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91 des Zollgesetzes, der Art. 52/53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer und der Art. 41/42 des Bundesratsbeschlusses über die Luxussteuer, zu einer Busse von Fr. 1350 verurteilt. Ferner wurden Ihnen die Untersuchungskosten im Betrag von Fr. 15.50 auferlegt. Infolge der förmlichen und unbedingten Anerkennung des Übertretungstatbestandes konnte die Busse, gestützt auf Art. 92 des Zollgesetzes und Art. 295 des Bundesstrafrechtspflegegesetzes, um einen Drittel ermässigt und daher auf Fr. 900 herabgesetzt werden.
Die Strafverfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Sie können die Höhe dei Busse binnen 30 Tagen seit Veröffentlichung dieser: Notifikation durch Beschwerde beim eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement anfechten.
Bern, den 13. März 1948.
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Eidgenössische Oberzolldirektion
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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen
Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat eine
Zusammenstellung der Interpretationskreisschreiben zum
Bundesgesetz vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr und der Vollziehungsverordnung vom 25. November 1932 herausgegeben. Diese Zusammenstellung enthält neben den bis Ende 194© ergangenen Kreisschreiben auch verschiedene vom Ausschuss der kantonalen amtlichen Automobilexperten in Verbindung mit dem Departement aufgestellte Normen über technische Fragen sowie Hinweise auf alle Durchführungserlasse zum Automobilgesetz.
Die Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (für Behörden Fr. 1. --), zuzüglich Porto- und Nachnahmespesen, bezogen werden.
Postcheckkonto III 520.
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Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.
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Das finanzielle Gleichgewicht der Alters- unit Hinterlassenenversicherung.
Unter diesem Titel veröffentlicht das Bundesamt für Sozialversicherung seinen Bericht über die finanziellen Auswirkungen des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946. Aus drucktechnischen Gründen konnte diese Abhandlung, welche das Datum vom 7. Juni 1947 trägt, erst zu Beginn dieses Jahres erscheinen. In diesem Bericht wird versucht, auch dem Nichtmathematiker die finanziellen Zusammenhänge der AHV klar zu machen.
In der historischen Einleitung werden u. a. die Gründe dargelegt, welche zur Abänderung der Zahlen betreffend die finanziellen Auswirkungen geführt haben, welche seinerzeit im Bericht der eidgenössischen Expertenkommission mitgeteilt wurden.
Der eigentliche Bericht über die Berechnungen betreffend das finanzielle Gleichgewicht gliedert sich in folgende 6 Kapitel: I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Bevölkerungsstatistische Grundlagen Wirtschaftsstatistische Grundlagen Der jährliche Ertrag der Beiträge Die jährliche Belastung Die Jahresbudgets und die technische Eintrittsbilanz Variationen der Eechnungsgrundlagen.
In einem ersten Anhang wird der Bericht der Kommission veröffentlicht, welche vom Vorsteher des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes beauftragt wurde, die vom Bundesamt für Sozialversicherung verwendeten Itechnungsgrundlagen und Bechnungsmethoden zu überprüfen.
Der zweite Anhang umfasst 30 Zahlentabellen betreffend die biometrisehen und ökonometrischen Hilfsfunktionen sowie die Bestände und die finanziellen Auswirkungen. Diese Zahlentabellen werden übrigens durch 64 Tabellen ergänzt, welche im Textteil des eigentlichen Berichtes enthalten sind.
Im dritten Anhang werden die verschiedenen Zusammenhänge a:ohand von 36 graphischen Darstellungen wiedergegeben.
Dieser insgesamt 187 Druckseiten umfassende Bericht (inkl. Anhang) kann bei der eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale in Bern zum Preise von 9 Franken bezogen werden.
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Ausschreibung von Bauarbeiten Neue PTT-Anlage Bern-Engehalde Über die Erd-, Maurer-, Versetz-, V e r p u t z - , Kanalisationsund B i s e n b e t o n a r b e i t e n zur neuen P T T - A n l a g e Bern-Engehalde (1. Bauetappe, Südtrakt) wird ein Wettbewerb eröffnet. Projekt und Bauleitung: Architektengemeinschaft E. Hostettler, H. Daxelhofer, P. Indermühle in Bern. Bezug der Eingabeformulare schriftlich oder telephonisch bei Herrn Architekt H. Daxelhofer, Bernastrasse 67 in Bern (Tel. 2 02 48). Auskunft und Orientierung auf der Baustelle (Engehalde) am 22. und 23. März 1948, von 8 bis 11 y2 Uhr, durch die Bauleitung.
Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift: « A n g e b o t P T T - A n l a g e Engehalde» bis und mit 19. April 1948 franko einzureichen an die Bern, den 18. März 1948.
Direktion der eidgenössischen Bauten
Stellenausschreibungen.
Die nacbgeuannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen örundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.
Anmeldestelle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Besoldung Fr.
KriegsmaterialVerwaltung, Bern
Zeugwart III. Kl. Schlosser oder Mechaniker 3548 bis des eidg. Zeughauses Zeughauspraxis. Gründin Burgdorf liche Kenntnis des Kriegs5848 materials Die Stelle wird voraussichtlich durch Befördernng besetzt.
Oberpferdarzt, Abteilung fUr Veterinärwesen, Bern
Pferdarzt II. Kl.
Abteilung fUr Flugwesen und Fliegerabwehr, Bern
Sekretär II. Kl.
Anmeldungstermin
27. März 1948 (10
Veterinär- Subaltern6124 15. April offizier; Eignung für den bis 1948 veterinärtechnischen Ver9436 waltungsdienst und Befähigung zum Instruktionsdienst. Muttersprache deutsch, Beherrschung der französischen Sprache (2..)
Die Anstellung erfolgt vorderhand im Aushilf sangestelltenverhältnis.
Abgeschlossene kaufmän4928 nische Ausbildung, Erfahbis rung im Verwaltungsdienst, 8240 rnilitärdienstpfüchtig, Muttersprache deutsch, Kenntnis der andern Amts| sprachen Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.
Bundesblatt. 100. Jahrg. Bd. I.
23. März 1948
(1.)
85
1290 Anmeldestolle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Besoldung Fr.
Anmeldungstermin
23. März 1948
Abteilung fUr Flugwesen und Fliegerabwehr, Bern
Instruktions-Unter- Unteroffizier der Fliegeroffizier der Flieger- truppe. Probedienst als truppe Instruktions-UnteroffiziersAspirant
4008
Zollkreisdirektion Schaffhausen
Revisor bei der Zoll- Die Bewerber müssen minkreisdirektion destens den Grad eines Schaffhausen Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden
[4560 bis 7872
Zollkreisdirektion In Lausanne
Bureauchef II. Kl. Die Bewerber müssen minbei der Zollkreisdestens den Grad eines direktion Lausanne Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden; Kenntnis des Strafsachenwesens der Zollverwaltung
4560 bis 7872
Zollkrelsdlrektlon In Basel
Sekretär bei der Zollkreisdirektion - J in Basel
Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden
4560 bis 7872
Zollkreisdirektion In Chur
Einnehmer Kenntnis des Zolldienstes beim Nebenzollamt Diepoldsau
3540 bis 6004
Generaldirektion derSBB in Bern
I. Sektionschef für Kraftwerkbetrieb bei der Abteilung Kraftwerke der Schweiz. Bundesbahnen in Bern
Abgeschlossene technische Hochschulbildung als Elektroingenieur. Mehrjährige Praxis im Betrieb und Unterhalt von Kraftwerken, Unterwerken und Ubertragungsleitungen. Kenntnis zweier Amtssprachen
bis 7228
(10 4. April 1948
(1-) 4. April 1948
(!·) 4. April 1948 (10 4. April 1948
(10 30. März 1948
(10
Rekrutierung für das eidgenössische Grenzwachtkorpsi Die eidgenössische Oberzolldirektion wird im Herbst 1948 eine Anzahl deutsch oder französisch sprechende Grenzwachtrekruten einstellen.
1. Als Bewerber kommen ledige Schweizerbürger mit gutem Leumund in Betracht, die nachstehende Bedingungen erfüllen: a. Alter: am 80. Aug. 1948 das 20. Altersjahr zurückgelegt, jedoch das 25. Altersjahr nicht überschritten; b. Militär: Bekrutenschule bestanden, Einteilung im Auszug der Armee; c. Schulbildung: Gründliche Elementarschulbildung;
1291 d. körperliche Eignung: Kräftige, den Anforderungen des Grenzwachtdienstes entsprechende Konstitution. Insbesondere wird verlangt: Körperlänge mindestens 168 cm (barfuss gemessen), Sehschärfe mindestens l : l (ohne Korrektur), normaler Farbensinn, normale Hörschärfe. Bewerber, die mit Plattfuss behaftet sind, können nicht berücksichtigt werden.
t 2. Bewerber haben ihre selbstverfasste, handschriftliche Anmeldung zu richten an
die:
Zollkreisdirektion in
FUr Bewerber mit Wohnsitz in den Kantonen
Basel :
Bern, Luzern, Unterwaiden, Solothurn, Basel, Aargau (mit Ausnahme der Bezirke Zurzach und Baden); Schaffhausen: Zürich, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Schaffhausen, Thurgau, Aargau (nur Bezirke Zurzach und Baden); Chur: Appenzell, St. Gallen, Graubünden (ausgenommen Bezirk Moësa); Lugano: Tessin, Graubünden (nur Bezirk Moësa); Lausanne: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg; Genf: Genf.
8. Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang ausführlich Aufschluss geben soll, sind beizufügen: a. Zeugnisse (Schulzeugnisse, Zeugnisse von Lehrmeistern und Arbeitgebern) ; b. ein kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; c. Strafregisterauszug des eidgenössischen Zentralpoliueibureaus in Bern; d. Geburtsregisterauszug; e. Militärdienstbüchlein ; /. ein ärztliches Zeugnis, durch welches nachgewiesen wird, dass die unter Ziffer l d aufgeführten Bedingungen erfüllt sind; g. Photographie (Passphoto oder Amateuraufnahme); h. Angabe allfälliger Beferenzen.
Schlusstermin für die Anmeldung : 15. April 1948.
4. Bewerber, die für die Anstellung als Grenzwachtrekrut in Frage kommen, haben sich einer pädagogischen Prüfung und einer sanitarischen Aufnahmeuntersuchung zu unterziehen.
Die pädagogische Prüfung richtet sich in ihren Anforderungen nach dem Lehrplan einer achtklassigen Elementarschule.
Das Bestehen der Prüfung gibt dem Bewerber noch keinen Anspruch auf Einberufung zum Grenzwachtdienst. Gegenüber Bewerbern, die durch vorzeitiges Verlassen ihrer bisherigen Stelle einen allfälligen Verdienstausfall erleiden, übernimmt die Zollverwaltung keine Verantwortung.
1292 Bewerber, die durch den verwaltungsärztlichen Dienst nicht bedingungslos zur Anstellung empfohlen werden, kommen für eine Anstellung nicht in Frage.
6. Die Anstellung, erfolgt vorerst probeweise als Grenzwachtrekrut für ein Jahr. Der Tagessold als Grenzwachtrekrut beträgt zur Zeit ausser der Dienstkleidung : a. Fr. 18.87 während des Rekrutenkurses ; ein Ortszuschlag kommt nicht in Frage; b. Nach Zuteilung zu den einzelnen Posten an der Grenze: Fr. 18.87 bis 15.45, je nach Ortszone (Teuerungszulagen inbegriffen), sowie allenfalls Kinderzulagen.
6. Nach der Wahl zum Grenzwächter beträgt die Anfangsbesoldung zur Zeit je nach Lebensalter, Familienstand und Dienstort, mit Einschluss der gegenwärtigen Teuerungszulagen, jährlich: a. Anfangsbesoldung Fr. 5420.-- bis 6513. -- ; b. Maximalbesoldung Fr. 6920.-- bis 7680.--.
Dazu kommen allfällige Kinderzulagen.
Die ordentliche jährliche Besoldungserhöhung bis* zur Erreichung des Maximums beträgt Fr. 100.--, plus allfällige Kinderzulagen.
Weitere Auskunft kann bei den Zollkreisdirektionen eingeholt werden (Rückporto beilegen).
Bern, den 18. März 1948.
7877
Eidgenössische Oberzolldirektion.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen
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Bundesblatt
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Jahr
1948
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
11
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
18.03.1948
Date Data Seite
1287-1292
Page Pagina Ref. No
10 036 186
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