Verfügung über die Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2008 vom 26. Februar 2008

Verfügende Behörde:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)

Gegenstand:

Mit dieser Änderung wird die Luftraumstruktur der Schweiz für das Jahr 2008 verbindlich festgelegt. Es werden eine neue ICAO-Karte 1:500 000 Schweiz 2008, 36. Auflage, sowie eine neue Segelflugkarte publiziert.

Rechtliche Grundlage:

Gestützt auf die Artikel 40 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD; SR 748.132.1) legt das BAZL die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest. Die Luftraumnutzer wurden vorgängig konsultiert.

Inhalt der Verfügung:

Luftraumklassierung Alpen Der Luftraum der Klasse D über den Alpen wird in einen Luftraum der Klasse C umgewandelt.

Flugbeschränkungsgebiete Die folgenden Gefahrengebiete werden in Flugbeschränkungsgebiete umgewandelt, innerhalb deren Ein- und Durchflug untersagt ist, wenn die Zonen aktiviert sind: ­ LS-D4 Neuenburgersee ­ LS-D6 Axalp ­ LS-D8/8A Dammastock ­ LS-D9 Reckingen ­ LS-D11 S-chanf Eine Ausnahme vom Ein- und Durchflugverbot gilt für Such- und Rettungsflüge sowie im Gebiet S-chanf für An- und Abflüge auf den Flugplatz Samedan und den Heliport St.-Moritz.

Die Untergrenzen der neuen Flugbeschränkungsgebiete Reckingen und S-chanf werden wie folgt festgelegt: ­ In Reckingen gilt in den südlichen Sektoren eine Untergrenze von 6000 Fuss über Meer.

­ In S-chanf gilt eine Untergrenze von 7000 Fuss über Meer.

Wolkenflugzonen Die Wolkenflugzonen östlich der Luftstrasse A9 werden zwischen FL 130 bzw. FL 150 und FL 660 neu sektorisiert.

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2008-0570

CTR/TMA Friedrichshafen Die Kontrollzone (CTR) Friedrichshafen wird auf schweizerischem Hoheitsgebiet gegen Süden bis kurz vor das Bodenseeufer ausgedehnt. Die Obergrenze wird auf 4500 Fuss über Meer festgelegt. Im Süden wird die CTR bis kurz vor Amriswil mit einem Nahkontrollbezirk (TMA) ergänzt, welcher sich von 3500 bis 4500 Fuss über Meer erstreckt.

Der ausgedehnte Luftraumteil der CTR sowie die neue TMA gelten als Luftraum der Klasse D.

CTR/TMA Mollis Die Kontrollzone (CTR) und der Nahkontrollbezirk (TMA) Mollis werden ersatzlos aufgehoben.

TMA Dübendorf Der Sektor 2 des Nahkontrollbezirkes (TMA) Dübendorf wird auf 5500 Fuss über Meer angehoben. Die Trennlinie zwischen den Sektoren 1 und 2 wird ca. 1 km nach Osten verschoben.

Adressatenkreis:

Die neue Luftraumstruktur richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgendeiner Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, welche Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021).

Öffentliche Auflage:

Die Verfügung mit Begründung und Kartenausschnitten der betroffenen Luftraumblöcke kann auf der Homepage des BAZL (www.bazl.admin.ch) und während 30 Tagen an folgenden Auflageorten eingesehen werden: BAZL Mühlestrasse 2 3063 Ittigen (Tel. 031 325 80 39) oder BAZL Flughafen Zürich (Terminal 1, 3. Stock) 8058 Zürich-Flughafen (Tel. 043 816 40 37) Eine vorgängige, rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich.

Eine Kopie der Verfügung geht an die betroffenen Kantonsregierungen.

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Inkrafttreten:

Diese Änderung tritt am 13. März 2008 in Kraft.

Rechtsmittel:

Gegen diese Verfügung oder Teile davon kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden.

Die Beschwerdefrist beginnt an dem auf die Publikation im Bundesblatt folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in den Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

Allfälligen Beschwerden wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

26. Februar 2008

Bundesamt für Zivilluftfahrt Der Direktor: Raymond Cron

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