Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Anpassung der Kriterien für die Bewilligungsverweigerung im Güterkontrollgesetz Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens ist die Anpassung der Kriterien für die Bewilligungsverweigerung im Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (Güterkontrollgesetz, GKG). Der Bundesrat hat bei bestimmten Gütern keine Möglichkeit, eine Ausfuhrbewilligung zu verweigern. Zur Wahrung wesentlicher Landesinteressen soll ihm nun rechtlich eine entsprechende Handhabe zugestanden werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Exportkontrollpolitik, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, www.seco.admin.ch.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. November 2008

2008-2631

Bundeskanzlei

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