Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8855 Widersprechende BICO AG, Postfach, 8718 Schänis, CH-Marke Nr. 295 213 «BICO-MAT» gegen Widerspruchsgegnerin Friul Intagli Industries S.P.A., Via Oderzo, 68, I-33080 Prata di Pordenone Fraz. Villanova (PN), IR-Marke Nr. 908 040 «nico.casa» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Juli 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8855 wird abgewiesen. Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 908 040 nico.casa (fig.) wird der Schutz in der Schweiz gewährt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

29. Juli 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-1993

6857