Berufsbildungsfonds Interieursuisse: Allgemeinverbindlicherklärung Im Bundesblatt Nr. 44 vom 9. November 2004 wurde das vom Bundesrat am 27. Oktober 2004 genehmigte Reglement Berufsbildungsfonds «IN» vom 2. Dezember 20031 publiziert, aber aus Versehen die vom Bundesrat an der gleichen Sitzung beschlossene Allgemeinverbindlicherklärung des Berufsbildungsfonds Interieursuisse nicht veröffentlicht.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2004 folgendes beschlossen: «...

1.

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Berufsbildungsfonds Interieursuisse wurde gutgeheissen und tritt am 1. November 2004 in Kraft.

2.

Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die Allgemeinverbindlicherklärung auf dem Weg der ausserordentlichen Bekanntmachung zu veröffentlichen.

...»

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BBl 2004 6603

2008-3009

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