Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2007 vom 28. Mai 2008
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. April 20082, beschliesst: Art. 1
Genehmigung
Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2007 mit einer Bilanzsumme von 66 155 461 159 Franken und einem Bilanzfehlbetrag von 91 010 233 804 Franken wird genehmigt.
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Die Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesrechnung) für das Jahr 2007 wird genehmigt.
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Sie schliesst ab mit: a.
einem Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von
b.
einem Ausgabenüberschuss in der Finanzierungsrechnung von
c.
einem Bilanzfehlbetrag von
Art. 2
4 340 322 700 Franken; 2 156 585 705 Franken; 87 106 592 520 Franken.
Schuldenbremse
Die Gesamtausgaben gemäss Finanzierungsrechnung unterschreiten den berichtigten Höchstbetrag für die Gesamtausgaben um 2 616 441 971 Franken. Dieser Betrag wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben.
Art. 3
Kreditüberschreitungen
Die Kreditüberschreitungen werden gemäss Anhang 1 genehmigt.
Art. 4
Reserven von FLAG-Verwaltungseinheiten
Die Bildung neuer Reserven für FLAG-Verwaltungseinheiten wird gemäss Anhang 2 beschlossen.
1 2
SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht.
2008-1619
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Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2007. BB I
Art. 5
Schlussbestimmung
Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 26. Mai 2008
Ständerat, 28. Mai 2008
Der Präsident: André Bugnon Der Protokollführer: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Christoffel Brändli Der Sekretär: Philippe Schwab
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