Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Fristverlängerung für die Vernehmlassung über das öffentliche Beschaffungswesen Mit Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 2008 wurde das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen eröffnet und eine Vernehmlassungsfrist bis am 15. September 2008 angesetzt. Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BPUK beantragte am 20. Juni eine Fristerstreckung bis zum 15. November 2008. Angesichts der Tragweite der Vorlagen hat der Bundesrat der Fristverlängerung heute zugestimmt.

Auskunft: Ansgar Simon, Referent, Generalsekretariat EFD, Tel. 031 325 20 34 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

15. Juli 2008

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Bundeskanzlei

2008-1775