Militärische Plangenehmigung betreffend Stadt Chur, Waffenplatz Chur, Schiessplätze Rossboden, Altlastensanierung der militärisch genutzten Anlagen vom 28. Oktober 2008

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 4. August 2008 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Altlastensanierung der militärisch genutzten Anlagen auf dem Waffenplatz Chur, Rossboden, Stadt Chur, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

11. November 2008

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2008-2669