Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz) Die vorgeschlagene Revision des Obligationenrechts erfolgt im Zusammenhang mit der Motion Gysin (03.3212). Sie legt die Voraussetzungen für die Anzeige von Missständen im Einklang mit der Treuepflicht fest. Eine Kündigung im Anschluss an eine rechtmässige Meldung von Missständen gilt als missbräuchlich (Art. 336 Abs 2 Bst. d Entwurf-OR). Die Meldung von Misständen im öffentlichen Dienst des Bundes wird im Personalgesetz und damit in einer separaten Vorlage geregelt. Die Kantone bleiben frei, die Frage für ihre Angestellten in ihrem jeweiligen Personalrecht zu regeln.

Vernehmlassungsfrist: 31. März 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 54, Fax 031 322 42 25, www.ofj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

16. Dezember 2008

2008-3063

Bundeskanzlei

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