Qualifikationsentscheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügte am 22. Januar 2008: 1.

Gestützt auf Artikel 3 SBG und 60 VSBG werden die von der Manhattan Musikbar gemäss den Gesuchsunterlagen beantragten Pokerturnierformate als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert.

2.

Die Durchführung der Pokerturnierformate gemäss Punkt B ist unter Vorbehalt anderer rechtlicher, insbesondere kantonalrechtlicher, Bestimmungen und unter Vorbehalt anderer Auflagen zulässig.

3.

Die Verfahrenskosten von 300 Franken werden der Manhattan Musikbar auferlegt (Art. 112 ff. VSBG) und nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheides mit dem Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet.

4.

Dieser Entscheid wird den Kantonen mitgeteilt und im Bundesblatt publiziert.

5.

Zustellung an: ­ Manhattan Musikbar, Urs Roschi, Brodlaube 19, 4310 Rheinfelden

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde geführt werden.

12. Februar 2008

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Präsident: Benno Schneider

Siehe auch: www.esbk.admin.ch

2008-0279

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