Antrag auf Abschluss der Programmvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Umwelt BAFU und dem Kanton Bern für Errichtung und Betrieb des Regionalen Naturparks Thunersee ­ Hohgant (Art. 19 Abs. 3 Subventionsgesetz vom 6. Oktober 1990, SuG, SR 616.1) Programmvereinbarung zwischen dem BAFU und dem Kanton Bern Bereich:

Natur und Landschaft, Pärke von nationaler Bedeutung (Art. 23k des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Naturund Heimatschutz, NHG; SR 451)

Dauer:

01.01.2008­31.12.2011

Programmziele:

1. Erhaltung und Aufwertung der Qualität von Natur und Landschaft.

2. Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft.

3. Sensibilisierung und Umweltbildung.

4. Management, Kommunikation und räumliche Sicherung.

Bundesbeitrag:

965 000 Fr.

Verpflichtungskredit Nr. V0143.00 Natur und Landschaft 2008­2011 des Bundes Rechtsmittel Wer durch einen Antrag auf Abschluss einer Programmvereinbarung besonders berührt ist oder ein schutzwürdiges Interesse an dessen Abänderung hat, kann nach Massgabe von Artikel 19 Absatz 3 SuG innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation beim Bundesamt für Umwelt, 3003 Bern, eine anfechtbare Verfügung verlangen.

Die vollständigen Unterlagen einschliesslich Anhänge können innerhalb derselben Frist und nach telefonischer Voranmeldung beim Bundesamt für Umwelt, Zentrale Koordinationsstelle NFA, Papiermühlestrasse 172, 3063 Ittigen, Telefon 031 324 78 54 sowie beim Kanton Bern, Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydegggasse 11/13, 3011 Bern, Telefon 031 633 73 05 eingesehen werden.

28. Oktober 2008

2008-2569

Bundesamt für Umwelt

8633