Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2007 vom 28. Mai 2008

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. April 20082, beschliesst: Art. 1

Genehmigung

Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2007 mit einer Bilanzsumme von 66 155 461 159 Franken und einem Bilanzfehlbetrag von 91 010 233 804 Franken wird genehmigt.

1

Die Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesrechnung) für das Jahr 2007 wird genehmigt.

2

3

Sie schliesst ab mit: a.

einem Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von

b.

einem Ausgabenüberschuss in der Finanzierungsrechnung von

c.

einem Bilanzfehlbetrag von

Art. 2

4 340 322 700 Franken; 2 156 585 705 Franken; 87 106 592 520 Franken.

Schuldenbremse

Die Gesamtausgaben gemäss Finanzierungsrechnung unterschreiten den berichtigten Höchstbetrag für die Gesamtausgaben um 2 616 441 971 Franken. Dieser Betrag wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben.

Art. 3

Kreditüberschreitungen

Die Kreditüberschreitungen werden gemäss Anhang 1 genehmigt.

Art. 4

Reserven von FLAG-Verwaltungseinheiten

Die Bildung neuer Reserven für FLAG-Verwaltungseinheiten wird gemäss Anhang 2 beschlossen.

1 2

SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht.

2008-1619

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Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2007. BB I

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 26. Mai 2008

Ständerat, 28. Mai 2008

Der Präsident: André Bugnon Der Protokollführer: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Christoffel Brändli Der Sekretär: Philippe Schwab

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