Verfügung betreffend Abweichende Höchstgeschwindigkeiten und allgemeines Fahrverbot auf der Autobahn N1 im Kanton Zürich vom 22. Februar 2008

Wegen der Verlegung des Hardhof-Kanals werden im Bereich der Autobahn N1 Wasserkanäle neu gebaut. Diese Bauarbeiten erfordern die Einrichtung einer Baustelle auf der Autobahn. Um die Sicherheit der Arbeiter sowie der Fahrzeuglenker zu gewährleisten, sind im Bereich der Baustelle Verkerhsbeschränkungen notwendig.

Aus diesen Gründen verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absatz 1 Absatz 2 Buchstabe a, Absatz 4 und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt: I Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn N1, zwischen km 6.000 und km 7.660, in beiden Fahrtrichtungen, von 120 km/h auf 80 km/h bzw. 60 km/h (gemäss den jeweiligen Bauphasen und -strecken).

II Allgemeines Fahrverbot mit Zusatztafel «Werkverkehr gestattet» auf der Autostrasse N1 auf dem für den allgemeinen Verkehr gesperrten Fahrstreifen zwischen km 6.000 und km 7.660.

III Die Verkehrsanordnungen gelten ab 28. Januar 2008 bis zum Ende der entsprechenden Bauphase (voraussichtlich bis Ende Februar 2009).

IV Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 741.01 SR 741.21

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2008-0611

V Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen ab Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, eingesehen werden.

22. Februar 2008

Bundesamt für Strassen Der Direktor: Rudolf Dieterle

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