Militärische Plangenehmigung betreffend Waffenplatz Chur; Abbrennen von diversen Grasflächen des Zielhangs Calanda; Verlängerung der Genehmigung des Pilotversuches vom 31. März 2009 bis 31. März 2010 vom 30. April 2008

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 12. November 2007 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Verlängerung der Genehmigung des Pilotversuches zum Abbrennen von diversen Grasflächen des Zielhangs Calanda auf dem Waffenplatz Chur (GR) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

20. Mai 2008

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

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2008-1213