zu 06.461 Parlamentarische Initiative Rehabilitierung der Schweizer Spanienfreiwilligen Bericht vom 6. November 2008 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 26. November 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 6. November 2008 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates betreffend Rehabilitierung der Schweizer Spanienfreiwilligen nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. November 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2008-2922

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Am 21. September 2006 reichte Nationalrat Paul Rechsteiner eine parlamentarische Initiative ein, die die Aufhebung der Strafurteile gegen die Schweizerinnen und Schweizer verlangt, die im spanischen Bürgerkrieg auf der Seite der republikanischen Regierung und im Zweiten Weltkrieg in der französischen Résistance für die Demokratie gekämpft haben. Der Initiant begründete seine Initiative damit, dass diese Schweizerinnen und Schweizer durch ihre Handlungen auch die Freiheit der schweizerischen Demokratie verteidigt hätten.

Am 15. November 2007 nahm die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eine Vorprüfung der Initiative vor und beschloss mit 12 zu 9 Stimmen, ihr gemäss Artikel 109 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20021 (ParlG) Folge zu geben. Die Kommission des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 15. April 2008 einstimmig zu.

Gestützt auf Artikel 111 Absatz 1 ParlG hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates mit technischer Unterstützung des Bundesamtes für Justiz eine Vorlage ausgearbeitet und sie am 6. November 2008 mit 15 zu 6 Stimmen verabschiedet. Die Vorlage erfasst nur die Freiwilligen im spanischen Bürgerkrieg, nicht jedoch die Unterstützerinnen und Unterstützer der französischen Résistance. Eine Kommissionsminderheit möchte auf die Vorlage nicht eintreten, eine andere möchte auch die französische Résistance einbeziehen.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat stimmt der Gesetzesvorlage in der von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Form zu. Er bestätigt damit die Haltung, die er bereits in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 20022 zum Entwurf des Bundesgesetzes zur Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus eingenommen hat. Wichtig sind für ihn dabei die folgenden Punkte: Die Sanktionen gegen Personen, welche sich für die republikanische Seite im spanischen Bürgerkrieg engagierten, sind damals rechtmässig erfolgt. Die Kommission betont zu Recht, dass mit der Rehabilitierung das in Artikel 94 des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 19273 (MStG) festgehaltene Verbot des fremden Militärdienstes in keiner Weise in Frage gestellt oder neu gewertet wird. Es geht somit nicht um eine Kritik am Verhalten der damaligen Behörden. Die damaligen Urteile decken sich jedoch nicht mehr mit dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommissionsmehrheit, wonach im Lichte unserer demokratischen Grundauffassung und des heutigen geschichtlichen Verständnisses jener Zeit der damalige Kampf für die Demokratie Anerkennung verdient.

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SR 171.10 BBl 2003 490 SR 321.0

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Die Rehabilitierung ist verhältnismässig, weil sie zeitlich rasch und ohne grossen Aufwand umsetzbar ist. Im Unterschied zum Bundesgesetz vom 20. Juni 20034 über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus ist nur eine unmittelbar auf das Gesetz gestützte, generell-abstrakte Rehabilitierung vorgesehen. Auf die Möglichkeit, bei den Behörden mittels Gesuch individuell-konkrete Verfügungen zu verlangen, wird verzichtet. Ausserdem werden, wie beim Gesetz von 2003, keine finanziellen Entschädigungen entrichtet.

Schliesslich teilt der Bundesrat die Ansicht der Kommissionsmehrheit, dass die Vorlage auf die Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg beschränkt werden und dass auf den Einbezug der Unterstützerinnen und Unterstützer der französischen Résistance im Zweiten Weltkrieg verzichtet werden sollte. Diese Beschränkung trägt auch dem unterschiedlichen Stand der geschichtlichen Forschung Rechnung.

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SR 371

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