Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 14. Mai 2008

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Glyphosat 362.7 g/l

Formulierungstyp:

SL Wasserlösliches Konzentrat

2. Handelsprodukte Stream SL

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2727 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8429 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Cheminova Agro Italia S.R.L.

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Obstbau Brombeere, Einjährige Dicotyledonen Aufwandmenge: 2­3 l/ha Kernobst, Steinobst (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Brombeere, Mehrjährige Dicotyledonen Aufwandmenge: 4­10 l/ha Kernobst, Steinobst (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Weinbau Ertragsreben

1

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke

Aufwandmenge: 2­3 l/ha

(*)

1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

SR 916.161

2008-1074

3471

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Ertragsreben

Mehrjährige Dicotyledonen Aufwandmenge: 4­10 l/ha (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

1, 2, 3, 4

Einjährige Dicotyledonen Aufwandmenge: 2­3 l/ha (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Mehrjährige Dicotyledonen Aufwandmenge: 4­10 l/ha (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

1, 2, 3, 5

Gemüsebau Brache

Brache

Feldbau Brache, Frässaaten, Mulchsaaten

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Brache, Frässaaten, Mehrjährige Dicotyledonen Mulchsaaten (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Wiesen und Weiden Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser)

Wiesen und Weiden Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser) Wiesen und Weiden Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser) Zierpflanzen Gehölze (ausserhalb Einjährige Dicotyledonen Forst), Stauden (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Gehölze (ausserhalb Mehrjährige Dicotyledonen Forst), Stauden (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Pflanzen [ein- und Einjährige Dicotyledonen zweijährige] (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Pflanzen [ein- und Mehrjährige Dicotyledonen zweijährige] (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

3472

Anwendung

(*)

1, 2, 3, 5

Aufwandmenge: 2­3 l/ha

1, 2, 3, 5

Aufwandmenge: 4­10 l/ha

1, 2, 3, 5

Konzentration: 5­10 % Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Einzelstockbekämpfung mit Handspritze, Handdochtgerät.

Konzentration: 0.5­1.5 % Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Einzelstockbekämpfung mit Rückenspritze.

Aufwandmenge: 4­10 l/ha Anwendung: Flächenbehandlung; vor Neuansaat.

1, 2, 3, 5, 6

Aufwandmenge: 2­3 l/ha

1, 2, 3, 4

Aufwandmenge: 4­10 l/ha

1, 2, 3, 4

Aufwandmenge: 2­3 l/ha

1, 2, 3, 5

Aufwandmenge: 4­10 l/ha

1, 2, 3, 5

1, 2, 3, 5, 6 1, 2, 3, 5

Anwendungsgebiet

Forstwirtschaft Forstliche Pflanzgärten Forstliche Pflanzgärten

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Einjährige Dicotyledonen Aufwandmenge: 2­3 l/ha (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Mehrjährige Dicotyledonen Aufwandmenge: 4­10 l/ha (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

(*)

1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren.

Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.

2 = Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.

3 = Angabe der Konzentration der Spritzbrühe bei Behandlung von Unkrautnestern/Einzelpflanzen in Abhängigkeit der Unkrautart.

4 = Anwendung spätestens bis Ende August. Es dürfen keine grünen Pflanzenteile und keine Reben mit niederen Schnittsystemen (Gobelets und tiefe Cordons usw.) behandelt werden.

5 = Anwendung bis spätestens 2 Wochen vor der Saat oder Pflanzung.

6 = Bei Verfütterung an Rinder oder Galttiere 2 Wochen Wartefrist.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

14. Mai 2008

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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