Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Windisch, Waffenplatz Brugg; Übersetzstelle, Ausbau Einwasserungsstelle Eiche vom 16. Juni 2008

Gestützt auf das Gesuch des Heeresstabes, Immobilien Heer, 3003 Bern, vom 23. Januar 2008 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ausbau der Einwasserungsstelle Eiche der Übersetzstelle in der Gemeinde Windisch unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

8. Juli 2008

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

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2008-1726