Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport Das Sportförderungsgesetz aus dem Jahr 1972 entspricht den aktuellen Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung nicht mehr. Die Sportwelt ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes einem starken Wandel unterworfen und sieht sich heute mit Entwicklungen und Herausforderungen konfrontiert, die teilweise nach neuen staatlichen Handlungsinstrumentarien verlangen. Der Gesetzesentwurf übernimmt inhaltlich viele bewährte Aspekte der bisherigen Sportförderung. Eine Totalrevision ist jedoch auf Grund von gesetzestechnischen Vorgaben unumgänglich. Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport beinhaltet die am Bundesamt für Sport existierenden Datenbanken.

Vernehmlassungsfrist: 30. September 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sport, Hauptstrasse 243, 2532 Magglingen, Telefon 031 325 88 33, Fax 031 325 88 49, www.baspo.ch/totalrevision Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

24. Juni 2008

5360

Bundeskanzlei

2008-1554