Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9688 Widersprechende Fortress Investment Group, LLC, 1345 Avenue of the Americas, US-NY 10105 New York, CH-Marke Nr. 567 229 «FORTRESS INVESTMENT GROUP» gegen Widerspruchsgegnerin Fortress Participations B.V., Haringvliet 98, NL-3011 TH Rotterdam, IR-Marke Nr. 949 205 «FORTRESS» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. Dezember 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, wird der Widersprechenden zurückerstattet. Die andere Hälfte verbleibt dem Institut.

4.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1400 Franken (inkl. Ersatz der hälftigen Widerspruchsgebühr) zu erstatten.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

11. Dezember 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-3110

9237