Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter
Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes Für die heute bereits praktizierte Speicherung von sog. Randdaten (insbesondere betreffend den Auf- und Abbau elektronischer Verbindungen) fehlt eine gesetzliche Grundlage. Die Vorlage füllt diese Lücke. Die Weiterbearbeitung der gespeicherten Daten ist ausschliesslich zu den in der Vorlage genannten Zwecken zulässig.
Vernehmlassungsfrist: 31. März 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik RSPM, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 47 44, Fax 031 322 84 01.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
24. Dezember 2008
2008-3113
Bundeskanzlei
9233