Anschlussvertrag für das Vorsorgewerk Bund Vom Bundesrat genehmigt am 15. Juni 2007

2007-1960

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Übersicht Am 20. Dezember 2006 beschloss die Bundesversammlung das Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz; SR 172.222.1). Das Referendum wurde nicht ergriffen. Damit kann die Umsetzung des Gesetzes erfolgen.

Für die Bundesverwaltung erfolgt die Umsetzung durch den Anschlussvertrag für das Vorsorgewerk Bund. Er umfasst neben dem eigentlichen Vertrag folgende Bestandteile: ­

Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund (VRAB)

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Service Level Agreement Allgemeine Dienstleistungen (SLA D)

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Service Level Agreement Gesundheitsprüfung (SLA G)

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Reglement Teilliquidation der Pensionskasse des Bundes PUBLICA betreffend das Vorsorgewerk Bund

Mit dem Anschlussvertrag für das Vorsorgewerk Bund, den der Bundesrat am 15. Juni 2007 genehmigt hat, steht die Ausgestaltung der künftigen Vorsorgeordnung des Bundespersonals fest. Die wichtigste Änderung ist der Wechsel vom Leistungsprimat in das Beitragsprimat. Dieser erfolgt auf den 1. Juli 2008 mit dem Inkrafttreten des PUBLICA-Gesetzes.

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