Verfügung in Sachen Lärmsanierung der militärischen Schiessanlagen Hüslenmoos, Gemeinde Emmen, Gesuch um Fristerstreckung vom 18. November 2008

Gestützt auf das Gesuch der Luftwaffe, 6032 Emmen, vom 2. September 2008 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die beantragte Fristerstreckung für die bauliche Lärmsanierung der militärischen Schiessanlagen im Hüslenmoos, Waffenplatz Emmen (LU), genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

2. Dezember 2008

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2008-2887