Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9011 Widersprechende Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstrasse 1, D-74167 Neckarsulm, IR-Marke Nr. 815 158 «ALPENDORF» gegen Widerspruchsgegnerin Hofer Kommanditgesellschaft, Hofer Strasse 1, A-4642 Sattledt, IR-Marke Nr. 847 688 «ALPENHOF».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. November 2008 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet; der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

24. November 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

9010

2008-2962