Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9501 Widersprechende Kiko S.r.l., Via Giorgio Paglia 1/D, I-24122 Bergamo, IR-Marke Nr. 733 058 «KIKO» gegen Widerspruchsgegnerin Kik Textilien und Non-Food GmbH, Siemensstrasse 21, D-59199 Bönen, IR-Marke Nr. 860 204 «kik».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. September 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9501 wird gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 860 204 «kik» wird die Schutzausdehnung für die Waren «Savons; parfumerie, huiles essentielles, cosmétiques, lotions pour les cheveux; dentifrices» (Kl. 3) verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

26. September 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8090

2008-2403