Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung zweier Briefwechsels zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom betreffend die Schweizer Teilnahme am Fusionsforschungsprojekt ITER vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. April 20082, beschliesst: Art. 1 Die zwei Briefwechsel vom 28. November 2007 zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom über die Schweizer Teilnahme am Fusionsforschungsprojekt ITER werden genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, Euratom den Abschluss des internen Genehmigungsverfahrens mitzuteilen.

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Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2 der Bundesverfassung für Verträge, die den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen.

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SR 101 BBl 2008 3521

2008-0427

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Schweizer Teilnahme am Fusionsforschungsprojekt ITER. BB

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