Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes Ziel der Vorlage ist, den Sold für den Feuerwehrdienst von den Steuern zu befreien.

Der Sold für den Feuerwehrdienst wird heute weder im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) noch im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) als steuerfreie Einkunft angesehen und unterliegt folglich nach geltendem Recht der Einkommensbesteuerung. Hingegen gelten der Militärsold, der Sold für Schutzdienst und das Taschengeld für Zivildienst als steuerfreie Einkünfte. Der Feuerwehrsold soll diesen gleichgestellt werden.

Vernehmlassungsfrist: 1. März 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Stabstelle Gesetzgebung DVS, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 031 322 73 10, Fax 031 322 64 50, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

2. Dezember 2008

2008-2924

Bundeskanzlei

9005