Bundesratsbeschluss über die Zulassung eines Versuchs zu Vote électronique im Kanton Genf im Rahmen der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2008 vom 26. September 2008

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 8a des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 19761 über die politischen Rechte, sowie auf die Artikel 27a­27p der Verordnung vom 24. Mai 19782 über die politischen Rechte, nach Prüfung eines Gesuches des Regierungsrats des Kantons Genf vom 23. April und 16. Juni 2008, beschliesst:

1 2

1.

Das Gesuch des Kantons Genf vom 23. April und 16. Juni 2008 um Genehmigung eines Versuchs zu Vote électronique im Rahmen der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2008 genügt den Erfordernissen von Artikel 8a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte und von Artikel 27a­27p der Verordnung über die politischen Rechte.

2.

Der Versuch zu Vote électronique wird in folgendem Umfang genehmigt: a. Für die Volksabstimmung vom 30. November 2008 darf die Stimme seitens der in den Gemeinden Anières, Carouge, Chêne-Bourg, Collonge-Bellerive, Cologny, Meyrin, Thônex, Vandoeuvres und Versoix wohnhaften Stimmberechtigten wahlweise konventionell oder elektronisch abgegeben werden.

b. Am Samstag des Abstimmungswochenendes, am 29. November 2008 mittags um 12.00 Uhr, wird die elektronische Urne geschlossen.

c. Die elektronisch und die konventionell abgegebenen Stimmen der neun Gemeinden werden addiert und unter der Bedingung des korrekten Ablaufs für das eidgenössische Ergebnis berücksichtigt.

d. Der Kanton Genf bleibt dafür verantwortlich, dass die in den Gesuchsunterlagen zugesicherten technischen und prozeduralen Mindeststandards in den neun Gemeinden vollumfänglich eingehalten werden.

e. Der Versuch zu Vote électronique betrifft sämtliche in den neun Gemeinden gleichzeitig stattfindenden kommunalen, kantonalen und Bundesabstimmungen.

SR 161.1 SR 161.11

8368

2008-2427

Zulassung eines Versuchs zu Vote électronique im Kanton Genf. BRB

3.

Der Bundesratsbeschluss wird gutgeheissen und im Bundesblatt veröffentlicht.

4.

Mitteilung an den Regierungsrat des Kantons Genf durch die Bundeskanzlei.

26. September 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

8369