Qualifikationsentscheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügte am 22. Januar 2008: 1.
Gestützt auf Artikel 3 SBG und 60 VSBG werden die vom Swiss-Gamblers Verein gemäss den Gesuchsunterlagen beantragten Pokerturnierformate als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert.
2.
Die Durchführung der Pokerturnierformate gemäss Punkt B ist unter Vorbehalt anderer rechtlicher, insbesondere kantonalrechtlicher, Bestimmungen und unter Vorbehalt anderer Auflagen zulässig.
3.
Die Verfahrenskosten von 300 Franken werden dem Swiss-Gamblers Verein auferlegt (Art. 112 ff. VSBG) und nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheides mit dem Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet.
4.
Dieser Entscheid wird den Kantonen mitgeteilt und im Bundesblatt publiziert.
5.
Zustellung an: Swiss-Gamblers Verein, p.Adr. Robert Walser, Leewinkel 13, 8154 Oberglatt
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde geführt werden.
12. Februar 2008
Eidgenössische Spielbankenkommission Der Präsident: Benno Schneider
Siehe auch: www.esbk.admin.ch
2008-0288
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