Entwurf Sachplan Verkehr, Teil Programm ­ Ergänzung 2008 mit Grundsätzen für die Versorgung mit Hartgesteinen Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Herausgeber: Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Bundesamt für Umwelt BAFU Gegenstand:

Entwurf von Grundsätzen für die Versorgung mit Hartgesteinen im Sachplan Verkehr 2008, Teil Programm.

Der Sachplan Verkehr, Teil Programm, wird mit Grundsätzen zur nationalen Versorgung mit Hartgesteinen ergänzt. Die Grundsätze sind für gesamtschweizerische Verkehrsinfrastrukturen von hoher Bedeutung.

Die Sachplanergänzung betrifft den verbindlichen Textteil sowie die dazu gehörenden Erläuterungen.

Verfahren:

Information und Mitwirkung der Bevölkerung nach Artikel 19 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV, SR 700.1) Privatpersonen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zum Sachplanentwurf äussern. Nach Ablauf der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden soll der Sachplanenwurf durch den Bundesrat verabschiedet werden.

Auflagezeit:

Die Unterlagen können vom 7. April bis 2. Mai 2008 während der ortsüblichen Bürozeiten an nachfolgenden Stellen eingesehen werden:

Auflageorte:

Raumplanungsfachstellen der Kantone Bern, Graubünden, Nidwalden, Uri, Schwyz, St. Gallen, Waadt und Wallis Bundesamt für Raumentwicklung, Raum 1.01.011, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen (Papiermühle) Internet: http://www.are.admin.ch/themen/raumplanung/00244/00435/ index.html?lang=de

Auskünfte:

2536

Bundesamt für Raumentwicklung, Tel.: 031/322 52 66

2008-0765

Eingaben und Anregungen zum Entwurf der Ergänzung sind bis 2. Mai 2008 Fristen: schriftlich einzureichen: ­ von kantonalen und regionalen Körperschaften oder Privatpersonen an die jeweilige Raumplanungsfachstelle der Kantone; ­ von nationalen Körperschaften oder Organisationen an das Bundesamt für Raumentwicklung, 3003 Bern.

8. April 2008

Bundesamt für Raumentwicklung

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