Eröffnung eines Verfahrens betreffend Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Das Bundesamt für Migration eröffnet hiermit ein Verfahren gemäss Artikel 41 des Bundesgesetzes vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG; SR 141.0) gegen Iken Tayeb, geb. 7. Juli 1971, von Birr AG, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.

Gegenstand des Verfahrens ist die Überprüfung der am 16. Juli 2003 erfolgten erleichterten Einbürgerung.

Gemäss Artikel 41 BüG kann die Einbürgerung vom Bundesamt für Migration mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons innert fünf Jahren nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist.

Iken Tayeb wird hiermit aufgefordert, innert eines Monats nach Publikation zum Verfahren und zu einer allfälligen Nichtigerklärung der Einbürgerung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist zu richten an das Bundesamt für Migration, 3003 Bern-Wabern (Vermerk K 370 630).

22. April 2008

2008-0958

Bundesamt für Migration

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