Entwurf Sachplan Militär (SPM) ­ Anpassungen und Fortschreibung 2007 Objektblatt zum Militärflugplatz Buochs Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Gegenstand:

Entwurf des Objektblattes Militärflugplatz Buochs, bestehend aus einem Textblatt und einer Karte.

Das Objektblatt ist Bestandteil des bereits im Juni 2007 öffentlich aufgelegten Sachplans Militär (SPM) und stimmt die verbleibende militäraviatische Nutzung in Friedenszeiten («Sleeping Base») raumplanerisch mit den zivilen Interessen ab.

Verfahren:

Information und Mitwirkung der Bevölkerung nach Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700).

Privatpersonen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zum Objektblattentwurf äussern. Nach Ablauf der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden wird der Objektblattentwurf durch den Bundesrat verabschiedet.

Auflagezeit:

Das Objektblatt kann vom 10. Januar bis 8. Februar 2008 während der ortsüblichen Bürozeiten an nachfolgenden Stellen eingesehen werden:

Auflageorte:

Baurdirektion des Kantons Nidwalden, Breithaus, 6370 Stans Gemeindeverwaltung 6370 Stans Gemeindeverwaltung 6373 Ennetbürgen Gemeindeverwaltung 6374 Buochs Generalsekretariat VBS, Raum und Umwelt VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern oder im Internet unter: www.sachplanmilitaer.ch

Auskünfte:

Generalsekretariat VBS, Tel. 031/324 50 53 Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031/325 57 53 Amt für Raumentwicklung des Kantons Nidwalden, Tel. 041/618 72 12

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Eingaben und Fristen:

Anregungen zum Objektblatt Militärflugplatz Buochs im SPM sind bis 8. Februar 2008 schriftlich einzureichen: ­ von Privatpersonen und lokalen Körperschaften an die oben aufgeführten Gemeindeverwaltungen; ­ von kantonalen und regionalen Körperschaften an die Baudirektion des Kantons.

Andere Verfahren:

In Koordination der Verfahren finden gleichzeitig mit dem Objektblatt Militärflugplatz Buochs des SPM folgende Anhörungen und Mitwirkungen statt: ­ Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL): Objektblatt für die zivile Mitbenützung des Militärflugplatzes Buochs ­ Erweiterung des zivilen Flugbetriebs und Genehmigung von drei zivilen Bauvorhaben (Zaun, Kontrollturm und Zelthangar) auf dem Militärflugplatz Buochs ­ Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2006/2007 Einsprachen und Eingaben, welche sich auf das zivile Betriebsreglement, die Bauvorhaben oder den SIL beziehen, sind an das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, 3003 Bern, und solche zum Kantonalen Richtplan an die Baudirektion des Kantons Nidwalden, 6370 Stans, zu richten. Es sind die unterschiedlichen Fristen zu beachten.

8. Januar 2008

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport