavischen Staaten Dänemark und Schweden auf Rang 2 der wettbewerbsfähigsten Nationen (unter 131 untersuchten Staaten).

Als besondere Stärken der Schweiz erscheinen die hohe Innovationskraft und die hoch entwickelte Geschäftstätigkeit. Hervorgehoben werden darüber hinaus die hervorragende Transparenz und Zuverlässigkeit der staatlichen Institutionen, die gute Infrastruktur und der sehr flexible Arbeitsmarkt. Hervorzuheben ist, dass die Schweiz nirgends abfällt: Sie befindet sich bei elf von zwölf Pfeilern im vorderen Fünftel der untersuchten Staaten.

Geschwächt wird die Position der Schweiz durch die im Vergleich zu einigen Staaten höhere Staatsverschuldung, die sich gemäss WEF-Methodologie auf den Indikator «makroökonomischer Stabilität» auswirkt. Negativ wirken auch die «Corporate Governance»-Bestimmungen (z.B. schwache Aktionärsrechte), welche die Position der Schweiz beim Indikator «Entwicklungsgrad der Finanzmärkte» negativ beein-

7

WEF (2007): The Global Competitiveness Report 2007­2008

863

flussen8. In der Detailanalyse zeigen sich auch aussenwirtschaftspolitisch begründete Schwächen der Schweiz: So liegt sie hinsichtlich Kosten der Agrarpolitik nur auf Rang 118 und bezüglich Handelsbarrieren auf Rang 80.

Tabelle 1.1 Pfeiler der Wettbewerbsfähigkeit gemäss WEF und Position der Schweiz im internationalen Vergleich Pfeiler

Rang der Schweiz unter 131 Staaten

Institutionelles Umfeld Infrastruktur Makroökonomische Stabilität Gesundheitsversorgung und Grundschulausbildung Höhere Bildungsgänge und Fortbildung Effizienz der Gütermärkte Effizienz des Arbeitsmarkts Entwicklungsgrad der Finanzmärkte Technologische Leistungsfähigkeit Marktgrösse Entwicklungsstand der Geschäftstätigkeit Innovation Global Competitiveness Index aggregiert

4 4 22 14 7 6 3 21 3 37 2 2 2

Quelle: WEF

1.3.3

Das World Competitiveness Scoreboard des IMD

Das IMD sieht die Schweiz bezüglich Wettbewerbsfähigkeit auf dem guten Rang 6. Nachholbedarf sieht das IMD bezüglich Wettbewerbsintensität.

Auch die in Lausanne domizilierte Business School (IMD) erstellt Ranglisten zur Wettbewerbsfähigkeit der Länder9. In der Essenz basieren die Messungen des WEF und des IMD auf vergleichbaren Datensätzen, die mit etwas anderer Methodik aggregiert werden. Dabei gruppiert das IMD die mehr als dreihundert verwendeten Kriterien jedoch nicht wie das WEF zu zwölf, sondern zu vier so genannten Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit (vgl. Tabelle 1.2).

8 9

864

Diese Bewertung steht allerdings nicht im Widerspruch dazu, dass die Schweiz einen hoch entwickelten Bankensektor besitzt.

IMD (2007): The World Competitiveness Yearbook 2007

Tabelle 1.2 Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit gemäss IMD und Position der Schweiz im internationalen Vergleich Faktor

Rang der Schweiz unter 55 Staaten

Ökonomische Leistungsfähigkeit Staatliche Effizienz Effizienz der Geschäftstätigkeit Infrastruktur World Competitiveness Scoreboard aggregiert

14 3 9 2 6

Quelle: WEF In der Gesamtbeurteilung des IMD liegen die Vereinigten Staaten an erster Stelle vor Singapur und Hong Kong. Die Schweiz schneidet nach den Kriterien des IMD gut ab und liegt insgesamt auf Rang 6 von 55 Staaten. Auch in der Bewertung des IMD sticht die Ausgeglichenheit der Schweiz bezüglich der einzelnen Einflussfaktoren der Wettbewerbsfähigkeit hervor.

Tabelle 1.3 Ausgewählte Stärken und Schwächen der Schweiz hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit gemäss IMD und Position der Schweiz im internationalen Vergleich Kriterium

Stärken Gesundheit und Umwelt Steuerpolitik Finanzsektor Schwächen Preisniveau Direktinvestitionen des Auslandes Internationaler Handel

Rang der Schweiz unter 55 Staaten

1 2 3 42 21 19

Quelle: IMD In der Detailanalyse zeigt sich, dass die Stärken der Schweiz gemäss IMD insbesondere bei der Lebensqualität (Gesundheit und Umwelt), im gut funktionierenden Finanzsektor und im Steuersystem, aber auch in der Forschung und in ihrem attraktiven und flexiblen Arbeitsmarkt und der daraus resultierenden hohen Erwerbsquote liegen. Demgegenüber stehen als Schwächen das eher bescheidene Wirtschaftswachstum und das im internationalen Vergleich hohe Preisniveau ­ das Ergebnis

865

mangelnden nationalen und internationalen Wettbewerbs in einigen Bereichen.

Beispielhaft kann hier das Stützungsniveau im Agrarsektor genannt werden.

1.3.4

Analyse der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz durch die KOF

Nach der Analyse der KOF ist die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft grundsätzlich gut.

Neben den auf weltweite Resonanz ausgerichteten Arbeiten des WEF und des IMD existiert eine spezifisch auf die Schweiz ausgerichtete, empirische Analyse der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF)10. Auch die KOF geht davon aus, dass der Schlüssel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Steigerung der Produktivität liegt.

Im Unterschied zur gesamtwirtschaftlichen Perspektive der Untersuchungen von WEF und IMD nimmt die Arbeit der KOF auch die sektorale respektive branchenspezifische Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft unter die Lupe. Die Untersuchung kulminiert in einem Stärken/Schwächen-Profil des Wirtschaftsstandortes Schweiz (Tabelle 1.4). Daraus zieht die KOF die Schlussfolgerung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft grundsätzlich hoch ist. Auch sind gemäss KOF verschiedene Massnahmen getroffen worden, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken dürften, so der Abschluss der bilateralen Verträge mit der EU und die Schaffung von Fachhochschulen. Die Investitionen in Bildung und Forschung sind nach Ansicht der Fachleute aber weiter zu stärken. Weitere Anstrengungen sind auch nötig, um die staatlichen Finanzen dauerhaft ins Lot zu bringen.

Tabelle 1.4 Stärken/Schwächen-Profil des Wirtschaftsstandorts Schweiz gemäss KOF Kriterium

Stärken

Schwächen

Arbeitsproduktivität

Im internationalen Vergleich gute Entwicklung in den aussenwirtschaftlich orientierten Bereichen Industrie, Gastgewerbe, Finanzen und unternehmensbezogene Dienstleistungen.

Schwache Entwicklung in den binnenwirtschaftlich orientierten Bereichen. Besonders schwach war die Produktivitätsentwicklung in der Schweiz im geschützten Landwirtschaftssektor sowie in den vergleichsweise nur zaghaft liberalisierten Infrastrukturbranchen Verkehr und Kommunikation sowie Energie.

10

866

Arvanitis, S., H. Hollenstein und D. Marmet (2005): Internationale Wettbewerbsfähigkeit: «Wo steht der Standort Schweiz? Eine Analyse auf sektoraler Ebene», vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich, Zürich.

Kriterium

Stärken

Schwächen

Innovationsleistung

Schweiz ist gemäss KOF die innovativste Volkswirtschaft Europas, besonders KMU und Dienstleistungssektor sind stark.

Preisliche Wettbewerbsfähigkeit

Lohnkosten stiegen im internationalen Quervergleich nur moderat an.

Gute Stellung der Schweiz in den hochwertigen Marktsegmenten, insbesondere Chemie, Elektrotechnik, Elektronik/Instrumente, Metallverarbeitung.

Sehr gute Stellung in den Bereichen Pharma, wissenschaftliche Instrumente (Medizinaltechnik) und bei Medium-HightechGütern (Maschinenbau). Gute Position in wissensintensiven Bereichen des Dienstleistungssektors.

Starke F&E-Aktivitäten von Schweizer Unternehmen im Ausland, die als komplementär und den Schweizer Standort stärkend betrachtet werden.

Geringe Regulierung des Arbeitsmarkts, Arbeitsmarktengpässe gemildert durch Personenfreizügigkeit.

Gute Position der Schweiz hinsichtlich Belastung von Unternehmen und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Langfristige Entwicklung deutet auf ein Schmelzen des Vorsprunges im Industriebereich hin, Umsatzanteil an innovativer Produkte nicht länger an der Spitze.

Relativ starke Abhängigkeit von Wechselkursentwicklung.

Qualitätsbezogene Wettbewerbsfähigkeit

Technologische Wettbewerbsfähigkeit

Internationalisierung von Forschung und Entwicklung Strukturelle Bedingungen Steuerbelastung

Kaum Schwächen (Verschlechterung in der Kunststoffindustrie).

Schwache Stellung bei den Informations- und Kommunikationstechnologien.

Keine besonderen Schwächen genannt.

Im internationalen Vergleich hohe Regulierungsdichte der Produktmärkte, welche die Produktivität negativ beeinflusst.

Trend zur Reduktion der Unternehmenssteuern im Ausland beeinflusst die relative Stellung der Schweiz negativ.

Quelle: Abgeleitet aus Arvanitis et al. (2005) Mit einer verstärkten Liberalisierung der Produktmärkte liesse sich in der Schweiz auch laut KOF ein beträchtliches Produktivitätspotenzial erschliessen.

Ein Nachteil für die Schweizer Wettbewerbsfähigkeit ist auch nach der KOF die starke Regulierung der Produktmärkte. So schneidet gemäss KOF die Schweiz hinsichtlich Produktivitätsentwicklung in den stark regulierten Branchen seit 1990 unterdurchschnittlich ab, was auch die Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten Branchen schwächt. Mit einer Intensivierung der Massnahmen zur Liberalisierung der Produktmärkte liesse sich ­ so die KOF ­ ein beträchtliches Produktivitätspotenzial erschliessen. Spezifisch nennt die KOF den Energiesektor, den Bereich Verkehr/Kommunikation und die Landwirtschaft.

867

1.3.5

Lebensqualität und Umwelt als Faktoren zur Bewahrung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit

Die Schweiz als Standort bietet Lebensqualität. Damit und mit einer Politik der Nachhaltigkeit lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit positiv beeinflussen.

Die oben vorgestellten Vergleiche legen ihren Fokus in erster Linie auf wirtschaftlich direkt vergleichbare Kennzahlen. Darüber hinaus ist jedoch auch der langfristige Erhalt der Lebensqualität wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit. Internationale Vergleiche stellen diesbezüglich u.a. die Vereinten Nationen an. Im so genannten Human Development Index (HDI) wird die Lebensqualität in 177 Staaten erfasst11.

Der Indikator berücksichtigt neben dem kaufkraftbereinigten BIP auch die Lebenserwartung und den Bildungsstand der Bevölkerung. Die Schweiz schneidet gut ab und liegt im HDI der Vereinten Nationen auf Rang 9. In den Indikatoren der Wettbewerbsfähigkeit von WEF und IMD widerspiegelt sich dieses Ergebnis in der Attraktivität der Schweiz für qualifizierte Arbeitskräfte.

Auch bezüglich Berücksichtigung der Umwelt ­ eine im HDI nicht enthaltene Dimension - kann der Schweiz ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Im breit angelegten Environmental Performance Index (EPI) der Universität Yale, welcher in Zusammenarbeit mit dem WEF erstellt wurde, lag sie im Jahr 2006 auf Rang 16 unter 133 Staaten12. Unter den 30 OECD-Staaten emittiert sie pro Einheit des BIP am wenigsten Treibhausgase und weist auch unterdurchschnittliche Emissionen pro Kopf aus. Dennoch gibt es auch in der Schweiz insbesondere im Bereich der Mobilität und der Gebäude noch beachtliche Potenziale, den Ausstoss an Treibhausgasen zu reduzieren, die mit geeigneten Massnahmen im Rahmen der Energiepolitik u.a.

durch Anwendung neuer Technologien erschlossen werden können. Die Schweiz besitzt damit gute Voraussetzungen, ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig auch unter umweltpolitischen Gesichtspunkten zu erhalten.

1.3.6

Gesamtbewertung und Schlussfolgerungen

Trotz der unterschiedlichen Methoden und Bewertungen sind sich die vorgestellten Untersuchungen weitgehend darin einig, dass die Schweiz zu den wettbewerbsfähigsten Standorten weltweit gehört.

Einigkeit besteht darin, dass folgende Punkte zu den Stärken der Schweiz als Wirtschaftsstandort zählen: ­

das stabile und transparente institutionelle Umfeld;

­

der flexible und seit Einführung der Personenfreizügigkeit durch weniger Engpässe gekennzeichnete Arbeitsmarkt sowie die Attraktivität der Schweiz für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;

­

die Steuerpolitik u.a. wegen ihrer vergleichsweise geringen Belastung der Unternehmen mit Ertragssteuern;

11 12

868

UNDP (2006): Human Development Report 2006/2007.

Yale Center for Environmental Law & Policy, Center for International Earth Science Information Network (CIESIN) (2006): Pilot 2006 Environmental Performance Index.

­

die Innovationsfähigkeit und hohe Qualitätsorientierung der Schweizer Unternehmen, die sich auch in der hohen Produktivität der exportorientierten Branchen zeigt;

­

die gut ausgebaute und zuverlässige Infrastruktur.

Folgende Punkte schwächen heute gemäss einhelliger Meinung der Fachleute die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz: ­

die hohe Regulierungsdichte der Produktmärkte, insbesondere in den vor internationaler Konkurrenz relativ geschützten und subventionierten Branchen (Landwirtschaft, Infrastrukturbereich) und, damit verbunden,

­

eine vergleichsweise schwache Wettbewerbsintensität im Inland, eine schwächere Produktivität in den binnenorientierten Branchen und letztlich hohe Lebenshaltungskosten.

Die wirtschaftspolitischen Ansatzpunkte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz liegen gemäss dem Konsens der vorgestellten Vergleiche darin, einerseits den Wettbewerbsdruck im Inland über eine Senkung der Marktzutrittsschwellen zu erhöhen und andererseits ­ zentral für die Aussenwirtschaftspolitik ­ die internationale Öffnung in den noch relativ stark geschützten Wirtschaftsbranchen voranzutreiben.

Der folgende Abschnitt zeigt deshalb den Grad der Öffnung der Schweizer Wirtschaftsbranchen auf und setzt diesen zu dem in den einzelnen Branchen erreichten Niveau der Arbeitsproduktivität in Beziehung.

1.4

Die Wettbewerbsfähigkeit und internationale Verflechtung der Schweizer Wirtschaftsbranchen

Ingesamt ist die Schweiz zwar gut in die Weltwirtschaft integriert; zwischen den einzelnen Wirtschaftsbranchen bestehen jedoch bedeutende Unterschiede.

Der Grenzschutz beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der Agrar- und Nahrungsmittelbranche.

Die Einschätzung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit einer Branche ist nicht möglich, ohne auch die Exportrate dieser Branche zu berücksichtigen. Diese wird gemessen am Prozentsatz der Produktion, der exportiert wird.

Hat sich ein Land gut in die Weltwirtschaft integriert und sich stark spezialisiert, so kennt es automatisch auch eine hohe Importneigung. Denn eine Spezialisierung in einer grossen Anzahl von Branchen und Produktion ist nicht möglich. So entsteht unausweichlich auch eine gewisse Importabhängigkeit. Die Importpenetration ist definiert als der Anteil der Importe an der Inlandnachfrage in der entsprechenden Branche13. Ein Wert nahe bei 100 für eine bestimmte Branche bedeutet, dass die Inlandnachfrage weitgehend durch die Importe befriedigt wird und die Inlandproduktion andererseits vor allem in den Export geht.

13

Die Binnennachfrage wird definiert als die inländische Produktion plus Importe minus Exporte.

869

Abbildung 1.4 setzt die beiden Indikatoren der internationalen Wettbewerbssituation, den einen auf dem Inlandmarkt, den anderen auf den Exportmärkten, in Relation zueinander. Eine Positionierung im rechten oberen Quadranten deutet auf ausgeprägten intraindustriellen Handel hin, die charakteristische Handelsform für entwickelte Staaten, in denen ähnliche, aber differenzierte Produkte gleichzeitig exportiert und importiert werden. Es handelt sich im Allgemeinen um Güter mit hoher Kapital- und Technologieintensität, für die hochqualifizierte Arbeitskräfte benötigt werden. Für eine kleine Volkswirtschaft wie die Schweiz ist die internationale Arbeitsteilung essentiell, da sie so neben Vorteilen aus der Spezialisierung und Skalenerträgen, insbesondere auch aus einer höheren Vielfalt bei Zwischen- und Endprodukten Nutzen ziehen kann.

Die Grafik wird zweigeteilt durch eine Gerade. Die Differenzen zwischen Exportrate und Importpenetration in den einzelnen Branchen deuten auf die Spezialisierung der Schweizer Volkswirtschaft hin, so auf die starke Exportorientierung der Branchen Präzisionsinstrumente, Chemie und Maschinen. Umgekehrt sind die Bereiche der Radio- und Fernsehgeräte sowie der Textilien durch eine höhere Importpenetration gekennzeichnet. Dies ist charakteristisch für die Branchen, in denen die Schweiz einen komparativen Nachteil besitzt.

Abbildung 1.4 Exportneigung und Importpenetration, Waren, 200114

Exporte / Produktion (%)

120

Fahrzeuge

100 Präzisionsinstrumente

80

Maschinen

Chemische Produkte Textilien

60 Radio- und Fernsehgeräte

Elektrische Apparate

40 20

Nahrungsmittel Landwirtschaft

0 0

20

40

60

80

100

120

Importe / Binnennachfrage (%) Quelle: STAN-Indikatoren der OCDE für die Schweiz, 2001

14

870

Beim Interpretieren der Daten sollte beachtet werden, dass der Wert der Exporte denjenigen der Produktion aus folgenden Gründen übersteigen kann: Die Exporte beinhalten Reexporte und es können Verzerrungen entstehen, wenn die Handelsdaten pro Produkt in Branchendaten umgewandelt werden.

Neben den bereits genannten Branchen hat die Schweiz auch komparative Nachteile im Landwirtschaftssektor und bei den natürlichen Ressourcen (nicht in der Grafik dargestellt), da die Schweiz die fossilen Energieträger importieren muss.

Die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelbranche befinden sich im linken unteren Quadranten der Abbildung 1.4 und unterscheiden sich damit klar von der Produktion der übrigen Produktion von Waren15. Die geringe Importpenetration widerspiegelt hier den hohen tarifären und nichttarifären Grenzschutz, der einhergeht mit einer geringen Wettbewerbsfähigkeit auf den Exportmärkten, die sich in der tiefen Exportrate äussert. Obwohl sich die Nahrungsmittel in der Grafik fernab der übrigen Waren befinden, liegen sie doch näher an der Gerade als die landwirtschaftlichen Produkte.

Dieser Unterschied widerspiegelt eine hohe Wettbewerbsfähigkeit einiger spezialisierter Unternehmen bei den verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten. Generell ist festzuhalten, dass es in der Schweiz in jeder Branche, in welcher der Wettbewerb durch Importe ausgeprägt ist, Unternehmen mit hoher Effizienz und auf dem technisch neusten Stand gibt.

Die Spezialisierung führt zu einer besseren Allokation der natürlichen, industriellen und finanziellen Ressourcen sowie des Humankapitals. Kurzfristig kann sie allerdings mit Anpassungskosten verbunden sein.

Der internationale Austausch erlaubt den Unternehmen nicht nur, von Grössenvorteilen und günstigeren Vorleistungen zu profitieren, sondern auch Nutzen zu ziehen aus Wissens- und Technologietransfer. Die Intensivierung dieses Austausches trägt dazu bei, dass sich die produktivsten Unternehmen positiv entwickeln; weniger produktive Unternehmen werden sich allerdings gezwungen sehen, sich aus dem Markt zurückzuziehen, oder sie werden von wettbewerbsfähigeren Konkurrenten übernommen.

Gemäss OECD führt die internationale Integration der Wirtschaft zu einer veränderten Verteilung der Arbeitsplätze auf Branchen und Berufsgruppen, aber sie trägt nicht zu einem generellen Beschäftigungsabbau bei16. Ein flexibler Arbeitsmarkt wie derjenige in der Schweiz ist ein Schlüssel für eine möglichst reibungslose Verlagerung der Ressourcen von weniger produktiven Branchen in solche mit höherer Wertschöpfung. Gleichzeitig ist es wahrscheinlich, dass der zunehmende Handel mit
Tieflohnländern, aber auch der technische Fortschritt in einem gewissen Umfang zur Verstärkung von Lohnungleichheiten in mehreren OECD-Staaten beigetragen haben17.

In der Integration der Dienstleistungen in den Welthandel liegt weiterhin ein grosses Potenzial, besonders für die Schweiz als Dienstleistungsnation.

Der tertiäre Sektor, auch wenn er sich sehr dynamisch entwickelt, weist im grenzüberschreitenden Handel im Vergleich zum Warenhandel einen deutlichen Rück15

16

17

Die hier angegebenen Daten beziehen sich auf Werte in Schweizer Franken. Der im Agrarbericht 2007 angegebene Selbstversorgungsgrad der Schweiz von 59 % bei den Nahrungsmitteln (2005) ergibt sich aus der damit nicht vergleichbaren Errechnung basierend auf Kalorien.

OECD (2005), «Les coûts d'ajustement liés aux échanges sur les marchés du travail des pays de l'OCDE: quelle est leur ampleur véritable?», Kapitel 1: «Perspectives de l'emploi de l'OCDE», Paris.

OECD (2007): «Les travailleurs des pays de l'OCDE dans l'économie mondiale: de plus en plus vulnérables?», C/MIN(2007)2/ANN1.

871

stand auf. Dieser Rückstand erklärt sich teilweise aus der Tatsache, dass Dienstleistungen in der Regel schlechter handelbar sind als Waren, da Dienstleister und Konsumentinnen wie Konsumenten oftmals persönlich zusammentreffen müssen. Aber dies ist nicht der einzige Grund. Ein weiterer Erklärungsfaktor ist der relativ hohe Regulierungsgrad der Dienstleistungsbranchen. Abbildung 1.5 zeigt die grossen Unterschiede im Öffnungsgrad der Dienstleistungsbranchen.

Die Wettbewerbsfähigkeit der Banken und Versicherungen, der Logistikbranche und des Tourismus widerspiegelt sich in einer relativ hohen Exportrate. Die tiefe Importpenetration im Sektor der Banken und Versicherungen zeigt, dass dieser einen wesentlichen Teil der Inlandnachfrage selbst zu befriedigen vermag. In den Infrastrukturbranchen, in der Bildung und im Gesundheitswesen sind die tiefen Importund Exportraten ­ neben der lückenhaften Erfassung ­ nur zum Teil Folge der fehlenden Handelbarkeit. Sie gründen auch in der teilweise hohen Produktmarktregulierung und der wenig wettbewerbsorientierten Finanzierung der Nachfrage durch die öffentliche Hand.

Abbildung 1.5 Exportneigung und Importpenetration, Dienstleistungen, 2001

Exporte / Produktion (%)

40 35

Logistik u.ä.

30 Gastgewerbe

25 Banken und Versicherungen

20

Landtransport

15 Handel

10

Elektrizität Post und Telekom

5 Bildung 0

Gesundheit Bau

0

5

10

15

20

25

30

35

40

Importe / Binnennachfrage (%) Quelle: Input-Output-Tabellen der OECD für die Schweiz, 2001, Berechnungen SECO

Wenn die Lage der verschiedenen Dienstleistungsbranchen auch durch statistische Schwierigkeiten bei der Erfassung des Handels mit Dienstleistungen beeinflusst wird18, stimmen die aus Abbildung 1.5 gezogenen Schlussfolgerungen doch überein mit den Untersuchungen zum Stand der Dienstleistungsliberalisierung in der Schweiz im Vergleich zur EU19. In diesem Vergleich zeigte sich, dass die Schweiz 18

19

872

Die Daten über den Dienstleistungshandel sind aufgrund der Erfassungslücken mit Vorsicht zu interpretieren. Beispielsweise sind die Daten zum Handel mit unternehmensbezogenen Dienstleistungen sehr lückenhaft, obwohl diese Branche in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat.

SECO (2005): Bericht zur Dienstleistungsliberalisierung in der Schweiz im Vergleich zur EU.

bei den Bankdienstleistungen, den unternehmensbezogenen Diensten und dem Güterschienenverkehr zu den Vorreitern der Liberalisierung gehört. Bei den Infrastrukturdiensten Elektrizitätsversorgung, Personenschienenverkehr, Postdienste und Telekommunikation weist sie dagegen einen Liberalisierungsrückstand auf, der eine geringere internationale Verflechtung zur Folge hat. Bei den noch wenig international gehandelten Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen liegt die Schweiz nur leicht hinter den sich am stärksten öffnenden EU-Staaten zurück.

Diejenigen Branchen, die einen hohen Grad der internationalen Öffnung aufweisen, sind gleichzeitig auch diejenigen mit der höchsten Stundenproduktivität.

Die Unterschiede im Ausmass, in dem die Branchen der internationaler Konkurrenz ausgesetzt sind, haben bedeutende Auswirkungen für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Schweiz. Abbildung 1.6 bildet das Produktivitätsniveau in den einzelnen Branchen ab. Erneut findet man ein gutes Abschneiden des produzierenden Gewerbes sowie der Banken und Versicherungen. Die hinterherhinkenden Branchen sind vor allem diejenigen, die vor Konkurrenz abgeschirmt sind, auch mithilfe tarifärer und nicht tarifärer Handelshemmnisse. Dies ist der Fall für die Landwirtschaft, die nur schwer handelbaren persönlichen Dienstleistungen, das Gesundheitswesen und die Baubranche.

Abbildung 1.6 Schweiz, Produktivität je Vollzeitäquivalent, nach Branchen, 2006 450 400 350 in ta u s e n d C H F

300 250 200 150 100 50 E le k triz itä ts - u n d W a s s e rv e rs o rg u n g

B a n k d ie n s tle is tu n g e n

V e rs ic h e ru n g e n

In d u s trie

A g g re g ie rt

V e rk e h r u n d K o m m u n ik a tio n

V e rw a ltu n g u n d U n te rric h t

U n te rn e h m e n s b e z .

DL

Handel

B au

G e s u n d h e it

P e rs ö n lic h e D L

G a s tg e w e rb e

L a n d w irts c h a ft

0

Quelle: BFS, SECO

Die hohe Produktivität der Branche Energie- und Wasserversorgung wird durch ihre sehr hohe Kapitalintensität erklärt, während sich die vergleichsweise tiefe Produktivität im Tourismus auch aus dem relativ hohen Einsatz von niedrig qualifiziertem 873

Personal ergibt. Die Schweiz profitiert von ihren Direktinvestitionen im Ausland und bleibt gleichzeitig auch ein attraktiver Produktionsstandort.

Für ein vollständiges Bild der Integration der Schweizer Volkswirtschaft in die internationalen Märkte genügt es nicht, einzig den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu untersuchen. Auch die Direktinvestitionen im Ausland spielen hierfür eine wichtige Rolle. Insbesondere wird ein grosser Teil des Dienstleistungshandels über lokale Niederlassungen abgewickelt20 und hängt damit eng mit den Direktinvestitionen im Dienstleistungssektor zusammen. Die erste Feststellung bezüglich Direktinvestitionen: Die Schweiz ist eine Nettoexporteurin von Kapital. Die Erträge, die sie aus ihren Direktinvestitionen im Ausland erzielt ­ bei einem Gesamtbestand von 635 Milliarden Franken an Direktinvestitionen im Ausland ­ lagen im Jahr 2006 bei 69 Milliarden Franken21. Wenn die Präsenz von Schweizer Unternehmen im Ausland überdurchschnittlich ist, bedeutet dies aber nicht, dass die Schweiz selbst für ausländische Direktinvestitionen unattraktiv wäre, im Gegenteil. Im Jahr 2006 erreichte der Bestand an ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz 266 Milliarden Franken (vgl. Tabelle 1.5). Ebenfalls im Jahr 2006 arbeiteten 351 000 Personen in der Schweiz in Unternehmen, die in ausländischem Besitz waren.

Tabelle 1.5 Ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz, nach Branchen, 2006, Anteil in % (100 % = 266 Milliarden Schweizer Franken) Industrie Chemie und Plastik Metalle und Maschinen Elektronik, Energie, Optik, Uhren Andere Industriebranchen und Bau

17.9 8.6 2.6 4.7 2.1

Dienstleistungen Handel Finanz- und Holdinggesellschaften Banken Versicherungen Verkehr und Kommunikation Andere Dienstleistungen

82.1 13.2 45.3 12.1 6.3 2.7 2.5

Total

100.0

Quelle: SNB

Aus dem Blickwinkel internationaler Konzerne betrachtet, ist die Schweiz gemäss einer Untersuchung ihrer Attraktivität derzeit in Europa führender Standort für internationale oder europäische Hauptsitze, Forschungszentren sowie Zentrumsfunktionen mit administrativen oder buchhalterischen Aufgaben22. Zu den häufig 20 21 22

874

Modus 3 gemäss Definition des GATS (General Agreement on Trade in Services) SNB (2007). Die Entwicklung der Direktinvestitionen im Jahr 2006. Zürich: SNB Ernst & Young (2006): Swiss Attractiveness Survey ­ What Foreign Companies Say.

Zürich.

genannten Schlüsselfaktoren zählen die makroökonomische Stabilität der Schweiz, ihre grosse Diversität und interkulturelle Tradition, die Qualität ihrer Infrastruktur, die Flexibilität ihres Arbeitsrechts sowie das günstige steuerliche Umfeld.

Damit die Schweiz in den wertschöpfungsstarken Branchen wettbewerbsfähig bleibt, müssen die Unternehmen ihr Innovationspotenzial ausschöpfen können, indem sie einfachen Zugang zu Spezialistinnen wie Spezialisten und hochqualifiziertem Personal erhalten.

Seit die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte in den 90er-Jahren auf Länder mit einem vergleichsweise hohen Reallohnniveau beschränkt worden ist und seit Anfang dieses Jahrzehnts dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen alle Branchen gleichberechtigt in der EU Personal rekrutieren können, wird deutlich, dass sich die Schweiz in Richtung Branchen mit hoher Qualifikation der Beschäftigten spezialisiert. In der nachstehenden Abbildung 1.7 wird am Beispiel der im 2. Quartal 2005 in der Schweiz erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländer gezeigt, wie sich die Zusammensetzung der Zuwanderung über die letzten 15 Jahre in qualifikatorischer Hinsicht gewandelt hat.

Abbildung 1.7 Bildungsstand der erwerbstätigen ausländischen Bevölkerung, 2. Quartal 2005, in Abhängigkeit des Zuzugsjahres in die Schweiz, in %23 90 80 70 60 50 40 30 20

Mindestens Abschluss Sekundarstufe 2

10

Hochschulabschluss

0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Quelle: Bundesamt für Statistik, Erwerbstätigenstatistik.

23

Berücksichtigung fanden nur Ausländerinnen und Ausländer, die im Besitz zumindest einer Jahresaufent-haltsbewilligung waren und die im Erwachsenenalter (d.h. über 18 Jahre) in die Schweiz einwanderten sowie 2005 erwerbstätig waren.

875

Hatten die im Jahre 1992 zugewanderten Personen, die im 2. Quartal 2005 noch in der Schweiz erwerbstätig waren, lediglich zu 20 % einen Abschluss auf tertiärer Bildungsstufe, so sind es in der jüngeren Vergangenheit schon mehr als die Hälfte der Zuwandernden. Gerade spiegelbildlich dazu haben sich bei der Zuwanderung die Anteile von Personen ohne weiterführende berufliche Ausbildung entwickelt. Internationale Verflechtung ist auch am grenzüberschreitenden Austausch von Arbeitskräften zu messen und am Mass, wie und wie weit dieses durch staatliche Vorschriften eingeschränkt ist.

1.5

Wirtschaftspolitische Folgerungen

Eine vermehrte internationale Öffnung stärkt Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

Selbst wenn der Begriff und die Messung der Wettbewerbsfähigkeit nicht unumstritten sind, so lässt sich aus den prominentesten Untersuchungen der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz eine konsistente Schlussfolgerung ableiten, die einen direkten Bezug zur Aussenwirtschaftspolitik aufweist: Die Schweiz sollte die internationale Öffnung ihrer Wirtschaftsbranchen vorantreiben, um dank den Vorteilen des internationalen Handels die Produktivität ihrer Volkswirtschaft und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zum Wohle ihrer Bevölkerung und Unternehmen zu verbessern.

Erfolgen die dazu notwendigen Massnahmen kontinuierlich, wird die Schweiz auch weiterhin zu den wettbewerbsfähigsten Nationen gehören.

Im Bereich des Warenverkehrs besteht Handlungsbedarf insbesondere für den Agrarsektor sowie als Folge davon für Teile der nachgelagerten Nahrungsmittelindustrie. Bei Dienstleistungen, die ein hohes Qualifikationsniveau der Beschäftigten verlangen, dürfte ein komparativer Vorteil der Schweiz liegen, der sich bei vermehrter internationaler Öffnung noch verstärkt nutzen liesse, über den Bereich des Finanzsektors und der unternehmensbezogenen Dienstleistungen hinaus. Nachholbedarf an internationaler Öffnung besteht zumindest in Teilbereichen des Infrastruktursektors. Aber auch in den noch wenig von internationalem Handel geprägten Branchen der Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen könnte die Schweiz ihre Stärken mit einer weiter gehenden Öffnung besser nutzen. In den staatsnahen Sektoren könnte zudem der privaten Initiative und entsprechenden Investitionen in Infrastrukturen und Betriebsmittel noch mehr Raum verschafft werden, indem zwischen den etablierten staatlichen Anbietern und neu in den Markt eintretender Konkurrenz ein nichtdiskriminierendes Wettbewerbsumfeld geschaffen wird.

Die Fortsetzung der Wachstumspolitik dient der Wettbewerbsfähigkeit.

Die Inhalte für eine gezielte Wachstumspolitik sind auf einer branchenübergreifenden Ebene zu suchen. Erfordernisse sind ­

der Abbau des Grenzschutzes;

­

die weitere interne Liberalisierung;

­

die Verbesserung der Qualifikationen der Arbeitskräfte;

­

die Nutzung der Personenfreizügigkeit.

876

Abbau des Grenzschutzes Durch die weitere Öffnung von Schweizer Märkten für Importe, wie sie die anstehende Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG) vorsieht, kann auf gesetzgeberischem Weg erreicht werden, dass die Unternehmen möglichst günstig Vorleistungen einkaufen können. Zusammen mit der Agrarreform (vgl. Ziff. 5.3) wird damit auch ein Beitrag zur Senkung der hohen Lebenshaltungskosten für Haushalte erreicht.

Ein zentraler Faktor für die Unternehmen ist der Marktzugang im Ausland, den sie vom Standort Schweiz aus geniessen. Bezogen auf die Agrarpolitik 2011 sind mit Blick auf die Liberalisierung, die dem Ernährungssektor bevorsteht, weitere innenpolitische Wege zu finden, wie in sozialverträglicher und finanzpolitisch tragbarer Weise das hohe Schutzniveau im Agrarsektor (vgl. Abb. 1.8) abgebaut werden kann.

Dieser Abbau ist erforderlich, damit die Schweiz auf zentrale aussenwirtschaftliche Herausforderungen der Zukunft reagieren kann, wie beispielsweise die notwendige Deblockierung der Doha-Runde in der WTO sowie der Abschluss weiterer Freihandelsabkommen, die ein möglichst breites Spektrum des Warenverkehrs und in zunehmendem Masse auch Dienstleistungen einschliessen.

Abbildung 1.8 Gebundene und angewandte Zollsätze der Schweiz im internationalen Vergleich, ad valorem Äquivalente (%), einfache Durchschnitte 60 55 50 45 40 35 30 25

Gebundene Zollansätze Angewandte Zollansätze

20 15 10 5

US A

D ur c US US hsc A A hn L a Ind itt nd us w tri irt e sc ha EU ft Du rc hs EU EU ch n La In d itt nd us wi tr ie Sc rts hw ch ei af z t Du Sc Sc r c hw hw hs ei eiz ch n z La Ind itt nd us wi tri r ts e Ja ch pa af n t D ur Ja Ja chs pa pa ch n n I ni La nd tt nd u s w tri ir t e Ch sc ha in a ft Du r Ch Ch chs in ina ch a n La In d itt nd us wi trie rts ch af t

0

Quelle: WTO tariff database 2006

Weitere interne Liberalisierung Der Unternehmensstandort Schweiz wird durch interne Liberalisierungen wesentlich gestärkt. Dank der Fortsetzung der Reformen im Infrastrukturbereich kann erreicht werden, dass die Unternehmen ­ aber auch die Haushalte ­ vermehrt hochwertige und vielfältige Infrastrukturdienstleistungen preiswert in Anspruch nehmen können.

Beachtung finden muss auch die wachsende Standortkonkurrenz bei den Steuern (vgl. Steuerdialog EU­Schweiz, Ziff.3.1.2). Um ein günstiges Fiskalklima zu wah877

ren, gilt es durch ausgabenwirksame Beschlüsse die Voraussetzungen zur Stabilisierung der Staatsquote zu schaffen. Parallel dazu sind die einzelnen Steuerregimes zielkonform zu reformieren.

Verbesserung der Qualifikationen der Arbeitskräfte Aufbau und Austausch von Wissen gehen Hand in Hand. Ein vermehrter und effizienter Einsatz der öffentlichen Mittel im Bildungsbereich soll die Tendenz zu einer Spezialisierung der Schweiz in humankapitalintensiven Wirtschaftszweigen unterstützen. Die grenzüberschreitende Mobilität der hoch qualifizierten und spezialisierten Arbeitskräfte ist ­ auch wegen des Wissenstransfers ­ für die Unternehmen wie ihre Beschäftigten von grösster Bedeutung. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Personenfreizügigkeit mit der EU.

Nutzung der Personenfreizügigkeit Mit der Umsetzung des Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU wurde in der abgelaufenen Legislatur der Standortvorteil des Schweizer Arbeitsmarktes weiter aufgewertet, da die interne Flexibilität durch Offenheit gegenüber dem europäischen Arbeitsmarkt ergänzt wurde. Das Zusammenspiel dieser beiden zentralen Faktoren für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz gilt es in der kommenden Legislatur durch die Bestätigung des Personenfreizügigkeitsabkommens und der damit verbundenen übrigen Verträge der Bilateralen I zu bewahren (vgl.

Ziff. 3.1.1.), ohne dabei die hohe Bedeutung der Arbeitsmarktflexibilität im Inland aus den Augen zu verlieren.

Weitere Umsetzung der aussenwirtschaftspolitischen Strategie Maximen für die Aussenwirtschaftspolitik wurden vom Bundesrat im Einleitungskapitel des Aussenwirtschaftsberichts 2004 (BBl 2005 1089) festgelegt. Die Verbindung dieser Strategie zur Wachstumspolitik liegt im Gewinn an aussenwirtschaftspolitischem Handlungsspielraum durch zeitgerechte interne Reformen in bislang noch geschützten und auf das Inland ausgerichteten Wirtschaftszweigen.

Beim Marktzugang im Ausland geniesst der Abschluss multilateraler Abkommen Priorität, da der multilaterale Weg den Anliegen mittlerer und offener Handelsnationen am besten entspricht (vgl. Ziff. 2.1).

Angesichts des raschen Wachstums der Zahl von Präferenzabkommen, die heute rund um den Globus abgeschlossen werden, gilt es allerdings auch, das Abkommensnetzwerk auf plurilateraler Basis ­ im Rahmen der EFTA ­ und auf bilateraler
Ebene weiter auszubauen (vgl. Ziff. 4).

In Übereinstimmung mit der wachsenden Rolle, die den Dienstleistungssektoren national und im grenzüberschreitenden Austausch zukommt, strebt die Schweiz an, umfassende Abkommen abzuschliessen, die neben dem Warenhandel auch den Austausch von Dienstleistungen abdecken sowie den Marktzugang für Investitionen und einen verbesserten Schutz geistiger Eigentumsrechte gewährleisten. Als eines der weltweit führenden Herkunftsländer von Direktinvestitionen besitzt die Schweiz weiterhin ein eminentes Interesse, ihren Investoren in den Zielländern effiziente Schutzbestimmungen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5.2).

Ebenfalls sucht die Schweiz, im Wissenschafts- und Bildungsbereich ihre internationale Kooperation weiter auszubauen (vgl. Ziff. 3.1.1). Im Verhältnis zur EU zeigt die angestrebte Ausweitung der Abkommen in den Bildungsbereich die zentrale 878

Bedeutung, die den Abkommen mit der Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zukommt. Dementsprechend sind die bilateralen Beziehungen der Schweiz zur EU regelmässig einer Gesamtbeurteilung zu unterziehen.

Als ein wirtschaftspolitisches Vorhaben mit der EU, das für die Konsumentinnen und Konsumenten von grossem Interesse ist, steht derzeit ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich in Exploration. Anvisiert wird neben der Aufhebung der Einfuhrzölle und Ausfuhrbeiträge auch die möglichst vollständige Beseitigung aller nichttarifären Marktzugangshindernisse auf allen Stufen der ernährungswirtschaftlichen Produktionskette. Aus Produzentenoptik geht es bei diesem Abkommen mit der EU um die Sicherung des möglichst ungehinderten Zugangs zum weitaus grössten und kaufkräftigsten Auslandmarkt der schweizerischen Nahrungsmittelbranche. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht würde mit diesem Abkommen die Liberalisierung jenes Bereichs des klassischen Warenhandels erreicht, in dem ­ gemäss allen vorgenannten Analysen der Wettbewerbsfähigkeit ­ der grösste Liberalisierungs- und Öffnungsbedarf besteht.

Die nachfolgenden Kapitel gehen ­ wie oben stehende Verweise deutlich gemacht haben ­ eingehender auf die vielfältigen Initiativen ein, die derzeit von der Schweiz im Interesse der weiteren Integration in die Weltwirtschaft unternommen werden.

2

WTO und weitere multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit

2.1

Welthandelsorganisation (WTO)

Im Anschluss an das informelle WTO-Ministertreffen am Rande des World Economic Forum von Davos im Januar 2007 wurden die Verhandlungen der DohaRunde auf technischer Ebene wieder aufgenommen. Allerdings haben sich die WTO-Mitglieder in Bezug auf die wesentlichen politischen Punkte noch nicht einigen können. Ausserhalb dieser Verhandlungen konzentrierte sich die Tätigkeit der WTO auf die Umsetzung der bestehenden WTO-Abkommen, auf Beitrittsverhandlungen, auf Länderexamen sowie auf die Streitschlichtung.

2.1.1

Doha-Runde

Nach der von der Schweiz einberufenen informellen WTO-Ministerkonferenz am Rande des World Economic Forums in Davos im Januar 2007 wurden Gespräche auf technischer Ebene in allen Verhandlungsbereichen der Doha-Runde wieder aufgenommen. Bis in den Frühsommer 2007 fanden die Kernverhandlungen vor allem zwischen den USA, der EU, Brasilien und Indien (sogenannte G4-Länder) statt. Die G4-Länder konnten sich aber auf keine gemeinsame Position in den Agrar- und Industriegüterverhandlungen einigen. In der zweiten Jahreshälfte 2007 fanden die Verhandlungen erneut im Genfer multilateralen Rahmen statt.

879

Ein Verhandlungsdurchbruch konnte 2007 nicht erzielt werden. Falls dies auch Anfang 2008 nicht möglich sein würde, könnte dies dazu führen, dass die Runde zumindest de facto bis nach den US-Präsidentschaftswahlen suspendiert würde.

Im Berichtsjahr wurden vor allem zwei Dossiers aktiv verhandelt ­ die Landwirtschaft und die Industriegüter. In der Landwirtschaft wurden seit Sommer 2007 substanzielle Fortschritte bei technischen Arbeiten erzielt. Bei den grossen Fragen (Zollreduktionen, Handhabung von sensiblen Produkten und Reduktion der Inlandstützung) wurden aber noch keine Kompromisse erreicht. Im Bereich der Industriegüter standen weniger technische Arbeiten als vor allem Entscheide an, die die Eckwerte der Verpflichtungen der einzelnen Länder definitiv festlegen sollten. Eine Grosszahl von Entwicklungsländern hat seit dem Frühjahr 2007 ­ und insbesondere seit Anfang Oktober 2007 ­ ihre Kompromissbereitschaft in den Verhandlungen über die Industriegüter stark gemindert, dies um den Druck in den Agrarverhandlungen zu erhöhen.

Die Schweiz ist an einem Abschluss der Doha-Runde weiterhin sehr interessiert und setzt sich aktiv dafür ein, dass die Verhandlungen einem Ergebnis zugeführt werden.

Die Ausgangslage ist jedoch für die Schweiz beim Marktzugang für Landwirtschaftsgüter schwierig. Bei den Industriegütern kann davon ausgegangen werden, dass der Marktzugang in die Industrieländer (z.B. USA) für einzelne Güter verbessert werden kann. Für Schweizer Exporte in Entwicklungsländer wird es Zolleinsparungen geben, deren Ausmass aber noch unklar ist. In diesen Ländern wird sich mit einem Abschluss der Doha-Runde zumindest die Rechtssicherheit verbessern, da sich auch mit weniger ambitiösen Zollreduktionen die Differenz zwischen den in der WTO gebundenen und den an der Grenze effektiv angewandten Zöllen stark vermindern dürfte. Bei den Dienstleistungen werden wesentliche Liberalisierungen schwierig zu erreichen zu sein. Beim Dossier Handelserleichterungen, das für die Schweizer Wirtschaft wichtig ist, da es u.a. die Grenzformalitäten vereinfacht, sollten sich die WTO-Mitglieder auf die Schaffung eines neuen WTO-Abkommens einigen können. Ein solches hätte einen bedeutenden Einfluss auf die Senkung der Kosten von Handelstransaktionen. Im Bereich Handel/Umwelt ist für eine beschränkte Anzahl an Umweltgütern
mit einer Öffnung zu rechnen. Die Verhandlungen im Bereich der Regeln beschränken sich gemäss Doha-Mandat auf die Überprüfung des Antidumping- und des Subventionsabkommens sowie der WTOBestimmungen über die regionalen Freihandelsabkommen. Die AntidumpingVerhandlungen kamen auch im Berichtsjahr kaum voran. Hingegen ist positiv zu vermerken, dass sich die WTO-Mitglieder bereits 2006 auf die Schaffung eines Transparenzmechanismus für die Prüfung der WTO-Kompatibilität von regionalen Freihandelsabkommen einigen konnten. Die Ausdehnung des Schutzes geografischer Herkunftsangaben auf weitere Produkte als Weine und Spirituosen sowie die Schaffung eines Registers für geografische Herkunftsangaben ist nach wie vor umstritten, bleibt jedoch ein wichtiges Anliegen der Schweiz. Der Fortschritt in den Verhandlungen ist eng mit dem Anliegen der Entwicklungsländer eines verbesserten Schutzes der genetischen Ressourcen sowie des traditionellen Wissens gekoppelt.

Ein wichtiger Aspekt der Doha-Runde liegt in der verbesserten Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel durch Liberalisierungen auf Gebieten, die für diese Länder besonders relevant sind (z.B. Auslaufen der Agrar-Exportsubventionen bis 2013, Marktöffnung im Agrar- und Industriebereich). Die Doha-Runde sollte nicht zuletzt auch einen verbesserten Süd-Süd-Handel, d.h. den Handel zwischen Entwicklungsländern, bringen. Ferner soll die spezifische handelsbezogene Entwick880

lungszusammenarbeit («Aid for Trade») verbessert und der zoll- und kontingentsfreie Marktzugang für die am wenigsten entwickelten Länder auf mindestens 97 % der Zolltariflinien ausgeweitet werden (vgl. Ziff. 7.1.1.2).

2.1.2

Umsetzung der WTO-Abkommen ausserhalb der Doha-Runde

Die WTO ist nicht nur ein Forum für Verhandlungen im Bereich des Handels.

Vielmehr stehen im Zentrum des Systems die WTO-Abkommen, die von der Mehrheit der wirtschaftlich bedeutenden Länder der Welt verhandelt und unterzeichnet worden sind. Diese Abkommen enthalten die zentralen rechtlichen Regeln des Welthandels. Das WTO-Streitschlichtungsverfahren stellt die effiziente Durchsetzung dieser Regeln sicher. Zusätzlich werden die nationalen Handelspolitiken der WTO-Mitglieder regelmässig durch die anderen Mitglieder überprüft.

Beitrittsverhandlungen Mit den Beitritten von Vietnam am 11. Januar 2007 und von Tonga am 27. Juli 2007 zählt die WTO nunmehr 151 Mitglieder. Momentan befinden sich 29 Länder (darunter Algerien, Aserbeidschan, Bosnien und Herzegowina, Kasachstan, Libanon, Montenegro, Russland, Serbien, Ukraine und Weissrussland) in Beitrittsverhandlungen. Russland hat den bilateralen Teil der Verhandlungen praktisch abgeschlossen, während auf multilateraler Ebene die Verhandlungen noch im Gange sind.

Streitbeilegungsverfahren Das Verfahren zur Streitbeilegung wurde in der Berichtsperiode von den WTOMitgliedern wie in früheren Jahren rege genutzt. Mehrere Panel sowie die Revisionsinstanz (Appellate Body) waren aufgerufen, WTO-Recht auszulegen. Erwähnung verdienen die folgenden Fälle: Am 9. Januar 2007 wurde der Bericht des Appellate Body in United States -- Measures Relating to Zeroing and Sunset Reviews angenommen, in welchem dieser erneut festhielt, dass er gewisse Praktiken der USA im Rahmen von Anti-Dumping-Verfahren für unzulässig erachte. Die diesbezügliche Rechtssprechung dürfte einen starken Einfluss auf die Verhandlungen in der Doha-Runde haben, wo die USA versuchen, im Rahmen der Überarbeitung des Anti-Dumping-Abkommens ihre Praxis rechtlich abzusichern. In Brazil -- Measures Affecting Imports of Retreaded Tyres ging es sodann um ein von Brasilien erlassenes Verbot des Imports von runderneuerten Reifen. Der am 12. Juni 2007 erlassene Panel-Report hat dieses Verbot, das insbesondere mit dem Schutz der Volksgesundheit begründet worden war, als WTO-widrig erachtet. Dieser Entscheid ging aber der EU als Klägerin zuwenig weit, weshalb sich nun der Appellate Body mit der Angelegenheit befassen muss. In Turkey -- Rice ging es sodann um die Beschränkung des Imports ausländischen Reises durch
die Türkei sowie um Abnahmeverpflichtungen inländischer Produktion. Der Bericht des Panels vom 21. September 2007 hat diese Massnahmen verurteilt. Die Entscheidung wurde von den Parteien nicht angefochten und ist angenommen worden. In der Berichtsperiode wurden schliesslich viele Streitbeilegungsverfahren eingeleitet. Zu erwähnen ist insbesondere, dass die USA mehrere Verfahren betreffend den Schutz und die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in China in die Wege geleitet hat. In der Berichtsperiode war die Schweiz weder als Partei noch als Drittpartei direkt in ein Verfahren involviert.

881

Überprüfung nationaler Handelspolitiken Im Jahre 2007 wurden die Handelspolitiken von 18 Mitgliedern (darunter Argentinien, Australien, Europäische Union, Indien, Indonesien, Japan, Kanada, Peru, Thailand und Türkei) überprüft. Dieser Prüfmechanismus zielt darauf ab, die Handelspolitiken einzelner Mitglieder zu beleuchten, indem er Mitgliedern die Möglichkeit gibt, im Rahmen eines offenen und kritischen Dialogs Fragen zu stellen. Damit wird das multilaterale System der WTO gestärkt. In diesem Rahmen hat zum Beispiel die Schweiz kritische Fragen an Indien bezüglich dessen Umsetzung der neuen Gesetzgebung über geistiges Eigentum stellen können. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden veröffentlicht, um politischen Druck auf die entsprechenden Länder auszuüben, nötige Reformen einzuleiten. Zum Abschluss des Verfahrens werden zuhanden des überprüften Landes Empfehlungen beschlossen. Diese Empfehlungen sind allerdings nicht rechtsverbindlich und können daher auch nicht den Streitbeilegungsorganen der WTO zur Überprüfung unterbreitet werden. Im Jahr 2008 werden namentlich die nationalen Handelspolitiken von China, Korea, Mexiko, Norwegen, Singapur und USA überprüft werden.

2.2

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Die zukünftige Erweiterung der OECD und deren Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedern haben die Arbeit dieser Organisation im Jahre 2007 geprägt. Als wichtige Aktivitäten der OECD sind namentlich zu erwähnen: die Jahrestagung des Rates auf Ministerebene zum Thema Innovation, an der ein Aktionsprogramm für Wachstum und soziale Gerechtigkeit verabschiedet wurde; das Jahrestreffen der Verantwortlichen von Regierungsstabstellen der OECD-Länder in der Schweiz sowie aus Sicht der Schweiz der erste offizielle Besuch des neuen Generalsekretärs in Bern und der Bericht über die Wirtschaftslage der Schweiz 2007.

Jahrestagung des Rates der OECD auf Ministerebene Die Tagung des Rates der OECD auf Ministerebene fand am 15. und 16. Mai in Paris unter dem Vorsitz von Spanien statt. Unter dem Titel «Innovation: Die OECDAgenda für Wachstum und soziale Gerechtigkeit voranbringen» wurde über Globalisierung, Wachstum und soziale Gerechtigkeit, Innovation und Wachstum, die politische Ökonomie der Reform, die Erweiterung der OECD und ihr verstärktes Engagement diskutiert.

Nach der schrittweisen Erweiterung der OECD durch die Beitritte von Mexiko, Korea, der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen und der Slowakei zwischen 1994 und 2000 hat die OECD eine Erweiterungs- und Kooperationsstrategie für Nichtmitglieder erarbeitet. In Bezug auf Erweiterungen haben die Minister im Mai entschieden, Beitrittsdiskussionen mit fünf Staaten (Chile, Estland, Israel, Russland und Slowenien) aufzunehmen. Die entsprechenden Organe der OECD werden diese fünf Staaten bezüglich fachtechnischer Kriterien überprüfen; anschliessend wird der Ministerrat eine abschliessende politische Beurteilung vornehmen. Beitrittskandi882

daten sollen nicht nur den OECD-acquis und weitere internationale Abkommen übernehmen, sondern nach Meinung der Schweiz vor einem Beitritt zur OECD bereits Mitglied der WTO sein sowie aktiv an der Entwicklungszusammenarbeit teilnehmen und die Prinzipien und die Funktionsregeln entwickelter Länder («likemindedness») akzeptieren. Die Minister haben ebenfalls entschieden, die Zusammenarbeit mit fünf wichtigen Schwellenländern (Brasilien, China, Indien, Indonesien und Südafrika) zu verstärken. Diese Länder müssen sich für die Errungenschaften, die Arbeitsweise und die Verbindungen der OECD interessieren und dieses Interesse durch eine angemessene finanzielle Beteiligung auch untermauern.

Die Minister haben der OECD das Mandat gegeben, eine Innovationsstrategie für die Organisation auszuarbeiten. Damit soll die Innovationsleistung der Mitglieder verbessert und deren komparativen Vorteile in einem globalisierten Markt konsolidiert werden. Diese Strategie gibt der OECD die Kompetenz, Leitlinien und Empfehlungen in einem Gebiet zu formulieren, in welchem zahlreiche Politiken und Gesetzgebungen vereint sind wie zum Beispiel Bildung, Grundlagenforschung und angewandte Forschung, Unternehmertum, geistiges Eigentum, Bekämpfung der Markenfälschung und der Piraterie, Umweltschutz, Gesetzesreformen und die Leistungsverbesserung der Finanzmärkte. Ziel ist es, die Mitglieder bei der kohärenten und langfristigen Ausgestaltung dieser Politiken zu unterstützen. Die OECD kann sich hierbei auf die Empfehlungen und Umsetzungen entsprechender Strategien abstützen, welche die Verbesserung der Innovations- und Wachstumsfähigkeit in ihren Mitgliedstaaten zum Ziel haben (Strukturreform, Beschäftigung, Gesetzesreform, nachhaltige Entwicklung etc.). Die Schweiz ist gemäss der OECD eines der innovativsten Länder der Welt. Sie stützt sich dabei auch auf die Empfehlungen, welche die OECD im Jahre 2006 bei der Überprüfung der Innovationspolitik der Schweiz herausgegeben hat. Der Bundesrat hat denn auch am 24. Januar 2007 eine Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2008­2011 verabschiedet (BBl 2007 1223), die eine jährliche Erhöhung um durchschnittlich 6 % des Kreditvolumens für Bildung, Forschung und Innovation vorsieht in der Höhe von insgesamt 21, 205 Milliarden Schweizer Franken.
Besuch des Generalsekretärs Gurría in der Schweiz Angel Gurría, der neue Generalsekretär der OECD, stattete am 6. und 7. März der Schweiz auf Einladung von Bundesrätin Doris Leuthard seinen ersten offiziellen Besuch ab. Er wurde auch von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey empfangen und unterhielt sich mit Bundesrat Pascal Couchepin über Fragen der Gesundheitsreform. In den Gesprächen beim EVD erläuterte Generalsekretär Angel Gurría seine Prioritäten für die Zukunft (Wasser, Gesundheit, Migration) sowie die Rolle der OECD im Prozess der Globalisierung. Er erörterte die jüngste OECD­Studie «Going for Growth», welche die Reformdefizite in den einzelnen Mitgliedstaaten auflistet.

Angel Gurría unterstrich den Reformbedarf bei der Elektrizitätsversorgung, den Subventionen in der Landwirtschaft und der Besteuerung von Unternehmen. Er wurde zudem vom Präsidenten der Generaldirektion der Schweizerischen Nationalbank empfangen und unterhielt sich mit Parlamentariern und Vertretern der Wirtschaft.

883

Jahrestreffen der Verantwortlichen von Regierungsstabstellen der OECD-Länder Auf Einladung von Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz fand am 4. und 5. Oktober 2007 in Bern das Jahrestreffen der Verantwortlichen von Regierungsstabstellen der OECD-Länder statt. Das Treffen diente dem Erfahrungsaustausch und der Diskussion über die Wirksamkeit neuer ­ namentlich elektronischer ­ Arbeitsinstrumente von Regierungsstabstellen. Letztere dienen als Schnittstellen zwischen den Regierungen und den Parlamenten und informieren die Öffentlichkeit regelmässig über die Tätigkeit der Regierung. Am Rande der Konferenz hat der Generalsekretär der OECD Angel Gurría Bundesrätin Doris Leuthard sowie Bundesrat Hans-Rudolf Merz getroffen.

Bericht über die Wirtschaftslage der Schweiz 2007 Die OECD hat erneut die wirtschaftliche Lage der Schweiz untersucht. Der entsprechende Bericht wurde im November veröffentlicht und unterstreicht die ausgezeichnete wirtschaftliche Leistung der Schweiz. Während die Industrie von dem schwachen Schweizer Franken profitierte, unterstützte das Wachstum der weltweiten Kapitalmärkte den Beitrag des Finanzsektors zum BIP. Allerdings geht die OECD davon aus, dass gewisse Faktoren der aktuellen Wiederbelebung der Wirtschaft nicht von langer Dauer sein werden. Der Bericht stellt fest, dass der schwache Binnenwettbewerb die Schweiz nach wie vor behindert und daher das Produktivitätsniveau mittelmässig bleibt. Zwar wird die ganze Reihe von Massnahmen, welche die Schweiz seit 2004 gegen Einschränkungen ihrer Produktemärkte ergriffen hat, gewürdigt, jedoch wird der Rhythmus der Reformen als zu langsam im Vergleich mit anderen OECD-Ländern erachtet. Daher wird die Warnung ausgesprochen vor einem mittelfristigen Rückgang des relativen Wohlstandes. Namentlich in den netzabhängigen Industrien ­ Elektrizität, Bahn, Post und Telekommunikation ­ hält der Bericht fest, dass die aktuellen Bedingungen keine Chancengleichheit zwischen neuen und alteingesessenen Marktteilnehmern garantieren. Weiter wird der Schweiz empfohlen, ihre Sozialabgaben besser zu kontrollieren, damit die öffentlichen Gelder effizienter und in einer dem Wirtschaftswachstum förderlicheren Art eingesetzt werden können. Schliesslich hält der Bericht fest, dass die Einwanderung einen positiven Einfluss auf den Wohlstand der Schweiz hat und dieser Einfluss noch verstärkt werden könnte, namentlich durch eine verbesserte Anerkennung von Diplomen und im Ausland erworbener Arbeitserfahrung.

2.3

Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD)

Im Zentrum der Aktivitäten bei der UNCTAD standen die Vorbereitung für die XII. Ministerkonferenz, die im Jahre 2008 stattfinden wird und die Weiterführung der Programme und Arbeiten in den Bereichen Wettbewerb, Konsumentenschutz und Investitionen.

Die UNCTAD hat zum Ziel, die Entwicklungsländer über eine Stärkung des Handels in die Weltwirtschaft zu integrieren. Sie trägt innerhalb des UNO-Systems die 884

Hauptverantwortung für die umfassende Behandlung von Fragen auf dem Gebiet Handel und Entwicklung.

Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur XII. Ministerkonferenz der UNCTAD vom 20. bis 25. April 2008 in Accra, Ghana, wurden die Mitglieder aufgefordert, konsensfähige Positionen zum Hauptthema der Konferenz «Addressing the Opportunities and Challenges of Globalization for Development» zu erarbeiten. Als Grundlagen für diese Verhandlungen haben ein externer Expertenbericht ebenso gedient wie der Bericht des Generalsekretärs Supachai Panitchpakdi. Ins Zentrum der Debatten rückte vor allem die angestrebte Stärkung der UNCTAD. Vermehrt sollen dabei von der UNCTAD die Synergien besser genutzt werden, die sich aus den Arbeiten auf den Gebieten Forschung und Analyse, politische Konsenssuche und technische Zusammenarbeit ergeben. Als weiteres Element für eine erhöhte institutionelle Effektivität drängt sich zudem eine verstärkte Fokussierung auf die Kernkompetenzen der UNCTAD auf. Insbesondere betrifft dies die analytischen Grundlagenarbeiten zu den Schnittstellen Handel, Investitionen und Entwicklung.

Die Schweiz unterhält eine strategische Partnerschaft mit der UNCTAD in den Bereichen Handels- und Investitionsförderung. Im Bereich der handelsrelevanten Zusammenarbeit unterstützt sie insbesondere das regionale Programm COMPAL zur Stärkung der Wettbewerbspolitik und des Konsumentenschutzes in Lateinamerika (Bolivien, Costa Rica, El Salvador, Nicaragua und Peru) und das Bio TradeProgramm in den Andenländern, in Costa Rica und im südlichen Afrika. Letzteres trägt über den Handel von Biodiversitätsprodukten zur nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei. Im Investitionsbereich beteiligt sich die Schweiz an Arbeiten, die Entwicklungs- und Transitionsländer befähigen sollen, Investitionsabkommen auszuhandeln und die in solchen Abkommen vorgesehenen Streitbeilegungsverfahren mit privaten Investoren korrekt durchzuführen.

2.4

Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO)

Der Besuch des Generaldirektors in der Schweiz bot Gelegenheit, Themen von gemeinsamem Interesse zu erörtern. Die Schweiz beteiligte sich auch 2007 aktiv an mehreren Programmen und Anlässen der UNIDO.

Die UNIDO hat die Förderung der nachhaltigen industriellen Entwicklung in Entwicklungs- und Transitionsländern zum Ziel. Ferner gehört die UNIDO zu den Umsetzungsorganisationen für das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und für die Globale Umweltfazilität. Die Schweiz hat einen Sitz im Steuerungsausschuss (Industrial Development Board) sowie im Programm- und Budgetausschuss (Programme and Budget Committee).

Im Frühjahr 2007 besuchte der Generaldirektor der UNIDO die Schweiz, die für die Organisation eine bedeutende Partnerin bei der Durchführung technischer Zusammenarbeitsprojekte ist. Höhepunkt des Besuchs bildete das Arbeitsgespräch mit Bundesrätin Doris Leuthard zu den Themen Umweltschutz/Energieeffizienz und Verbesserung des Marktzugangs für Produkte aus Entwicklungsländern. Die 885

Schweiz arbeitet eng mit der UNIDO zusammen, um die Einführung von umwelteffizienten und sozial nachhaltigen Produktionsmethoden in Entwicklungs- und Transitionsländern (durch Cleaner Production Centers) zu fördern. Im August 2007 organisierte die UNIDO an ihrem Sitz in Wien die 9. internationale Cleaner Production-Konferenz. Die Schweiz präsentierte dabei einerseits ihre positiven Erfahrungen auf diesem Gebiet, wies andererseits aber auch auf den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf hin. Vor allem in den Bereichen Energieeffizienz (CDM), nachhaltiger Umgang mit Chemikalien (chemical leasing) und spezialisierte Finanzierungslinien für Umweltinvestitionen sind weitere Schritte erforderlich. Ferner unterstützt die Schweiz UNIDO-Programme, die der Stärkung der Kapazitäten von Entwicklungsländern im Bereich der Standardisierungsbehörden, Industrienormen und Konformitätsnachweisen dienen. Im Berichtsjahr konnte ein solches Programm in Ghana gestartet werden. Anfang Dezember 2007 wurde die alle zwei Jahre stattfindende Generalversammlung der UNIDO abgehalten. Die Schweiz hat sich aktiv im entwicklungspolitisch relevanten Panel über «Green Industry» eingebracht.

3

Europäische Wirtschaftsintegration EU/EFTA Das bei weitem wichtigste Quell- und Zielgebiet des internationalen Wirtschaftsverkehrs der Schweiz sind die die 27 Mitgliedstaaten der EU sowie die anderen drei EFTA-Mitgliedstaaten. 82 % ihrer Warenimporte und 62,5 % ihrer Warenexporte wickelte die Schweiz im Jahr 2006 mit dieser Region ab. Ebenfalls dominierend sind die EU- und EFTA-Staaten als Partner im internationalen Dienstleistungsverkehr und bei den Direktinvestitionen.

Die Beziehungen der Schweiz mit diesem 498 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner umfassenden Wirtschaftsraum beruhen einerseits auf den bilateralen Abkommen mit der EU ­ namentlich dem Freihandelsabkommen von 1972, den sieben sektoriellen Abkommen («Bilaterale I») von 1999 und den neun sektoriellen Abkommen («Bilaterale II») von 2004 ­ und anderseits auf dem EFTAÜbereinkommen.

Der Bundesrat hat die Kritik der EU an den kantonalen Bestimmungen über die Unternehmensbesteuerung zurückgewiesen und Verhandlungen abgelehnt, sich jedoch zu einem Dialog bereit erklärt.

Im Unterschied zu den Vorjahren, die durch wichtige europapolitische Entscheidungen geprägt waren, stand das Berichtsjahr vor allem im Zeichen der Konsolidierung des Erreichten. In verschiedenen weiteren Themenbereichen wurden zukünftige Zusammenarbeitsmöglichkeiten diskutiert.

3.1

Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU

Im 2006 präsentierten Europabericht (BBl 2006 6815) kommt der Bundesrat zum Schluss, dass mit dem heute bestehenden bilateralen Vertragswerk Schweiz-EU und dessen Anpassung bzw. Ergänzung an neue Bedürfnisse die schweizerischen Interessen in Europa unter den derzeit gültigen Voraussetzungen am effektivsten

886

gewahrt werden können. Daraus leitet der Bundesrat folgende kurz- und mittelfristige Prioritäten für die schweizerische Europapolitik ab: ­

Die bestehenden bilateralen Abkommen werden so effizient als möglich umgesetzt bzw. an sich verändernde Bedingungen angepasst.

­

Wo sinnvoll und machbar, werden neue Abkommen angestrebt.

­

Die Schweiz trägt zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa bei.

3.1.1

Umsetzung und Anpassung der bestehenden bilateralen Abkommen

Die Sicherung des Bestandes an bilateralen Vereinbarungen mit der EU stellt für den Bundesrat die oberste Priorität der Europapolitik dar. Im Zeichen der Wahrung und Pflege dieses Besitzstandes wurden im Berichtsjahr verschiedene Anpassungen bestehender bilateraler Abkommen vorgenommen. Die Erweiterung der EU um Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 hat Verhandlungen über die Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens (SR 0.142.112.681) auf diese beiden neuen Mitgliedstaaten notwendig gemacht, die weitgehend abgeschlossen werden konnten.

Mit der ebenfalls erfolgten Erneuerung des Forschungs- (SR 0.420.513.1) und des MEDIA-Abkommens (SR 0.784.405.226) konnte die Assoziierung der Schweiz an die 7. Forschungsrahmenprogramme sowie an das MEDIA-Programm der EU für die Periode 2007­2013 sichergestellt werden. Im Bereich der Handelsbeziehungen konnte die im Jahr 2004 politisch vereinbarte Feststellung, wonach Re-Exporte von Waren mit EU-Ursprung aus der Schweiz in die EU und umgekehrt den Bestimmungen der Freihandelsabkommens ­ und damit der Zollfreiheit ­ unterliegen, in einen formellen Beschluss des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen umgesetzt werden. Schliesslich wurden die durch die Revision des EU-Zollkodexes notwendig gewordenen Verhandlungen zur Anpassung der Zollverfahren ­ deren Kernstück die Voranmeldepflicht im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern darstellt ­ am 19. Mai 2007 aufgenommen und am 11. Oktober 2007 fortgesetzt.

3.1.2

Neue Themen im bilateralen Verhältnis

Die zunehmende Komplexität der Beziehungen zwischen der Schweiz und ihrer europäischen Nachbarschaft vor dem Hintergrund einer rasant fortschreitenden Tendenz zur Globalisierung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Phänomene macht einen kontinuierlichen Ausbau der bilateralen Zusammenarbeit auf immer mehr Gebieten unerlässlich. Je nach Art des Themas und der Interessenlage werden differenzierte Formen des Austausches über eine mögliche künftige Kooperation angewandt. Im Berichtsjahr standen folgende neue Themen im Vordergrund: Elektrizität Der Bundesrat hat ­ einer Initiative der EU-Kommission folgend ­ am 17. Mai 2006 ein Mandat für Verhandlungen über den grenzüberschreitenden Elektrizitätshandel verabschiedet. Das Ziel besteht darin, die Versorgungssicherheit beider Parteien in 887

einem liberalisierten Strommarkt zu gewährleisten. Eine erste Verhandlungsrunde fand am 8. November 2007 statt.

Gesundheit Mit Blick auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zum Schutz der öffentlichen Gesundheit fanden Erkundungsgespräche bei der EU-Kommission über eine mögliche Assoziierung der Schweiz an das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), an die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA), an verschiedene Schnellund Frühwarnsysteme sowie an das EU-Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit statt. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Gespräche wird der Bundesrat über die Aufnahme von Verhandlungen entscheiden.

Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich Anfang 2006 liess der Bundesrat die Machbarkeit sowie die wirtschaftlichen Vorund Nachteile eines Freihandelsabkommens mit der EU für Landwirtschaftsprodukte und Lebensmittel prüfen. Ein solches Abkommen würde neben dem etappenweisen vollständigen Zollabbau für Agrarprodukte und Lebensmittel auch eine möglichst weitgehende Beseitigung der nichttarifarischen Handelshemmnisse in der Landwirtschaft sowie in den ihr vor- und nachgelagerten Sektoren umfassen. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die vollständige Öffnung der Agrarmärkte gegenüber der EU mittelfristig zu einer markanten Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Nahrungsmittelsektors und zu einem Anstieg des BIP um mindestens 0,5 Prozentpunkte führen würde. Nach Konsultation der betroffenen Kreise in der Schweiz wurden exploratorische Gespräche mit der EU-Kommission aufgenommen. Gleichzeitig wurden die wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen eines solchen Abkommens ­ einschliesslich angemessener Begleitmassnahmen ­ vertieft untersucht. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Abklärungen wird der Bundesrat über die Aufnahme von Verhandlungen entscheiden.

Kantonale Steuerbestimmungen Die EU-Kommission hat die Schweiz am 13. Februar 2007 über ihren einseitigen Entscheid informiert, wonach sie gewisse kantonale Steuerbestimmungen mit Bezug auf bestimmte Unternehmenstypen (Holdinggesellschaften, Verwaltungsgesellschaften, gemischte Gesellschaften) als staatliche Beihilfe erachtet, die den bilateralen Warenhandel in einer mit dem Freihandelsabkommen nicht
vereinbaren Weise beeinträchtige. Der Bundesrat qualifiziert diesen Entscheid als unbegründet. Weder verzerren die von der EU-Kommission kritisierten kantonalen Steuerbestimmungen den Wettbewerb, da sie nicht nach Nationalität oder Wirtschaftszweig der betroffenen Unternehmen unterscheiden, noch können sie den bilateralen Warenhandel beeinträchtigen, weil die betroffenen Unternehmen in der Schweiz gar keine oder ­ im Fall der gemischten Gesellschaften ­ lediglich eine untergeordnete warenverkehrsorientierte Geschäftstätigkeit ausüben dürfen, die ordentlich besteuert wird.

Der Bundesrat hat deshalb seine Haltung bekräftigt, wonach die Schweiz das Freihandelsabkommen nicht verletzt, sodass keine Verhandlungen geführt werden können. Er ist jedoch zur Aufnahme eines Dialogs mit der EU bereit, um zu einem besseren Verständnis der jeweiligen Standpunkte zu gelangen. Wie im Einleitungskapitel (vgl. Ziff. 1) dargelegt wird, ist die Unternehmensbesteuerung einer der vielen Faktoren, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Landes beeinflus888

sen. Der Bundesrat ist bestrebt, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz für in- und ausländische Unternehmen zu gewährleisten und zu verbessern.

Ein erster Meinungsaustausch fand am 12. November 2007 statt. Das Thema wurde auch am Gemischten Ausschuss des Freihandelsabkommens am 15. November 2007 aufgenommen. Beide Seiten sind sich einig, dass der Dialog im Laufe des Jahres 2008 fortgesetzt werden sollte.

3.1.3

Beitrag an die erweiterte EU

Nachdem die Schweiz vor dem Hintergrund des Beitritts von zehn neuen Mitgliedstaaten zur EU im Mai 2004 ihre Bereitschaft erklärt hatte, 1 Milliarde Schweizer Franken zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU beizutragen, und diese Absicht am 27. Februar 2006 in einem Memorandum of Understanding mit der EU festgehalten hatte, ebnete die Genehmigung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1) in der Volksabstimmung vom 26. November 2006 und die Verabschiedung des entsprechenden Rahmenkredits durch die Eidgenössischen Räte am 14. Juni 2007 den Weg zur Umsetzung des autonomen Schweizer Erweiterungsbeitrages. Im Hinblick auf die konkrete Realisierung dieses Beitrages wurden bilaterale Kooperations-Rahmenabkommen mit allen zehn neuen Mitgliedstaaten ausgehandelt (vgl. Ziff. 7.1.3).

Am 31. Januar 2007 tat die EU-Kommission offiziell ihre Erwartung kund, dass die Schweiz einen analogen Beitrag zur Integration von Bulgarien und Rumänien, die am 1. Januar 2007 der EU beigetreten waren, in die gesamteuropäischen Strukturen leisten werde. Der Bundesrat befasst sich mit diesem Anliegen vor dem Hintergrund der Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf diese beiden Staaten.

3.2

Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)

Mit den drei anderen Mitgliedstaaten der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen) wickelt die Schweiz rund 0,3 % ihres Aussenhandelsvolumens ab. Das EFTAÜbereinkommen (SR 0.632.31) wurde durch das Abkommen von Vaduz vom 21. Juni 2001 stark modifiziert (AS 2003 3685)und wird laufend an die Änderungen der bilateralen Abkommen Schweiz-EU angepasst.

Im Berichtsjahr fanden zwei Treffen des EFTA-Rates auf Ministerebene statt (Vaduz, 28. und 29. Juni; Genf, 3. Dezember). Es wurde vereinbart, im Verlaufe des Jahres 2008 auf Expertenebene weitergehende Liberalisierungsschritte im Bereich des EFTA-internen Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu prüfen. Die Anpassungen des EFTA-Übereinkommens an die Änderungen der sektoriellen Abkommen Schweiz-EG von 1999 betrafen die Bereiche Personenfreizügigkeit (Aktualisierung der Anlagen II und III des Anhangs K betreffend die Koordination der Sozialversicherungssysteme bzw. der Anerkennung beruflicher Qualifikationen), sowie Landverkehr (Liberalisierung des Dreiländerverkehrs zwischen der Schweiz, den EFTA/EWR-Staaten und den EU-Mitgliedstaaten).

Über die vielfältigen Tätigkeiten der EFTA im Bereich der Drittlandbeziehungen wird in Kapitel 4 berichtet.

889

3.3

Übersicht über die wichtigsten Ereignisse betreffend einzelne Abkommen

Im Folgenden werden die wichtigsten Ereignisse im Berichtsjahr in Bezug auf die einzelnen bilateralen Abkommen Schweiz-EU in tabellarischer Form zusammengefasst. Die formellen Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse (GA) sind im Bericht des Bundesrates über die völkerrechtlichen Verträge aufgeführt.

Tabelle Abkommen

Ereignisse im Berichtsjahr

Freihandelsabkommen (SR 0.632.401)

Formelle Umsetzung der provisorischen Verwaltungsvereinbarung über Re-Exporte vom 22. April 2004 (GA-Beschluss vom 15. Nov. 2007)

Protokoll Nr. 2 zum FHA (Handel mit landwirtsch.

Verarbeitungsprodukten) (SR 0.632.401.2)

Neben der regulären wurde aufgrund der starken Preisfluktuationen im Getreidemarkt für gewisse Getreidesorten eine zweite, unterjährige Anpassung der Referenzpreise vorgenommen.

Personenfreizügigkeit (SR 0.142.112.681)

Verhandlungen zur Ausdehnung des Abkommens auf Rumänien und Bulgarien wurden geführt und weitgehend abgeschlossen.

Landverkehr (SR 0.740.72)

Festlegung der Modalitäten zur Erhöhung der LSVA von durchschnittlich 292.50 Fr. auf 325 Fr.

für ein 40-Tonnen-Fahrzeug auf einer Referenzstrecke von 300 km ab 1. Januar 2008 (GA vom 22. Juni 2007)

Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81)

Inkrafttreten des Zusatzabkommens über die Einbeziehung Liechtensteins (27. September 2007).

Aufnahme von Verhandlungen im Bereich AOC/IGP (4. Oktober 2007)

Luftverkehr (SR 0.748.127.192.68)

Beschluss zur Durchführung einer gemeinsamen Wirkungsanalyse im Hinblick auf eine möglichst rasche Aufnahme von Verhandlungen über die ­ in Artikel 15 Absatz 3 des Abkommens vorgesehene ­ Einführung der sogenannten «8. Freiheit» (Kabotage)

Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (SR 0.420.513.1)

Unterzeichnung des Abkommens zur Teilnahme der Schweiz an den 7. Forschungsrahmenprogrammen der EU (25. Juni 2007)

Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81)

Vorbereitung der Aufnahme zur Teilnahme der Schweiz an den 7. Forschungsrahmenprogrammen der EU (25. Juni 2007

890

Abkommen

Ereignisse im Berichtsjahr

Öffentliches Beschaffungswesen (SR 0.172.052.68)

Informationsaustausch betreffend die Entbindung der Entwicklungshilfe (GA vom 15. März 2007)

Zinsbesteuerung (SR 0.641.926.81)

Der Bruttoertrag aus der Erhebung des Steuerrückbehalts auf Zinserträgen von EU-Steuerpflichtigen in der Schweiz betrug 536,7 Millionen Fr. im Steuerjahr 2006.

Schengen (BBl 2004 6447)

Ratifikation seitens der EU steht wegen parlamentarischer Vorbehalte von drei Mitgliedstaaten noch aus. Seit der Unterzeichnung (Oktober 2004) wurden der Schweiz 43 EU-Rechtsakte notifiziert, von denen voraussichtlich 13 eine interne Gesetzesanpassung verlangen; entsprechende Vorbereitungen sind im Gang. Die definitive Inkraftsetzung des Schengen-Abkommens setzt eine Evaluation verschiedener Bereiche (Visum, Aussengrenzen, Polizeizusammenarbeit, Datenschutz) voraus, die im Laufe des Jahres 2008 stattfinden wird

Dublin (BBl 2004 6479)

Betrugsbekämpfung (BBl 2004 6503)

Derzeit noch nicht in Kraft, da es von der Schweiz, der EU sowie von jedem EU-Mitgliedstaat ratifiziert werden muss. Bisher haben 13 EU-Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert.

MEDIA (SR 0.784.405.226)

Unterzeichnung des Abkommens zur Teilnahme der Schweiz am Programm «MEDIA 2007» der EU (11. Oktober 2007). Provisorische Anwendung seit 1. September 2007

4

Freihandelsabkommen mit Drittstaaten ausserhalb der EU und EFTA Im Jahre 2007 hat die Schweiz bezüglich Freihandelsabkommen sowohl bilateral wie im Verband mit den EFTA-Staaten weitere Fortschritte erzielt. Auf bilateraler Ebene hat die Schweiz Verhandlungen über ein Wirtschaftliches Partnerschafts- und Freihandelsabkommen mit Japan aufgenommen und mit China Abklärungen über die Machbarkeit eines bilateralen Freihandelsabkommens begonnen. Im Rahmen der EFTA hat die Gemeinsame Studiengruppe EFTAIndien zur Prüfung der Machbarkeit eines umfassenden Handels- und Investitionsabkommens ihren Bericht im November vorgelegt. Es ist vorgesehen, dass die entsprechenden Verhandlungen Anfang Januar 2008 auf Ministerebene lanciert werden. Die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen EFTA-Kanada

891

wurden abgeschlossen. Das mit Ägypten im Januar unterzeichnete EFTAFreihandelsabkommen wird seit dem 1. August angewendet. Mit Peru, Kolumbien sowie Algerien wurden Freihandelsverhandlungen aufgenommen. Jene mit den GCC-Staaten und ­ auf technischer Ebene ­ mit Thailand wurden fortgeführt. Die von der EFTA und Indonesien eingesetzte Arbeitsgruppe über Handel und Investitionen hat sich im Oktober getroffen. Mit Russland wurde in Rahmen der EFTA eine Gemeinsame Studiengruppe zur Prüfung der Machbarkeit eines Freihandelsabkommens eingesetzt. Die Schweiz wird ihr Netz an Freihandelsabkommen auch 2008 konsequent weiter ausbauen.

Die strategische Ausrichtung der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik wurde vom Bundesrat am 12. Januar 2005 im Rahmen des Aussenwirtschaftsberichts 2004 (BBl 2005 1089) dargelegt. Darin leisten Freihandelsabkommen mit Handelspartnern ausserhalb der EU einen unverzichtbaren Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität der Schweiz. Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen ­ normalerweise im Rahmen der EFTA ­ verfolgt die Schweiz das Ziel, ihren Unternehmen einen gegenüber wichtigen ausländischen Konkurrenten (namentlich EU, USA, Japan) möglichst gleichwertigen Zugang zu ausgewählten ausländischen Märkten zu verschaffen. Gleichzeitig verbessern diese Abkommen generell die Rechtssicherheit und die Stabilität der Rahmenbedingungen für unsere Aussenwirtschaftsbeziehungen mit den entsprechenden Partnerstaaten. Auch in jenen Fällen, in denen die Diskriminierung nicht im Vordergrund steht, können Freihandelsabkommen einen Beitrag zur Diversifikation und Dynamisierung unserer Aussenwirtschaftsbeziehungen leisten. Dies ist insbesondere bei Ländern der Fall, deren Wachstumspotenzial überdurchschnittlich ist (Schwellenländer) oder die dank der Grösse ihres Marktes besonders interessante Absatzaussichten eröffnen. Um diese Absatzaussichten zu verwirklichen, sollen Freihandelsabkommen auch zur nachhaltigen Entwicklung in diesen Ländern beitragen.

Im Berichtsjahr wurden im Bereich der Freihandelsabkommen wichtige Fortschritte erzielt. Die Schweiz wird auch 2008 den Ausbau dieses Netzes im Rahmen der EFTA und gegebenenfalls auf bilateraler Ebene konsequent vorantreiben. Dies in Ergänzung zu ihren Bemühungen auf multilateraler Ebene, insbesondere im
Rahmen der WTO. Die Prioritäten bezüglich Freihandelsabkommen werden im kommenden Jahr auf dem Abschluss der laufenden und der Aufnahme neuer Verhandlungen, der Erstellung von Entscheidungsgrundlagen bezüglich neuer Verhandlungsprojekte sowie in der Pflege und Vertiefung der bestehenden Freihandelsabkommen liegen.

892

4.1

Freihandelsbeziehungen der EFTA-Staaten zu Partnern im Raum Europa-Mittelmeer

Ziel der EFTA-Staaten in Europa und im Mittelmeerraum ist die Teilnahme an der geplanten Grossen Freihandelszone Europa-Mittelmeer, die im Rahmen des Barcelona-Prozesses der EU bis 2010 verwirklicht werden soll. In Europa und im Mittelmeerraum verfügen die EFTA-Staaten gegenwärtig über ein Netz von zehn Freihandelsabkommen.24 Das im Januar unterzeichnete Abkommen mit Ägypten ist am 1. August in Kraft getreten und wird von der Schweiz bis zur Genehmigung durch das Parlament (vgl.

Ziff. 11.2.1) vorläufig angewendet. Das Abkommen beseitigt die Schranken für den Handel mit Industrie- und Fischereiprodukten und strebt die Liberalisierung des Handels mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten an. Ferner enthält es Bestimmungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte und über den Wettbewerb, über die Grundsätze der technischen und finanziellen Zusammenarbeit sowie Entwicklungsklauseln zu den Dienstleistungen, den Investitionen und zum öffentlichen Beschaffungswesen. Die Konzessionen im Bereich der landwirtschaftlichen Basisprodukte sind in bilateralen Vereinbarungen geregelt, die parallel zum Freihandelsabkommen von jedem EFTA-Staat einzeln mit Ägypten ausgehandelt wurden. Mit der vorläufigen Anwendung des Abkommens wird sichergestellt, dass die Schweizer Wirtschaft ohne Verzug in den Genuss der Vorteile aus dem Abkommen gelangt, insbesondere die Beseitigung der Benachteiligungen auf dem ägyptischen Markt infolge des seit 2004 angewendeten Präferenzabkommens zwischen der EU und Ägypten. Zur Umsetzung der Bestimmungen über technische und finanzielle Zusammenarbeit haben sich die EFTA-Staaten mit Ägypten auf bilaterale Absichtserklärungen geeinigt. Mit dieser Zusammenarbeit soll Ägypten in die Lage versetzt werden, von den neuen Möglichkeiten im Rahmen des Freihandelsabkommens und der bilateralen Agrarvereinbarung optimal zu profitieren.

Nach mehrmaligen Verzögerungen fand im Juli ein Treffen des Gemischten Ausschusses EFTA-Algerien statt, an welchem die Aufnahme von Freihandelsverhandlungen beschlossen wurde. Die erste Verhandlungsrunde wurde im November abgehalten. Die EFTA-Staaten streben die Beseitigung der aufgrund des im September 2005 in Kraft getretenen Präferenzabkommens EU-Algerien bestehenden Benachteiligungen der EFTA-Anbieter auf dem algerischen Markt an.

Im November und Dezember fanden
Expertentreffen mit Serbien und Albanien statt.

Beide Länder bestätigten ihr Interesse an der Aufnahme von Freihandelsverhandlungen mit den EFTA-Staaten. Albanien hatte im Juni 2006 mit der EU ein Stabilitätsund Assoziationsabkommen unterzeichnet, dessen Handelsteil seit September 2006 angewendet wird. Die EU und Serbien haben die Verhandlungen über ein entsprechendes Abkommen im November abgeschlossen. Auch Montenegro, das im Oktober ein Stabilitäts- und Assoziationsabkommen der EU unterzeichnet hat, hat mit den EFTA-Staaten entsprechende Kontakte aufgenommen. Anlässlich des EFTAMinistertreffens vom 3. Dezember 2007 wurde bestätigt, dass im Jahr 2008 Freihandelsverhandlungen mit Albanien und Serbien aufgenommen sowie die Handelsbeziehungen mit Montenegro intensiviert werden sollen.

24

Ägypten (SR 0.632.313.211), Kroatien (SR 0.632.312.911), Israel (SR 0.632.314.491), Jordanien (SR 0.632.314.671), Libanon (SR 0.632.314.891), Mazedonien (SR 0.632.315.201.1), Marokko (SR 0.632.315.491), PLO/Palästinensische Behörde (SR 0.632.316.251), Tunesien (SR 0.632.317.581) Türkei (SR 0.632.317.613).

893

Die EFTA-Staaten und Russland haben am 4. Dezember eine Gemeinsame Studiengruppe eingesetzt, welche die Diskussionen über die Liberalisierung der gegenseitigen Handels- und Investitionsbeziehungen und die Aushandlung eines Freihandelsabkommens zwischen Russland und den EFTA-Staaten prüfen wird. Zwischen der EFTA und der Ukraine fanden zwei informelle Treffen statt, an denen die Ukraine insbesondere über den Stand ihres WTO-Beitrittsprozesses und ihrer Beziehungen zur EU informierte. Sowohl mit Russland als auch mit der Ukraine wird die Eröffnung von Freihandelsverhandlungen nach deren WTO-Beitritt geprüft.

Bezüglich der bestehenden Abkommen fanden Treffen der Gemischten Ausschüsse der Freihandelsabkommen mit Marokko, Tunesien und Jordanien statt. Die Treffen erlaubten es, das gute Funktionieren der Abkommen festzustellen, technische Anpassungen von Abkommensbestimmungen zu beschliessen und die Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Abkommen und der Kooperation in verschiedenen Bereichen (Ursprungregeln, Erweiterung der Liste verarbeiteter Landwirtschaftsprodukte und Fischprodukte, Dienstleistungen, technische Zusammenarbeit) zu prüfen.

4.2

Freihandelsbeziehungen der EFTA-Staaten zu Partnern ausserhalb des Raumes Europa-Mittelmeer

Die weltweite Tendenz zum Abschluss regionaler und überregionaler Freihandelsabkommen hat weiter zugenommen, hauptsächlich in Asien aber auch in Lateinamerika.

Die EFTA-Staaten verfügen ausserhalb des Raums Europa-Mittelmeer gegenwärtig über Freihandelsabkommen mit Mexiko (SR 0.632.316.631.1), Chile (SR 0.632.312.141), Singapur (SR 0.632.316.891.1), Korea (SR 0.632.312.811) und der Südafrikanischen Zollunion (SACU)25 (BBl 2007 1003).

Anfang Juni haben die EFTA-Staaten und Kanada den Abschluss der Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen bekannt gegeben. Das Abkommen soll nach Abschluss der rechtlichen Überprüfung der Abkommenstexte so rasch als möglich unterzeichnet und in Kraft gesetzt werden. Kanada wird gemessen am Wert des Warenhandels nach der EU der bedeutendste Freihandelspartner der EFTA-Staaten sein. Das Abkommen wird den Handel mit Industrieprodukten, Fisch und anderen Meeresprodukten sowie mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten liberalisieren. Es enthält zudem Bestimmungen über den Wettbewerb und Verhandlungsklauseln für die Dienstleistungen, die Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen sowie eine allgemeine Entwicklungsklausel. Analog zu den anderen EFTA-Freihandelsabkommen haben die einzelnen EFTA-Staaten parallel dazu mit Kanada ein bilaterales Abkommen über den Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten abgeschlossen.

Die im Juli 2006 zwischen den EFTA-Staaten und den SACU-Staaten unterzeichneten Freihandels- und bilateralen Landwirtschaftsabkommen werden im Jahr 2008 in Kraft treten, sobald alle Parteien die entsprechenden Ratifikationsurkunden für alle Abkommen deponiert haben.

25

894

Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Swaziland.

Die im Juni 2006 eröffneten Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten des arabischen Golfkooperationsrates (GCC)26 wurden fortgeführt und sollen Anfang 2008 abgeschlossen werden. Im Juni wurden zwischen den EFTA-Staaten und Kolumbien und Peru Verhandlungen über umfassende Freihandelsabkommen aufgenommen. Es wird erwartet, dass diese Verhandlungen noch in der ersten Hälfte 2008 abgeschlossen werden. Mit Thailand wurden die im Oktober 2005 aufgenommenen Verhandlungen nach den politischen Ereignissen vom Frühling 2006 zunächst suspendiert und später auf technischer Ebene weitergeführt. Es wird angestrebt, die Freihandelsverhandlungen im Frühjahr 2008 wieder formell aufzunehmen.

Die Gemeinsame Studiengruppe EFTA-Indien zur Prüfung der Machbarkeit eines umfassenden Handels- und Investitionsabkommens hat ihren Bericht im November vorgelegt. Dieser empfiehlt die Aufnahme von entsprechenden Verhandlungen. Es ist vorgesehen, dass die zuständigen Minister der EFTA-Staaten und Indiens diese Verhandlungen Anfang 2008 lancieren werden. Die Gemeinsame Studiengruppe EFTA-Indonesien zur Prüfung der Machbarkeit eines umfassenden präferenziellen Handelsabkommens hat ihre Arbeiten im Januar mit positiven Schlussfolgerungen abgeschlossen. Die von den Ministern der EFTA-Staaten und Indonesiens im Januar eingesetzte Arbeitsgruppe über Handel und Investitionen hat sich im Oktober getroffen. Sie hat auf Wunsch Indonesiens die Arbeiten der Gemeinsamen Studiengruppe zur Machbarkeit eines Freihandelsabkommens vertieft. Die EFTA-Staaten streben eine baldige Entscheidung über die Verhandlungseröffnung an.

Im Juni wurde, auf Ersuchen der mongolischen Regierung, eine Zusammenarbeitserklärung zwischen den EFTA-Staaten und der Mongolei unterzeichnet, um die gegenseitigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu stärken. Mit weiteren Staaten wie Malaysia und Pakistan wurden ebenfalls entsprechende Kontakte gepflegt.

Im Rahmen der Umsetzung der bestehenden Freihandelsabkommen fand im Februar das zweite Treffen des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens EFTA-Singapur statt. Dieser beschloss insbesondere eine Änderung der sogenannten «Direktversandregel», womit künftig die Aufteilung von Warensendungen unter Zollkontrolle in einem Transitland ohne Ursprungsverlust möglich
wird, sowie Anpassungen der Anhänge über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte und Fisch.

Die Parteien einigten sich darauf, die Arbeiten für eine Verbesserung der Dienstleistungsverpflichtungen fortzusetzen. Was die Arbeiten unter der Entwicklungsklausel über Dienstleistungen im Freihandelsabkommen EFTA-Mexiko betrifft, wird sich die Schweiz innerhalb der EFTA weiter für einen zügigen Abschluss der Arbeiten und eine rasche Beschlussfassung durch den Gemischten Ausschuss EFTA-Mexiko im kommenden Jahr einsetzen.

4.3

Bilaterale Freihandelsbeziehungen der Schweiz mit Partnern ausserhalb der EU und der EFTA

Die Schweiz verfolgt den dynamischen Ausbau ihres Netzes von Freihandelsabkommen primär im bewährten EFTA-Rahmen. Erweist sich jedoch in konkreten Fällen dieser Rahmen als wenig erfolgversprechend oder ungeeignet, um ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren, steht der Schweiz auch die Möglichkeit eines rein 26

Bahrein, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate

895

bilateralen Vorgehens zur Verfügung. So zeigte beispielsweise Japan aufgrund der unterschiedlichen Handelsstrukturen zwischen Japan und den einzelnen EFTAStaaten kein Interesse an einem Vorgehen im EFTA-Rahmen. China hat dem sukzessiven Abschluss separater bilateraler Freihandelsabkommen mit den einzelnen EFTA-Staaten den Vorzug vor einem Vorgehen im EFTA-Rahmen gegeben27.

Der Bericht der 2005 eingesetzten «Joint Governmental Study Group for strengthening economic relations between Switzerland and Japan» wurde im Januar veröffentlicht28. Auf der Grundlage der positiven Empfehlung der Studiengruppe konnten die Verhandlungen im Mai aufgenommen werden. Bisher haben insgesamt vier Verhandlungsrunden stattgefunden. Beide Seiten streben einen Verhandlungsabschluss 2008 an. Erklärtes Ziel ist ein Abkommen mit umfassendem Deckungsbereich und von hohem Ambitionsniveau. Japan ist nach der EU und den USA der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz. Das Abkommen zwischen der Schweiz und Japan wird das erste präferenzielle Wirtschaftsabkommen zwischen Japan und einem europäischen Partner sein.

Bei ihrem Besuch in China im Juli hat die Vorsteherin des EVD mit dem chinesischen Handelsminister einen Prozess zur Prüfung der Möglichkeit von Freihandelsverhandlungen zwischen der Schweiz und China vereinbart. Gleichzeitig hat die Schweiz China als Marktwirtschaft im Sinne des WTO-Rechts anerkannt. In einem ersten Schritt nehmen China und die Schweiz nun je verwaltungsinterne Machbarkeitsabklärungen vor, die als Entscheidgrundlagen für mögliche weitere Schritte dienen sollen (Ausarbeitung einer gemeinsamen schweizerisch-chinesischen Machbarkeitsstudie, Aufnahme von Verhandlungen). China hat 2007 bereits Freihandelsverhandlungen mit Island eröffnet und erarbeitet mit Norwegen eine gemeinsame Machbarkeitsstudie.

5

Horizontale Politiken

5.1

Dienstleistungen

Im Bereich der Dienstleistungspolitik ist eine Verlagerung der Aktivitäten von multilateralen (WTO/GATS)29 zu bilateralen Beziehungen zu beobachten. Im Verlauf des Berichtsjahres schlossen nicht weniger als drei Verhandlungen über Freihandelsabkommen die Vorbereitung eines Abschnitts über den Dienstleistungshandel ein, nämlich die Verhandlungen mit den Golfstaaten, Kolumbien, Peru und Japan. In der WTO verfolgt der WTO-Rat für Dienstleistungshandel die Arbeiten auf technischer Ebene weiter, in der Hoffnung, dass sich die blockierte Situation in den Bereichen Landwirtschaft und NAMA der Doha-Runde löst.

27

28 29

896

Zusätzlich sind die bilateralen Freihandelsabkommen der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft (SR 0.632.401) und mit den Färöer-Inseln (SR 0.632.313.144) zu erwähnen.

http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/6536.pdf Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, SR 0.632.20.

Angesichts der stets wachsenden Bedeutung des Dienstleistungssektors für die Weltwirtschaft decken immer mehr Handelsabkommen nicht nur den Handel mit Waren, sondern auch jenen mit Dienstleistungen ab. In der Schweiz liegt der Anteil der Dienstleistungen an der Wertschöpfung bereits bei über 75 %. Rund 80 % der neu geschaffenen Stellen entfallen auf diesen Sektor, der sich durch eine hohe Dynamik auszeichnet. Die schweizerische Handelsbilanz in diesem Sektor (Exporte minus Importe) liegt bei annähernd 30 Milliarden Franken. Damit ist die Schweiz nach Hongkong weltweit der zweitgrösste Dienstleistungsexporteur pro Kopf.

Die hochgesteckten Ziele der Schweiz in den Verhandlungen über Dienstleistungshandel überraschen daher nicht. Die Schweiz spielte eine wichtige Rolle in den GATS-Verhandlungen der Doha-Runde, die sich heute in einer schwierigen Phase befinden. Während am umfassenden Engagement für das multilaterale Handelssystem festgehalten wird, verfolgt die Schweiz gleichzeitig im Bereich des Dienstleistungshandels eine Politik der Konsolidierung ihrer Beziehungen zu ausgewählten Freihandelspartnern, sei es im Rahmen der EFTA oder auf bilateraler Ebene.

Gemeinsam mit den EFTA-Partnern hat die Schweiz mit Mexiko, Singapur, Chile und der Republik Korea Abkommen unterzeichnet, die auch die Dienstleistungen abdecken. Ebenfalls im Rahmen der EFTA sind Verhandlungen über umfassende Freihandelsabkommen mit den Golfstaaten, Thailand, Kolumbien und Peru im Gang. In den laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und Japan findet sich ebenfalls ein Abschnitt über Dienstleistungen.

Die Strategie der Schweiz in Verhandlungen über Dienstleistungen, sei es im Rahmen der EFTA oder in bilateralen Abkommen, ist immer dieselbe. Die Schweiz ist bereit, mit Partnern zu verhandeln, die einen bedeutenden Markt für schweizerische Exporte bieten und bei denen Aussicht auf Abschluss qualitativ hochwertiger Verträge besteht. Bilaterale Verhandlungen werden erst dort interessant, wo sich ein Mehrwert erzielen lässt, weshalb sich die Schweiz bemüht, von ihren Partnern möglichst viele Verbesserungen gegenüber den bestehenden GATS-Verpflichtungen zu erhalten.

Neben dem Dienstleistungshandel im eigentlichen Sinn hat die Schweiz auch begonnen, mit gewissen Partnern Möglichkeiten der Aufnahme einer Zusammenarbeit im Bereich
des E-Commerce zu prüfen. Der elektronische Handel ist nicht nur zu einem immer wichtigeren Wirtschaftsbereich avanciert, sondern es werden auch immer mehr Waren und Dienstleistungen auf diesem Wege gehandelt. So beabsichtigen die Schweiz und die Vereinigten Staaten, im Rahmen des Forums für Handel und Investitionen eine Vereinbarung über den elektronischen Handel auszuarbeiten.

Im Rahmen der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Japan prüft die Schweiz ebenfalls die Möglichkeit, den elektronischen Handel abzudecken.

5.2

Investitionen

Erstmals seit 43 Jahren sind bilaterale Investitionsschutzabkommen wiederum dem Parlament vorgelegt und von diesem genehmigt worden. Die Tendenzen eines neuen Protektionismus gegen ausländische Investoren werden insbesondere im Rahmen der OECD und des IWF vertieft behandelt.

897

Aus keinem anderen Land der Welt wird im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung (BIP) mehr im Ausland investiert als aus der Schweiz. Umgekehrt sind auch die hier getätigten Direktinvestitionen ausländischer Unternehmen eine wichtige Stütze der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Vor diesem Hintergrund hat die Schweiz eines der dichtesten Netze von bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA) aufgebaut (rund 120). In Anerkennung der wachsenden Rolle dieser Abkommen unterbreitete der Bundesrat im September 2006 erstmals seit 43 Jahren wieder (fünf) ISA dem Parlament zur Genehmigung (BBl 2006 8455). Zuvor hatte er solche Abkommen aufgrund einer delegierten Kompetenz jeweils selbst abgeschlossen. Gleichzeitig schlug der Bundesrat vor, neu abgeschlossene ISA dem Parlament fortan im Rahmen des Aussenwirtschaftsberichts vorzulegen. Die Eidgenössischen Räte hiessen die erwähnten fünf Abkommen im Juni 2007 gut und nahmen vom angeregten weiteren Vorgehen zustimmend Kenntnis. Entsprechend findet sich in der Beilage des vorliegenden Berichts (vgl. Ziff. 11.2.2) eine Botschaft mit Antrag auf Genehmigung von zwei neu unterzeichneten ISA (Kenia und Syrien).

Gemäss der allgemeinen und den länderspezifischen Aussenwirtschaftsstrategien des Bundesrates wird das ISA-Netz der Schweiz auch weiterhin komplettiert und aktualisiert. So sind 2007 mit China Verhandlungen über eine Revision des ISA von 1986 aufgenommen worden. Zudem wird ­ mit wichtigen Partnerländern und im Rahmen von Freihandelsabkommen ­ die rechtliche Absicherung des Marktzutritts für Investoren schrittweise ausgebaut, in Ergänzung der bestehenden Regeln zwischen den OECD-Staaten.

Die globalen Investitionsflüsse weisen seit 2004, im Anschluss an eine mehrjährige Baisse, zwar wieder ein kräftiges Wachstum auf30. Nach Jahrzehnten kontinuierlicher Liberalisierungen der Investitionsregimes der meisten Staaten machen sich in verschiedenen Teilen der Welt jedoch auch neue protektionistische Tendenzen bemerkbar. Vor allem unter G7-Staaten (so USA und Frankreich) und in wichtigen aufstrebenden Wirtschaftsmächten (namentlich China und Russland) ist der Marktzugang für bestimmte Investitionen aus dem Ausland neuen Kontrollen oder Restriktionen unterworfen worden bzw. befinden sich solche Massnahmen in Vorbereitung. Im Fokus stehen einerseits Firmenbeteiligungen
oder -übernahmen in Wirtschaftssektoren, die für die nationale Sicherheit als essentiell oder anderweitig als von strategischer Relevanz eingestuft werden. Anderseits fällt auf jene Investoren ein besonderes Augenmerk, die von ausländischen Staaten beherrscht werden (staatliche Unternehmen sowie die vor allem in einigen ressourcenreichen Ländern in letzter Zeit markant aufgestockten staatlichen Investitionsfonds).

Mit Unterstützung der Schweiz hat sich insbesondere die OECD dieser neuen protektionistischen Tendenzen und der damit verbundenen Risiken angenommen. Im Berichtsjahr wurden die internationalen Entwicklungen in diesem Bereich erfasst und unter den Aspekten der Verhältnismässigkeit, Transparenz, Vorhersehbarkeit und Überprüfbarkeit untersucht. Der Dialog mit Staaten innerhalb und ausserhalb der OECD, die eine restriktivere Zulassung von ausländischen Investitionen beschlossen haben oder anstreben, sowie mit Regierungen, die zunehmend Staatsfonds für Direktinvestitionen einsetzen, wurde intensiviert. Ein Ziel ist die Formulierung guter Praktiken im Umgang mit ausländischen Investitionen, die legitime nationale Sicherheitsinteressen tangieren könnten, ohne die Investitionsfreiheit unnötig einzuschränken. Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) hat den 30

898

Vgl. «World Investment Report 2007» der UNCTAD.

Dialog zur Thematik der Staatsfonds aufgenommen. Dank nahezu globaler Mitgliedschaft gehören ihm sämtliche Staaten an, die über solche Fonds verfügen. Die Zielsetzung besteht auch hier darin, gute Praktiken festzulegen, die Protektionismus verhindern und freie Kapitalflüsse gewährleisten.

5.3

Technische Handelshemmnisse

Im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz wurde eine Überprüfung des schweizerischen Produkterechtes auf Divergenzen zu den in der EG geltenden Produktevorschriften durchgeführt. Der Bundesrat hat einen weitgehenden Verzicht auf schweizerische Sondervorschriften und die Angleichung des schweizerischen Produkterechtes an dasjenige der EG beschlossen. Mit der sich in Ausarbeitung befindenden Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) soll das bestehende Instrumentarium zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse weiter ausgebaut werden.

Als technische Handelshemmnisse werden Behinderungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs bezeichnet, die auf unterschiedliche Anforderungen an Produkte, auf die unterschiedliche Anwendung von Produktevorschriften oder auf die Wiederholung beispielsweise von Produkteprüfungen oder -zulassungen zurückzuführen sind. Für ein international überdurchschnittlich intensiv verflochtenes Land wie die Schweiz sind die gesamtwirtschaftlichen Kosten solcher Behinderungen erheblich.

Der Bundesrat hat auch im Berichtsjahr an den seit den 1990er-Jahren verfolgten beiden Strategien zum Abbau technischer Handelshemmnisse, der autonomen Harmonisierung der schweizerischen Produktevorschriften mit dem EG-Recht einerseits, sowie staatsvertraglicher Marktzugangsregelungen andererseits festgehalten und diese weiterentwickelt.

So wurde eine umfassende Überprüfung des schweizerischen Produkterechts auf Abweichungen vom in der EG geltenden Recht vorgenommen. Am 31. Oktober 2007 hat der Bundesrat einen entsprechenden Bericht31 verabschiedet und über das weitere Vorgehen in Bezug auf diese Abweichungen entschieden. Dabei hat er sich vom Grundsatz leiten lassen, solche Abweichungen nur dann weiterzuführen, wenn ohne diese wesentliche öffentliche Interessen gefährdet wären. Dementsprechend hat er einen weitgehenden Verzicht auf schweizerische Sondervorschriften beschlossen.

Die zuständigen Departemente wurden mit den dafür nötigen Arbeiten beauftragt, die ­ von wenigen Ausnahmen abgesehen ­ im Jahre 2008 abgeschlossen werden sollen.

31

Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht ­ Bericht in Erfüllung der Postulate 05.3122 Sozialdemokratische Fraktion und 06.3151 Baumann. Der Bericht ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://www.seco.admin.ch/aktuell/00277/01164/01980/index.html?lang= de&msg-id=15377

899

In Bezug auf staatsvertragliche Marktzugangsregelungen sind die Arbeiten zur Erweiterung des Abkommens mit der EG über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) auf zusätzliche Produktebereiche, insbesondere Bauprodukte und mobile Druckbehälter, weit fortgeschritten. Zudem wurde die am 1. Februar in Kraft getretene Änderung im MRA mit der EG, wonach Konformitätsbewertungen unabhängig vom Ursprung der Produkte gegenseitig anerkannt werden, am 23. April durch eine analoge Änderung des Anhangs I der EFTA-Konvention auf den gesamten EWR ausgedehnt.

Mit der sich in Ausarbeitung befindenden Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) soll das bestehende Instrumentarium zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse durch ein zusätzliches Instrument, das Cassis-de-Dijon-Prinzip32, erweitert werden.

Wie in der EG soll dieses Prinzip auch in der Schweiz eine Ergänzung zur Harmonisierung oder Angleichung der nationalen Vorschriften an das EG-Recht und nicht einen Ersatz derselben darstellen. Wie erwähnt, hat der Bundesrat am 31. Oktober 2007 beschlossen, in verschiedenen Bereichen weitere Abweichungen zwischen schweizerischen Produktevorschriften und denjenigen der EU zu beseitigen. Damit werden auch die Voraussetzungen verbessert, parallel zur Revision des THG die vertragliche Regelung mit der EG zum Abbau technischer Handelshemmnisse zu intensivieren und auf weitere Produktebereiche auszudehnen.

Im Rahmen der THG-Revision sollen weiter auch die Zulassungsverfahren für im Ausland nach gleichwertigen Vorschriften bereits zugelassene Produkte vereinfacht werden.

Die Revision des THG soll zur Belebung des Wettbewerbs im Inland sowie zur Senkung der Kosten für die Unternehmen und der Konsumentenpreise beitragen.

Entsprechend wurde die Revision des THG als zusätzliche Massnahme in das Wachstumspaket des Bundesrates aufgenommen.

5.4

Wettbewerbsrecht

Mit der zunehmenden Internationalisierung der Unternehmenstätigkeiten gewinnt die internationale Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich immer mehr an Bedeutung. Diese Entwicklung wird sich auf die im Rahmen von Freihandelsabkommen der Schweiz vorgesehene Zusammenarbeit auswirken. In den Wettbewerbsausschüssen der OECD und der UNCTAD waren im Berichtsjahr das Thema der Evaluierung der Tätigkeit und der Ressourcen der Wettbewerbsbehörden sowie Fragen des Wettbewerbs im Energiebereich von besonderem Interesse.

32

900

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip geht auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 1979 über die Vermarktung des französischen Likörs Cassis de Dijon in Deutschland zurück und soll zur Vollendung des Binnenmarktes beitragen. Gemäss diesem Prinzip gilt: Aus einem anderen Mitgliedstaat der EG importierte Produkte, die nach den nationalen Vorschriften des Exportlandes hergestellt worden sind, dürfen grundsätzlich überall in der EG in Verkehr gesetzt werden. Beschränkungen sind nur zulässig, soweit sie aus übergeordneten öffentlichen Interessen zwingend erforderlich sind.

Zur Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich werden verstärkte Anstrengungen unternommen. Diese Zusammenarbeit stützt sich im Allgemeinen auf bi- oder multilaterale Abkommen im Rahmen der Empfehlung der OECD von 1995 über die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten im Hinblick auf wettbewerbswidrige, den internationalen Handel beeinträchtigende Praktiken. Diese Abkommen sehen verschiedene Formen der Zusammenarbeit vor, insbesondere Notifikationen über Untersuchungen, welche Interessen des Partnerlandes betreffen, oder den Informationsaustausch. Die Übermittlung vertraulicher Informationen ist in der Regel ausgeschlossen, doch sehen manche Abkommen (beispielsweise jenes zwischen den Vereinigten Staaten und Australien) unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit eines Austauschs derartiger Informationen auf gegenseitiger Basis vor. Die Schweiz hat im Gegensatz zu anderen OECDMitgliedern wie der Europäischen Union, Japan oder den Vereinigten Staaten bisher kein solches Kooperationsabkommen im Wettbewerbsbereich ausgehandelt. Die im Rahmen der EFTA unterzeichneten Freihandelsabkommen mit Drittländern sehen jedoch oft eine Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich vor, ein Trend, der sich in Zukunft noch verstärken wird.

Die Frage der Evaluation der Tätigkeiten und Ressourcen der nationalen Wettbewerbsbehörden nahm sowohl im OECD-Wettbewerbsausschuss als auch in der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe über Wettbewerbsrecht und -politik der UNCTAD ein bedeutendes Gewicht ein. Für die Schweiz ist dieses Thema umso relevanter, als das Kartellgesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision eine Evaluation vorsieht. Das EVD hat im Jahre 2007 mit dieser Evaluation begonnen. Insbesondere in OECD-Ländern werden unterdessen auf nationaler Ebene häufig Evaluationen durchgeführt, um Aspekte wie die Wirksamkeit der Massnahmen, die Mittelzuteilung oder auch die öffentliche Wahrnehmung zu untersuchen.

Solche Evaluationen können intern durch die Wettbewerbsbehörde selbst erfolgen oder externen Fachleuten übertragen werden. Diese Evaluationen spielen eine wichtige Rolle in der Analyse und Verbesserung des Wettbewerbsrechts und seiner Anwendung.

Sowohl der OECD-Wettbewerbsausschuss als auch die Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe der UNCTAD haben sich 2007 mit Fragen
des Wettbewerbs im Energiesektor befasst. Angesichts des Bundesgesetzes über die Stromversorgung vom 23. März 2007 (SR 734.7), das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, sind diese Diskussionen für die Schweiz ebenfalls von Bedeutung. Die Sicherung der Energieversorgung erfordert zwar staatliche Massnahmen, aber auch das Wettbewerbsrecht kann einen Beitrag leisten, um ein diversifiziertes Angebot zu gewährleisten. In dieser Hinsicht ist die Eigentumsentflechtung zwischen Erzeugung und Übertragungsnetzen ein wesentlicher Faktor zur Förderung des Wettbewerbs im Energiesektor.

901

5.5

Öffentliches Beschaffungswesen

Im Mittelpunkt des Interesses stand 2007 die Weiterführung der Revisionsverhandlungen des einschlägigen plurilateralen WTO-Übereinkommens. Zunehmend wird das öffentliche Beschaffungswesen auch im Rahmen von Freihandelsverhandlungen diskutiert.

Nachdem Ende 2006 die Verhandlungen über den Inhalt des revidierten plurilateralen WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422) abgeschlossen werden konnte, haben die Mitgliedstaaten im Berichtsjahr auch die Schlussbestimmungen des revidierten Abkommens beendet.

Weiter haben sie Ausführungsbestimmungen zum Streitschlichtungsverfahrens sowie Kriterien erarbeitet, gemäss welchen Vergabestellen, die dem Wettbewerb ausgesetzt werden, aus dem Anwendungsbereich des Abkommens entlassen werden können.

Parallel dazu wurden die Marktzugangsverhandlungen fortgesetzt. Folgende Mitglieder haben eine Offerte eingereicht: EU, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea, Norwegen, die Schweiz, Singapur und die USA. Aufgrund der Offerten und Begehren, die zwischen Mitgliedern ausgetauscht wurden, fanden während des Berichtsjahres zahlreiche Verhandlungen zur Verbesserung des Marktzutritts statt. Allerdings ist aufgrund der allgemein fehlenden Bereitschaft, die Beschaffungsmärkte wesentlich weiter zu öffnen, nicht mit grossen Liberalisierungsfortschritten zu rechnen.

Ein weiteres wichtiges Thema waren die Beitrittsverhandlungen Chinas, Taipeh Chinas und Jordaniens zu diesem Abkommen, das heute lediglich 40 Mitglieder zählt33.

Auch im Rahmen verschiedener laufender Freihandelsverhandlungen (vgl. Ziff. 4) wurde das öffentliche Beschaffungswesen zum Gegenstand der Gespräche gemacht.

5.6

Schutz des geistigen Eigentums

Im Berichtsjahr konzentrierten sich die handelsbezogenen Aktivitäten der Schweiz im Bereich des geistigen Eigentums im multilateralen Rahmen auf die WTO und die WHO sowie auf plurilateraler Ebene auf die Freihandelsabkommen und die Bemühungen wichtiger Industrieländer, Fälschungen und Piraterie wirksam zu bekämpfen. Bilateral bildet die Schaffung von Arbeitsgruppen mit China und Indien ein Novum.

33

902

EU selbst sowie die 27 Mitgliedstaaten (insgesamt daher 28) und 12 weitere ­ mehrheitlich Industrie- ­Staaten: Aruba, Hong Kong China, Island, Israël, Japan, Kanada, Korea, Liechtenstein, Singapur, Norwegen, die Schweiz und die USA.

Die innovative und exportorientierte Schweizer Wirtschaft ist auf einen wirksamen Schutz und eine effiziente Durchsetzung ihrer Rechte am geistigen Eigentum im internationalen Handel angewiesen. Deshalb beteiligt sich die Schweiz aktiv an multilateralen und plurilateralen Aktivitäten, die auf dieses Ziel ausgerichtet sind und unternimmt auch bilateral entsprechende Anstrengungen.

5.6.1

WTO ­ Doha-Runde

Für die Schweiz gehört zum «Doha-Package» auch ein Entscheid zugunsten eines besseren Schutzes geografischer Herkunftsangaben, der einen wichtigen Bezug zu den Landwirtschaftsverhandlungen aufweist. Von der Schweiz werden in den WTOVerhandlungen Konzessionen zwecks weiterer Liberalisierung ihrer Landwirtschaftspolitik verlangt. Im Sinne einer Gegenleistung will die Schweiz u.a. einen besseren Schutz ihrer geografischen Herkunftsangaben im TRIPS-Abkommen34 sichern, um diese im liberalisierten Wettbewerb für Schweizer Qualitätsprodukte ­ industrielle wie landwirtschaftliche ­ gewinnbringend einsetzen und Missbrauch durch unberechtigte Dritte effektiv unterbinden zu können. Aufgrund der stockenden WTO-Verhandlungen hat die Schweiz begonnen, parallel zu den multilateralen Bemühungen mit interessierten Drittlandpartnern den Abschluss bilateraler Abkommen über den Schutz geografischer Herkunftsangaben zu erkunden.

Ein weiterer Schwerpunkt in den Arbeiten des TRIPS-Rates liegt im Bereich «Biopiraterie» und dem Verhältnis des TRIPS-Abkommens zur Konvention über die biologische Vielfalt (CBD). In dieser Hinsicht wollen gewisse Entwicklungsländer das TRIPS-Abkommen mit entsprechenden Bestimmungen ergänzen. Während die Industrieländer diese Vorschläge grossmehrheitlich ablehnen, beteiligt sich die Schweiz konstruktiv an der Diskussion und hat in der WIPO einen konkreten Vorschlag eingebracht, wie die Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen in Patentanmeldungen als transparenzfördernde Massnahme auf internationaler Ebene geregelt werden könnte.

Im Verbund mit gleichgesinnten WTO-Mitgliedern hat die Schweiz im TRIPS-Rat neu das Thema «Rechtsdurchsetzung» und «Bekämpfung von Fälschung und Piraterie» auf die Traktandenordnung gesetzt. Eine fundierte Diskussion, wie die durch das TRIPS-Abkommen geschützten Rechte an geistigem Eigentum auf nationaler Ebene effizient und effektiv durchgesetzt werden können, ist angesichts des weltweit grassierenden Problems der Fälschung und Piraterie dringlich.

5.6.2

Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingesetzte Kommission «Geistiges Eigentum, Innovation und öffentliche Gesundheit» (CIPIH) hatte 2006 unter der Leitung von alt Bundesrätin Ruth Dreifuss ihren Abschlussbericht vorlegt. Gestützt darauf setzte die WHO eine Arbeitsgruppe der Mitgliedstaaten ein, die eine globale Strategie und einen Aktionsplan aufstellen soll. Ziel ist ein Massnahmenkatalog zur Förderung der Forschung und Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen 34

WTO-Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum.

903

gegen Krankheiten, welche in erster Linie die Entwicklungsländer betreffen. Im November 2007 haben die Mitgliedstaaten der WHO die Strategie und den Aktionsplan detailliert behandelt; er soll 2008 finalisiert und der WHO-Generalversammlung zur Annahme vorgelegt werden.

5.6.3

Schutz des geistigen Eigentums in Freihandelsabkommen

Das Kapitel über den Schutz des geistigen Eigentums bildet heute einen festen Bestandteil jedes modernen Handelsabkommens und somit auch der Freihandelsabkommen der Schweiz ­ sei es im Verbund mit der EFTA oder in bilateralen Abkommen. Der Wirtschaftsstandort Schweiz ist auf ein gut ausgebautes System zum Schutz geistiger Eigentumsrechte angewiesen. Die Schweiz strebt deshalb in Freihandelsabkommen ein Schutzniveau dieser Rechte an, welches sich zwar an den Standards bestehender internationaler Abkommen orientiert, in einzelnen, für die Schweizer Wirtschaftsinteressen wichtigen Aspekten aber auch über diese hinausgeht. Dabei tragen die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten dem wirtschaftlichen Entwicklungsstand des jeweiligen Verhandlungspartners Rechnung. Insgesamt geht es darum, mit den Abkommensbestimmungen über das geistige Eigentum Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einem handels- und investitionsfreundlichen, innovationsfördernden Klima in den Vertragsparteien beitragen. Über den Stand des Freihandelsverhandlungen gibt Ziffer 4 Auskunft.

5.6.4

Vorgespräche über ein plurilaterales Abkommen zur Bekämpfung der Fälschung und Piraterie (ACTA)

Japan und die USA haben bereits 2006 die Idee eines plurilateralen Abkommens zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie lanciert (Anti-Counterfeiting Trade Agreement ­ ACTA). Nachdem die Schweiz von den USA im Kontext des schweizerisch-amerikanischen Kooperationsforums für Handel und Investitionen und von Japan im Rahmen der Exploration eines bilateralen Freihandelsabkommens in dieser Sache kontaktiert worden war, nahm sie gemeinsam mit den beiden Initianten sowie der EU und Kanada an den entsprechenden Vorarbeiten über Form und Inhalt eines solchen Abkommens teil.

Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund der zunehmenden globalen Verbreitung von Fälschungen und Pirateriewaren. Diese illegalen Aktivitäten resultieren nicht nur in massivem finanziellem Schaden für die Rechtsinhaber und Originalhersteller.

Sie stellen auch ein Risiko für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit und Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten dar.

Ziel der Initiative ist es, in einer Gruppe von Industrie- und Entwicklungsländern, die dem Schutz des geistigen Eigentums hohe Bedeutung zumessen, ein Abkommen mit wirkungsvollen Rechtsdurchsetzungs- und Zollmassnahmen zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie auszuhandeln. Dieses soll künftig international als Referenzstandard dienen können und verstärkte Anstrengungen der internationalen Staatengemeinschaft und der einzelnen Länder bewirken.

904

Derzeit werden Gespräche mit weiteren an einer Teilnahme interessierten Ländern geführt. Formelle Verhandlungen sollen im Verlauf des kommenden Jahres beginnen.

5.6.5

Arbeitsgruppen zum geistigen Eigentum mit China und Indien

Die Schweiz und China haben am 29. Mai 2007 im Rahmen des 17. Treffens der gemeinsamen Wirtschaftskommission in Beijing ein Memorandum of Understanding (MoU)35 unterzeichnet, mit dem eine bilaterale Arbeitsgruppe im Bereich geistiges Eigentum geschaffen wurde. Das erste Treffen dieser Gruppe hat am 14. September 2007 in Beijing stattgefunden. Am 7. August 2007 unterzeichnete Bundesrätin Doris Leuthard in Delhi zudem ein vergleichbares Übereinkommen36 zwischen der Schweiz und Indien. Hier hat das erste Arbeitsgruppentreffen am 14. Dezember 2007 in Delhi stattgefunden. Die Arbeitsgruppentreffen werden auf Schweizer Seite vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) geleitet.

Die Einrichtung bilateraler Arbeitsgruppen im Bereich des geistigen Eigentums mit zwei Schwergewichten des heutigen ­ und insbesondere des künftigen ­ Welthandels ist für die Schweiz und ihre internationalen Bemühungen, dem Immaterialgüterrechtsschutz Vorschub zu leisten, ein Erfolg und ein Novum.

Im Zentrum der bilateralen Dialoge stehen wichtige Anliegen und Probleme der in China und Indien tätigen, innovativen Schweizer Wirtschaftsunternehmen im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums. Dabei ist die Rechtsdurchsetzung auf zivil-, straf- und verwaltungsrechtlicher Ebene ein prioritäres Thema. Gleichzeitig sollen diese bilateralen Gremien den Kontakt und die Zusammenarbeit der beteiligten Fachbehörden beider Länder fördern sowie einen dauerhaften Erfahrungsaustausch ermöglichen.

Im Übereinkommen mit Indien wird als Thema des bilateralen Dialogs zusätzlich der Schutz geografischer Herkunftsangaben explizit erwähnt. Im Kontext der multilateralen WTO-Verhandlungen setzen sich beide Länder seit Jahren in einer Allianz mit anderen WTO-Mitgliedern für eine entsprechende Schutzverbesserung ein.

Der Abschluss der beiden Übereinkommen mit China und Indien und die Institutionalisierung eines bilateralen Dialogs in Angelegenheiten des geistigen Eigentums sind auch vor dem Hintergrund der vom Bundesrat im Dezember 2006 beschlossenen BRIC-Strategie zu sehen (vgl. Einleitungskapitel zum Aussenwirtschaftsbericht 2006; BBl 2007 897).

35 36

Für den Text des MoU Schweiz-China siehe: http://ige.ch/D/jurinfo/j131.shtm.

Für den Text des MoU Schweiz-Indien siehe: http://ige.ch/D/jurinfo/j132.shtm.

905

6

Internationales Finanzsystem Trotz der Turbulenzen auf den Finanzmärkten, welche die Unsicherheiten und Risiken erhöht haben, setzt sich das Wachstum der Weltwirtschaft fort. Das Volumen der ausstehenden Kredite des Internationalen Währungsfonds (IWF) sinkt weiter und liegt nun bei 12,6 Milliarden Franken. Der IWF wählte einen neuen Generaldirektor, baute sein Überwachungsinstrumentarium aus und führte die Reform der Stimmenverhältnisse und Quoten der Mitgliedstaaten weiter.

Die Schweiz wurde als Mitglied im Financial Stability Forum (FSF) aufgenommen. Die Vereinbarungen «Basel II» traten in Kraft. Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) sowie den entsprechenden Gesetzesentwurf.

6.1

Internationaler Währungsfonds

6.1.1

Entwicklung der internationalen Finanzmärkte

2007 kam es an den Finanzmärkten zu schweren Turbulenzen. Auslöser waren Schwierigkeiten am US-Immobilienmarkt, welche aufgrund der Komplexität des Finanzsystems zu Hektik an den Interbankmärkten, Liquiditätsverknappung, hoher Volatilität und einer Neubewertung der Risiken führte. Die Zentralbanken reagierten mittels Liquiditätsspritzen oder mit einer Anpassung ihrer Zinspolitik. Diese Turbulenzen zeigen, dass sowohl die Unsicherheit als auch die Risiken in der Weltwirtschaft zugenommen haben. Besonders schwer zu beurteilen sind vor allem die Auswirkungen auf die Realwirtschaft. Es ist nun wichtig, Überreaktionen zu vermeiden. Es ist insbesondere davon abzuraten, voreilig zusätzliche Regulierungen einzuführen.

6.1.2

IWF-Länderexamen mit der Schweiz

Am 4. Juni 2007 veröffentlichte der IWF seinen jährlichen Bericht nach Artikel IV zur Wirtschaftslage in der Schweiz. Die wirtschaftlichen Aussichten werden als günstig eingestuft. Der Bericht unterstreicht die starke Konsumnachfrage aufgrund eines hohen Beschäftigungswachstums sowie die hohe Auslastung der Kapazitäten bei weiterhin geringer Inflation. Letzteres könnte durchaus bedeuten, dass das Potenzialwachstum der Schweizer Wirtschaft infolge grösserer Offenheit und nachhaltiger Strukturreformen heute 1,5 % übersteigt. Für die Schwäche des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro sind verschiedene internationale Entwicklungen verantwortlich, so die derzeit eher geringe Bedeutung des Frankens als sicherer Hafen und die sogenannten carry trades. Diese Entwicklungen sind voraussichtlich vorübergehender Natur. Das geldpolitische Rahmenwerk der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und ihre Kommunikationsstrategie funktionieren weiterhin gut.

Der IWF hat in seiner Beurteilung der Finanzpolitik einmal mehr die Schuldenbremse als wirksames fiskalpolitisches Instrument gelobt. Hervorgehoben hat er 906

weiter die bereits 2006 erfolgte Beseitigung des strukturellen Defizits sowie die Tatsache, dass die Schuldenquote nunmehr drei Jahre in Folge gesenkt werden konnte. Kritisch äussert sich der IWF dagegen zur Handhabung ausserordentlicher Ausgaben. In diesem Zusammenhang begrüsst er den vom EFD zu erarbeitenden Nachhaltigkeitsbericht für die öffentlichen Finanzen, der unter anderem die langfristigen Kosten verschiedener Massnahmen im Sozialbereich analysieren wird.

Im Rahmen einer Folge-Evaluation zum Financial Sector Assessment Program (FSAP) unterzog der IWF den schweizerischen Finanzsektor im letzten Jahr einer vertieften Analyse. Aus dieser Analyse geht hervor, dass der Finanzsektor gesund ist und grundsätzlich starke Überwachungsstrukturen aufweist. Die wichtigsten Risiken für den Finanzplatz sind externer Natur. Die Resultate aus den Stresstests deuten darauf hin, dass der Bankensektor gegenüber verschiedenen Schocks widerstandsfähig ist, während einige Versicherer sensitiv auf Aktien- und Immobilienpreisanpassungen reagieren. Die Pensionskassen haben ihre finanzielle Situation verbessert, doch ist der aggregierte Deckungsgrad einiger Kassen noch nicht angemessen.

Der IWF anerkennt, dass die Schweiz dabei ist, den regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmen des Finanzsektors an die veränderte Risikolage und an die internationalen Standards anzupassen. Probleme sieht der IWF bei der Überwachung der Liquiditätsrisiken der Banken und bei den Hedge Fonds. Die Schaffung einer starken und unabhängigen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) wird begrüsst. Es ist wichtig, dass die FINMA über angemessene personelle und finanzielle Ressourcen verfügt. Mit dem Swiss Solvency Test (SST) ist das Bundesamt für Privatversicherungen mit einem modernen, risikobasierten Aufsichtsregime ausgestattet.

Hingegen ist aus der Sicht des IWF die Aufsicht über die Pensionskassen fragmentiert, uneinheitlich und zu wenig auf die prudentielle Überwachung von Risiken ausgerichtet und sollte daher verbessert werden.

6.1.3

Wichtigste IWF-Dossiers

Im Juni kündigte der amtierende Geschäftsführende Direktor Rodrigo de Rato seine Absicht an, die Institution vorzeitig zu verlassen. Dem Exekutivrat standen zwei Kandidaten zur Auswahl und im September wurde der frühere Wirtschafts- und Finanzminister Frankreichs, Dominique Strauss-Kahn einvernehmlich, zum Nachfolger von Rodrigo de Rato ernannt. Auch die Schweiz hatte ihm ihre Stimme gegeben. Der Geschäftsführende Direktor leitet den IWF-Stab und den Exekutivrat.

Ausserdem wurde an der Spitze des Internationalen Währungs- und Finanzausschusses (IMFC) Gordon Brown durch den italienischen Wirtschafts- und Finanzminister Tommaso Padoa-Schioppa abgelöst. Der IMFC ist das politische Steuerungsorgan des IWF.

Die Umsetzung der mittelfristigen IWF-Strategie wird fortgesetzt. Bei der Repräsentanzreform innerhalb des IWF dreht sich die Auseinandersetzung in erster Linie um die Definition einer neuen Quotenformel, die eine angemessene Vertretung der Mitgliedstaaten gewährleisten soll. Die neue Quotenformel muss spätestens an der Frühjahrstagung 2008 verabschiedet werden. Grundsätzlich unterstützt die Schweiz diese Reform, weil eine angemessene Vertretung aller Länder wichtig ist, um die Legitimität der Institution zu wahren. Die Schweiz setzt sich weiter energisch dafür ein, dass die neue Quotenformel die Bedeutung und die Offenheit des Finanzplatzes der einzelnen Länder angemessen berücksichtigt. Zudem befürwortet die Schweiz 907

einen Kompressionsfaktor in der Formel, welcher die Stimmrechte von den grössten Mitgliedern ausgleichend zu den übrigen umverteilt. Mit dem gleichen Ziel soll auch das Bruttoinlandprodukt (BIP) moderat gewichtet werden. Darüber hinaus muss vermieden werden, dass auf politischen Druck hin eine ökonomisch unbegründete Kaufkraftgewichtung des BIP vorgenommen wird. Weiterer integraler Reformbestandteil ist eine Erhöhung der Basisstimmen zum Erhalt der Einflussnahme der armen Länder. Allgemein wird wichtig sein, eine Balance zu finden zwischen der Unterstützung der Reform und dem Schutz der Schweizer Quote, die tendenziell unter Druck ist. Die Quote der Schweiz wird nach der bis im Frühling 2008 zu beschliessenden Quotenerhöhung für untervertretene Länder um 10­15 % abnehmen. Längerfristig hängt schliesslich auch der Erhalt der Schweizer Exekutivratssitze in IWF und Weltbank von dieser Quote ab. Diese Sitze sind von ausserordentlicher Bedeutung für die Interessenvertretung der Schweiz.

Die Diskussionen über die Überwachung mündeten in die Revision des Entscheides von 1977 zu den Wechselkursen und in die Einführung von Prioritäten der wirtschaftspolitischen Überwachung per 2008. Der neue Entscheid stellt eine globale Überwachungsstrategie dar. Er bezweckt die Errichtung einer mit Artikel IV übereinstimmenden Überwachungstätigkeit, wonach sich die Länder zur Einhaltung eines Verhaltenskodex hinsichtlich ihrer Wechselkurspolitik und ihrer Wirtschaftsund Finanzpolitik verpflichten. Andererseits wurde vereinbart, mittelfristige Prioritäten der Aufsichtstätigkeit des IWF verbindlich festzuhalten. Dieses enthält messbare Ziele für eine bessere Überprüfung der Wirksamkeit der Überwachungstätigkeit.

Da die Schwellenländer dank ihrer grösseren makroökonomischen Stabilität von den Turbulenzen nicht spürbar betroffen waren, wurde im IWF 2007 kein ausserordentlicher Kredit beantragt. Das Volumen der ausstehenden IWF-Kredite sank weiter.

Die Zinseinnahmen, mit denen der IWF einen Grossteil seines Betriebsaufwands deckt, waren in der Folge weiter rückläufig. Ein hochrangiger Expertenausschuss schlug deshalb ein Massnahmenpaket vor, das die Abhängigkeit der IWF-Einnahmen von der Entwicklung der globalen Wirtschaftslage und damit von der Kreditgewährung reduzieren soll. Dazu gehören unter anderem die Verbesserung
der Anlagerendite auf die Reserven, der Verkauf eines Teils des Goldes und die Erhöhung der beanspruchten Quoten. Zur Erreichung einer langfristig soliden Finanzsituation des IWF braucht es Anstrengungen sowohl auf der Einkommens- als auch auf der Ausgabenseite. Bis Ende April 2008 sollen deshalb Vorschläge für weitere Ausgabenkürzungen vorgelegt werden.

Die Beratungen über die Entwicklungsländer befassen sich mit dem Thema der Umsetzung der Entschuldungsinitiativen und mit den makroökonomischen Auswirkungen eines Ausbaus der Hilfeleistungen. Für die Länder mit Zahlungsrückständen beim IWF ­ Liberia, Sudan und Somalia ­ gibt es keine einheitliche Lösung. Im Falle Liberias scheint die Finanzierung der Entschuldung im Umfang von rund einer Milliarde Franken gesichert. Gemäss Verteilschlüssel ist die Schweiz zur Leistung eines Beitrages in der Höhe von umgerechnet rund 11,5 Millionen Franken aufgefordert. Voraussichtlich wird beantragt, diesen Beitrag dem Rahmenkredit der Schweiz für den PRGF-HIPC-Treuhandfonds zu belasten.

908

6.1.4

Finanzielle Verpflichtungen der Schweiz gegenüber dem IWF

Die gesamte Quotensumme im IWF betrug im Oktober 2007 396 Milliarden Franken. Der Anteil der Schweiz an der Quotensumme (6,32 Mrd. Fr.) entspricht in etwa ihrem Stimmrechtsanteil im IWF. Aus der Schweizer Einlage werden vom IWF zurzeit nur 425 Millionen Franken in Anspruch genommen. Dieser Betrag wird in Sonderziehungsrechten (SZR ­ Korbwährung des IWF) einbezahlt und verzinst. Den Beitrag der Schweiz an das Kapital des IWF leistet die SNB. Die rückzahlbaren Beiträge der Schweiz an den IWF sind in der nachstehenden Tabelle aufgelistet.

Kreditverpflichtungen der Schweiz gegenüber dem IWF per Ende Oktober 2007 In Mio. Fr., gerundet

Beansprucht

Reserveposition beim IWF AKV und NKV Erwerb und Veräusserung von SZR Armutsverringerungs- und Wachstumsfazilität (PRGF) Total Kreditbeiträge

Noch beanspruchbar

Total beanspruchbar

425 ­ 408 218

5894 2814 323 292

6319 2814 731 510

1051

9322

10 373

Quelle: SNB

Im Rahmen der PRGF und der Beteiligung des IWF an der Entschuldungsinitiative zugunsten hochverschuldeter armer Länder (HIPC) von 1999 leistet die Schweiz auch A-fonds-perdu-Zahlungen an die Zinsverbilligung. 2007 leistete die Schweiz Zahlungen in Höhe von 5,99 Millionen Franken an den PRGF-HIPC-Treuhandfonds und beglich damit die achte von zehn SZR-Jahrestranchen in der Höhe von 3,2 Millionen Franken. Dieser Beitrag stützt sich auf den Bundesbeschluss vom 11. März 1998.

6.2

Financial Stability Forum (FSF)

Anfang Januar 2007 wurde die Schweiz als Mitglied im Financial Stability Forum (FSF) aufgenommen. Das FSF fördert die internationale Finanzstabilität durch Informationsaustausch und internationale Zusammenarbeit in der Finanzmarktüberwachung und -regulierung. Es vereinigt hochrangige Vertreter nationaler Behörden und internationaler Finanzinstitutionen. Die Mitgliedschaft im FSF eröffnet der Schweiz die Gelegenheit zur aktiven Teilnahme am internationalen Dialog über die Früherkennung stabilitätsrelevanter Fragen sowie zu Fragen der Finanzmarktregulierung und -aufsicht. Dabei ist insbesondere die Mitwirkung an der Diskussion der Behörden der wichtigsten Finanzplätze zu relevanten internationalen Finanzsystemfragen für die Schweiz von erheblichem Nutzen.

909

Die generelle Zuständigkeit für die Wahrnehmung der schweizerischen Mitgliedschaft im FSF liegt beim EFD. Der Präsident des Direktoriums der SNB nimmt als Vertreter der Schweiz im FSF Einsitz.

Die Diskussionen im FSF wurden von den jüngsten Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten dominiert. Dabei wurde festgestellt, dass abgesehen von einer gewissen Flexibilität der Zentralbanken sich keine kurzfristigen Korrekturmassnahmen aufdrängen. Langfristige Reformen müssten jedoch ins Auge gefasst werden.

Das FSF gedenkt, hier eine Schlüsselrolle einzunehmen. Eine internationale Arbeitsgruppe aus Direktoren von Regulatoren, Zentralbanken und Überwachern wird im Hinblick auf das G7-Ministertreffen im April 2008 mit Schweizer Vertretung eine Lageanalyse vornehmen. Weiter hat das FSF einen Zwischenbericht zu Highly Leveraged Institutions (HLI) publiziert und sich auch mit Verhaltenregeln von Hedge Funds auseinandergesetzt. Schliesslich hat es die Empfehlungen der Arbeitsgruppe über Offshore-Zentren gutgeheissen. Damit soll die Überprüfung von Offshore-Zentren in das reguläre FSAP des IWF überführt werden.

6.3

Zehnergruppe (G10)

Hauptthema der diesjährigen G10-Minister- und Gouverneurstagung waren die HLI.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass HLI nicht Auslöser der Finanzmarktturbulenzen waren. Da HLI jedoch systemisch wichtig sind, müssen deren Tätigkeiten weiterhin analysiert werden. Übermässige Regulierung beschränkten jedoch die Innovationsfähigkeit des Sektors. Die G10-Staaten kamen auch überein, die Allgemeinen Kreditvereinbarungen, durch welche sie dem IWF im Notfall finanziell beiseite stehen würden, um weitere fünf Jahre zu verlängern.

6.4

Internationale Aufsichtsgremien

6.4.1

Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

Nach der endgültigen Verabschiedung des Reformprojekts «Basel II», das über Jahre hinweg den Tätigkeitsschwerpunkt bildete, standen 2007 vor allem die amerikanische Subprime-Hypothekarkreditkrise und insbesondere die damit zusammenhängenden Finanzmarktturbulenzen im Zentrum der Diskussionen des Basler Ausschusses. Neben einer Beurteilung der aktuellen Situation per se befasste sich der Basler Ausschuss auch intensiv mit der ursächlichen Problemlösung. Dies erfolgte im Rahmen von bereits vor Ausbruch der Krise lancierten Projekten (wie z.B. das Management von Liquiditätsrisiken) und potenziellen neuen Projekten.

Zunächst ist in Sachen Problemlösung festzustellen, dass bereits mit dem Anfang 2007 in Kraft getretenen «Basel II» diverse Verbesserungen im regulatorischen Bereich erfolgten. Gleichwohl analysiert der Basler Ausschuss, ob und inwiefern bezüglich «Basel II» punktueller Nachbesserungsbedarf im Bereich der Eigenmittelunterlegung beispielsweise von Verbriefungsrisiken besteht.

Neben der Eigenmittelfrage kommt auch einem soliden Liquiditätsrisikomanagement gleichermassen eine hohe Bedeutung zu. Zu dieser Thematik hat der Basler Ausschuss Ende 2006 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ihr Mandat besteht insbesondere darin, seine im Februar 2000 publizierten «Sound Practices for Managing 910

Liquidity in Banking Organisations» zu aktualisieren unter Berücksichtigung der seitens des Institute of International Finance (IIF) im März 2007 publizierten «Principles of Liquidity Risk Management» sowie der jüngsten Erfahrungen aus den Finanzmarktturbulenzen.

Schliesslich startete der Basler Ausschuss eine Initiative, um die Verlässlichkeit und Prüfbarkeit von Fair-Value-Bewertungen sowie die Berücksichtigung von Marktliquidität bei Bewertungsmethoden zu beurteilen.

6.4.2

Internationale Organisation der Effektenhandelsaufseher (IOSCO)

Das Verständigungsprotokoll über die Zusammenarbeit und den weltweiten Informationsaustausch zwischen den Wertpapieraufsichtsbehörden ist eines der zentralen Anliegen in der Tätigkeit der IOSCO. Bis 2010 sollten alle Mitgliedstaaten vollwertige A-Unterzeichner sein oder sind zumindest verpflichtet, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um B-Unterzeichner zu werden. Wegen dieser Frist verfolgt die IOSCO aufmerksam die Fortschritte ihrer Mitglieder auf dem Gebiet der Zusammenarbeit. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) als B-Unterzeichnerin leitete 2007 den Prozess ein, der erforderlich ist, um A-Unterzeichnerin zu werden. Am 1. Februar 2006 trat die Änderung von Artikel 38 des Börsengesetzes (SR 954.1), mit der die zuvor festgestellten Lücken geschlossen werden, in Kraft.

Die EBK ist deshalb der Meinung, dass das Schweizer Recht die Anforderungen des multilateralen Memorandums nun erfüllt.

Die IOSCO prüft zudem Mittel und Wege für eine bessere Kommunikation mit den Marktteilnehmern. Dazu würde namentlich ein stärker strukturiertes Dialogverfahren mit der Finanzwelt gehören, das die Qualität der Konsultationen über die verschiedenen Projekte und Initiativen der IOSCO verbessern könnte. Ein solches Verfahren würde bei der Festlegung von Prioritäten unterstützend wirken. Im Rahmen dieses Verfahrens veröffentlichte der Fachausschuss auf der IOSCO-Website sein Arbeitsprogramm. Ferner traf er sich 2007 zweimal mit Vertretern der Finanzwelt.

6.4.3

Joint Forum

Das Joint Forum ist ein zu gleichen Teilen aus Vertretern der Banken-, Effektenhandels- und Versicherungsaufsicht zusammengesetztes Gremium, in welchem für die Schweiz die EBK Einsitz nimmt. Die letzte der drei jährlichen Sitzungen fand im Berichtsjahr am 19. und 20. November in Bern statt.

Voraussichtlich werden erst 2008 wieder Berichte von aktuellen Arbeitsgruppen veröffentlicht. Derzeit sind drei Arbeitsgruppen tätig. Gespannt darf man insbesondere auf einen Vergleich der Pflichten von Finanzintermediären ­ respektive der vorhandenen Vorschriften auf Aufsichtsebene ­ betreffend die sogenannte «Customer Suitability» in allen drei regulierten Finanzsektoren sein. Dabei geht es darum, inwiefern ein Finanzdienstleister Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber seinen Kunden hat, damit die von jenen konkret getätigten Transaktionen dem Risikoprofil und der Erfahrung im Umgang mit Finanzinstrumenten angemessen sind.

911

6.4.4

Internationaler Verband der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS)

Der IAIS setzte 2007 seine Bemühungen im Hinblick auf die Schaffung eines kohärenten, zuverlässigen, transparenten und weltweit gültigen Ansatzes für die Evaluation der Solvabilität der Versicherer fort. Zahlreiche Beiträge stammten von Vertretern des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV). Er schloss die Arbeiten ab zur «Common structure for the assessment of insurance solvency», einer gemeinsamen, risikobasierten Methode zur Definition der finanziellen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Solvabilität der Versicherer. Das Dokument befasst sich auch mit den qualitativen Anforderungen an die Solvabilität, wie beispielsweise die Gouvernanz der Versicherungsunternehmen und deren Marktverhalten. Schliesslich dient es als Grundlage für die Bewertungsnormen, welche die Aufsichtsbehörden gegenüber den Versicherern zur Einschätzung ihrer Solvabilität anwenden. Der IAIS verabschiedete für diese Normen drei Gruppen von Richtlinien. Die Richtlinien betreffen den Aufbau der reglementarischen Eigenkapitalanforderungen, das Risikomanagement im Hinblick auf die Kapitaldeckung und die Solvabilität sowie den Einsatz von Modellen bei der Kapitalverwaltung durch die Versicherer.

Der IAIS bemühte sich zudem, die internationale Kommunikation und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Versicherungsaufsicht zu fördern. Er verabschiedete ein «Multilateral Memorandum of Understanding» (MMoU), welches die Grundsätze und Verfahren für die Auskunftserteilung und die Beurteilungen von Versicherern definiert. Mehrere Mitglieder manifestierten ihr Interesse an einem Beitritt zum MMoU, das 2008 in Kraft treten soll.

Schliesslich vervollständigte die «Corporate Governance Task Force» das Inventar der reglementarischen Governance-Anforderungen an Unternehmen, insbesondere an solche der Versicherungsbranche. Die «Task Force on the Revision of Insurance Core Principles and Methodology» muss sich vergewissern, dass diese Grundsätze immer noch relevant, vollständig und aktuell sind, denn sie bilden die Grundlage für die Ausarbeitung der IAIS-Standards.

6.4.5

Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GAFI)

Der Bundesrat verabschiedete am 15. Juni 2007 die Botschaft zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen des GAFI sowie den entsprechenden Gesetzesentwurf (BBl 2007 6269). Dieser enthält eine Reihe von Bestimmungen, mit denen die Schweizer Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Hinblick auf ihre bessere Vereinbarkeit mit den neusten internationalen Standards ergänzt werden sollen. Die Schweiz wird mit diesen neuen Massnahmen die Wirksamkeit ihres Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung insgesamt erhöhen; gleichzeitig bleiben die Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit ihres Finanzplatzes gewahrt. Im Rahmen des alle zwei Jahre stattfindenden Kontrollverfahrens informierte die Schweiz das GAFI im Oktober 2007 über den Stand der Umsetzung aller im Inland getroffenen Massnahmen, mit denen die Empfehlungen des GAFI befolgt werden. Das GAFI wird diese Massnahmen, u.a. die parlamentarische Beratung des Gesetzesentwurfs vom 15. Juni 2007, im Oktober 2008 prüfen.

912

China trat dem GAFI im Juni 2007 bei. Die Organisation könnte in Zukunft noch um Indien und Südkorea erweitert werden. Das GAFI setzte seine Mitgliederevaluationen im Rahmen des dritten Zyklus, der im Jahre 2005 begonnen worden war und bereits zur Hälfte durchgeführt ist, fort. Bis zum Ende des Berichtsjahres waren bereits siebzehn Länder untersucht worden. Im Jahre 2007 waren dies die Türkei, Griechenland, die Volksrepublik China, Grossbritannien und Finnland.

Nicht zuletzt auf Drängen der Schweiz hat das GAFI seinen Dialog mit dem Privatsektor weiter intensiviert. Es erhöhte zum Beispiel die Reichweite seiner Kontakte und Konsultationen mit verschiedenen Zweigen des Finanzsektors. Im Juni verabschiedete das GAFI Richtlinien über den risikobasierten Ansatz. Dieses Dokument ist das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen von Vertretern des Privatsektors und des GAFI; es verdankt seinen Erfolg insbesondere dem aktiven Einsatz der Schweiz.

Darin enthalten sind Grundsätze und Verfahren, die der Anleitung der Finanzinstitute und Behörden bei der Umsetzung eines risikobasierten Ansatzes dienen. Damit wurde die Akzeptanz des risikobasierten Ansatzes zur Bekämpfung der Geldwäscherei auf internationaler Ebene gefördert. In diesem Zusammenhang tauchte erstmals das Konzept einer nationalen Risikoevaluation im Bereich der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung auf, das von dem GAFI in Zukunft noch weiter ausgebaut wird.

2007 wurden im Rahmen der Arbeiten des GAFI über die Methoden und Trends in der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung mehrere Berichte verabschiedet und publiziert. Sie befassen sich insbesondere mit dem Waschen der Erträge aus Betrügereien bei der Mehrwertsteuer oder aus dem Drogenhandel und mit den Geldwäschereirisiken im Immobiliensektor.

Im Juni 2007 publizierte das GAFI Richtlinien über die Umsetzung von Finanzbestimmungen, welche die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen betreffen. Die Richtlinien sollen den Gerichten behilflich sein bei der Umsetzung von finanziellen Sanktionen sowie Verboten der finanziellen Unterstützung gewisser Tätigkeiten gemäss UNOResolutionen. Das zuletzt genannte Thema war Gegenstand spezieller Richtlinien, die im Oktober 2007 veröffentlicht wurden.

Das GAFI hat seine Arbeiten
über ihre strategische Ausrichtung im Hinblick auf die Zwischenbilanz zum Mandat 2004­2008 fortgesetzt; die Zwischenbilanz kommt nächstes Jahr mit der Verabschiedung eines revidierten Mandates zum Abschluss.

Vor diesem Hintergrund werden derzeit die Grundzüge des GAFI-Mandates überprüft. Untersucht werden die GAFI-Standards, die Förderung ihrer globalen Umsetzung, die Erkennung neuer Gefahren und deren Bekämpfung, die Beziehung zu den Partnern (Privatsektor, internationale Organisationen), die Fragen institutioneller Gouvernanz und die Erweiterung der Organisation. Die Schweiz befürwortet ein Mandat, das sich auf das Kerngeschäft des GAFI beschränkt, d.h. die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Sie setzt sich zudem für eine Analyse des Kosten-Leistungsverhältnisses der bestehenden und geplanten Massnahmen ein sowie für die Wirksamkeitsanalyse der Standards und für die Konsultation des Privatsektors vor der Einführung neuer Standards.

913

6.5

Internationale Steuerfragen37

6.5.1

OECD

Die OECD hat die Arbeiten des Global Forum on Taxation weiter fortgesetzt. Das Forum beschäftigt sich mit Fragen des internationalen Informationsaustausches (Bankeninformationen usw.) und der Transparenz der Steuerrechtssysteme. Dabei handelt es sich um ein Ad-hoc-Gremium, das sowohl OECD-Mitgliedstaaten als auch Nichtmitglieder vereinigt. Zu letzteren gehören Gebietskörperschaften, die mittlerweile kooperationswillig geworden sind (ehemalige «Steuerparadiese»). Das Ziel der Arbeiten des Global Forum besteht darin, eine internationale Standardregelung bezüglich der Transparenz und der Zusammenarbeit im internationalen Steuerwesen durchzusetzen, welches vorsieht, dass die Amtshilfe ohne Beachtung der Bedingungen der doppelten Strafbarkeit und unterschiedslos für alle Bank-, Finanzund anderen Unterlagen gewährt werden muss. Zudem muss sich Amtshilfe auf alle relevanten Daten erstrecken, die im Besitz der Behörden sind oder diesen zugänglich sein müssen. Da die Arbeiten im Rahmen des Global Forum weniger rasch voranschreiten als erwartet, wurde die Durchführung eines weiteren Treffens auf 2008 verschoben.

6.5.2

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Die Schweiz hat 2007 mit folgenden Ländern DBA unterzeichnet bzw. DBARevisionen zugestimmt: Südafrika (BBl 2007 6605), Vereinigtes Königreich (Protokoll), Kolumbien, Bangladesch, Indonesien (Protokoll), Chile (Luftfahrtunternehmen) und Oman (Luftfahrtunternehmen).

7

Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit 2007 hat die Schweiz insgesamt 202,5 Millionen Franken für Unterstützungsmassnahmen im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern (150 Millionen) und Ländern Osteuropas und der GUS (52,5 Millionen) ausbezahlt. Das SECO war in 20 Schwerpunktländern (12 Entwicklungsländer, 8 Länder aus Osteuropa/GUS) und damit in zwei weniger als im Vorjahr tätig.

Mit Bulgarien und Rumänien werden nur noch die laufenden Projekte abgeschlossen.

Am 14. Juni genehmigte das Parlament die Rahmenkredite über den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union und die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS. Diese Entscheide sind am 1. Juli 2007 bzw. 11. September 2007 in Kraft getreten. Im Rahmen des Erweiterungsbeitrages für die neuen EU-Länder konnten die Rahmenabkommen mit allen Partnerländern finalisiert und wichtige Vorarbeiten für die Projektumsetzung geleistet werden.

37

914

Steuerdialog EU­Schweiz vgl. Ziff.3.12

Am 1. März bzw. 1. April 2007 sind das Zollpräferenzengesetz38 und die neue Zollpräferenzenverordnung39 in Kraft getreten. Die Zollkonzessionen verschaffen den am wenigsten fortgeschrittenen Entwicklungsländern neu einen umfassenden zoll- und kontingentsfreien Zugang für ihre Produkte zum Schweizer Markt. Die Swiss Organisation for Facilitating Investments (SOFI) hat nach rund 10 Jahren ihre Ziele erreicht und wird nicht mehr weitergeführt. Das Programm zur Förderung von Importen aus ausgewählten Entwicklungs- und Transitionsländern (Swiss Import Promotion Program SIPPO) wird zusammen mit einem reduzierten Investitionsförderungsprogramm für Sub-Sahara Afrika in das Osec Business Network Switzerland eingegliedert.

An die multilateralen Finanzierungsinstitutionen wurden im Berichtsjahr Zahlungen im Umfang von 294 Millionen Franken geleistet. Im Zentrum standen die Verhandlungen zur Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsagentur (IDA) sowie des Afrikanischen und Asiatischen Entwicklungsfonds. Der wachsende Finanzbedarf dieser multilateralen Institutionen zur Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele und der multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) stellt die internationale Gebergemeinschaft einschliesslich der Schweiz vor grosse Herausforderungen.

Im Berichtsjahr wurde ein Vorschlag ausgearbeitet, der darauf abzielt, die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit neu auszurichten. Er sieht vor, die Aktivitäten gemäss den bewährten entwicklungspolitischen Prinzipien weiter zu verfolgen, sie jedoch gleichzeitig auf fortgeschrittenere Entwicklungsländer zu fokussieren, welche an der Schwelle zur Integration in die Weltmärkte stehen.

Diese Neuausrichtung wird in der Botschaft zum neuen Rahmenkredit für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit konkretisiert werden, welche 2008 dem Parlament vorgelegt wird.

7.1

Bilaterale Unterstützungsmassnahmen

7.1.1

Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Entwicklungsländern

7.1.1.1

Makroökonomische Unterstützung

Die makroökonomischen Unterstützungsprogramme zielen auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Hinblick auf eine erleichterte Integration der Partnerländer in die Weltwirtschaft. Die Programme des SECO unterstützen die Umsetzung von Wirtschaftspolitiken, welche die Entwicklung der Märkte in einem stabilen finanziellen Umfeld bezwecken. Die dafür eingesetzten Instrumente sind finanzieller (Budgethilfe und Entschuldung) oder technischer Natur (Knowhow-Transfer, Entwicklung der lokalen Kapazitäten und Stärkung der Institutionen). Überdies kann die

38 39

SR 632.91 SR 632.911

915

Schweiz dank den Budgethilfeprogrammen aktiv am wirtschaftspolitischen Dialog mit den Partnerländern teilnehmen.

Im Bereich der Unterstützung der Wirtschaftspolitik erlaubte der generell positive Trend bei der Umsetzung der wirtschaftlichen Reformprogrammen die vollständige Auszahlung der für 2007 vorgesehenen schweizerischen Beiträge im Rahmen der Budgethilfe an die sechs Partnerländer, in denen dieses Instrument eingesetzt wird: Ghana (9 Mio. Fr.), Mosambik (8 Mio. Fr.), Burkina Faso (8 Mio. Fr.), Nicaragua (6,5 Mio. Fr.), Tansania (6 Mio. Fr.) und Benin (1,5 Mio. Fr.). Die überzeugendsten Resultate wurden bei der Verbesserung der Effizienz der Staatsausgaben, der Stärkung der Haushaltsdisziplin sowie der Öffnung und Liberalisierung der Binnenmärkte erzielt. Gemäss der Strategie des SECO für die Budgethilfe wurden diese Auszahlungen nach einer gründlichen Überprüfung der zuvor vereinbarten Leistungsindikatoren in jedem Land freigegeben. So hat zum Beispiel der Anteil der Staatsausgaben, welcher für die prioritären Bereiche bezüglich Armutsbekämpfung eingesetzt wurde, im 2007 zugenommen. In den unterstützten Ländern hat die effizientere Umsetzung der staatlichen Programme positive Auswirkungen auf das Armutsniveau oder auf andere Indikatoren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung (zum Beispiel Schulbesuchsquote der Kinder oder Rückgang der Kindersterblichkeit); zugleich werden die Obergrenzen der budgetären Kosten, die mit den Zielen der finanziellen Stabilität vereinbar sind, eingehalten. Ausserdem haben die im Jahr 2007 vom SECO gemeinsam mit anderen Gebern in Auftrag gegebenen diagnostischen Evaluationen gezeigt, dass die Partnerländer Fortschritte bei der Verwaltung ihrer öffentlichen Finanzen gemacht haben im Sinne einer besseren Effizienz und einer grösseren Transparenz der Verwendung der öffentlichen Gelder.40 Die Schweiz hat in den Koordinationsgruppen der Geldgeber in den Interventionsländern weiterhin eine sichtbare Rolle gespielt. So konnte sie bei wichtigen Themen entscheidende Impulse geben, besonders hinsichtlich guter Regierungsführung, und dies in einem Koordinierungsgremium gemäss den in der Erklärung von Paris zur Wirksamkeit der Hilfe eingegangenen Verpflichtungen. Um die Beständigkeit der Reformen zu fördern, werden die Budgethilfen von technischen Unterstützungsprogrammen
oder von Projekten zur Stärkung der Institutionen begleitet, zum Beispiel im Bereich der Formulierung der Wirtschafts- und Finanzpolitiken (Tansania, Mosambik) oder bei der Unterstützung der Steuerreformen (Ghana, Mosambik), mit dem mittelfristigen Ziel, die Abhängigkeit dieser Länder von der Hilfe aus dem Ausland zu reduzieren.

Auf dem Gebiet der Entschuldung hat die Schweiz ihre Tätigkeit in drei Bereichen weitergeführt: multilaterale Entschuldung, bilaterale Entschuldung und Stärkung der Kapazitäten für die Bewirtschaftung der Aussenschuld. Auf der multilateralen Ebene hat der Bundesrat die Finanzierung der ersten Phase (2007-2008) der multilateralen Entschuldungsinitiative (Multilateral Debt Relief Initiative, MDRI) genehmigt.

Diese von den G8-Ländern 2005 lancierte Initiative, die inzwischen auch von den anderen Geberländern der OECD unterstützt wird, bezweckt eine Annullierung der von den ärmsten Ländern bis 2005 angehäuften Schulden zugunsten derjenigen Länder, welche die Fähigkeit bewiesen haben, wirtschaftliche und finanzielle 40

916

Diese diagnostischen Evaluationen verwenden die Methode des internationalen Programms PEFA (Public Expenditure and Financial Accountability), das die Schweiz seit seiner Lancierung unterstützt und fördert. PEFA ist heute international anerkannt als ein Standardwerkzeug für die Überprüfung der Verwaltungssysteme der öffentlichen Finanzen in den Entwicklungs- und Schwellenländern.

Reformen durchzuführen und welche die Voraussetzungen für die Teilentschuldung erfüllten, die der MDRI vorangingen (das heisst, die Entschuldungsinitiative für arme, hochverschuldete Länder, HIPC). Ferner hat sich die Schweiz auch für die Normalisierung der internationalen Finanzbeziehungen gewisser Länder eingesetzt, welche aus längeren Krisen oder Konflikten herauskommen und die Fähigkeit zur Einrichtung demokratischer Governance-Systeme bewiesen haben. Auf bilateraler Ebene wird das Entschuldungsprogramm des Bundes im Rahmen des Koordinationsmechanismus zwischen den staatlichen Gläubigern des Pariser Klubs umgesetzt. So konnten im Jahr 2007 Entschuldungsabkommen mit Kamerun und Sierra Leone, welche die Voraussetzungen zur Erreichung des Abschlusspunktes der HIPC-Initiative erreicht haben, unterzeichnet werden. Neben der Entschuldung ist die Stärkung der Kapazitäten der armen Länder für die langfristige Bewirtschaftung ihrer Aussenschuld die beste Strategie, um einen Rückfall in eine untragbare finanzielle Situation zu vermeiden. Mit diesem Ziel wurden einige Programme der technischen und institutionellen Unterstützung im Jahr 2007 erneuert, insbesondere um für neue Herausforderungen im Bereich der Finanzpolitik (Zugang zur privaten Finanzierung oder zum Kapitalmarkt, Finanzierung durch «nichttraditionelle» Geber usw.) gewappnet zu sein.

Im Finanzsektor bezwecken die makroökonomischen Unterstützungsprogramme schliesslich die Stärkung der Infrastruktur der Finanzmärkte mit Hilfe der Unterstützung der Zentralbanken und der Regulierungsinstitutionen. Nach dem Erfolg der im Jahr 2006 begonnenen Verhandlungen wurde im Berichtsjahr die zweite Phase des FIRST-Programmes (Financial Sector Reform and Strengthening Initiative) lanciert.

Mit dem FIRST-Programm werden die Regulierung und die Überwachung der Finanzmärkte in Übereinstimmung mit international anerkannten Normen in diesem Bereich gefördert. Die Schweiz hat ihre Teilnahme an dieser zweiten Phase mit 12,5 Millionen Franken für die Zeitperiode 2007­2010 beschlossen. Die bilaterale technische Zusammenarbeit mit den Zentralbanken wurde weitergeführt, namentlich mit der Lancierung eines neuen Programmes in Peru. In Vietnam wurden schliesslich Programme gestartet zur Stärkung der Kapazitäten mit der Börsenaufsichtsbehörde und mit Ausbildungsinstitutionen im Banksektor.

7.1.1.2

Handelsrelevante Entwicklungszusammenarbeit

In der Handelsförderung standen im Berichtsjahr die internationale Debatte zur Finanzierung handelsrelevanter Entwicklungszusammenarbeit, das Inkrafttreten des Zollpräferenzensystems für Entwicklungsländer und die Neuausrichtung des vom SECO ausgelagerten Swiss Import Promotion Programme (SIPPO) im Vordergrund.

Das Zollpräferenzengesetz (SR 632.91) und die neue Zollpräferenzenverordnung (SR 632.911) sind am 1. März bzw. 1. April 2007 in Kraft getreten und bilden die Grundlage für das Allgemeine Zollpräferenzensystem. Die Zollkonzessionen verschaffen den am wenigsten fortgeschrittenen Entwicklungsländern neu einen umfassenden zoll- und kontingentsfreien Zugang für ihre Produkte zum Schweizer Markt.

Die Präferenzzölle für Zuckereinfuhren wurden vom 1. September bis 31. Dezember 2007 wieder ausgesetzt. Die ärmsten Entwicklungsländer waren von dieser Aussetzung nicht betroffen. Der Bundesrat reagierte damit auf die wesentlich höheren Einfuhren in der ersten Jahreshälfte 2007: Im Vergleich zu den Vorjahren wurden viel höhere Mengen Zucker zu einem um 22 Franken gegenüber dem Normalzollan917

satz günstigeren Präferenzzoll eingeführt. Aufgrund dieser günstigen Importe drohte der Schweizer Zuckerpreis wesentlich unter denjenigen in der EU zu fallen. Das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen EWG-Schweiz sieht jedoch in der sogenannten Doppel-Null-Lösung bei beiden Partnern einen ungefähr gleich hohen Zuckerpreis vor. Seit dem 1. Januar 2008 gilt für Entwicklungsländer ein modifizierter Zollansatz. Die präferenziellen Einfuhren sind kontingentiert worden. Damit kann sowohl die Einhaltung des Protokolls Nr. 2 als auch die Anwendung des Allgemeinen Zollpräferenzensystems sichergestellt werden.

Der Bundesrat hat im Dezember des Berichtsjahres die Verlängerung der Leistungsvereinbarung zur Förderung von Importen aus ausgewählten Entwicklungs- und Transitionsländern (SIPPO) gutgeheissen. Die aktualisierte Leistungsvereinbarung gilt für die nächsten vier Jahre. SIPPO wird sich auf das Zusammenbringen von Produzenten aus Entwicklungs- und Transitionsländern mit Importeuren und Händlern aus der EU und der Schweiz konzentrieren. Um bei der Ausführung dieser Leistungsvereinbarung noch gezielter mit der schweizerischen Wirtschaft kooperieren zu können, wird SIPPO gemäss Bundesratsbeschluss über die Standortförderung vom 28. Februar 2007 (BBl 2007 2227) in das Osec Business Network Switzerland integriert, das mit der Ausführung der Leistungsvereinbarungen zur schweizerischen Exportförderung, Standortinformation sowie zur Investitionsförderung in Sub-Sahara Afrika betraut ist. Dieses wird damit zum umfassenden Kompetenzzentrum für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) rund um Import- und Exportfragen.

Auf der internationalen Bühne widmete sich die Schweiz im Jahr 2007 den internationalen Diskussionen um die anlässlich der WTO-Ministerkonferenz von Hongkong im Dezember 2005 lancierte Initiative «Aid for Trade». Diese zielt darauf ab, die Mittel zur Stärkung der Handelskapazitäten der Entwicklungsländer aufzustocken und die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit generell zu erhöhen.

Die Schweiz unterstützt diese Initiative; sie sollte jedoch kein Substitut darstellen für einen erfolgreichen, der Entwicklungsdimension gerecht werdenden Verhandlungsabschluss der Doha-Runde der WTO. Die Verbesserung der Handelskapazitäten der ärmsten Entwicklungsländer wird international im Rahmen des Enhanced
Integrated Framework (EIF) vorangetrieben, einem breit abgestützten multilateralen Prozess, der auch von der Schweiz politisch und finanziell stark mitgetragen wird. Im Rahmen der Verhandlungen mit Kolumbien und Peru zum Abschluss eines Freihandelsabkommens wurden Programme zur technischen Assistenz der beiden Länder vorbereitet.

Neben UNCTAD und UNIDO sowie WTO und Weltbank stand die Kooperation im Bereich Handel und Entwicklung im Vordergrund. So beteiligte sich die Schweiz aktiv an der Evaluierung und Neuausrichtung des Internationalen Handelszentrums (International Trade Center, ITC). Im Rohstoffbereich wurde ein neues KaffeeÜbereinkommen ausgehandelt (Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2007), welches das Übereinkommen von 2001 ablösen soll.

7.1.1.3

Investitionsförderung

Die SECO-Aktivitäten im Rahmen der Investitionsförderung sind auf die Verbesserung des Geschäftsumfelds und die Förderung von KMU in den Partnerländern ausgerichtet. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Unternehmensfinanzierung über 918

Finanzintermediäre, die von der Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft Sifem AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) im Auftrag des SECO als Managementgesellschaft abgewickelt wird. Im Berichtsjahr wurden neun Beteiligungen im Umfang von 50 Millionen Franken bewilligt und damit das Engagement des SECO bei der Mobilisierung von Privatinvestitionen in Afrika, Asien und Lateinamerika weiter verstärkt. Neue KMU-Fonds wurden in Ghana, Südafrika, Pakistan, Indien und Lateinamerika gutgeheissen. Ausserdem wurden Darlehen an Finanzinstitutionen in Ghana, Refinanzierungsoperationen für Mikrofinanzinstitutionen in Lateinamerika und zwei weltweite Fonds genehmigt. Aufgrund der positiven Bedingungen in den aufstrebenden Märkten sind die Rückflüsse aus den Investitionen in diesem Jahr deutlich besser ausgefallen als erwartet. Dieses Resultat ist insbesondere auf den erfolgreichen Verkauf einer Investition an der indischen Börse zurückzuführen.

Sobald die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen bestehen, ist vorgesehen, diese Finanzierungen ganz in eine Finanzierungsgesellschaft auszugliedern. Die entsprechenden Arbeiten sind angelaufen und sollen im nächsten Jahr abgeschlossen werden.

Im Bereich der Verbesserung des Geschäftsumfeldes wurde eine Reihe neuer Projekte eingeleitet, die auf die Reform der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Stärkung der lokalen Finanzmärkte in Afrika und in Lateinamerika abzielen. Das in Kolumbien und Peru bereits erfolgreich erprobte Green Credit Trust FundProgramm wurde zudem auf Vietnam ausgedehnt. Es handelt sich dabei um ein innovatives Garantie-Instrument zur Förderung von Investitionen von lokalen KMU in umweltfreundliche Technologien.

Das Investitionsförderungsmandat der Swiss Organisation for Facilitating Investments (SOFI) hat nach rund 10 Jahren seine Ziele erreicht und wird nicht mehr weitergeführt. An seine Stelle tritt ein neues, stark reduziertes Investitionsförderungsprojekt, das sich auf wenige afrikanische Partnerländer konzentriert. Das neue Mandat wird ­ im Rahmen der Neuorganisation der Standortförderung ­ mit dem ebenfalls aus der Entwicklungszusammenarbeit finanzierten Mandat der Importförderung (SIPPO) sowie dem Exportfördermandat der Osec unter einem Dach zusammengeführt.

7.1.1.4

Infrastrukturfinanzierung

Bei der Infrastrukturfinanzierung stand der weitere Ausbau und die Implementierung des Programms im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften in Entwicklungsländern im Vordergrund. Im Laufe des Jahres konnte in Tansania ein Wasserprojekt für zwei mittelgrosse Städte erfolgreich gestartet werden. Dabei wurden der Weg für die Leistung privater Investitionen in eine Trinkwasseraufbereitungsanlage sowie die finanzielle Beteiligung lokaler Banken geebnet. Neu konnten auch zusammen mit der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei Projekte in der Wasserversorgung in städtischen Wachstumszentren Perus entwickelt werden.

Dagegen musste das Projekt zur Wasserversorgung in El Alto in Bolivien nach einer ersten Phase, in der ein Quartier an das Wasserversorgungsnetz angeschlossen worden war, vorzeitig beendet werden. Die lokalen Partner waren ihren vertraglichen Verpflichtungen bezüglich Landkauf nicht nachgekommen. Zudem genügten die neuen institutionellen Strukturen seit der Auflösung des Konzessionsvertrages

919

mit einer privaten Firma den Anforderungen an eine zuverlässige Abwicklung nicht mehr.

Neben den Finanzierungszuschüssen wurde die Durchführung der Projekte unter den letzten noch laufenden Mischfinanzierungslinien vorangetrieben. Es handelt sich dabei um die Länder Ägypten, Jordanien, Vietnam, China, Tunesien und Guatemala.

Während in Guatemala und China die letzten Projekte in der Durchführung sind, müssen in den übrigen Ländern noch je ein bis zwei Projekte identifiziert werden. In Tunesien konnte im Berichtsjahr ein bedeutender Teil von zwei Eisenbahn-Projekten zur Verbesserung des Zustands und der Sicherheit des regionalen Schienennetzes durchgeführt werden. In Ägypten wurde mit einer umfassenden zweiten Phase des Radiologieprojekts begonnen. Mit diesem Projekt werden dank Schweizer Expertise und Ausrüstung am Ende rund 180 regionale Spitäler über sichere und professionelle Radiologieabteilungen verfügen.

7.1.2

Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Ländern Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS)

7.1.2.1

Infrastrukturfinanzierung

Das wichtigste Instrument der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS ist die Infrastrukturfinanzierung. Mit der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der Basisinfrastruktur wird ein Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung geleistet. Das Infrastrukturprogramm konzentriert sich in erster Linie auf die Sektoren Energie und Wasser sowie einzelne Projekte in den Bereichen Abfallentsorgung und öffentlicher Verkehr. Die Projekte im Energiesektor ­ sowohl Elektrizität als auch Fernwärme ­ sind mehrheitlich auf die Erhöhung der Energieeffizienz ausgerichtet und leisten damit nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung und der finanziellen Gesundung der Energiebetriebe, sondern auch zur Reduktion des CO2-Ausstosses. Um CO2-Emissionen zu vermeiden, wird auch die Erneuerung der Infrastruktur in Wasserkraftwerken gefördert.

Besonders hervorzuheben ist die Beendigung der Projektvorbereitung für ein Energieeffizienzprojekt im Kosovo, welches den Bau der neuen elektrischen Unterstation Gjilan V vorsieht. Damit können die häufigen Stromausfälle in der Wachstumsregion Gjilan vermieden und gleichzeitig die hohen Verluste wegen Überlastung des Stromnetzes gesenkt werden. Eine starke Reduktion von Emissionen und Verlusten wird zudem durch ein neu geplantes Projekt im thermischen Kraftwerk Tent B in Serbien mit der Installation eines neuen Kontroll- und Steuersystems angestrebt. Die Finanzierung dieser Energieprojekte entspricht der Strategie des SECO, Massnahmen im Bereich «Energie und Klima» in Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Transitionsländern weiter zu verstärken.

Im Bereich der Verbesserung der Trinkwasser- und der Abwasserentsorgung werden sowohl Investitionen in die Netze und die Produktions- und Reinigungsanlagen getätigt sowie technische Unterstützungsmassnahmen zur Verbesserung des Managements der Infrastruktur und der Wasserressourcen finanziert. Grundsätzlich werden technisch-bauliche Massnahmen ergänzt durch betriebswirtschaftliche Unterstützung der Versorgungsbetriebe und durch Beratung in sektorpolitischen Fragen.

Dies deshalb, weil die Leistung der Versorgungsgesellschaften und die rechtlichen 920

sowie regulatorischen Rahmenbedingungen entscheidend sind für die Nachhaltigkeit der Infrastruktur. Der erforderliche politische Dialog wird jeweils mit verschiedenen lokalen Partnern geführt und mit anderen Gebern im Land koordiniert. So wurde z.B. im Berichtsjahr ein neues Wasserprojekt zusammen mit der deutschen KfW und der österreichischen Entwicklungsagentur (ADA) im albanischen Shkodra aufgebaut. Dieses hat zum Ziel, die Leistungsfähigkeit der Wassergesellschaft so weit zu verbessern, dass diese einen kundenorientierten Service gewährleisten und dabei ihre laufenden Kosten decken kann. In Bosnien konnte Ende des Berichtsjahres ein weiteres umfassendes Wasserprojekt gestartet werden, welches eine betriebswirtschaftliche Stärkung und die Anbindung der umliegenden Dörfer an die Versorgnung der Stadt Prijedor vorsieht.

7.1.2.2

Makroökonomische Unterstützung

Im Bereich der makroökonomischen Unterstützung hat sich die Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas auf die technische Hilfe für die makroökonomischen Verwaltung (Geldpolitik, Schulden und öffentliche Finanzen) sowie für den Finanzsektor konzentriert. In diesem letzten Bereich wurden Programme zur Unterstützung der Politik zur Bekämpfung der Geldwäscherei gestartet. Die Länder der Schweizer Stimmrechtsgruppe bei den Institutionen von Bretton Woods sind weiterhin prioritäre Begünstigte dieser Programme.

7.1.2.3

Investitionsförderung und handelsrelevante Zusammenarbeit

Das Engagement bei der Mobilisierung von langfristigem Kapital für KMU und Kleinstunternehmer in Osteuropa wurde weiter verstärkt durch Beteiligungen im Umfang von 18,5 Millionen Franken an einem regionalen Risikokapitalfonds, einer Leasinggesellschaft sowie von lizenzierten Mikrofinanzinstituten. Diese Investitionen hat die Sifem AG im Auftrag des SECO getätigt. Im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der International Finance Corporation (IFC) wurde ein Projekt in Bosnien-Herzegowina und Serbien bewilligt, das in ausgewählten Städten die administrativen Hürden für Unternehmen abbauen und damit zu einer verstärkten Formalisierung und erhöhten Investitionstätigkeit beitragen soll. Mit der Einstellung der Tätigkeit der SOFI wird die Verwaltung des SECO Start-up Fund, welcher Schweizer Investoren in unseren Partnerländern Darlehen gewähren kann, neu von der Financecontact GmbH übernommen, die bei der Schweizerischen Stiftung für technische Entwicklungszusammenarbeit (Swisscontact) angesiedelt ist.

Das SECO hat sich auch mit Rücküberweisungen von Migrantinnen und Migranten (sogenannte Remittances) beschäftigt. Eine vom SECO publizierte Studie über den schweizerisch-serbischen Remittances-Korridor zeigt auf, dass die Überweisungen aus der Schweiz nach Serbien betragsmässig bedeutend sind (geschätzte 60 Millionen Franken jährlich), dass sie grösstenteils über informelle Kanäle erfolgen und mehrheitlich für die Deckung der Grundbedürfnisse verwendet werden. Im Rahmen einer Fachkonferenz in Belgrad wurden die Resultate der Studie präsentiert und zusammen mit Vertretern der Zentralbank, kommerzieller Banken und anderer Geberorganisationen über mögliche Ansätze zur Steigerung der Effizienz und Ent921

wicklungswirkung dieser Überweisungen diskutiert. Konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz der bestehenden Transferkanäle in der Schweiz sowie zum besseren Einbezug der Remittances-Empfänger in den Finanzsektor in Serbien sind derzeit in Vorbereitung.

Im Rahmen der handelsfördernden Unterstützungsmassnahmen wurde in Aserbaidschan ein Programm an die Hand genommen, das die Kaukasusrepublik weiter auf den WTO-Beitritt vorbereiten soll. Es konzentriert sich auf handelsrelevante Fragen rund um den Schutz des geistigen Eigentums.

7.1.3

Erweiterungsbeitrag

Am 14. Juni 2007 genehmigte das Parlament den Rahmenkredit für den Schweizer Beitrag an die erweiterte EU (vgl. Ziff. 3.1.3). Damit begann gleichzeitig die fünfjährige Periode, während der Projekte zur Überprüfung und Genehmigung dem SECO und der DEZA unterbreitet werden können. Bevor die zehn Partnerstaaten jedoch erste Projektanträge einreichen können, müssen die entsprechenden bilateralen Rahmenabkommen unterzeichnet und in Kraft gesetzt werden. Diese Abkommen halten pro Land die verschiedenen Finanzierungsbereiche fest, präzisieren die Anforderungen an Projektvorschläge und stellen die Überwachung der korrekten Verwendung der Mittel sicher. Der Erweiterungsbeitrag ist zwar grundsätzlich ungebunden, bei der Auswahl der Finanzierungsbereiche wurden jedoch auch schweizerische Wirtschaftsinteressen mitberücksichtigt. Bis in den Herbst 2007 konnten alle bilateralen Rahmenabkommen finalisiert werden. Ausserdem wurden die verschiedenen Prozesse für das Projektbewilligungsverfahren definiert und die vier Schweizer Büros in den Partnerstaaten, welche für die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags vor Ort zuständig sind, haben im November 2007 ihre operative Tätigkeit aufgenommen. Somit sind die Voraussetzungen für die Durchführung der ersten Projekte im kommenden Jahr erfüllt.

7.2

Multilaterale Finanzierungsinstitutionen

7.2.1

Weltbankgruppe

Die Weltbankgruppe besteht aus der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), der Internationalen Entwicklungsagentur (IDA), der Internationalen Finanzgesellschaft (IFC) und der Multilateralen Investitionsgarantieagentur (MIGA). Im Vordergrund stand neben der Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsagentur (IDA) die Ausarbeitung der neuen langfristigen Strategie der Weltbankgruppe. Daneben wurde das Aktionsprogramm zur Förderung der Investitionen im Bereich sauberer Energie und Energieeffizienz weiter ausgebaut.

Am 1. Juli hat Robert B. Zoellick (USA) sein Amt als neuer Präsident der Weltbankgruppe angetreten. Sein Vorgänger, Paul Wolfowitz, war zuvor unter grossem internen und öffentlichen Druck wegen Begünstigung seiner Partnerin frühzeitig von seinem Amt zurückgetreten.

922

7.2.1.1

Langfristige strategische Ausrichtung

Die langfristige strategische Ausrichtung der Weltbank wurde von ihrem neuen Präsidenten im Rahmen der Jahresversammlung der Institutionen von Bretton Woods im Oktober präsentiert. Sie will den Zielen der Reduktion der Armut und des nachhaltigen und gerechten Wachstums in einem weltweiten Wirtschaftsumfeld, das zahlreichen Herausforderungen unterworfen ist, besser gerecht werden. Die Strategie konzentriert sich auf eine bestimmte Zahl von Themen wie die Hilfe für fragile Staaten, die Unterstützung von Ländern mit mittlerem Einkommen und die Bereitstellung von globalen öffentlichen Gütern. Für die fragilen Staaten, die unter schwachen Institutionen leiden und anfällig auf Konflikte sind, hat die Bank die Entwicklung eines Hilfsmodells vorgeschlagen, das ihr ermöglicht, in Krisen und Notfällen schnelle Hilfe zu leisten und ihre Präsenz vor Ort zu verstärken. Die Bank sieht auch vor, weiterhin in den Ländern mit mittlerem Einkommen engagiert zu bleiben. Diese Länder weisen zwar ein hohes Wirtschaftswachstum auf, zeigen jedoch zum grossen Teil Anzeichen wachsender interner Ungleichheiten. Die Bank plant, flexiblere und kostengünstigere Finanzdienstleistungen anzubieten. Was die globalen und regionalen öffentlichen Güter betrifft, hat die Bank vorgeschlagen, im Bereich des Klimawandels aktiver tätig zu werden und dabei eng mit den anderen betroffenen internationalen Institutionen zusammenzuarbeiten.

Die Schweiz hat das vom Präsidenten lancierte Vorgehen begrüsst und unterstützt den vorgeschlagenen Ansatz. Sie hat allerdings präzisiert, dass sich die Bank bei der Festlegung ihrer Prioritäten konzentrieren solle auf ihre Wertschöpfung, ihre komparativen Vorteile und auf die Kohärenz ihrer Aktivitäten mit ihrem Hauptauftrag, der Reduktion der Armut und der Förderung eines nachhaltigen und gerechten Wirtschaftswachstums.

7.2.1.2

Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel

Neben dem im Frühjahr 2006 eingeführten Rahmenwerk zur Förderung der Investitionen im Bereich der sauberen Energie und Energieeffizienz hat die Weltbank in diesem Jahr vorgeschlagen, ihre Tätigkeit auf andere Bereiche im Zusammenhang mit dem Klimawandel wie den Verkehr, die Landwirtschaft, die Wälder und die urbane Entwicklung auszudehnen. Angesichts der verhängnisvollen Auswirkungen, welche der Klimawandel in den Entwicklungsländern haben kann, hat die Bank einen multisektoriellen Ansatz vorgeschlagen, der allen Faktoren, welche den Klimawandel beeinflussen, Rechnung trägt. In diesem Rahmen hat die Bank die Einführung zweier neuer Instrumente (Carbon Partnership Facility und Carbon Forest Partnership Facility) vorgeschlagen, die den Zweck haben, Investitionen in Projekte zu fördern, welche die Emission von Treibhausgasen beschränken.

Die Schweiz hat die von der Weltbank vorgeschlagenen Massnahmen insgesamt gutgeheissen. Sie hat jedoch betont, dass die Bank ihre Synergien mit den anderen regionalen Entwicklungsbanken steigern sollte, um eine wirksame Hilfe zu gewährleisten. Ausserdem hat sie unterstrichen, dass die Bank sich zur Sicherung der für ihre Tätigkeit erforderlichen finanziellen Ressourcen auf die bestehenden Finanzinstrumente stützen und die Verpflichtung des Privatsektors fördern sollte.

923

7.2.1.3

Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsagentur (IDA-15)

Die IDA spielt eine zentrale Rolle bei der Armutsbekämpfung in den ärmsten Entwicklungsländern. Im Berichtsjahr fanden zum 15. Mal die alle drei Jahre durchgeführten Verhandlungen zur Wiederauffüllung statt, an denen die Gebernationen die strategische Ausrichtung und die operationellen Richtlinien aktualisieren. Inhaltlich wurde bestimmt, dass die IDA ihre Rolle im Rahmen der internationalen Architektur der Finanzierungs- und Entwicklungsorganisationen gezielt auf ihre komparativen Vorteile ausrichten und die Mittel weiterhin auf Basis des Leistungsausweises und der Schuldentragfähigkeit der einzelnen Entwicklungsländer und nicht allein aufgrund ihrer Bedürfnisse vergeben soll. Dabei wird anerkannt, dass für sogenannt fragile Staaten besondere Massnahmen notwendig sind. Ferner werden die Auswirkungen des Klimawandels und der daraus entstehende Anpassungsbedarf der ärmsten Länder verstärkt in die operationellen Arbeiten aufgenommen. Angesichts der Notwendigkeit, zur Erzielung der Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 verstärkte Anstrengungen zu unternehmen sowie des befriedigenden Leistungsausweises vieler Empfängerländer und der IDA selbst, zeichnet sich eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel gegenüber der letzten Wiederauffüllung ab. Daneben müssen Mittel für die Umsetzung der 2005 beschlossenen multilateralen Entschuldungsinitiative bereit gestellt werden. Da den stark verschuldeten Entwicklungsländern die Schulden erlassen werden, wenn sie sich auf Reformkurs befinden, fallen die Rückzahlungen der Kreditempfänger an die IDA tiefer aus. Die Geberländer hatten vereinbart, dass sie diese Lücke zusätzlich zu der regulären regelmässigen Mittelausstattung schliessen.

7.2.2

Regionale Entwicklungsbanken

Zu den zentralen Aufgaben der drei regionalen Entwicklungsbanken gehören die Verminderung der Armut sowie die Förderung der regionalen Integration und der interregionalen Zusammenarbeit. Im Berichtsjahr standen die Wiederauffüllungsverhandlungen des Afrikanischen und Asiatischen Entwicklungsfonds sowie die Entschuldungsaktion der Interamerikanischen Entwicklungsbank im Vordergrund.

7.2.2.1

Afrikanische Entwicklungsbank

Die Afrikanische Entwicklungsbank setzte ihre Anstrengungen zur Effizienzsteigerung fort. Am 1. Juli wurde die neue Organisationsstruktur der Bank in Kraft gesetzt, welche eine verstärkte Dezentralisierung vorsieht. Zudem sind im Rahmen eines umfassenden Rekrutierungsprogramms zahlreiche neue hochqualifizierte Mitarbeitende angestellt worden.

Im März wurde die 11. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF) lanciert. Der AfDF ist das konzessionelle Kreditfenster der Bank, das verbilligte Darlehen sowie Zuschüsse an die ärmsten Länder Afrikas vergibt. Mit den Geberbeiträgen wird die Arbeit des Fonds im Zeitraum 2008­2010 finanziert. Ein wichtiges Thema bei den Verhandlungen zur 11. Aufstockung ist die bessere Fokussierung des Fonds auf Bereiche, in welchen der Fonds über einen komparativen Vorteil verfügt. Im Vordergrund stehen dabei das verstärkte Engagement in fragilen 924

Staaten, regionale Projekte sowie Projekte in den Bereichen Infrastruktur und Regierungsführung. Die Gebergemeinschaft und insbesondere verschiedene europäische Länder streben erneut eine substanzielle Erhöhung der Mittel im Vergleich zur letzten Auffüllung an. Das wird damit begründet, dass bedeutend mehr Mittel notwendig seien, um die Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 zu erreichen. Die Schweiz ist grundsätzlich bereit, einer substanziellen Wiederauffüllung zuzustimmen. Aufgrund der Budgetrestriktionen ist es jedoch fraglich, ob die Schweiz ihren bisherigen Lastenanteil aufrechterhalten kann.

Am 1. September hat mit Laurent Guye ein Schweizer Exekutivdirektor seine Arbeit am Sitz der Bank in Tunis aufgenommen. Die Schweiz hat damit für die nächsten drei Jahre den Vorsitz der Stimmrechtsgruppe inne, der auch Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden und Indien angehören.

7.2.2.2

Asiatische Entwicklungsbank

Im Bemühen, sich an die veränderten Rahmenbedingungen in Asien anzupassen, begann die Asiatische Entwicklungsbank mit der Erarbeitung einer neuen langfristigen Strategie für den Zeitraum bis 2020. Eine vom Präsidenten eingesetzte hochrangige Expertengruppe hat im März einen Bericht zur Neuausrichtung der Bank abgeliefert. Der Bericht empfiehlt der Bank, sich auf drei strategische Ziele auszurichten: ein alle Schichten der Gesellschaft einschliessendes Wachstum, umweltverträgliches Wachstum sowie regionale Integration.

Im September des Berichtsjahres begannen die Verhandlungen für die 10. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsDF-10). Die Geberbeiträge werden ermöglichen, die Arbeit des Fonds in den ärmsten Ländern Asiens und des pazifischen Raums für die Periode 2009­2012 zu finanzieren. Angesichts der guten Finanzlage der Asiatischen Entwicklungsbank erwartet die Gebergemeinschaft von dieser einen substanziellen finanziellen Beitrag an der Wiederauffüllung.

7.2.2.3

Interamerikanische Entwicklungsbank

Im Zentrum des Berichtsjahres stand die Umsetzung der Reorganisation der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB). Das übergeordnete Ziel dieser umfassenden Restrukturierung ist eine Steigerung der Entwicklungswirksamkeit der Bank durch verstärkte Dezentralisierung und einen besseren Länderfokus. Zudem soll auch die interne Effizienz der Bank gesteigert werden.

Im März haben die Mitgliedsstaaten der IDB nach längeren Verhandlungen einen Schuldenerlass zugunsten der vier HIPC-Länder in Lateinamerika (Bolivien, Guyana, Honduras, Nicaragua) sowie Haiti gutgeheissen. Damit werden diesen Ländern Schulden in der Höhe von 4,4 Milliarden Dollar erlassen. Im Unterschied zur multilateralen Entschuldingsinitiative ist beim Schuldenerlass durch die IDB keine Kompensation durch die Geberstaaten vorgesehen. Da die Implementierungsmodalitäten der Initiative nicht überzeugend waren, hat sich die Schweiz bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.

925

7.2.3

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

Der Strategieplan der EBRD für den Zeitrahmen der Jahre 2006­2010 sieht einen Ausbau der Aktivitäten im Balkan und in den Staaten der GUS sowie den Rückzug aus Zentraleuropa vor. Abweichungen von den in der Strategie gesetzten Zielen in Bezug auf das Geschäftsvolumen der Bank sowie deren geografische Ausrichtung führten im Jahre 2007 zu intensiven Diskussionen im Exekutivrat der Bank. So war der Anteil des Geschäftsvolumens in Russland höher und derjenige in den Ländern im frühen Transitionsstadium tiefer als in der Strategie vorgesehen. Die Schweiz hat sich stets für eine ausgeglichene geografische Verteilung des Geschäftsvolumens eingesetzt und die Position vertreten, dass die EBRD insbesondere auch in den ärmeren Ländern in einem frühen Transitionsstadium aktiv sein soll. Ein anderes zentrales Thema war die Verwendung der Gewinne der Bank, wobei diesbezüglich verschiedene Optionen zur Auswahl stehen: Zuordnung zu den Reserven, Zahlung von Dividenden an die Aktionäre der EBRD oder Finanzierung von Aktivitäten der Bank im Bereich der technischen Zusammenarbeit. Die Schweiz vertritt die Position, dass der Gewinn in erster Linie für die Bildung von Reserven und die Finanzierung der technischen Zusammenarbeit verwendet werden soll.

Im Bereich der nuklearen Sicherheit beteiligt sich die Schweiz an fünf Fonds, die von der EBRD verwaltet werden: dem Nuclear Safety Fonds (NSA), dem Chernobyl Shelter Fonds (CSF) und drei Decommissioning Fonds (IDSF). Bisher hat die Schweiz insgesamt 41,5 Millionen Franken einbezahlt. Unter den IDSF werden Projekte zur Stilllegung der Kernkraftwerke in Kozloduy (Bulgarien), Ignalina (Litauen) und Bohunice (Slowakei) durchgeführt. Diese Arbeiten verlaufen planmässig. Unter dem NSA laufen noch zwei Projekte für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen. Nach grossen Verzögerungen infolge technischer Probleme hat im Jahre 2007 das amerikanische Konsortium Holtec hierzu eine technische Lösung präsentiert. Im Zentrum der Arbeiten unter dem CSF steht die Erstellung einer neuen Schutzhülle über den 1986 zerstörten Reaktor 4 des Atomkraftwerkes in Tschernobyl. Mit dem Bau kann voraussichtlich im Jahr 2008 begonnen werden.

8

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen Im Dezember 2006 hat der Bundesrat Aussenwirtschaftsstrategien für die sogenannten BRIC-Staaten Brasilien, Russland, Indien und China verabschiedet, mit deren Umsetzung im Berichtsjahr begonnen wurde. Ausserdem wurden 2007 drei weitere Strategien für den Golfkooperationsrat (GCC), Mexiko und Südafrika ausgearbeitet und vom Bundesrat angenommen.

Die Zusammenarbeit mit wichtigen Partnerländern in gemeinsamen Foren und Gemischten Wirtschaftskommissionen sowie verschiedene Wirtschaftsmissionen ins Ausland haben erlaubt, die Interessen der schweizerischen Wirtschaft geltend zu machen und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz zu stärken. Im Weiteren ist es 2007 gelungen, mit verschiedenen Staaten bilaterale Wirtschaftsvereinbarungen abzuschliessen.

926

8.1

Westeuropa und Südosteuropa

Die EU ist für die Schweiz der mit Abstand wichtigste Handelspartner. Die wirtschaftliche Bedeutung der Gemeinschaft hat sich mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens weiter verstärkt. Inzwischen fallen 71 % des schweizerischen Aussenhandels auf die EU. Dank des guten Konjunkturverlaufs wuchs das schweizerische Handelsvolumen mit den 27 Mitgliedsländern in den ersten neun Monaten um 12,4 %.

Seit dem Beitritt der neuen EU-Länder 2004 hat sich der Handelsverkehr der EU-15 mit den neuen Mitgliedern stark beschleunigt. Die jährlichen Wachstumsraten des Handels der EU-15 mit diesen Ländern sind inzwischen deutlich höher als jene der Schweiz. Die Schweiz hat folglich in den letzten Jahren in den neuen EU-Ländern Marktanteile eingebüsst.

Die Intensivierung der bilateralen Kontakte mit den EU-Ländern ist im Berichtsjahr fortgesetzt worden. Dazu haben auch die Verhandlungen über die Rahmenabkommen mit den Empfängerländern des schweizerischen Beitrages zur Reduktion der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU beigetragen. Die Vorsteherin des EVD empfing den polnischen Wirtschaftsminister Piotr Wozniak im Januar in Bern. Im Februar traf sie sich in Wien mit dem österreichischen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein sowie mit Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer.

Im Mai besuchte Bundesrätin Doris Leuthard Norwegen und traf sich mit Wirtschaftsminister Dag Terje Andersen, Aussenminister Jonas Gahr Støre sowie Landwirtschaftsminister Terje Riis-Johansen.

Das alljährliche Treffen der Wirtschaftsminister Deutschlands, Österreichs und der Schweiz fand im Berichtsjahr im Juli in Heiligendamm statt. Im November eröffnete Bundesrätin Doris Leuthard in Bari die regionale schweizerisch-italienische Konferenz «Bari 07 ­ The Meeting», die der Weiterentwicklung der Wirtschaftsbeziehungen mit Süditalien gewidmet war, um anschliessend in Rom Wirtschaftsminister Pier Luigi Bersani zu treffen. Der Staatssekretär für Wirtschaft hielt sich seinerseits zu offiziellen Besuchen in Luxemburg (Januar), London (März), Portugal (Mai) sowie in Tschechien und der Slowakei (Oktober) auf. Sämtliche Besuche haben die Bedeutung der Pflege der Beziehungen zu den einzelnen EU-Ländern für die Beziehungen der Schweiz mit Brüssel gezeigt.

In Südosteuropa sind verschiedene neue Entwicklungen eingetreten. Mit
dem EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens wurden die bisherigen bilateralen Wirtschafts- und Handelsabkommen sowie die EFTA-Freihandelsabkommen mit diesen beiden Ländern durch die Abkommen Schweiz-EU abgelöst. Zur Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen mit Serbien, das für die Schweiz auch als Mitglied der schweizerischen Stimmrechtsgruppe der Bretton Woods-Institute wichtig ist, fand im Juni eine SECO-Mission mit Wirtschaftsvertretern statt. Mit Montenegro konnten im Laufe des Jahres die bilateralen vertragsrechtlichen Beziehungen durch die Übernahme der früher mit Serbien-Montenegro abgeschlossenen Verträge definitiv geregelt werden. Im Juli traten ferner die Investitionsschutzabkommen mit Serbien und Montenegro in Kraft. Mit der Türkei wurden Anstrengungen unternommen, um die offiziellen Wirtschaftsbeziehungen neu zu beleben. Besuche auf hoher Ebene kamen indessen wegen Wahlen in beiden Ländern nicht zustande. Die Beziehungen

927

zu diesem rasch wachsenden wichtigen Wirtschaftspartner der Schweiz sollen gezielt gepflegt werden.

8.2

Osteuropa und Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)

Die meisten Länder Osteuropas bzw. der GUS haben im Berichtsjahr u.a. dank der hohen Weltmarktpreise für Rohstoffe beachtliche Wirtschaftswachstumsraten ausweisen können. Die günstige finanzielle Lage wirkte sich positiv auf die Investitionstätigkeit aus und förderte den privaten Konsum. Indessen verstärkten sich gleichzeitig die Eingriffe des Staates in Wirtschaftsbereiche (hauptsächlich Energie), die als strategisch bedeutsam eingestuft werden, was eine gewisse Verunsicherung bei den ausländischen Investoren verursachte. Die Steigerungsraten des bilateralen Warenverkehrs mit diesen Ländern, namentlich mit Russland, der Ukraine und Kasachstan, und deren sich rasch vergrösserndes Wirtschaftspotenzial sind Indizien für die wachsende Bedeutung dieser Länder für die Schweiz. Aussenwirtschaftspolitisch ist Russland ein Schwerpunktland.

Die Umsetzung der in der Russland-Strategie des EVD vorgesehenen Massnahmen wurde fortgesetzt. Diese sehen vor, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwischen der Schweiz und Russland zu verbessern. Dazu gehören die Intensivierung der offiziellen bilateralen Kontakte und die Verbesserung des vertragsrechtlichen Rahmens für die Unternehmen (z.B. Abklärungen über die Möglichkeiten eines Freihandelsabkommens, besserer Schutz des geistigen Eigentums, Verbesserungen bei der Zollabfertigung). Die wichtigsten Massnahmen sind in einem «Aktionsplan» enthalten, der zwischen dem EVD und dem russischen Wirtschaftsministerium ausgehandelt wurde. Wegen der im Oktober erfolgten Regierungsumbildung in Russland wird die Unterzeichnung erst im Jahre 2008 erfolgen können. Die Tagungen der bilateralen gemischten Wirtschaftskommissionen, die im Februar mit Weissrussland, im April mit Russland und mit Moldova, im November mit Aserbaidschan sowie mit Usbekistan stattfanden, verfolgten das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die schweizerischen Unternehmen in diesen Ländern zu verbessern.

8.3

USA und Kanada

Für die Schweiz sind die USA einer der bedeutendsten Wirtschaftspartner. Sie sind die weitaus wichtigste Destination für Schweizer Direktinvestitionen und gleichzeitig selbst der grösste Direktinvestor in der Schweiz. Auch für den Warenhandel der Schweiz sind die USA einer der wichtigsten Export- respektive Importmärkte.

Das im Mai 2006 gegründete Kooperationsforum Schweiz-USA für Handel und Investitionen hat im Berichtsjahr seine Arbeit fortgesetzt. Es fungierte damit weiterhin als lösungsorientierte Plattform für konkrete Anliegen der Privatwirtschaft und Verwaltungen beider Länder. Im Juni fand das jährliche Arbeitstreffen des Forums in Washington statt. Dabei wurden die derzeitigen Kerndossiers des Forums E-Commerce, geistiges Eigentum, Handelserleichterung und Handel von Fleischprodukten einer Bestandesaufnahme unterzogen. Ein zweites Arbeitstreffen fand im September in Bern statt.

928

Eine weitere Plattform der Zusammenarbeit, die bilaterale Wirtschaftskommission (Joint Economic Commission), tagte im Juli zum sechsten Mal in Washington.

Anders als das permanent operationelle Forum trifft sich diese Kommission einmal jährlich und erörtert wichtige Wirtschaftsfragen von gegenseitigem Interesse. Die diesjährigen Themen waren unter anderem Terrorismusfinanzierung, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Doha-Runde, OECD-Erweiterung, Energiefragen und das Open Skies Agreement Schweiz-USA.

Im Rahmen des 2006 geschaffenen Framework for Intensified Cooperation Schweiz­USA bot sich die Gelegenheit, den politischen Dialog auf hoher Ebene zu etablieren und sich dabei verschiedenen Themen von horizontaler Bedeutung anzunehmen; zu erwähnen sind hier die Bekämpfung des Terrorismus und die menschliche Sicherheit.

Die Beziehungen mit den USA sollen auch künftig weiter intensiviert werden. Dies durch den baldigen Abschluss eines Abkommens im Bereich Wissenschaft und Technologie sowie eines Amtshilfeabkommens im Zollbereich. Letzteres wird dazu beitragen, den Informationsaustausch am Zoll zu vertiefen sowie die Sicherheit im Warenverkehr zu erhöhen.

Aufgrund des Visa Waiver Program profitieren die Schweizerinnen und Schweizer wie bis anhin von der visumsfreien Einreise in die USA, sofern der Schweizer Reisepass die bekannten Anforderungen erfüllt. Um weiterhin unter dieses Programm zu fallen, verlangen die USA bis Ende des Jahres 2008 den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens sowie eine Erneuerung der bestehenden Vereinbarung betreffend die Übermittlung von Passagierdaten.

Sicherheit bleibt ein Schwerpunktthema der USA. Anfang August verabschiedete der U.S. Kongress unter anderem eine Verschärfung der Einreisebestimmungen.

Danach haben Fluggäste aus Übersee bis spätestens 48 Stunden vor Abflug eine elektronische Registrierung auszufüllen. Diese Massnahme könnte bereits ab der zweiten Jahreshälfte 2008 Wirklichkeit werden und würde auch Schweizer Reisende betreffen. In einer weiteren Sicherheitsmassnahme wird beabsichtigt, Warentransporte mit Bestimmungsort USA ab 2010 (Luftfracht) respektive 2012 (Seefracht) einer hundertprozentigen Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Im Rahmen des Forums werden diese Entwicklungen verfolgt.

Mit Kanada, dem zweitwichtigsten Handelspartner der Schweiz auf dem amerikanischen Kontinent, konnten die EFTA-Staaten 2007 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abschliessen (vgl. Ziff. 4.2).

8.4

Lateinamerika

Bereits zum vierten Mal in Folge verzeichnete Lateinamerika 2007 ein insgesamt sehr erfreuliches Wirtschaftswachstum. Entsprechend ist auch der Schweizer Warenaustausch mit Lateinamerika mit über 30 % im Jahr 2007 im regionalen Vergleich weit überdurchschnittlich gestiegen.

Die wichtigsten lateinamerikanischen Wirtschaftspartner der Schweiz sind Brasilien und Mexiko. Für Brasilien hat der Bundesrat Ende des Jahres 2006 eine Aussenwirtschaftsstrategie verabschiedet, deren Umsetzung es im Berichtsjahr anzugehen galt.

Im Februar reiste die Vorsteherin des EVD mit einer Wirtschaftsdelegation nach Brasilien. Neben Treffen mit dem brasilianischen Präsidenten Lula da Silva sowie 929

mehreren Ministern konnte anlässlich dieser Mission auch ein Verständnisprotokoll (MoU) zur Schaffung einer Gemischten Wirtschaftskommission unterzeichnet werden. Deren erste Sitzung, an der auch Vertreter der Privatwirtschaft teilnahmen, fand Ende Oktober 2007 in Bern statt und wurde durch Bundesrätin Doris Leuthard und den brasilianischen Aussenminister Celso Amorim formell eröffnet.

Analog zur Brasilienstrategie hat das EVD im Berichtsjahr eine Aussenwirtschaftsstrategie für Mexiko ausgearbeitet, welche vom Bundesrat im Dezember 2007 verabschiedet wurde. Mit Massnahmen auf multi-, pluri- und bilateraler Ebene sieht die Strategie vor, bestehende Handels- und Investitionshemmnisse in diesem Zukunftsmarkt anzugehen und die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz mit diesem wichtigen Partner zu intensivieren.

Des Weiteren konnten im Jahre 2007 im Rahmen der EFTA Freihandelsverhandlungen mit Kolumbien und Peru aufgenommen werden (vgl. Ziff. 4.2). Mit Kolumbien wurde im Oktober zudem ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet.

Schliesslich traf die Vorsteherin des EVD im Laufe des Jahres 2007 Minister aus Ecuador, Kolumbien und Uruguay.

8.5

Asien/Ozeanien

Die jüngere Wirtschaftsgeschichte wird geprägt durch den Aufstieg Asiens/Ozeaniens zum dritten Gravitationszentrum der Weltwirtschaft. Dieser Prozess hat sich im Jahr 2007 mit einem durchschnittlichen Wachstum von 8,3 % in den Entwicklungs- und Schwellenländern der Region weiter verstärkt. China führte diese Entwicklung mit einem eindrücklichem Wachstum von 11,2 % weiter an, gefolgt von Indien. Aber auch Indonesien entwickelte sich sehr dynamisch, und die philippinische Wirtschaft verzeichnete die höchste Zuwachsrate seit 20 Jahren. In Japan kam im Jahre 2007 die mit sieben Jahren längste wirtschaftliche Aufschwungsphase der Nachkriegszeit zu einem Ende.

Unsere bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit Asien/Ozeanien hatten im Jahr 2006 ein Wachstum von 7,8 % bei den Importen und 15,5 % bei den Exporten erfahren.

Mit einem Handelsvolumen von insgesamt 40 Milliarden Franken macht die Region nunmehr 11,3 % des schweizerischen Aussenhandels aus und ist damit ­ nach der EU ­ zur zweitwichtigsten Handelsdestination aufgestiegen.

Die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit den wichtigsten Länder der Region sind umfassend und gut strukturiert. Die Schweizer Bemühungen um einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit mit Japan führten zur Aufnahme von Verhandlungen über ein bilaterales Freihandelsabkommen. Mit der Umsetzung der im Dezember 2006 vom Bundesrat verabschiedeten Aussenwirtschaftsstrategien für Indien und China werden sich die Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen auch mit diesen beiden Ländern in den nächsten Jahren weiter verbessern.

Der Dialog mit Indien wurde im Berichtsjahr 2007 deutlich ausgebaut. So wurde anlässlich der 10. Tagung der Gemischten Kommission Schweiz-Indien im März in der Schweiz entschieden, künftig jährliche Treffen durchzuführen. Die Vorsteherin des EVD traf ihren indischen Amtskollegen, Wirtschafts- und Industrieminister Kamal Nath, im März 2007 im Rahmen des Aussenwirtschaftsforums der Osec in Zürich. Diese Veranstaltung, deren Schwerpunktthema Indien war, hat dazu beigetragen, die Schweizer Unternehmer, insbesondere die Klein- und Mittelbetriebe, auf 930

das Entwicklungspotenzial dieses Landes aufmerksam zu machen. Im August unterzeichneten Bundesrätin Leuthard und Minister Nath in Indien ein Memorandum of Understanding (MoU) über den Schutz des geistigen Eigentums, auf dessen Grundlage im Dezember die erste Sitzung einer bilateralen Arbeitsgruppe stattfand.

Ebenso wurde mit China im Jahre 2007 eine neue Phase der Kooperation eingeleitet.

Anlässlich ihrer Mission in Begleitung von Schweizer Wirtschaftsvertretern hat Bundesrätin Doris Leuthard mit ihrem chinesischen Amtskollegen Minister Bo Xilai ein MoU unterzeichnet. Dieses bildet die Basis für eine Intensivierung der bilateralen Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten, insbesondere beim Schutz des geistigen Eigentums und bei der Förderung von Investitionen. Ausserdem konnten die Verhandlungen über die Revision des Investitionsschutzabkommens mit diesem Land zum Abschluss gebracht werden. Anlässlich des 17. Treffens der Gemischten Kommission Schweiz-China im Mai in Beijing wurde entschieden, in Zukunft jährliche Treffen auf hoher Beamten- wie Ministerebene durchzuführen. Die Eröffnung eines Generalkonsulates in Kanton bedeutet eine weitere Verstärkung der Präsenz der Schweiz vor Ort.

Der Intensivierung der Beziehungen mit Vietnam wurde 2007 ebenfalls besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Im Rahmen ihrer Mission in Begleitung von Vertretern der Schweizer Privatwirtschaft konnte Bundesrätin Doris Leuthard mehrere Abkommen im Bereich der Wirtschaftskooperation unterschreiben. Der Besuch der vietnamesischen Vizepräsidentin in der Schweiz hat zur weiteren Vertiefung der Beziehungen zu diesem Land beigetragen.

Zahlreiche weitere Missionen ins Ausland ­ oft mit Delegationen aus der Privatwirtschaft ­ wie auch Besuche ausländischer Regierungsvertreter in der Schweiz, boten Gelegenheit, weitere Massnahmen zu einer Intensivierung der Beziehungen mit Ländern der Region vorzubereiten; zu erwähnen sind Südkorea, die Philippinen, Australien, Neuseeland, Malaysia und Pakistan.

8.6

Mittlerer Osten und Afrika

Die sechs Ölförderländer des Golfkooperationsrates (GCC) und Südafrika sind Emerging Markets, die für die Schweizer Privatwirtschaft vielversprechende Geschäfts- und Investitionsmöglichkeiten eröffnen. Beide Märkte sind auch in regionalpolitischer Hinsicht bedeutsam. Die GCC-Staaten und insbesondere SaudiArabien spielen eine stabilisierende Rolle im Mittleren Osten. Südafrika kommt eine politische und wirtschaftliche Hub-Funktion auf dem afrikanischen Kontinent zu.

Die von den Regierungen der GCC-Länder eingeleiteten Reformen zur Diversifizierung und Liberalisierung ihrer Wirtschaften haben die Rahmenbedingungen für den Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen deutlich verbessert. Anhaltende politische Stabilität, hohe BIP-Wachstumsraten von jährlich rund 6,5 % sowie die Existenz einer Zollunion steigern die Attraktivität der Region für externe Wirtschaftsakteure ebenfalls. Zwischen 2002 und 2006 nahmen die Schweizer Warenexporte in die GCC-Länder um 28 % zu und erreichten am Ende einen Wert von rund 3,9 Milliarden Franken. Eine ähnliche positive Entwicklung erfolgte bei den Dienstleistungsexporten, was indirekt an der Zunahme von Schweizer Geschäftsniederlassungen in der GCC-Region gemessen werden kann. Insgesamt belief sich der Bestand der Schweizer Direktinvestitionen per Ende des Jahres 2005 auf 931

810 Millionen Franken. Auch die Schweiz wird zusehends ein interessanter Investitionsstandort für Anleger aus den Golfländern. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die staatlichen Investitionsgesellschaften, welche die hohen Überschüsse aus dem Öl- und Gasgeschäft vermehrt im Ausland anzulegen suchen.41 Um die komparativen Vorteile dieses Wirtschaftsstandortes optimal nutzen zu können, hat die Schweiz für die GCC-Länder mehrere Massnahmen ergriffen. So wurde eine Aussenwirtschaftsstrategie ausgearbeitet, mit dem Zweck, den Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu verbessern und noch bestehende Diskriminierungen gegenüber Unternehmen aus anderen Ländern aufzuheben. Ebenso hat die Vorsteherin des EVD in Begleitung hochrangiger Schweizer Wirtschaftsvertreter eine Mission in die Golfregion (VAE und Oman) durchgeführt. Im Rahmen der EFTA sind Verhandlungen mit dem GCC über ein umfassendes Freihandelsabkommen (FHA) weit fortgeschritten (vgl. Ziff. 4.2).

Südafrika erwirtschaftete mit einem BIP von 255 Milliarden Dollar (2006) knapp einen Drittel des BIP von ganz Afrika. Als Schwellenland hat es einen grossen Nachholbedarf beim Ausbau der Infrastruktur (Energiesektor, Transportwesen, Telekommunikation, Gesundheitswesen usw.), dies auch im Hinblick auf die Fussballweltmeisterschaft 2010. Für die Schweiz ist Südafrika der wichtigste Exportmarkt auf dem Kontinent, zumal es eine interessante Produktions- und Handelsplattform im südlichen Afrika ist. Regional ist Südafrika in die SACU42 und SADC43 eingebunden. Die Schweizer Warenexporte stiegen in den Jahren 2002­2006 um 40 % und lagen schliesslich bei knapp 730 Millionen Franken. Der Bestand an Schweizer Direktinvestitionen in Südafrika stieg 2005 auf 1,8 Milliarden Franken.

Aus diesem Grund hat die Schweiz auch für Südafrika eine aussenwirtschaftspolitische Strategie entworfen, deren Umsetzung bereits im Mai mit einer Wirtschaftsmission der Vorsteherin des EVD mit gemischter Delegation nach Pretoria begonnen hat. Die Schweiz hat im Rahmen der EFTA ein Freihandelsabkommen mit den SACU-Ländern abgeschlossen (vgl. Ziff. 4.2).

Um die Wirtschaftsbeziehungen mit Algerien zu stärken, hat der Direktor des SECO im Rahmen einer Wirtschaftsmission nach Algier mit gemischter Delegation im vergangenen Juni die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit
der EFTA in die Wege geleitet (vgl. Ziff. 4). Anlässlich eines offiziellen Besuchs in Libanon im Mai weihte er den Swiss Business Council Lebanon ein und unterzeichnete in Damaskus ein bilaterales Investitionsschutzabkommen mit Syrien.

Des Weiteren besuchte der Staatssekretär zusammen mit einer repräsentativen Delegation von Schweizer Unternehmern Israel, den drittwichtigsten Absatzmarkt der Schweiz im Mittleren Osten. Trotz den Kriegshandlungen vom Sommer 2006 verzeichnet die israelische Wirtschaft bemerkenswerte Wachstumsraten.

41 42 43

932

Einige der bedeutendsten Staatsfonds aus den GCC-Ländern: Abu Dhabi Investment Authority (ADIA), Kuwait Investment Authority (KIA), Qatar Investment Authority.

SACU-Mitglieder (Southern African Customs Union) sind Südafrika, Botswana, Namibia, Lesotho und Swaziland SADC: Southern African Development Community

9

Exportkontroll- und Embargomassnahmen Exportkontroll- und Embargomassnahmen konvergierten im Berichtsjahr stärker als je zuvor zu Bestrebungen, eine angemessene Antwort auf die iranische Nuklearpolitik zu finden. Die UNO-SR Resolutionen 1737 und 1747 sehen vor, dass der Export von Gütern in den Iran, die für die Produktion von Nuklearwaffen oder ballistischen Raketen verwendet werden können, gänzlich untersagt oder nur nach strenger Überprüfung bewilligt wird. Gleichzeitig waren erstmals Firmen und Personen, die in die Proliferation von Massenvernichtungswaffen involviert sind, Ziel von Sanktionen des UNO-Sicherheitsrates. Da sich die internationale Atomenergieagentur IAEA auch im vergangenen Jahr nicht in der Lage sah, Iran ein einwandfreies Zeugnis betreffend seine Kooperation mit dieser Behörde auszustellen, ist die schweizerische Exportkontrollpolitik auch in Bezug auf die Lieferung von nicht kontrollierten Gütern in den Iran weiterhin von grosser Vorsicht geprägt.

Nach zähen Verhandlungen schlossen die USA und Indien am 27. Juli 2007 ein Kooperationsabkommen zur Zusammenarbeit im zivilen Nuklearbereich ab. Das Abkommen muss sowohl vom amerikanischen Kongress als auch von der indischen Regierung noch genehmigt werden. Indien verpflichtet sich, eine Trennung seiner militärischen und zivilen Nuklearanlagen vorzunehmen und letztere unter ein Safeguards-Abkommen mit der IAEA zu stellen. Die USA engagieren sich gleichzeitig dafür, eine Einigung im Rahmen der Gruppe der Nuklearlieferländer (NSG) zu erwirken, wonach spezifische, von diesem Regime kontrollierte Nukleargüter nach Indien geliefert werden können, obwohl dieses Land dem Atomsperrvertrag (NPT) nicht beigetreten ist und die NSG-Lieferbedingung der Full-scope-safeguards nicht erfüllt. Wann das Abkommen zwischen den USA und Indien in Kraft tritt, ist unklar, da es in Indien eine starke interne Opposition gegen diese Zusammenarbeit mit den USA gibt.

9.1

Massnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen sowie von konventionellen Waffen

9.1.1

Kontrolle von bewilligungspflichtigen Gütern

Bewilligungspflichtig sind Güter in den Anhängen der Güterkontrollverordnung vom 25. Juni 1997 (GKV, SR 946.202.1), welche die Güterlisten der vier Exportkontrollregimes44 enthalten, sowie die von der Chemikalienkontrollverordnung vom 3. September 1997 (ChKV, SR 946.202.21) kontrollierten Chemikalien. Die im Rahmen der Exportkontrollregimes beschlossenen Nachführungen der Kontrolllisten werden regelmässig in die Anhänge der GKV übernommen.

44

Australiengruppe/AG, Gruppe der Nuklearlieferländer/NSG, RaketentechnologieKontrollregime/MTCR, Wassenaar Vereinbarung/WA.

933

Der Wert der einzeln bewilligten Güter gemäss untenstehender Tabelle (vgl.

Ziff. 9.1.3) hat sich im Berichtsjahr auf 1,3 Milliarden Franken mehr als verdoppelt, was auf die sehr gute Konjunkturlage zurückzuführen ist. Der Gesamtwert aller Güter, die mit Bewilligung exportiert wurden, liegt allerdings um ein Vielfaches über dem Betrag von 1,3 Milliarden Franken, denn in dieser Summe sind Güter, die mit einer Ordentlichen Generalausfuhrbewilligung (OGB) in die 29 Staaten des Anhangs 4 der GKV exportiert wurden, nicht enthalten. Diese 29 Staaten führen rund 80 % der schweizerischen Gesamtexporte ein.

In der Berichtsperiode wurden sechs Ausfuhrgesuche abgelehnt. Betroffen waren insbesondere geplante Lieferungen in den Nahen und Mittleren Osten.

Im Rahmen der Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) finden in der Schweiz regelmässig Inspektionen durch Vertreter der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) statt. Im Berichtsjahr wurden bis Ende Oktober fünf solcher Inspektionen durchgeführt. Insgesamt unterliegen rund 50 Schweizer Industriebetriebe sowie das Labor Spiez (VBS) den Inspektionen durch die OPCW und den Meldepflichten gemäss CWÜ bezüglich Produktion, Lagerung, Verarbeitung sowie Import und Export von kontrollierten Chemikalien.

9.1.2

Kontrolle von meldepflichtigen Gütern

Gemäss Güterkontrollverordnung ist ein Exporteur u.a. verpflichtet, die geplante Ausfuhr von nicht der Bewilligungspflicht unterstehenden Gütern dem SECO zu melden, wenn er weiss, dass diese für die Entwicklung, die Herstellung oder den Einsatz von Massenvernichtungswaffen oder deren Trägersystemen bestimmt sind oder bestimmt sein könnten. Diese sog. «Catch all»-Klausel (Meldepflicht gemäss Art. 4 GKV) greift auch dann, wenn das SECO den Exporteur darauf hinweist, dass die Güter für die genannten Zwecke verwendet werden könnten. Die Anzahl Güter, welche der Bewilligungsbehörde aufgrund dieser Bestimmung gemeldet wurden, hat in den letzten Jahren, wie auch im Berichtsjahr, zugenommen, weil sich bei einer wachsenden Zahl von betroffenen Gütern Fragen zur Verwendung durch die Endabnehmer ergeben. Eine analoge Entwicklung kann auch in Partnerstaaten beobachtet werden. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2006 bis 30. September 2007 gingen insgesamt 32 «Catch all»-Meldungen ein. In der Folge lehnte das SECO 17 Ausfuhren ab, die für Abnehmer in Ländern des Nahen und Mittleren Ostens bestimmt waren.

Wie andere Partner in den verschiedenen Exportkontrollregimes lehnt auch die Schweiz inzwischen eine grössere Anzahl von Ausfuhren aufgrund der «Catch all»Klausel als aufgrund von Gesuchen für bewilligungspflichtige Güter ab. Offensichtlich weichen Beschaffungsstellen in den der Proliferation verdächtigten Ländern vermehrt auf nicht kontrollierte Güter aus. Nur durch Information der betroffenen Wirtschaftskreise in der Schweiz und durch die enge Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, insbesondere der Zollverwaltung und den Nachrichtendiensten, gelingt es, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Im Berichtsjahr verzeigte das SECO eine schweizerische Firma wegen Widerhandlungen gegen Bestimmungen der Güterkontrollgesetzgebung bei der Bundesanwaltschaft.

934

9.1.3

Eckdaten zu Ausfuhren im Rahmen des Güterkontrollgesetzes

Vom 1. Oktober 2006 bis am 30. September 2007 wurden gestützt auf GKV und ChKV die nachfolgend aufgeführten Ausfuhrgesuche oder der Meldepflicht unterstellten Ausfuhren bewilligt bzw. abgelehnt: Bewilligungen1

Anzahl

Wert in Mio. Fr.

113 463

7,5 248,1

280

49,5

49

146,1

­ Bereich konventionelle Waffen (WA) ­ doppelt verwendbare Güter ­ besondere militärische Güter

618 178

312,5 534,8

­ Waffen (nach Anhang 5 GKV)2

153

5,5

12

1,2

23

1,9

1 889

1 307,1

Anzahl

Wert in Fr.

5 1 17

1 691 776

4 994 572

Total

23

6 832 478

Meldungen nach Artikel 4 GKV («Catch all»)

32

­

­ Nuklearbereich (NSG): ­ eigentliche Nukleargüter ­ doppelt verwendbare Güter ­ doppelt verwendbare Güter im Chemie- und Biologiewaffenbereich (AG) ­ doppelt verwendbare Güter im Raketenbereich (MTCR)

­ Sprengstoff (nach Anhang 5

GKV)3

­ bewilligte Güter nach ChKV Total Abgelehnte Ausfuhren ­ ­ ­ ­ ­

im Rahmen der NSG im Rahmen der AG im Rahmen des MTCR im Rahmen des WA im Rahmen der «Catch all»-Regelung

146 130

935

Anzahl Generalausfuhrbewilligungen4 ­ Ordentliche Generalausfuhrbewilligungen (OGB nach GKV)

211

­ Ausserordentl. Generalausfuhrbew. (AGB nach GKV)

14

­ Generalausfuhrbewilligungen (nach ChKV)

12

Total

237

Einfuhrzertifikate

640

1 2 3 4

Gewisse Bewilligungen können doppelt aufgeführt sein, da sie von zwei Exportkontrollregimes erfasst werden.

Waffen, deren Ausfuhr nur national (Waffengesetz vom 20. Juni 1997, SR 514.54), aber nicht international kontrolliert ist.

Sprengstoff, dessen Ausfuhr nur national (Sprengstoffgesetz vom 25. März 1977, SR 941.41), aber nicht international kontrolliert ist.

Es handelt sich um sämtliche gültigen Generalausfuhrbewilligungen. Diese haben eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren.

9.2

Embargomassnahmen

9.2.1

Embargomassnahmen der UNO

Das EVD hat Anhang 2 der Verordnung vom 2. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban (SR 946.203) in der Berichtsperiode zehnmal nachgeführt (AS 2007 171, 2381, 2951, 3261, 3787, 4139, 4389, 4727, 5181, 6473). Die in Anhang 2 genannten Personen, Gruppen und Organisationen dürfen nicht mit Rüstungsgütern beliefert werden; ihre Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen sind gesperrt. Per Ende Jahr waren aufgrund dieser Massnahme 36 Konten mit rund 20 Millionen Franken eingefroren. Den aufgelisteten Personen ist ferner die Ein- und Durchreise untersagt. Gestützt auf Resolution 1730 (2006) des UNO-Sicherheitsrates können Personen, die von den Sanktionsmassnahmen betroffen sind, Gesuche zur Streichung von der Liste nunmehr direkt einem im UNOSekretariat eingerichteten «focal point» zukommen lassen. In der Schweiz waren zwei Rechtsverfahren zur Streichung von Namen aus Anhang 2 der Verordnung an das Bundesgericht überwiesen worden. Eine dieser Verwaltungsgerichtsbeschwerden wurde am 14. November abgewiesen. Das Gericht begründete seinen Entscheid damit, dass die Schweiz gegen ihre Verpflichtungen aus der UNO-Charta verstossen würde, wenn sie die Namen des Beschwerdeführers eigenmächtig aus Anhang 2 der Verordnung löschen würde. Einzig der dafür zuständige Ausschuss des UNOSicherheitsrates könne die Aufhebung der Sanktionen beschliessen.

Am 14. Februar hat der Bundesrat Zwangsmassnahmen gegen den Iran verhängt.

Die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6) setzt die Sanktionen um, die der UNO-Sicherheitsrat am 23. Dezember 2006 mit Resolution 1737 beschlossen hatte. Der Sicherheitsrat verlangt in der Resolution vom Iran, dass dieser umgehend alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Anreicherung von Uran, der Wiederaufbereitung von Kern-

936

brennstoffen sowie sämtliche Schwerwasserprojekte aussetzen muss. Der Iran könnte diese Aktivitäten zum Bau von Nuklearwaffen missbrauchen.

Die Verordnung beinhaltet ein Exportverbot für spezifische Güter und Technologien, die zum Nuklear- oder Raketenprogramm Irans beitragen könnten. Die Beschaffung solcher Güter und Technologien aus der Islamischen Republik ist ebenfalls untersagt. Die Lieferung von Dual-Use Gütern im Nuklearbereich ist gemäss Resolution 1737 nicht verboten, sofern diese nicht zu Aktivitäten im Bereich der Anreicherung, der Wiederaufbereitung oder im Zusammenhang mit Schwerwasserprojekten beitragen. Die Lieferung solcher Güter muss jedoch dem UNOSanktionskomitee und der IAEA notifiziert werden, was die Schweiz in einem Fall für eine Werkzeugmaschine getan hat. Ferner wurden die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen von zwölf iranischen Einzelpersonen und zehn iranischen Körperschaften gesperrt. Am 24. März verschärfte der Sicherheitsrat seine Sanktionen gegen den Iran mit Resolution 1747 (2007). Das EVD verhängte deshalb am 3. Mai Finanzrestriktionen gegen 15 iranische Personen und 13 iranische Körperschaften, darunter die Bank Sepah und die Bank Sepah International (AS 2007 2047). Für Verträge und Verpflichtungen, die vor dem 24. März eingegangen wurden, können gemäss Resolution 1737 Ausnahmen von den Finanzsanktionen gewährt werden.

Um ausstehende Zahlungen der Bank Sepah zu ermöglichen, erteilte das SECO verschiedenen Schweizer Banken rund 90 Bewilligungen im Umfang von rund 100 Millionen Franken.

Der Bundesrat hat am 16. Mai 2007 die Geltungsdauer der Verordnung vom 18. Mai 2004 über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq (SR 946.206.1) um drei Jahre bis zum 30. Juni 2010 verlängert (AS 2007 2789).

Bisher wurden aufgrund dieser Verordnung rund 9 Millionen Franken eingezogen und dem Development Fund for Iraq überwiesen. Rekurse zu mehreren Einziehungsverfahren sind vor dem Bundesgericht hängig.

Gemäss Vorgabe des für die Demokratische Republik Kongo zuständigen Sanktionsausschusses des UNO-Sicherheitsrates hat das EVD am 24. April 2007 die Namen von zwei natürlichen Personen und sechs Unternehmen in den Anhang der Verordnung vom 22. Juni 2005 über Massnahmen gegenüber der
Demokratischen Republik Kongo (SR 946.231.12) eingetragen (AS 2007 1807). Deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen müssen damit gesperrt werden, und die beiden Personen dürfen nicht mehr in die Schweiz einreisen. Überdies wurde der Anhang in der Berichtsperiode zweimal bereinigt und aufdatiert (AS 2007 511 4757).

In Umsetzung entsprechender UNO-Beschlüsse wurden die Namen von zwei Personen aus den Anhängen der Verordnung vom 19. Januar 2005 über Massnahmen gegenüber Liberia (SR 946.231.16) gelöscht (AS 2007 237 6879). Anhang 1 enthält Finanzsanktionen, Anhang 2 eine Ein- und Durchreisesperre. Am 30. Mai hob der Bundesrat, in Umsetzung der UNO-Sicherheitsratsresolution 1753 (2007), das Ein- und Durchfuhrverbot für Rohdiamanten aus Liberia auf (AS 2007 2425).

In Ausführung von Beschlüssen der zuständigen UNO-Sanktionskomitees wurden ferner die Anhänge der Verordnung vom 25. Mai 2005 über Massnahmen gegenüber Sudan (AS 2007 4769; SR 946.231.18) sowie der Verordnung vom 19. Januar 2005 über Massnahmen gegenüber Côte d'Ivoire (AS 2007 233; SR 946.231.13) aktualisiert.

937

Die Verordnungen vom 8. Dezember 1997 über Massnahmen gegenüber Sierra Leone (SR 946.209), die Verordnung vom 21. Dezember 2005 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen in Zusammenhang mit dem Attentat auf Rafik Hariri (SR 946.231.10), die Verordnung vom 25. Oktober 2006 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (SR 946.231.127.6) und die Verordnung vom 1. November 2006 über Massnahmen betreffend Libanon (SR 946.231.148.9) wurden unverändert weitergeführt.

9.2.2

Embargomassnahmen der EU

Das EVD hat am 24. Mai die Namen von vier Personen aus Anhang 2 der Verordnung vom 18. Januar 2006 über Massnahmen gegenüber Usbekistan gelöscht (AS 2007 2427). Die in Anhang 2 aufgeführten Personen dürfen nicht in die Schweiz einreisen und nicht durch die Schweiz durchreisen. Am 6. November wurden auch die verbliebenen acht Einträge aus dem Anhang gestrichen (AS 2007 5191). Die Lockerung der Sanktionen erfolgte in Übereinstimmung mit entsprechenden Beschlüssen der EU.

Am 2. August hat das EVD Anhang 2 der Verordnung vom 19. März 2002 über Massnahmen gegenüber Simbabwe (SR 946.209.2) aktualisiert und von 126 auf 131 Einträge erweitert (AS 2007 3797). In Anhang 2 sind die Namen von Angehörigen der Regierung, der Partei ZANU (PF) und den Sicherheitskräften Simbabwes aufgeführt. Die Gelder und Vermögenswerte dieser Personen sind gesperrt, und es ist ihnen untersagt, in die Schweiz einzureisen. Gegenwärtig sind in der Schweiz aufgrund dieser Verordnung zwei Konten mit rund 680 000 Franken blockiert.

Ebenfalls am 2. August hat das EVD Anhang 2 der Verordnung vom 28. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Myanmar (SR 946.231.157.5) auf den aktuellen Stand gebracht, was die Kürzung der Namensliste von 392 auf 382 Namen zur Folge hatte (AS 2007 3813). Die Gelder und Vermögenswerte dieser Personen sind gesperrt, und es ist ihnen untersagt, in die Schweiz einzureisen. In Anwendung der Verordnung ist ein Bankkonto mit rund 730 000 Franken blockiert.

Die Verordnung vom 30. Juni 1999 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen aus der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien (SR 946.207) und die Verordnung vom 28. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9) erfuhren im Berichtsjahr keine Änderung.

9.2.3

Massnahmen gegen Konfliktdiamanten

Die Massnahmen gemäss der Verordnung vom 29. November 2002 über den internationalen Handel mit Rohdiamanten (Diamantenverordnung, SR 946.231.11) wurden weitergeführt. Damit setzt die Schweiz das Zertifizierungssystem des sogenannten Kimberley-Prozesses um, das verhindern soll, dass Konfliktdiamanten auf die internationalen Märkte gelangen.

Die Ein- und Ausfuhr sowie die Ein- und Auslagerung in und aus Zolllagern von Rohdiamanten ist nur gestattet, wenn diese von einem Zertifikat begleitet sind, das ein Teilnehmer des Kimberley-Prozesses ausgestellt hat. Nachdem der UNOSicherheitsrat das Embargo für Rohdiamanten gegenüber Liberia aufgehoben hatte, 938

wurde dieses Land am 4. Mai 2007 als Teilnehmer in den Kimberley-Prozess aufgenommen. Somit sind nunmehr einzig Rohdiamanten aus Côte d'Ivoire von UNOSanktionen betroffen. Mit der Aufnahme von Liberia und der Türkei sowie dem Wiedereinschluss der Republik Kongo nehmen nun 74 Staaten (einschliesslich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union) am Kimberley-Prozess teil. Damit wird praktisch die gesamte weltweite Rohdiamantenproduktion bzw. der Rohdiamantenhandel durch den Prozess kontrolliert.

Die Schweiz hat zwischen dem 1. Oktober 2006 und dem 30. September 2007 insgesamt 727 Zertifikate für Rohdiamanten ausgestellt. In derselben Periode wurden Rohdiamanten im Wert von 1,39 Milliarden Dollar (10,69 Millionen Karat) importiert bzw. in Zolllager eingelagert und solche im Wert von 1,65 Milliarden Dollar (10,60 Millionen Karat) exportiert bzw. aus Zolllagern ausgelagert. Über 95 % des Rohdiamantenhandels findet in der Schweiz über die Zollfreilager statt.

10

Exportförderung, Standortpromotion und Tourismus

10.1

Exportförderung

Die Exportförderung des Bundes umfasst insbesondere zwei sich ergänzende Instrumente: einerseits die Exportförderungsorganisation «Osec Business Network Switzerland» und andererseits die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV), welche die Absicherung nicht marktfähiger Risiken im Exportgeschäft ermöglicht. Wichtige Ereignisse im Berichtsjahr waren der Parlamentsbeschluss für die Fortführung der Exportförderung 2008­2011, die Ablösung des ERG-Fonds durch die SERV und die Weiterführung der Umschuldungen im Rahmen des Pariser Klubs.

10.1.1

Osec Business Network Switzerland (Osec)

Osec Business Network Switzerland (Osec) unterstützt im Auftrag des SECO schweizerische und liechtensteinische Unternehmen, insbesondere KMU, bei ihrer Exporttätigkeit. In Ergänzung zur privaten Initiative vermittelt Osec den Unternehmen dabei allgemeine Information über Märkte, Branchen und aussenwirtschaftlich relevante Themen und bietet Erstberatung bei Fragen rund um den Export sowie Marketingunterstützung im Ausland (Messebeteiligungen) an.

Grundlage für die staatliche Exportförderung ist das Exportförderungsgesetz vom 6. Oktober 2000 (SR 946.14). Zuständig für den Beschluss der Finanzierung der Exportförderung ist nach Artikel 7 dieses Gesetzes das Parlament. Im Berichtsjahr hat das Parlament dem Antrag des Bundesrats folgend die Fortführung der Exportförderung für die Jahre 2008­2011 mit einem Zahlungsrahmen von insgesamt 68 Millionen Franken beschlossen.

Auch im letzten Jahr der auslaufenden Finanzierungsperiode standen für Osec die weitere Erhöhung des Kundennutzens der angebotenen Dienstleistungen, die verstärkte Einbindung privater Partner im Sinn der Subsidiaritätsvorgabe sowie die 939

Verstärkung der Netzwerkkoordination im Vordergrund ihrer Tätigkeiten. Hervorzuheben ist dabei die vermehrte Konzentration ihres Dienstleistungsangebots auf neue, aufstrebende Wachstumsmärkte, in denen die Schweizer KMU stärker auf Unterstützung angewiesen sind als in den angestammten Märkten. Das Aussenstellennetz konnte mit der Eröffnung eines Swiss Business Hub in Südafrika weiter vergrössert werden. Gleichzeitig zur operationellen Tätigkeit nahm Osec aber auch die Vorbereitungsarbeiten für die Neuausrichtung der Schweizer Aussenwirtschaftsförderung per 1. Januar 2008 in Angriff. Diese beinhaltet, dass die Mandate in den Bereichen der Exportförderung und der Standortpromotion zusammen mit den Mandaten der Investitions- und der Importförderung der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit unter einem Dach, der Osec, zusammengeführt werden. Osec wird dadurch zum «Haus der Aussenwirtschaftsförderung», welches die Nutzung von Synergien zwischen der Export- und Standortpromotion sowie der Investitionsund Importförderung zugunsten von Entwicklungs-, und Transitionsländern erlaubt.

Davon werden letztlich vor allem die Schweizer KMU profitieren, die dank diesem Zusammenschluss beim Auf- und Ausbau ihrer internationalen Geschäftstätigkeiten nun umfassender und koordiniert unterstützt werden können.

Mit seinem positivem Finanzierungsentscheid für die Exportförderung würdigte das Parlament zum einen die Fortschritte, die Osec und das SECO auf dem bisherigen Weg in der Exportförderung erreicht haben. Zum anderen begrüsste es aber auch klar die Neuausrichtung in der Aussenwirtschaftsförderung als weiteren Schritt hin zu einer möglichst effizienten und effektiven Förderung der schweizerischen Wirtschaft.

10.1.2

Exportrisikoversicherung (ERG/SERV)

Am 1. Januar 2007 trat das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERVG) (SR 946.10) und die Verordnung vom 25. Oktober 2006 über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV-V) (SR 946.101) in Kraft. Damit hat die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt SERV den ERG-Fonds abgelöst. Den Exporteuren steht damit ein Produkteangebot zur Verfügung, das mit denen der Konkurrenzländer vergleichbar ist.

Insgesamt hat die SERV Versicherungen für Exportgeschäfte von rund 4 Milliarden Franken (Vorjahr: 2,5 Mrd. Fr.) gezeichnet. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die SERV seit diesem Jahr das private Käuferrisiko decken kann. Wie auch schon in den vergangenen Jahren bleibt die Nachfrage nach Versicherungen für den Iran sehr hoch (rund 300 Mio. Fr.); der Bedarf nach Versicherungen für Exportgeschäfte in die Türkei (rund 700 Mio. Fr.) und nach Russland (rund 400 Mio. Fr.) ist im Vergleich zur Vergangenheit deutlich höher.

Versicherungen mit privaten Käuferrisiken wurden im Jahr 2007 in einem Umfang von rund 800 Millionen Franken gezeichnet. Davon entfallen rund 300 Millionen Franken auf Geschäfte mit reinen privaten Käuferrisiken, d.h. ungesicherte Lieferungen an private Unternehmen einschliesslich privater (privatisierter) Gesellschaften, welche öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllen (public utilities); die restlichen 500 Millionen Franken sind Versicherungen für Geschäfte mit privaten Unternehmen, die mittels Bankgarantien gesichert sind.

940

Das maximale Engagement hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht und erreicht einen Stand von rund 9 Milliarden Franken. Mehr als die Hälfte des Engagements entfällt dabei auf die Importländer Türkei, Iran, Bahrain, China, Russland und Mexiko.

Die SERV musste im vergangenen Jahr schweizerischen Exporteuren und Banken Entschädigungen im Umfang von rund 15 Millionen Franken (Vorjahr 19 Mio. Fr.)

für Zahlungsausfälle vorwiegend in China und Pakistan entrichten. Erfahrungsgemäss können aber die ausbezahlten Schäden über spätere Umschuldungsabkommen mit den betroffenen Staaten oft wieder eingebracht werden.

10.1.3

Exportfinanzierung (OECD)

Nachdem Ende 2006 die überarbeitete Antikorruptionserklärung der Exportkreditgruppe vom Ministerrat der OECD als förmliche Empfehlung verabschiedet wurde, ging es für die Exportkreditanstalten im Berichtsjahr darum, die neuen Vorgaben umzusetzen. In Zukunft soll der Erfahrungsaustausch über die Anwendung der neuen Verfahren und Regeln in der Praxis im Vordergrund stehen. Weiter konnte 2007 die Überarbeitung der Umweltrichtlinien erfolgreich abgeschlossen werden.

Dabei wurde unter anderem die Offenlegungspflicht für potenziell besonders umweltschädliche Vorhaben verschärft und die Anwendbarkeit verschiedener internationaler Standards geklärt. Die Umsetzung der entsprechenden Empfehlung des OECD-Ministerrates wird nun durch die Exportkreditgruppe und deren Arbeitsgruppe der Umweltsachverständigen vorangetrieben.

Ein Gegenstand, der im Berichtsjahr für die Exportkreditgruppe an Bedeutung gewonnen hat, ist die Auswirkung von Exportfinanzierungen auf die Verschuldung der ärmsten Länder: nachdem in den letzten Jahren im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit grosse Anstrengungen unternommen wurden, überschuldete Entwicklungs- und Transitionsländer teilweise oder vollständig zu entschulden, soll verhindert werden, dass diese Erfolge durch die zügellose Vergabe von Exportkrediten von Neuem untergraben werden.

Weiter wurden die Bemühungen verstärkt, die Nichtmitgliedländer, die über staatliche Exportkreditprogramme verfügen, für die Anliegen des Exportkreditarrangements und der Exportkreditgruppe zu sensibilisieren und diese mittelfristig in das Regelwerk der OECD einzubinden. Grundlage dieser sogenannten OutreachStrategie ist die Überzeugung, dass unverzerrte Exportmärkte langfristig für alle Betroffenen von Vorteil sind. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Beteiligung Brasiliens an der Revision des Sektorabkommens für Zivilluftfahrzeuge im vergangenen Sommer. Die im Vorjahr begonnene Tradition, Vertreter von Nichtmitgliedsländern an die Treffen der Arbeitsgruppe einzuladen, wurde weitergeführt.

10.1.4

Umschuldung (Pariser Klub)

Aufgrund der günstigen Situation auf den Finanz- und Rohstoffmärkten konnte Mazedonien im Berichtsjahr seine Schulden gegenüber den Gläubigern im Pariser Klub vorzeitig zurückzahlen. Die SERV und die Garantienehmer erhielten von Mazedonien im April insgesamt 7,3 Millionen Franken vorzeitig ausbezahlt. Mit Gabun und Jordanien wurden zudem die Grundsatzbestimmungen für vorzeitige 941

Schuldenrückzahlungen vereinbart, an welchen sich die Schweiz ebenfalls beteiligen wird, und welche Anfang 2008 durchgeführt werden sollen.

Daneben setzte die Schweiz vier im Pariser Klub vereinbarte multilateralen Entschuldungen im Rahmen der HIPC-Initiative um und schloss hierzu Entschuldungsoder Teilentschuldungsabkommen mit Honduras (Teilentschuldung im Umfang von 5,7 Mio. Fr.; Restschulden in der Höhe von 2,2 Mio. Fr.), Sierra Leone (vollständiger Schuldenerlass im Umfang von 27,8 Mio. Fr.), Kongo (Brazzaville) (Teilentschuldung im Umfang von 0,21 Mio. Fr.) sowie Kamerun (Teilentschuldung im Umfang von 34 Mio. Fr.; Restschulden in der Höhe von 7,9 Mio. Fr.) ab. Ein weiteres Abkommen ist mit der Zentralafrikanischen Republik in Vorbereitung und sollte demnächst abgeschlossen werden.

Schliesslich traf der Pariser Klub Schuldenvereinbarungen zugunsten von Peru und São Tomé und Principe. Daran ist die Schweiz allerdings mangels offener Forderungen nicht beteiligt.

10.2

Standortpromotion

Das Mandat für die Standortpromotion, LOCATION Switzerland, macht die Schweiz als Unternehmensstandort bekannt und kann nach dem positiven Entscheid des Parlaments im Oktober 2007 zur Gesetzesrevision per 1. Januar 2008 aus der Bundesverwaltung ausgelagert und an Osec Business Network Switzerland übertragen werden.

Die Standortpromotion des Bundes fördert mit dem Programm LOCATION Switzerland die Ansiedlung ausländischer Unternehmen in der Schweiz. Potenzielle Investoren werden mittels Publikationen, dem Internet, den Medien, sowie an Veranstaltungen über die Vorzüge der Schweiz als Unternehmensstandort informiert. Die Standortpromotion des Bundes wird mit den Kantonen koordiniert; LOCATION Switzerland bietet den kantonalen und überkantonalen Wirtschaftsförderern die Teilnahme an verschiedenen, auf Investoren ausgerichteten Aktivitäten an und dient so als Plattform für einen einheitlichen und kohärenten Auftritt der Schweiz als Unternehmensstandort im Ausland.

Im Berichtjahr war LOCATION Switzerland in Europa (Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Russland), Amerika, Japan, China und Indien präsent.

In diesen Märkten führten neben den bewährten Investorenseminaren, den Messeund Konferenzbeteiligungen besonders die Medienreisen für Journalistinnen und Journalisten sowie eine erstmals durchgeführte Fact Finding Mission für ausländische Unternehmer zu wertvollen neuen Investorenkontakten. Die Koordination der kantonalen Wirtschaftsförderungen beruht auf Programmpartnerschaften in den Märkten. 2006 erzielten die Standortpromotionen von Bund und Kantonen insgesamt 414 Neuansiedlungen und 2412 neuen Stellen.

Die gesetzliche Grundlage der Standortpromotion ist das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 zur Förderung der Informationen über den Unternehmensstandort Schweiz (SR 194.2). Im Rahmen der neuen Botschaft zur Standortförderung verabschiedete das Parlament am 5. Oktober 2007 eine Totalrevision dieses 942

Bundesgesetzes. Darin enthalten ist neu die Möglichkeit, die Standortpromotion an einen bundesexternen Mandatsträger auszulagern. LOCATION Switzerland wird deshalb ab 1. Januar 2008 mittels einer Leistungsvereinbarung an Osec übertragen (vgl. Ziff. 10.1.1).

Die Finanzierung von LOCATION Switzerland basierte 2007 auf dem Bundesbeschluss vom 30. November 2005 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 2006 und 2007 (BBl 2006 3985). Der Zahlungsrahmen betrug 4,9 Millionen Franken, wobei 1,5 Millionen Franken aus Dritteinnahmen stammen. Am 18. September 2007 hat das Parlament den neuen Bundesbeschluss zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 2008­2011 (BBl 2008 699) verabschiedet. Ab 2008 beträgt der jährliche Bundesbeitrag 3,4 Millionen Franken.

10.3

Tourismus

Der Wiederaufschwung des Schweizer Tourismus wird in erster Linie von der weiterhin stark wachsenden Nachfrage aus dem Ausland getragen. Mit der Gewährung einer Finanzhilfe an Schweiz Tourismus von 191 Millionen Franken für die Jahre 2008­2011 haben die eidgenössischen Räte günstige Rahmenbedingungen für eine Verstetigung des Wachstums der Nachfrage nach schweizerischen Tourismusdienstleistungen geschaffen.

Der Schweizer Tourismus befindet sich aufgrund der günstigen Konjunktur- und Wechselkursverhältnisse bereits im dritten Jahr des Wiederaufschwungs. Die touristischen Zuwachsraten liegen erstmals überhaupt im Trend des rasch wachsenden Welttourismus. Die Zunahme der Übernachtungen von rund 4 % im Jahre 2007 entfällt vor allem auf Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland. Der touristische Binnenmarkt ist im Berichtsjahr nur mässig gewachsen. Die Ausgaben der ausländischen Besucherinnen und Besucher, welche Exportcharakter aufweisen, sind 2007 auf 14 Milliarden Franken gewachsen, was einem Zuwachs von 900 Millionen Franken entspricht.

Mit seinem im Rahmen der Botschaft über die Standortförderung 2008­2011 vorgelegten und von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Tourismus-Programm leistet der Bundesrat einen Beitrag zur Verstetigung des Wachstums des internationalen Tourismus. Die Finanzierung der vor allem auf die internationalen Märkte ausgerichteten touristischen Werbeanstrengungen von Schweiz Tourismus ist für die nächsten vier Jahre sichergestellt worden. Mit der Verlängerung des Bundesgesetzes vom 10. Oktober 1997 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus wird die strukturelle und qualitative Verbesserung und die damit verbundene Internationalisierung des Angebotes weiter vorangetrieben.

Der Tourismus ist ein stark internationalisierter Wirtschaftszweig. Der touristische Weltmarkt ist weitgehend liberalisiert. Das exponentielle Wachstum des grenzüberschreitenden Tourismus und die damit verbundene weltweite Vernetzung der touristischen Märkte führen zu Problemen, welche zunehmend intergouvernemental koordinierte Rahmenbedingungen erfordern. Die Schweiz als klassisches Touris943

musland setzt sich im Rahmen der multilateralen Zusammenarbeit für ein möglichst freies Reisen und ein nachhaltiges Wirtschaften im Tourismus ein.

Die Schweiz ist Gründungsmitglied der Weltorganisation für Tourismus (UNWTO).

Sie hat bis vor Kurzem den Vorsitz der Europakommission dieser Sonderorganisation der UNO geführt und damit einen Beitrag zur Einführung der Transitionsländer in den touristischen Weltmarkt geleistet. Im Oktober 2007 hat die WTO auf Einladung der Schweiz und in Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der UNO, der Weltorganisation für Meteorologie und dem World Economic Forum die 2. internationale Konferenz über Klimawandel und Tourismus durchgeführt und die «Deklaration von Davos» verabschiedet. Sie hat dieses von allen touristischen Anspruchsgruppen akzeptierte Positionspapier in die internationalen Verhandlungen über den Klimaschutz eingebracht.

Die Schweiz führt seit 1999 den Vorsitz des Tourismuskomitees der OECD. Das Komitee hat 2007 vom Rat der Organisation ein neues Mandat erhalten. Es setzt sich für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der entwickelten Länder ein, welche unter starkem Druck der neuen Destinationen stehen. Der weitere Abbau von Reisehindernissen unter Beachtung der Erfordernisse der Sicherheit, die Förderung möglichst zurückhaltender und nicht diskriminierender Tourismuspolitiken sowie die Weiterentwicklung des touristischen Wirtschaftsstatistik sind die Tätigkeiten des Komitees.

944

11

Beilagen

11.1

Beilagen 11.1.1­11.1.2 Teil I:

Beilagen nach Artikel 10 Absatz 1 des Aussenwirtschaftsgesetzes (zur Kenntnisnahme)

945

11.1.1

Finanzielles Engagement der Schweiz 2007 gegenüber den multilateralen Entwicklungsbanken

Zahlungen der Schweiz an die Weltbank (in Millionen Franken)

Institutionelle Verpflichtungen IBRD-Kapitalanteil IFC-Kapitalanteil MIGA-Kapitalanteil IDA-Beiträge IDA-MDRI Spezielle Initiativen Global Environment Facility1 Global Fund for Aids, Tuberculosis and Malaria1 Konsulentenfonds und Secondments1 Gesamtzahlungen der Schweiz 1

2006

2007

159,0 0,0 0,0 0,0 159,0 0,0

177,6 0,0 0,0 0,0 166,0 11,6

28,1 19,3 6,0 2,8

39,7 31,1 7,0 1,6

187,1

217,3

Fonds werden von der Weltbank verwaltet.

Zahlungen der Schweiz an die Afrikanische Entwicklungsbank (in Millionen Franken)

Institutionelle Verpflichtungen AfDB Kapitalanteil AfDF Beiträge FfDF-MDRI Spezielle Initiativen Konsulentenfonds und Secondments Gesamtzahlungen der Schweiz

946

2006

2007

55,5 1,7 53,8 0,0

60,7 1,6 56,3 2,8

0,0 0,0

0,0 0,0

55,5

60,7

Zahlungen der Schweiz an die Asiatische Entwicklungsbank (in Millionen Franken)

Institutionelle Verpflichtungen ADB Kapitalanteil ADF Beiträge Spezielle Initiativen Konsulentenfonds und Secondments Gesamtzahlungen der Schweiz

2006

2007

15,4 0,0 15,4

15,0 0,0 15,0

0,0 0,0

0,0 0,0

15,4

15,0

Zahlungen der Schweiz an die Interamerikanische Entwicklungsbank (in Millionen Franken) 2006

2007

Institutionelle Verpflichtungen IDB Kapitalanteil IIC Kapitalanteil FSO Beiträge

1,2 0,0 1,2 0,0

1,2 0,0 1,2 0,0

Spezielle Initiativen Beiträge an den MIF Konsulentenfonds und Secondments

0,0 0,0 0,0

0,0 0,0 0,0

Gesamtzahlungen der Schweiz

1,2

1,2

947

11.1.2

Bewilligungen für Versandkontrollen im Auftrag ausländischer Staaten

Die im Zusammenhang mit dem WTO-Übereinkommen über Kontrollen vor dem Versand (SR 0.632.20, Anhang 1A.10) erlassene Verordnung vom 17. Mai 1995 über die Durchführung von Versandkontrollen (SR 946.202.8) regelt die Zulassung, Durchführung und Überwachung solcher Kontrollen (v.a. Überprüfung der Qualität, der Menge und des Preises) im Auftrag ausländischer Staaten durch spezialisierte Versandkontrollgesellschaften in der Schweiz. Solche Gesellschaften benötigen pro Auftragsland eine Bewilligung des EVD.

Nach Artikel 15 der Verordnung ist jährlich eine Liste zu veröffentlichen, in welcher die Versandkontrollstellen, die über eine Bewilligung zur Vornahme von Versandkontrollen in der Schweiz verfügen, sowie die Länder, auf die sich die Bewilligung bezieht, aufgeführt sind.

Zurzeit verfügen fünf Kontrollgesellschaften über solche Bewilligungen. Es sind dies die Société Générale de Surveillance S.A. in Genf (SGS), die Cotecna Inspection S.A. in Genf (Cotecna), das Bureau Véritas/BIVAC (Switzerland) AG in Weiningen (Véritas), die Inspectorate (Suisse) S.A. in Prilly (Inspectorate) sowie die Intertek Testing Services Switzerland Ltd in Attiswil (ITS). Die entsprechenden Bewilligungen beziehen sich auf 32 Staaten, von denen vier nicht der WTO angehören. Nachfolgend sind die betreffenden Staaten und Versandkontrollstellen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet45; das Stichdatum ist der 1. Dezember 200746.

Land und WTO-Status (*) = Nichtmitglied

Kontrollstelle(n)

Bewilligung gültig seit:

Angola

Véritas Cotecna SGS ITS Véritas Cotecna SGS Véritas SGS Cotecna Véritas ITS ITS SGS SGS

28.02.2002 25.10.2006 31.10.2006 07.06.2000 21.06.2000 10.08.2004 01.09.1996 15.03.2000 01.09.1996 01.09.1996 01.09.1996 27.03.2001 15.02.2001 12.09.2003 09.04.2003

Bangladesh Benin Burkina Faso Burundi Côte d'Ivoire Ecuador

Georgien Haiti Indonesien

45 46

948

Auf der Liste können auch Bewilligungen aufgeführt sein für Kontrollmandate, die sistiert, aber nicht beendet sind, und somit wieder operabel werden können.

Diese Liste findet sich auch auf Internetseite: http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00514/index.html?lang=de

Land und WTO-Status (*) = Nichtmitglied

Kontrollstelle(n)

Bewilligung gültig seit:

Iran (*)

SGS Véritas ITS Véritas SGS Cotecna Cotecna Véritas Véritas ITS Véritas SGS ITS Cotecna SGS ITS Cotecna ITS Cotecna SGS Cotecna Véritas ITS ITS SGS Véritas

01.03.2000 06.03.2001 02.12.2002 22.05.2006 01.09.1996 15.08.1996 22.08.2006 24.03.2006 08.12.1997 22.08.2003 20.02.2007 01.09.1996 27.03.2001 08.12.1997 01.09.1999 02.12.2002 22.08.2001 14.02.2007 18.02.1999 01.04.1999 01.09.1996 02.01.2004 27.03.2001 07.06.2000 10.04.2001 02.01.2004

Kambodscha Kamerun Komoren (*) Kongo (Brazzaville) Kongo (Kinshasa) Liberia (*) Malawi Mali Mauretanien Mosambik Niger Nigeria Rwanda Senegal Sierra Leone Tansania (ohne Sansibar) Tansania (nur Sansibar) Togo Tschad Uganda Usbekistan (*) Zentralafrikanische Republik

949

11.2

Beilagen 11.2.1­11.2.3 Teil II:

950

Beilagen nach Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Aussenwirtschaftsgesetzes (zur Genehmigung)